# Der Kanton regelt nichts, die Gemeinde regelt die Uhrzeit: Sexarbeit in Graubünden 2026 – Bewilligung, Meldepflicht und Zuständigkeiten

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**Category:** Graubünden\
**Tags:** bewilligung, meldepflicht, chur, graubünden, schweiz\
**Created:** [1. September 2026 um 18:51 UTC](https://forum.6love.ch/t/der-kanton-regelt-nichts-die-gemeinde-regelt-die-uhrzeit-sexarbeit-in-graubuenden-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten/2947 "2026-09-01T18:51:20Z")\
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**Post date:** [1. September 2026 um 18:51 UTC](https://forum.6love.ch/t/der-kanton-regelt-nichts-die-gemeinde-regelt-die-uhrzeit-sexarbeit-in-graubuenden-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten/2947/1 "2026-09-01T18:51:20Z")

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Wer in Graubünden nach dem kantonalen Prostitutionsgesetz sucht, sucht lange. Es gibt keines. Das ist kein Rechercheversagen, sondern der zentrale Befund: Graubünden gehört zu jenen Kantonen, die das Sexgewerbe nicht mit einem eigenen Erlass, keiner Salonbewilligung und keinem kantonalen Register bewirtschaften. Das klingt zunächst nach Freiheit. In der Praxis heisst es vor allem: Die Regeln, die deinen Arbeitsalltag tatsächlich bestimmen, stehen woanders – im kommunalen Polizeigesetz, in der Bau- und Zonenordnung deiner Gemeinde, im Bundesrecht zur Personenfreizügigkeit und im Sozialversicherungsrecht.

Genau diese Verschiebung nach unten macht **Sexarbeit im Kanton Graubünden** zu einem Sonderfall, den man nicht mit einem Blick in die Erlasssammlung erledigt. Dieser Text sortiert, wer wofür zuständig ist, was du melden musst, wo Chur konkret wird – und wo die politische Debatte 2025/2026 steht.

## Ein Kanton ohne eigenes Sexgewerbegesetz – und eine Anfrage, die das zum Thema machte

Im Juni 2025 reichten mehrere Mitglieder des Bündner Grossen Rats eine Anfrage zur Situation der Prostitution im Kanton ein. Die Stossrichtung war unbequem: Auf einschlägigen Plattformen seien Hunderte Inserate aus Graubünden aktiv, doch der Kanton verfüge weder über spezifische Regelungen noch über systematische Erhebungen zu Gesundheit, Sicherheit und sozialen Bedingungen. Und: Es existiere keine spezialisierte zentrale Anlaufstelle für rechtliche, gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Fragen. Gefragt wurde unter anderem, ob die Regierung eine kantonale Anlaufstelle für Menschen in der Prostitution zu schaffen gedenke – und falls nein, welche Alternative sie vorschlage.

Die Regierung antwortete. In der Oktobersession 2025 erklärte sich die Anfragestellerin von der Antwort nicht befriedigt; ein regionaler Kommentar sprach im September 2025 von einer «Fehleinschätzung der Regierung». Für dich als Sexarbeiterin oder Betreiber ist weniger der Ton als der Inhalt relevant: Der Zustand «keine kantonale Spezialregelung, keine kantonale Fachstelle» ist 2026 bestätigt und nicht bloss ein Rechercheloch.

Das ist übrigens keine Bündner Eigenheit, sondern ein Muster. Kantone wie Uri lösen die Frage ähnlich pragmatisch – dort läuft die Anmeldung [am selben Schalter wie bei jeder anderen Selbständigkeit](https://forum.6love.ch/t/am-selben-schalter-wie-jedes-start-up-sexarbeit-im-kanton-uri-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-am-gruendertisch-in-altdorf/2938). Das Gegenmodell liegt südlich des Bernina: Das Tessin arbeitet mit [einem eigenen kantonalen Gesetz samt Registrierung und Auflagen](https://forum.6love.ch/t/eine-wohnung-eine-person-ein-kanton-mit-eigenem-gesetz-sexarbeit-im-tessin-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-2026/2937). Zwei Kantone, eine Landesgrenze zwischen ihnen, zwei völlig verschiedene Papierstapel.

