# Vier Sprachen und kein Formular: Sexarbeit im Kanton Tessin 2026 – Bewilligung, Meldepflicht und Zuständigkeiten neben dem Polizeischalter

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**Category:** Tessin\
**Tags:** beratung, gesundheit, lprost, tessin, sexarbeit\
**Created:** [19. September 2026 um 08:09 UTC](https://forum.6love.ch/t/vier-sprachen-und-kein-formular-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-neben-dem-polizeischalter/3057 "2026-09-19T08:09:59Z")\
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**Post date:** [19. September 2026 um 08:09 UTC](https://forum.6love.ch/t/vier-sprachen-und-kein-formular-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-neben-dem-polizeischalter/3057/1 "2026-09-19T08:09:59Z")

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Wer im Tessin über die Regeln für Sexarbeit liest, liest fast immer über Pflichten: persönliche Vorsprache bei der Kantonspolizei, Ausweiskontrolle, CHF 100 bei der Unterzeichnung der Meldung, eine persönliche TESEU-Nummer, CHF 25 Steuerakonto pro Arbeitstag, für ein Lokal eine Bewilligung des Departements. Das ist die eine Hälfte der _Legge sull’esercizio della prostituzione_ (LProst) vom 22. Januar 2018, in Kraft seit dem 1. Juli 2019.

Die andere Hälfte steht im selben Gesetz und taucht in Zeitungsartikeln fast nie auf. Sie verpflichtet den Kanton, Stellen zu bezeichnen, an die sich Sexarbeitende **kostenlos** wenden können – psychologisch, sozial, gesundheitlich und juristisch. Diese Stellen gehören nicht zur Polizei, führen kein Register und verlangen keine Nummer. Dieser Text handelt von dieser zweiten Hälfte: wer die Stellen sind, was sie leisten, wer sie bezahlt – und wo das Netz reisst.

## Was die LProst neben der Meldepflicht verlangt

Die LProst ist nicht nur Ordnungsrecht. Die Artikel 16 und 17 regeln die Unterstützung: Personen, die im Kanton Sexarbeit ausüben, können sich an die vom **Consiglio di Stato bezeichneten Stellen** wenden und erhalten dort **unentgeltlich** psychologische, soziale, gesundheitliche und rechtliche Beratung – ausdrücklich auch mit dem Ziel, aus Ausbeutungsverhältnissen herauszufinden.

Das Gesetz stellt an diese Stellen Anforderungen. Sie müssen eine regelmässige und kontinuierliche Begleitung **im ganzen Kantonsgebiet** gewährleisten und ein Rahmenkonzept vorlegen, das Ziele, Art und Methoden der Begleitung, die erreichten Personengruppen sowie Organisation und Finanzierung beschreibt. Beratung ist im Tessin also kein Zufallsprodukt von Freiwilligenarbeit, sondern ein staatlicher Auftrag mit Leistungsanforderungen.

Auf der Verwaltungsseite ist die **Divisione della salute pubblica** im Dipartimento della sanità e della socialità dafür zuständig, angemessene Massnahmen in den Bereichen Hygiene, Information, Sensibilisierung und Gesundheitsprävention zu fördern und zu überwachen. Die Aufsicht über Meldungen, Wohnungen und Lokale bleibt dagegen beim Dipartimento delle istituzioni und der Kantonspolizei. Zwei Departemente, zwei Logiken, ein Gesetz – und für die Betroffenen zwei sehr unterschiedliche Arten von Gespräch.

### Ein Recht, keine Pflicht: die ärztliche Beratung

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum, und zwar grenzüberschreitend. Im Tessin gibt es **keine** obligatorische Gesundheitsuntersuchung für Sexarbeitende, kein Gesundheitszeugnis, keine periodische Zwangskontrolle. Was das Gesetz vorsieht, ist das **Recht** , im Moment der Meldung bei der Polizei unentgeltlich eine ärztliche Beratung zu präventiven Zwecken in Anspruch zu nehmen. Wer darauf verzichtet, verliert die TESEU-Nummer nicht.

Das ist kein juristisches Detail. Eine Testpflicht erzeugt ein Dokument, das kontrolliert, vorgezeigt und im Zweifel gegen Personen verwendet wird. Ein Beratungsrecht erzeugt einen Kontakt, den man annehmen kann oder nicht. Die Schweizer Praxis setzt bewusst auf Freiwilligkeit, niederschwelligen Zugang und Anonymität – weil das erfahrungsgemäss mehr Menschen erreicht als Kontrolle, und weil eine Momentaufnahme im Labor ohnehin nichts über morgen aussagt.

