# Hundert Franken am Schalter, 25 pro Arbeitstag: Sexarbeit im Kanton Tessin 2026 – Bewilligung, Meldepflicht und Zuständigkeiten rund um die TESEU-Nummer

**URL:** <https://forum.6love.ch/t/hundert-franken-am-schalter-25-pro-arbeitstag-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-rund-um-die-teseu-nummer/2987>\
**Category:** Tessin\
**Tags:** meldepflicht, steuern-ahv, recht-behörden, tessin, schweiz\
**Created:** [6. September 2026 um 08:17 UTC](https://forum.6love.ch/t/hundert-franken-am-schalter-25-pro-arbeitstag-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-rund-um-die-teseu-nummer/2987 "2026-09-06T08:17:33Z")\
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**Author:** ![6love\_redaktion](https://forum.6love.ch/letter_avatar_proxy/v4/letter/6/96bed5/32.png) [@6love\_redaktion](https://forum.6love.ch/u/6love_redaktion)\
**Post date:** [6. September 2026 um 08:17 UTC](https://forum.6love.ch/t/hundert-franken-am-schalter-25-pro-arbeitstag-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-rund-um-die-teseu-nummer/2987/1 "2026-09-06T08:17:33Z")

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Die meisten Texte über Sexarbeit im Tessin drehen sich um Orte: welche Zone, welcher Radius, welche Gemeinde. Das ist verständlich, weil der Kanton hier tatsächlich streng ist. Für die Person, die morgen anfangen will, entscheidet sich aber zuerst etwas anderes – nämlich ein Gang an einen Schalter, eine Nummer, eine Quittung und ein Betrag, der ab dem ersten Arbeitstag jeden Tag anfällt.

Dieser Text nimmt genau diesen Strang: die Meldung bei der Kantonspolizei, die Zahlen, die dabei fällig werden, und die Frage, welche Ämter nachher noch etwas von dir wollen. Wer wissen will, wo im Kanton überhaupt gearbeitet werden darf, findet das in den Beiträgen zur [Gemeindekarte mit Chiasso und Mendrisio](https://forum.6love.ch/t/sieben-parzellen-in-chiasso-300-meter-in-mendrisio-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-auf-der-gemeindekarte/2954) und zur [Regel «eine Wohnung, eine Person»](https://forum.6love.ch/t/eine-wohnung-eine-person-ein-kanton-mit-eigenem-gesetz-sexarbeit-im-tessin-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-2026/2937) ausführlicher beschrieben.

## Ein Kanton mit eigenem Gesetz – und einer einzigen Anlaufstelle

Das Tessin gehört zur Minderheit der Kantone mit einem eigenen Sexarbeitsgesetz. Die _Legge sull’esercizio della prostituzione_ (LProst, RS/TI 550.500) datiert vom 22. Januar 2018 und ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft; dazu kommt das Ausführungsreglement RProst (550.510) vom 5. Juni 2019. Zuständig ist das Dipartimento delle istituzioni, operativ die Kantonspolizei mit ihrer Sektion **TESEU** – die Einheit, die auch Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Wucher bearbeitet.

Das ist der grösste praktische Unterschied zu Kantonen ohne eigenes Gesetz. Im [Kanton Zug läuft die Regulierung faktisch über den Zonenplan](https://forum.6love.ch/t/reguliert-wird-ueber-den-zonenplan-nicht-ueber-ein-sexgesetz-sexarbeit-im-kanton-zug-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-2026/2869), und im Glarnerland muss man sich die [Zuständigkeiten aus mehreren Ämtern selbst zusammensuchen](https://forum.6love.ch/t/kein-amt-heisst-prostitutionsbehoerde-wie-du-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-fuer-sexarbeit-im-kanton-glarus-2026-selbst-zusammensuchst/2878). Im Tessin gibt es dagegen eine klar benannte Stelle, einen definierten Ablauf – und im Gegenzug eine Meldepflicht, die man nicht umgehen kann, ohne sich strafbar zu machen.