### Was «keine Regelung» eben nicht heisst

Drei Missverständnisse tauchen dazu immer wieder auf, und alle drei sind teuer:

- **Kein kantonales Gesetz heisst nicht «keine Pflichten».** Sozialversicherungs-, Steuer- und Ausländerrecht gelten unverändert. Sie kommen nur nicht aus Chur, sondern aus Bern.
- **Kein kantonales Gesetz heisst nicht «überall erlaubt».** Was im öffentlichen Raum geht und was nicht, entscheidet die Gemeinde – und zwar teilweise sehr präzise.
- **Keine Bewilligungspflicht fürs Sexgewerbe heisst nicht «keine Bewilligung nötig».** Für Räumlichkeiten greift das ganz normale Bau- und Zonenrecht, und das kann strenger sein als jede Salonbewilligung.

## Wer in Graubünden wofür zuständig ist

Weil es keine zentrale Sexgewerbe-Behörde gibt, verteilt sich die Zuständigkeit auf mehrere Stellen. Diese Landkarte lohnt sich, bevor du irgendwo anrufst.

### Amt für Migration und Zivilrecht (AFM), Chur

Das AFM ist die Anlaufstelle für Einreise, Aufenthalt und das Meldeverfahren im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens. Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit bis 90 Tage werden in Graubünden ans Meldeverfahren verwiesen – heisst konkret: Für kurze Einsätze bekommst du keinen Ausweis, sondern machst eine Meldung. Für längere Aufenthalte und für Drittstaatsangehörige läuft alles über das Bewilligungsverfahren.

### Arbeitsmarktbehörde (KIGA)

Zuständig für arbeitsmarktliche Fragen und Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte. Relevant vor allem dann, wenn eine Anstellung im Spiel ist statt selbständiger Tätigkeit – die Abgrenzung ist im Sexgewerbe der häufigste Streitpunkt überhaupt.

### SVA Kanton Graubünden

Die kantonale Ausgleichskasse entscheidet über den Status als selbständigerwerbend und zieht die AHV/IV/EO-Beiträge ein. Wichtig: Die Anmeldung muss spätestens 90 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, sonst werden Beiträge rückwirkend erhoben – zuzüglich Verzugszins.

### Kantonspolizei Graubünden

Kontrolliert im Rahmen des allgemeinen Polizeirechts, insbesondere bei Verdacht auf Verstösse gegen Aufenthalts- und Arbeitsrecht sowie auf Ausbeutung und Menschenhandel. Eine eigene kantonale Sexgewerbe-Meldestelle mit Registerfunktion, wie sie etwa Bern kennt, gibt es hier nicht.

### Die Gemeinde

Die eigentliche Regelungsebene. Gut hundert Bündner Gemeinden entscheiden über Bau- und Zonenordnung, über Nutzungen im öffentlichen Raum und – wo vorhanden – über kommunales Polizeirecht. Wer wissen will, was an einem konkreten Ort gilt, muss die Gemeinde fragen, nicht den Kanton.

## Melden statt bewilligen: die 90-Tage-Regel richtig verstehen

Hier wird am meisten Falsches behauptet, deshalb präzise:

**Für Staatsangehörige aus EU/EFTA** gilt das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr. Für **selbständige Dienstleistungserbringende** aus dem EU/EFTA-Raum ist die Meldung vor Aufnahme der Tätigkeit vorgesehen – bei entsandten und grenzüberschreitenden Konstellationen gilt eine Voranmeldefrist. Die 90 Tage sind eine **Jahresquote** , kein Dauerlauf: Sie werden pro Kalenderjahr gezählt, nicht ab Einreise. Wer darüber hinaus arbeiten will, braucht eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit.

**Für Drittstaatsangehörige** existiert keine vergleichbare Erleichterung. Der frühere Sonderstatus für Cabaret-Tänzerinnen, über den lange ein Teil der Branche lief, wurde schweizweit per Anfang 2016 abgeschafft und ist keine Option mehr.

**Für Personen mit Schweizer Pass oder Niederlassung** entfällt die ausländerrechtliche Meldung ganz. Übrig bleiben AHV, Steuern und das kommunale Recht.