## Der Schalter, der registriert – und was von dort weitergeht

Um die zweite Hälfte zu verstehen, muss man die erste kennen. Die Meldung erfolgt **persönlich** bei der Sektion TESEU der Kantonspolizei, der Fachstelle, die im Tessin auch Menschenhandel und Ausbeutung der Prostitution bearbeitet. Das Gesuch wird dort aufgenommen und unterschrieben; gültig ist die Meldung erst, wenn die Ausweispapiere geprüft sind und die TESEU-Nummer ausgestellt ist. Voraussetzung ist Schweizer Bürgerrecht, eine gültige ausländerrechtliche Bewilligung oder – für Dienstleistungserbringerinnen aus dem EU/EFTA-Raum – das Meldeverfahren im Rahmen der 90 Tage, wobei im Sexgewerbe ab dem ersten Arbeitstag gemeldet werden muss. Ablauf, Gebühren und die Steuerpauschale haben wir im Detail in der Auswertung zu [den hundert Franken am Schalter und den 25 pro Arbeitstag](https://forum.6love.ch/t/hundert-franken-am-schalter-25-pro-arbeitstag-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-rund-um-die-teseu-nummer/2987) aufgeschlüsselt.

Entscheidend für die Frage, wer was erfährt: Die Kantonspolizei führt die für den Vollzug nötigen Dateien und informiert umgehend die **Divisione delle contribuzioni** und den **Kantonsarzt**. Wer in einer Wohnung arbeitet, muss zusätzlich damit rechnen, dass über die Notifica der Wohnung – einzureichen von derjenigen Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt – auch **Gemeinde und Eigentümerschaft** ins Bild gesetzt werden. Wie eng die zulässigen Arbeitsorte gefasst sind und was die Kontrollen ergeben haben, steht in der Auswertung zu [neun kontrollierten Lokalen und vierzehn Wohnungen](https://forum.6love.ch/t/neun-lokale-ohne-beanstandung-vierzehn-wohnungen-mit-anzeige-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-fuer-den-arbeitsort/3019).

Die Beratungsstellen stehen ausserhalb dieses Datenflusses. Sie sind keine Behörde, sie melden nicht weiter, sie arbeiten anonym. Genau diese Trennung ist der Grund, warum es sie braucht.

## Primis: die bezeichnete Stelle seit 2006

**Primis** – das Kürzel steht für Prävention, Information und Mediation in der Sexindustrie – ist ein Projekt des Vereins **Zonaprotetta** in Lugano. Bereits 2006 wurde Primis gemeinsam mit der Antenna MayDay vom Regierungsrat als Referenzstelle bezeichnet: für gesundheitliche, soziale und rechtliche Beratung von Sexarbeitenden und für die Koordination des Hilfsnetzes. Das Mandat ist also älter als das geltende Gesetz; die LProst von 2018 hat eine bestehende Praxis kodifiziert.

Was Primis konkret anbietet:

- **Beratung zu sexueller Gesundheit** – mehrsprachig, anonym und kostenlos
- **Aufsuchende Arbeit** über ein Team linguistisch-kultureller Mediatorinnen; die Arbeitssprachen umfassen neben Italienisch unter anderem Spanisch, Russisch, Portugiesisch und Rumänisch
- **Zugang zu Screenings auf sexuell übertragbare Infektionen** und zu gynäkologischen Kontrollen – gemäss Tätigkeitsberichten teils im Spital, teils in den Beratungsräumen, teils direkt in den Wohnungen
- **Begleitung zu Ämtern, Kassen und Diensten** – also dorthin, wo Sprache und Aufenthaltsstatus zur eigentlichen Hürde werden
- **Koordination der Rete di aiuto** , des Hilfsnetzes aus den verschiedenen Diensten im Kanton

Die Beratungsstelle liegt an der Via Bagutti 2 in Lugano, die offene Sprechstunde findet traditionell am Mittwochnachmittag ohne Voranmeldung statt. Öffnungszeiten ändern sich – vor dem ersten Besuch kurz auf primisticino.ch nachsehen oder anrufen.

Der Trägerverein hat sein vierzigjähriges Bestehen begangen: gegründet Ende 1985 als Aiuto Aids Ticino, seit 2008 unter dem Namen Zonaprotetta sichtbar, der 2014 auch offiziell übernommen wurde. Koordinatorin Vincenza Guarnaccia beschreibt den Weg der Organisation als Übergang vom Kampf gegen eine Krankheit hin zu einem positiven, bewussten Umgang mit Sexualität. Diese Verschiebung merkt man dem Angebot für Sexarbeitende an: Es geht heute weniger um Infektionsprävention allein und mehr um Rechte, Arbeitsbedingungen und Zugang zur Regelversorgung.