Der Bussenrahmen der LProst reicht von CHF 200 bis CHF 40’000. Das ist kein theoretischer Wert: Verstösse werden dem Ministero pubblico angezeigt, und die Zahlen dazu sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen (dazu weiter unten).

## Der Gang zum TESEU-Schalter: die Meldung (_annuncio_)

Die Meldung ist persönlich. Nach den Angaben der Kantonspolizei muss man selbst bei der Sektion TESEU vorsprechen; dort wird die Meldung aufgenommen und unterzeichnet. Gültig wird sie erst nach der Ausweiskontrolle und der Vidimierung durch die Polizei, die der Person eine **eindeutige TESEU-Nummer** ausstellt. Diese Nummer ist im Alltag der Beleg dafür, dass du gemeldet bist – bei einer Kontrolle im Lokal, in der Wohnung, gegenüber dem Betreiber.

Was dabei konkret anfällt:

- **Gebühr:** Bei der Unterzeichnung der Meldung am TESEU-Schalter ist gemäss kantonaler Information eine Gebühr von **CHF 100** zu entrichten.
- **Frist:** Das Gesetz verlangt die Meldung «unverzüglich»; die Verwaltungsinformation nennt eine Formalisierung spätestens innert zwei Arbeitstagen bzw. am ersten Arbeitstag nach Feiertagen. Wer erst nach dem Start meldet, arbeitet in der Zwischenzeit ungemeldet.
- **Gesundheitsberatung:** Im Moment der Meldung wird eine kostenlose ärztliche Beratung angeboten. Sie ist ein Angebot, keine Zulassungsprüfung – es gibt im Tessin keinen «Gesundheitsschein» als Arbeitsvoraussetzung.
- **Änderungen und Aufhören:** Jede Änderung der gemeldeten Daten ist der Sektion TESEU zeitnah mitzuteilen. Wer die Tätigkeit beendet, muss die Meldung am Schalter wieder **widerrufen** – sie läuft nicht einfach still aus.

### Wer sich überhaupt melden kann

Die Meldung ist kein Ersatz für den ausländerrechtlichen Status, sondern setzt ihn voraus. Melden können sich Schweizerinnen und Schweizer, Personen mit gültiger ausländerrechtlicher Bewilligung – und Angehörige von EU/EFTA-Staaten, die eine **Meldung als selbständige Dienstleistungserbringerin** im Rahmen der 90-Tage-Regel eingereicht haben.

Hier lohnt Präzision, weil in diesem Punkt am meisten Falsches kursiert. Die 90 Tage pro Kalenderjahr sind eine bundesrechtliche Möglichkeit im Rahmen der Personenfreizügigkeit, nicht eine kantonale Grosszügigkeit. Die Online-Meldung läuft über das Bundesportal (EasyGov), in der Regel spätestens acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit; für das Sexgewerbe gilt die Meldepflicht nach Vorgabe des SECO ab dem ersten Arbeitstag, also ohne die sonst mögliche Bagatellschwelle. Und: Diese Bundesmeldung ersetzt die kantonale TESEU-Meldung **nicht**. Es sind zwei Vorgänge bei zwei Behörden, und beide müssen erledigt sein.

Drittstaatsangehörige ohne entsprechende Bewilligung können sich nicht melden – für sie ist Sexarbeit in der Schweiz kein zugänglicher Weg, auch nicht im Tessin.

## Was die Meldung nicht ist: eine Bewilligung für einen Arbeitsort

Ein verbreitetes Missverständnis: Mit der TESEU-Nummer in der Hand sei man «zugelassen». Die Meldung betrifft die Person, nicht den Ort. Gearbeitet werden darf nach der LProst nur in einem **bewilligten locale erotico** oder in einer Wohnung, die individuell genutzt wird und für die eine _notifica_ vorliegt.