Ob selbständig oder angestellt, ist dabei keine Geschmacksfrage. Die Ausgleichskasse prüft die tatsächlichen Verhältnisse: Wer Preise, Arbeitszeiten und Kundschaft nicht selbst bestimmt, ist im Zweifel unselbständig – mit Folgen für Beiträge, Quellensteuer und die Verantwortung des Betriebs. Die genaue Ausgestaltung dieser Prüfung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton spürbar; wie stark das den Standortentscheid beeinflusst, haben wir am Beispiel [dessen, was sich beim Überqueren einer Kantonsgrenze wirklich ändert](https://forum.6love.ch/t/der-kanton-als-standortfaktor-was-sich-fuer-sexarbeiterinnen-wirklich-aendert-wenn-sie-die-kantonsgrenze-ueberqueren-schweiz-2026/2738), ausführlicher beschrieben.

## Chur: Wo der Kanton schweigt, spricht das kommunale Polizeigesetz

Das beste Beispiel dafür, wie kommunal Graubünden reguliert, ist die Kantonshauptstadt. Chur hat die Prostitution im öffentlichen Raum in seinem Polizeigesetz verankert – und dort gleich zweifach eingegrenzt: räumlich und zeitlich.

### Die Karte: Artikel 28

Artikel 28 des Churer Polizeigesetzes verbietet es, sich in erkennbarer Bereitschaft zur Ausübung der Prostitution aufzuhalten:

- auf Strassen und Plätzen, an denen Wohnhäuser liegen,
- in und bei öffentlich zugänglichen Parkanlagen,
- in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Wohnheimen, Sportanlagen, Spitälern, Kirchen und Friedhöfen.

Das ist keine Sperrbezirksverordnung deutscher Bauart, sondern eine Negativliste. Ihr praktischer Effekt ist trotzdem klar: Was übrig bleibt, ist das Industriegebiet. Konkret die Gegend um Rossboden- und Pulvermühlestrasse – dort gibt es weder Wohnhäuser noch Schulhäuser noch Parks, und genau deshalb hat sich der Churer Strassenstrich dorthin verlagert. Er findet dabei überwiegend auf Privatgrund statt.

### Die Uhr: 22 bis 6

Dazu kommt die zeitliche Beschränkung. Strassenprostitution ist in Chur nur zwischen 22 und 6 Uhr zulässig; der Stadtrat kann weitere örtliche und zeitliche Einschränkungen erlassen. Diese Nachtregelung gilt seit 2013. Sie ist der eigentliche Grund, weshalb man in Chur von einem regulierten, aber nicht verbotenen Strassenstrich spricht.

Dass es dabei blieb, war eine bewusste Entscheidung. Ein Vorstoss aus dem bürgerlichen Lager, der Strassenprostitution ganz verbieten wollte, wurde vom Churer Gemeinderat Anfang 2014 abgelehnt – mit dem Argument, ein generelles Verbot wäre verfassungswidrig. Der Grundgedanke dahinter gilt in der ganzen Schweiz: Sexarbeit ist legal und fällt unter die Wirtschaftsfreiheit. Einschränken darf man sie, wegregulieren nicht.

### Rossboden: was aus der Schutzzone wurde

Aus einem Auftrag im Gemeinderat entstand eine Situationsanalyse zur Strassenprostitution im Rossbodengebiet, ausdrücklich mit Blick auf Sicherheits- und Gesundheitsmassnahmen für die Sexarbeitenden. Der Bericht des Stadtrats wurde im September 2020 im Gemeinderat behandelt; danach prüfte die Stadt Lösungen für eine geschützte Zone. Als geeignetster Standort wurde eine Parzelle an der Rossbodenstrasse 21 evaluiert, samt der Frage, wer Reinigung, Schlüsselkontrolle und Aufsicht übernimmt.