## Antenna MayDay: zuständig für alles, was kein Arztthema ist

Die zweite vom Regierungsrat bezeichnete Stelle ist die **Antenna MayDay** , ein Dienst von SOS Ticino an der Via Merlina 3a in Viganello (Stadt Lugano). Sie bietet soziale, gesundheitliche und rechtliche Beratung für Menschen in prekären Lebenslagen – historisch mit starkem Fokus auf Migrantinnen und Migranten ohne geregelten Status – und teilt sich den gesetzlichen Auftrag für Sexarbeitende mit Primis.

Der praktische Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen. Bei Primis liegt der Schwerpunkt auf Gesundheit, Prävention und Zugang zur Versorgung; bei MayDay auf Aufenthalt, Sozialversicherungen, Arbeits- und Mietfragen sowie Behördenkorrespondenz. Wer nicht weiss, welche Tür die richtige ist, kann bei beiden anfangen – die Koordination im Hilfsnetz gehört zum Auftrag, und niemand wird dort für die falsche Wahl abgewiesen.

## Consultori di salute sessuale: vier Standorte, kein Preisschild

Ergänzend zum spezialisierten Angebot betreibt der Ente Ospedaliero Cantonale (EOC) **Consultori di salute sessuale** an den Regionalspitälern in **Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio**. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich, die Wartezeiten kurz. Abgedeckt sind Sexualität und Beziehungen, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Verhütung inklusive Notfallverhütung, Schwangerschaftsberatung sowie Prävention sexuell übertragbarer Infektionen und **anonyme HIV-Tests**.

Erreichbar sind die Consultori von Montag bis Freitag, 9–12 und 13–18 Uhr, telefonisch (Bellinzona 091 811 92 32, Locarno 091 811 45 51, Lugano 091 811 61 48, Mendrisio 091 811 36 50) oder per E-Mail an coss@eoc.ch. Für Sexarbeitende ist dieser Weg auch deshalb relevant, weil er keinerlei Bezug zum Beruf voraussetzt: Man kann eine Beratung in Anspruch nehmen, ohne irgendwem etwas über die eigene Tätigkeit zu erzählen.

## Wo das Netz reisst: die Lücke zwischen 24 und rund 100

Der gesetzliche Auftrag lautet: kantonsweite, kontinuierliche Begleitung. Die Entwicklung der letzten Jahre macht diesen Auftrag schwieriger.

Die Neumeldungen steigen deutlich – 219 im Jahr 2022, 284 im Jahr 2023, 352 im Jahr 2024, und für 2025 berichten die Behörden von einem weiteren Anstieg. Parallel dazu explodierten die Verstösse wegen unerlaubter Sexarbeit: 50 (2022), 59 (2023), 149 (2024). Ende 2024 waren im ganzen Kanton **24 Wohnungen** ordnungsgemäss notifiziert; eine Recherche des RSI-Magazins _Falò_ auf Tessiner Inseratsportalen kam dagegen auf rund **100** aktive Rotlicht-Wohnungen. 2024 wurden 128 Personen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, ein grosser Teil davon im Zusammenhang mit kurzzeitig gemieteten Wohnungen.

Die Stadt Lugano bestätigte im Oktober 2025 in der Antwort auf eine Interrogazione im Gemeinderat, das Phänomen sei den Diensten bekannt und werde aufmerksam beobachtet; zugenommen hätten insbesondere Fälle in nicht gemeldeten, kurzfristig gemieteten Wohnungen. Bei den Kontrollen im Rahmen der internationalen Operation Global Chain im Sommer 2025 blieben dann alle neun bewilligten Lokale ohne Beanstandung, während die zusätzlich kontrollierten Wohnungen zu 15 Anzeigen führten – bei insgesamt 140 kontrollierten Personen ergaben sich keine Verdachtsfälle auf Menschenhandel.

Für die Beratung bedeutet das eine Verschiebung ins Unsichtbare. Wer für zwölf Tage eine Kurzzeitwohnung mietet, erscheint in keinem Register, wechselt schnell die Gemeinde und ist für eine Fachstelle schwerer erreichbar als jemand, der in einem bewilligten Lokal arbeitet. Genau deshalb ist die aufsuchende Arbeit mit Mediatorinnen kein Zusatz, sondern der Kern des Angebots: Wo die Meldung als Zugangskanal ausfällt, bleibt nur der direkte Kontakt. Wie stark die Ortsfrage die Szene prägt, zeigt die [Gemeindekarte mit den sieben Parzellen in Chiasso und den 300 Metern in Mendrisio](https://forum.6love.ch/t/sieben-parzellen-in-chiasso-300-meter-in-mendrisio-sexarbeit-im-kanton-tessin-2026-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten-auf-der-gemeindekarte/2954).