Für das Lokal ist der Betreiber verantwortlich: Die Bewilligung erteilt das zuständige Departement, die Erteilungsgebühr beträgt CHF 350, die Bewilligung wird für zwei Jahre erteilt und ist erneuerbar – das Erneuerungsgesuch ist mindestens 30 Arbeitstage vor Ablauf einzureichen. Der _gestore_ muss persönliche Voraussetzungen erfüllen, vollzeitlich präsent sein und dafür sorgen, dass alle anwesenden Personen ordnungsgemäss gemeldet sind.

Für die Wohnung gelten die bekannten engen Bedingungen: nur eine Person pro Wohnung, nur eine Wohnung pro Gebäude, ein Nutzungs- oder Mietvertrag über mindestens drei Monate, und die Meldung erfolgt durch die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt. Die Drei-Monats-Klausel ist der Grund, weshalb kurzfristig gebuchte Ferienwohnungen im Tessin regelmässig zum Problem werden.

## Die 25 Franken pro Arbeitstag: wie das Geld tatsächlich läuft

Der fiskalische Kern der Tessiner Regelung ist eine **Pauschale von CHF 25 pro Arbeitstag**. Sie gilt seit Inkrafttreten des Gesetzes 2019 und funktioniert in zwei Varianten:

**Im locale erotico** zahlt die sexarbeitende Person den Betrag an den Betreiber. Dieser ist verpflichtet, die Beträge zurückzubehalten und an die Steuerbehörde weiterzuleiten – nach den Vorgaben der LProst und den Weisungen der Divisione delle contribuzioni. Der Betreiber ist hier also faktisch Inkassostelle des Kantons.

**In der Wohnung** nach Art. 14 LProst, die keiner Bewilligungspflicht untersteht, zahlt die Person den Betrag **direkt an die Steuerbehörde** , zu denselben Modalitäten, die für den Betreiber gelten. Wer die Wohnung zur Verfügung stellt, darf den Betrag nicht abziehen – das ist ausdrücklich nicht seine Rolle. Nach der publizierten Verwaltungsinformation ist der geschuldete Gesamtbetrag monatlich und jeweils bis zum ersten des Monats an die zuständige Steuerbehörde zu überweisen.

Dazu kommt eine Pflicht, die im Alltag oft unterschätzt wird: Wer in der Wohnung arbeitet, muss **im Voraus einen Arbeitsplan** erstellen, der mindestens die ganze folgende Woche abdeckt, und diesen für die Kontrollbehörden bereithalten. Der Arbeitsplan ist die Grundlage, an der sich die Zahl der Arbeitstage – und damit die Pauschale – bemessen lässt.

Administrativ läuft das über eigene Formulare der Steuerverwaltung: das **Modul 3P** für die Abrechnung des pauschalen Rückbehalts und das **Modul 4P** als Bescheinigung/Quittung für die Steuerperiode, ergänzt durch ein Kreisschreiben der Divisione delle contribuzioni vom 1. Juli 2019. Wer die Quittungen sammelt, hat später den Beleg dafür, dass bereits gezahlt wurde.

### Wichtig: Die Pauschale ist eine Akontozahlung, keine Schlussrechnung

Die CHF 25 sind ein Vorschuss auf die geschuldete Steuer, keine Abgeltung. Die Höhe wurde seinerzeit aus einem angenommenen Jahreseinkommen in der Grössenordnung von rund CHF 50’000 hergeleitet – eine Grösse, die in der Debatte um das Gesetz breit kritisiert wurde, unter anderem mit dem Argument, dass eine tageweise Vorauszahlung wenig über die tatsächlich erzielten Einkünfte aussagt. Wer weniger verdient, zahlt gemessen am Einkommen zu viel; wer mehr verdient, zahlt zu wenig und bekommt die Differenz später verrechnet.