Umgesetzt wurde das bis heute nicht – aus einem Grund, der die Bündner Realität gut beschreibt: Die Zahlen sind eingebrochen. Nach den städtischen Angaben waren vor der Eindämmung rund 25 Personen im Gebiet aktiv, ab Frühjahr 2013 pendelte sich der Schnitt bei acht bis zwölf Personen ein, und seit der Pandemie sind es teils nur noch null bis zwei oder drei. Für eine Infrastruktur nach Zürcher Vorbild fehlt damit schlicht die Grundlage; «Sexboxen» wurden in Chur explizit als unpassende Lösung eingestuft.

Der Rückgang bedeutet allerdings nicht, dass es weniger Sexarbeit gibt. Sie ist in Wohnungen, Studios und auf Plattformen abgewandert – dorthin, wo keine Behörde sie zählt. Genau darauf zielte die Grossratsanfrage 2025 mit ihrem Hinweis auf die Hunderte aktiven Inserate.

## Betriebe und Räume: keine Salonbewilligung, aber sehr wohl Baurecht

Wer in Graubünden ein Studio, eine Wohnung oder einen Club betreiben will, braucht keine kantonale Sexgewerbebewilligung – die gibt es nicht. Die relevanten Hürden liegen anderswo:

**Zonenkonformität.** Ob eine gewerbliche Nutzung in einer Wohnzone, Mischzone oder Gewerbezone zulässig ist, entscheidet die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Nutzungsänderung ist baubewilligungspflichtig, und diese Bewilligung wird in einem öffentlichen Verfahren erteilt – mit Einsprachemöglichkeit der Nachbarschaft. Das ist in der Praxis die härteste Schranke.

**Mietrecht.** Eine Wohnung, die vertraglich zu Wohnzwecken vermietet ist, wird durch eine gewerbliche Nutzung zum Kündigungsrisiko. Das gilt unabhängig davon, wie legal die Tätigkeit selbst ist.

**Gastgewerberecht.** Ausschank von Alkohol zieht eigene Bewilligungspflichten nach sich, ebenso verlängerte Öffnungszeiten.

**Arbeitsrecht und Beiträge.** Sobald Personen angestellt sind statt selbständig tätig, greifen Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung und Quellensteuer.

Wer diese vier Punkte vor der ersten Miete klärt, spart sich das Bündner Standardproblem: Ein Betrieb läuft jahrelang unbeanstandet, bis eine einzige Nachbarschaftsbeschwerde das Baurechtsverfahren auslöst.

## Geld: AHV, Steuern, Mehrwertsteuer

Hier ist die Rechtslage bundesweit einheitlich und damit angenehm eindeutig.

**AHV/IV/EO.** Selbständigerwerbende zahlen 2026 höchstens 10,0 Prozent des massgebenden Einkommens, bei kleinen Einkommen greift ein degressiver Tarif. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 pro Jahr. Anmeldung bei der SVA Graubünden – spätestens 90 Tage nach Beginn der Tätigkeit.

**Einkommenssteuer.** Einkünfte aus Sexarbeit sind steuerbares Erwerbseinkommen und gehören in die Steuererklärung. Bei selbständiger Tätigkeit besteht eine Aufzeichnungspflicht; Berufsauslagen wie Raummiete, Inserate, Reisekosten und Arbeitsmaterial sind grundsätzlich abzugsfähig. Zuständig ist die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden, veranlagt wird am steuerrechtlichen Wohnsitz.

**Quellensteuer.** Sie fällt bei ausländischen Personen ohne Niederlassungsbewilligung in bestimmten Konstellationen an, insbesondere bei unselbständiger Erwerbstätigkeit. Ob und wie sie dich betrifft, hängt vom Aufenthaltsstatus ab – das klärt man vorab, nicht rückwirkend.

**Mehrwertsteuer.** Pflicht ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen im Inland. Die meisten Einzelarbeitenden liegen darunter; wer im Saisongeschäft in Davos oder im Engadin arbeitet, sollte trotzdem mitrechnen.

## Beratung: was es in Graubünden gibt – und was nicht

Eine spezialisierte Fachstelle für Sexarbeit nach dem Muster von Zürich, Genf oder Basel existiert im Kanton nicht. Das war einer der Hauptkritikpunkte der Anfrage 2025. Was es gibt, ist trotzdem substanziell:

**Aids-Hilfe Graubünden** , Lürlibadstrasse 15, 7000 Chur, ist seit 1987 die kantonale Fachstelle für Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung und Testing rund um HIV, Hepatitis und andere sexuell übertragbare Infektionen. Sie bietet ausdrücklich aufsuchende Prävention für Sexarbeitende an. Beratung ist kostenlos und vertraulich, telefonisch, per Mail oder vor Ort.