## Wer das bezahlt – und warum das eine politische Zahl ist

Beratung, die gratis ist, ist nicht kostenlos. Das Tessiner Hilfsnetz wird kantonal subventioniert – nach den publizierten Vereinsangaben von Zonaprotetta in der Grössenordnung von rund CHF 230’000 pro Jahr als Kantonsbeitrag –, ergänzt um projektbezogene Bundesmittel. So unterstützte fedpol im Rahmen seines Programms gegen Menschenhandel 2024 das Projekt «RISPETTO plus» von Zonaprotetta mit CHF 29’896. Das Projektziel – eine Kultur von Respekt und Verantwortung in der Sexarbeit zu fördern, um Gewalt und Ausbeutung vorzubeugen – zeigt, wohin sich die Prävention entwickelt hat: weg von der reinen Infektionslogik, hin zu Arbeitsbedingungen und Umgangsformen.

Dass solche Beträge in Budgetdebatten auftauchen und der Verein mehrfach politische Kritik einstecken musste, gehört zum Bild. Für die Nutzerinnen und Nutzer bleibt die Aussage trotzdem einfach: Das Angebot ist finanziert, es ist gesetzlich verankert, und an der Tür kostet es nichts.

Im Vergleich mit anderen Kantonen ist das ein Vorteil. Wo kein eigenes Sexgewerbegesetz existiert, gibt es auch keine gesetzlich bezeichnete Anlaufstelle – dort muss man sich das Netz aus allgemeinen Sozialdiensten, Opferhilfe und ausserkantonalen Fachstellen selbst zusammensuchen, wie der Blick auf [einen Kanton ganz ohne eigenes Rotlichtrecht](https://forum.6love.ch/t/der-kanton-ohne-eigenes-rotlicht-wohin-sich-sexarbeitende-in-appenzell-innerrhoden-2026-wirklich-wenden-bewilligung-meldepflicht-und-zustaendigkeiten/2894) zeigt. Ein eigenes Gesetz bringt mehr Pflichten – aber im Tessin eben auch eine adressierbare Gegenleistung.

## Praktisch: welche Tür für welches Anliegen

- **Meldung, TESEU-Nummer, Notifica einer Wohnung, Bewilligung für ein locale erotico:** Kantonspolizei, Sektion TESEU, bzw. Servizio autorizzazioni im Dipartimento delle istituzioni
- **Zonen, Distanzen, kommunale Ordinanze, Nutzungsänderung und Baubewilligung:** die Gemeinde (Municipio) mit ihren Bau- und Planungsdiensten
- **Steuerakonto von CHF 25 pro Arbeitstag, Veranlagung, Rückerstattung:** Divisione delle contribuzioni
- **Prävention, Hygiene, Information, Gesundheitspolitik:** Divisione della salute pubblica und Kantonsarzt
- **Gesundheit, Tests, Verhütung, anonyme Beratung:** Primis/Zonaprotetta sowie die Consultori di salute sessuale des EOC
- **Aufenthalt, Sozialversicherungen, Recht, Ausstieg aus Ausbeutung:** Antenna MayDay (SOS Ticino) und Primis
- **Gewalt, Drohung, Ausbeutung, Menschenhandel:** Polizei und Ministero pubblico; für Betroffene zusätzlich die Opferhilfe

## Was gesichert ist – und was man nachfragen sollte

Gesichert ist die Struktur: ein Kantonsgesetz mit eigenem Unterstützungsauftrag, zwei vom Regierungsrat bezeichnete Stellen, ein spitalbasiertes Beratungsangebot an vier Standorten, ein Recht auf unentgeltliche ärztliche Beratung im Moment der Meldung und keine Untersuchungspflicht.

Nicht gesichert sind die beweglichen Teile. Öffnungszeiten, Telefonnummern, Sprechstundenformate und Sprachkombinationen der Mediatorinnen ändern sich, ebenso Gebühren und Formulare. Und wo eine Regel je Gemeinde abweicht – Zonen, Distanzen, zulässige Adressen –, gibt es keine kantonale Antwort, sondern nur die des zuständigen Municipio.

Für alles Verbindliche gilt deshalb: bei der zuständigen Behörde nachfragen – für Meldung und Bewilligung bei der Kantonspolizei, für Ort und Zone bei der Gemeinde, für Steuern bei der Divisione delle contribuzioni. Für alles andere existiert im Tessin ein Angebot, das kostenlos, mehrsprachig und ausdrücklich nicht Teil der Kontrollmaschine ist. Es zu kennen, bevor man es braucht, ist der eigentliche Punkt.