Daraus folgt praktisch: Die Steuersituation ist mit den 25 Franken nicht erledigt. Ob am Ende eine ordentliche Veranlagung oder eine Quellenbesteuerung greift, hängt vom Aufenthaltsstatus und der Wohnsitzsituation ab. Diese Zuordnung macht nicht die Polizei, sondern die Steuerbehörde – und genau dort gehört die Frage hin, am besten bevor das erste Steuerjahr vorbei ist.

## Was die Pauschale nicht abdeckt: AHV, Krankenkasse, Vorsorge

Die Tagespauschale betrifft ausschliesslich die Steuer. Die Sozialversicherung läuft komplett separat – und das ist der Punkt, an dem im Tessin wie überall in der Schweiz am meisten liegenbleibt.

Sexarbeit wird in der Schweiz überwiegend selbständig ausgeübt. Selbständigkeit heisst: Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse, im Tessin über die kommunale AVS-Agentur oder direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse. Der Status «selbständig» wird von der Kasse geprüft und zugesprochen, nicht von der Steuerbehörde und schon gar nicht vom Betreiber eines Lokals.

Für 2026 gelten die eidgenössisch einheitlichen Ansätze: Der Beitragssatz AHV/IV/EO für Selbständige steigt von 5,371 Prozent gestaffelt an und beträgt ab einem Jahreseinkommen von CHF 60’500 volle 10 Prozent. Bei einem Einkommen bis CHF 10’100 wird der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr fällig. Dazu kommen die obligatorische Krankenversicherung, eine allfällige freiwillige Taggeld- oder Unfallversicherung – und die Tatsache, dass Selbständige keine Arbeitslosenversicherung haben. Die zweite Säule ist nicht obligatorisch; die Säule 3a bleibt der realistischste Weg, überhaupt etwas aufzubauen.

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 kommt die Mehrwertsteuerpflicht dazu. Wie sich diese Posten zusammen auf das reale Monatsergebnis auswirken, ist am Beispiel eines Kantons ohne Meldeschalter [hier durchgerechnet](https://forum.6love.ch/t/kein-salonschalter-dafuer-eine-steuererklaerung-sexarbeit-im-kanton-uri-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-rund-ums-geld/2955) – die Logik ist im Tessin dieselbe, nur mit der Tagespauschale obendrauf.

## Was die Zahlen über die Praxis sagen

Die offiziellen Grössenordnungen zeichnen ein klares Bild einer Verschiebung. Neue Meldungen bei TESEU: 219 im Jahr 2022, 284 im Jahr 2023, 352 im Jahr 2024. Gleichzeitig stiegen die Verstösse wegen unerlaubter Ausübung von 50 (2022) über 59 (2023) auf 149 (2024), mit weiter steigender Tendenz im Jahr 2025. 2024 wurden 128 Personen beim Ministero pubblico angezeigt, rund 80 davon im Zusammenhang mit kurzfristig gemieteten Wohnungen.

Dem stehen die legalen Strukturen gegenüber: **neun bewilligte locali erotici** und, Stand Ende 2024, **24 gemeldete Wohnungen**. Recherchen des öffentlichen Rundfunks kamen zum Schluss, dass die Zahl der tatsächlich inserierten Rotlicht-Wohnungen ein Vielfaches davon beträgt. Die Lücke zwischen 24 und dem, was in den Inseraten steht, ist die eigentliche Geschichte der Tessiner Regulierung.

Wie die Kontrollen aussehen, zeigte im Sommer 2025 die internationale Aktion «Chain» von Fedpol und Europol. Im Tessin wurden dabei rund 140 Personen kontrolliert, sämtliche neun bewilligten Lokale inspiziert – dort waren alle anwesenden Personen korrekt gemeldet – sowie ein öffentliches Lokal und 14 Wohnungen, die den Anforderungen der LProst nicht entsprachen. 15 Personen wurden angezeigt. Verdachtsfälle auf Menschenhandel wurden im Kanton keine festgestellt.