**APiS** – die aufsuchende HIV-/STI-Prävention im Sexgewerbe – arbeitet mit muttersprachlichen Mediatorinnen und ist gerade für Sexarbeitende mit Migrationsgeschichte gedacht. Schweizweit sind dafür rund 35 Mediatorinnen im Einsatz.

**Ausserkantonale Fachstellen** springen ein, wo Graubünden nichts Eigenes hat: In St. Gallen ist MariaMagdalena die Anlaufstelle für Personen im Sexgewerbe, im Raum Zürich und Winterthur Isla Victoria. Beide sind gut erreichbar und beraten auch zu Aufenthalt, Recht und Ausstieg – ein Anruf über die Kantonsgrenze ist kein Fehler, sondern hier oft der kürzeste Weg.

Bei Verdacht auf Ausbeutung oder Menschenhandel führen die Wege über die Kantonspolizei Graubünden und die spezialisierten Opferberatungsstellen. Dass entsprechende Fälle auch in Graubünden vorkommen, ist mehrfach dokumentiert worden – die geringe Sichtbarkeit der Szene ist dabei Teil des Problems, nicht dessen Widerlegung.

## Die Kurzfassung für den Praxisfall

1. **Aufenthalt klären.** EU/EFTA und maximal 90 Tage im Kalenderjahr: Meldeverfahren über das Amt für Migration und Zivilrecht. Länger oder Drittstaat: Bewilligungsverfahren. Schweizer Pass oder Niederlassung: nichts davon.
2. **AHV anmelden.** SVA Kanton Graubünden, spätestens 90 Tage nach Beginn. Status selbständig oder angestellt vorab klären.
3. **Gemeinde fragen, nicht den Kanton.** Was im öffentlichen Raum und in welchen Räumlichkeiten zulässig ist, entscheidet sich lokal. In Chur: Artikel 28 Polizeigesetz und die Zeitfenster.
4. **Räume prüfen.** Zonenkonformität, Baubewilligung bei Nutzungsänderung, Mietvertrag.
5. **Steuern von Anfang an mitführen.** Einnahmen und Auslagen aufzeichnen, MWST-Grenze im Blick behalten.
6. **Beratung nutzen.** Aids-Hilfe Graubünden für Gesundheit; ausserkantonale Fachstellen für rechtliche und soziale Fragen.

Ein Überblick über die Grundstruktur – wer bewilligt, wer meldet, wer kontrolliert – findet sich in unserer [Übersicht zu den Bündner Zuständigkeiten](https://forum.6love.ch/t/sexarbeit-im-kanton-graubuenden-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten/2930).

## Fazit

Graubünden reguliert Sexarbeit nicht mit einem Gesetz, sondern mit einer Leerstelle – und diese Leerstelle wird von unten gefüllt. Für Sexarbeitende bedeutet das weniger Bürokratie beim Einstieg, aber auch weniger Rechtssicherheit, weniger Datengrundlage und keine kantonale Adresse, an die man sich mit einem Problem wenden könnte. Die politische Debatte darüber ist seit 2025 offen und mit der unbefriedigt gebliebenen Anfrage im Grossen Rat nicht abgeschlossen. Ob daraus eine kantonale Anlaufstelle entsteht, ist derzeit nicht entschieden.

Bis dahin gilt der pragmatische Rat: Verlass dich nicht auf allgemeine Auskünfte – auch nicht auf diese. Für alles Verbindliche sind die Gemeinde, das Amt für Migration und Zivilrecht, die SVA Kanton Graubünden und die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Ein einziger Anruf dorthin ist präziser als jede Zusammenfassung, weil er deinen konkreten Fall betrifft – und in einem Kanton, der die Details den Gemeinden überlässt, ist der konkrete Fall alles, worauf es ankommt.