Der Staatsrat hat 2024 eine interdepartementale Arbeitsgruppe erneuert, die das Phänomen beobachtet, die Wirksamkeit des Gesetzes von 2019 prüft und allfällige Anpassungen vorschlägt – unter anderem mit Blick auf die Sicherheit der Sexarbeitenden. Ein Ergebnis dieser Arbeit lag bei Redaktionsschluss nicht in Form einer verabschiedeten Gesetzesänderung vor. Wer im Tessin arbeitet, sollte diesen Prozess im Auge behalten.

## Der ungeklärte Rand: Hotel und Kundendomizil

Ein Punkt bleibt heikel. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden Frauen angezeigt, die bei Kunden zu Hause oder im Hotel gearbeitet hatten. 2020 sprach ein Strafrichter zwei Betroffene frei: Art. 3 LProst nenne weder das Kundendomizil noch das Hotel unter den verbotenen Orten, und eine Privatwohnung sei kein Ort, an dem regelmässig Sexarbeit ausgeübt werde. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine Appellation an; in der Antwort auf eine Interpellation stellte sich der Staatsrat inhaltlich auf denselben Standpunkt wie das erstinstanzliche Urteil.

Wichtig ist die Einordnung: Das war ein erstinstanzlicher Entscheid, und eine höchstrichterliche Klärung ist in den öffentlich zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. Wer Escort-Termine ausserhalb des bewilligten Lokals oder der gemeldeten Wohnung plant, bewegt sich damit in einem Bereich, der zwar von Gericht und Regierung als zulässig beurteilt wurde, den die Polizei aber schon anders gesehen hat. Das ist genau die Konstellation, in der eine kurze, dokumentierte Nachfrage bei der Sektion TESEU mehr wert ist als jede Interpretation im Internet – auch als diese hier.

## Wo du fragst, bevor du zahlst

- **Kantonspolizei, Sektion TESEU:** Meldung, TESEU-Nummer, Wohnungsmeldung, Änderungen, Abmeldung. Erste Adresse für alles, was die Zulässigkeit deiner Arbeitssituation betrifft.
- **Divisione delle contribuzioni (DFE):** Tagespauschale, Module 3P/4P, Einordnung in ordentliche Veranlagung oder Quellensteuer.
- **Kantonale Ausgleichskasse bzw. kommunale AVS-Agentur:** Selbständigenstatus, Beiträge, Anmeldung.
- **Gemeinde:** kommunale Ordinanza, Zonen, Baurecht und Nutzungsänderungen. Diese Vorschriften weichen von Gemeinde zu Gemeinde erheblich ab – dazu gibt es keine kantonsweit gültige Zahl.
- **Primis (Zonaprotetta), Lugano:** Beratung für Sexarbeitende, seit 2006 als Referenzstelle bezeichnet, mit sprach- und kulturmittelnden Fachpersonen; Beratung anonym und kostenlos.
- **Consultori di salute sessuale des EOC** in Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio: kostenlose Beratung zu sexueller Gesundheit, auf Wunsch anonym.

## Kurz zusammengefasst

Die Tessiner Meldepflicht ist keine Formalität, aber auch kein Labyrinth. Persönlich bei TESEU erscheinen, Ausweis vorlegen, CHF 100 zahlen, TESEU-Nummer erhalten – das ist der Eintritt. Danach beginnt der laufende Teil: CHF 25 pro Arbeitstag, im Lokal über den Betreiber, in der Wohnung monatlich direkt an die Steuerbehörde, mit Arbeitsplan für die kommende Woche im Voraus. Und parallel dazu die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, die nichts mit der Polizei zu tun hat und trotzdem über deine Rente entscheidet.

Wer diese vier Adressen – Polizei, Steuerbehörde, Ausgleichskasse, Gemeinde – am Anfang je einmal kontaktiert, spart sich später Bussen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Verbindlich sind ausschliesslich die Auskünfte dieser Stellen; die hier genannten Zahlen und Fristen geben den öffentlich dokumentierten Stand wieder und können sich, insbesondere im Nachgang zur laufenden Überprüfung des Gesetzes, ändern.
