# Zwei Ämter, ein Nachweis: Wie du dich 2026 in Sachsen nach dem ProstSchG anmeldest – Ablauf, Unterlagen, Fristen

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**Category:** Sachsen\
**Tags:** sachsen, recht, prostschg, anmeldung, sexarbeit\
**Created:** [13. August 2026 um 08:46 UTC](https://forum.6love.ch/t/zwei-aemter-ein-nachweis-wie-du-dich-2026-in-sachsen-nach-dem-prostschg-anmeldest-ablauf-unterlagen-fristen/2839 "2026-08-13T08:46:55Z")\
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**Post date:** [13. August 2026 um 08:46 UTC](https://forum.6love.ch/t/zwei-aemter-ein-nachweis-wie-du-dich-2026-in-sachsen-nach-dem-prostschg-anmeldest-ablauf-unterlagen-fristen/2839/1 "2026-08-13T08:46:55Z")

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Die **Anmeldung nach ProstSchG in Sachsen** wirkt auf den ersten Blick wie ein einziger Behördengang. Tatsächlich sind es zwei – bei zwei verschiedenen Ämtern, in einer festen Reihenfolge, mit einer Uhr, die bereits nach dem ersten Termin zu laufen beginnt. Wer die Reihenfolge kennt, die richtigen Papiere mitbringt und die Fristen im Blick behält, hat die Sache an einem, spätestens zwei Vormittagen erledigt. Wer unvorbereitet erscheint, wird wieder weggeschickt und verliert Zeit.

Dieser Artikel erklärt den Weg von der ersten Beratung bis zur fertigen Anmeldebescheinigung – konkret für den Freistaat Sachsen, mit den zuständigen Stellen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz. Es geht nicht darum, _wo_ in Sachsen Sexarbeit räumlich zulässig ist (das regeln die Sperrbezirksverordnungen der Städte und ist ein Thema für sich), sondern darum, _wie_ du dich als Person offiziell anmeldest.

## Kurz gefasst: der Weg in zwei Stationen

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes verlangt von jeder Person, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet, eine **Anmeldung** (§ 3 ProstSchG). Diese Anmeldung setzt zwei Schritte voraus, die du nicht vertauschen kannst:

1. **Gesundheitsberatung** beim Gesundheitsamt (§ 10 ProstSchG). Sie ist Voraussetzung, kostenlos und bleibt vertraulich.
2. **Anmeldung** beim zuständigen Amt der Stadt oder des Landkreises – meist Ordnungsamt oder Gewerbebehörde (§§ 3, 4 ProstSchG). Hier bekommst du am Ende deine **Anmeldebescheinigung** (§ 5 ProstSchG), umgangssprachlich „Hurenpass“.

Ohne die Bescheinigung aus Schritt 1 nimmt dich das Amt in Schritt 2 nicht an. Deshalb lohnt es sich, den Ablauf von hinten zu denken: Zuerst der Termin beim Gesundheitsamt, danach – innerhalb der Frist – der Termin beim Ordnungsamt.

## Wer sich anmelden muss

Die Anmeldepflicht gilt bundesweit für alle, die sexuelle Dienstleistungen erbringen – unabhängig davon, ob das in einer Wohnung, einem Club, als Escort, per Hausbesuch oder als erotische bzw. tantrische Massage geschieht, sobald ein sexueller Kontext dazugehört. Nationalität und Wohnort spielen für die Pflicht keine Rolle. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Umfang: Auch gelegentliche Arbeit ist anmeldepflichtig.

Für Menschen ohne EU-Freizügigkeit kommt eine Besonderheit hinzu: Sie brauchen zusätzlich einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt. Ohne diese Erlaubnis kann die Anmeldung nicht ausgestellt werden. Das ist keine sächsische Sonderregel, sondern Bundesrecht – aber die zuständigen Ämter in Sachsen prüfen es beim Termin.

## Wo die Anmeldung in Sachsen überhaupt möglich ist

Eine sächsische Eigenheit betrifft den Ort. Der Freistaat verbietet Sexarbeit per Rechtsverordnung in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollständig (Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution, kurz: VO Verbot Prostitution). Zulässig – und damit anmeldbar – ist Sexarbeit deshalb praktisch nur in den sechs größeren Städten: **Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz**. Auch dort gilt sie nicht flächendeckend, sondern nur außerhalb der örtlichen Sperrbezirke.

Für die Anmeldung heißt das: Du meldest dich bei der Behörde der Stadt oder des Landkreises an, in dem du tätig sein willst. Das **Sächsische Prostituiertenschutzausführungsgesetz (SächsProstSchGAG)** legt genau das fest – zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte; die gesundheitliche Beratung nach § 10 übernehmen deren Gesundheitsämter.

## Schritt 1: Die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG

Der erste Pflichttermin ist die gesundheitliche Beratung. Sie ist ausdrücklich **keine Zwangsuntersuchung** und kein Test, den du bestehen musst. Es gibt keinen Gesundheitsstempel, keine Freigabe. Es ist ein vertrauliches Gespräch über Themen, die du selbst mitbringen darfst: Verhütung und Kondomgebrauch (die Kondompflicht gilt bundesweit), Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen, Schwangerschaft, Beratungs- und Testangebote.

### Anonym und kostenlos

Die Beratung ist **kostenfrei** und auf Wunsch **anonym**. Die Gesundheitsämter geben die Inhalte des Gesprächs an keine andere Stelle weiter – auch nicht an das Ordnungsamt. Das Einzige, was den Weg zum nächsten Amt findet, ist eine schlichte Bescheinigung darüber, _dass_ die Beratung stattgefunden hat – nicht _was_ besprochen wurde. In Dresden etwa betont das Amt für Gesundheit und Prävention diese Datentrennung ausdrücklich.

### Die Fristen, die hier beginnen

Hier startet die erste Uhr. Für die **Erstanmeldung** darf die Beratungsbescheinigung beim Ordnungsamt **nicht älter als drei Monate** sein. Wer den zweiten Termin zu lange hinauszögert, muss die Beratung wiederholen.

Danach gilt ein fester Takt:

- **Ab 21 Jahren:** Die Gesundheitsberatung ist mindestens **einmal jährlich** zu wiederholen.
- **Unter 21 Jahren:** Die Beratung muss **alle sechs Monate** erfolgen.

Diese Wiederholung ist keine Formalie – sie hängt direkt an der Gültigkeit deiner Anmeldung (dazu unten mehr).

## Schritt 2: Die Anmeldung beim Ordnungsamt (§§ 3, 4 ProstSchG)

Mit der Beratungsbescheinigung in der Tasche geht es zur eigentlichen Anmeldung. Sie erfolgt **persönlich** – ein reines Online- oder Postverfahren gibt es nicht, auch wenn manche sächsischen Städte über das Landesportal Amt24 einen Termin vorbereiten oder anfragen lassen. Zuständig ist je nach Stadt das Ordnungsamt bzw. die Gewerbebehörde.

### Diese Unterlagen brauchst du

Die genaue Liste kann sich pro Behörde minimal unterscheiden; erfrage sie im Zweifel vorab. In der Praxis verlangen die sächsischen Ämter regelmäßig:

- ein **gültiges Ausweisdokument** (Personalausweis, Reisepass oder – bei Nicht-EU-Bürgerinnen – Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis),
- die **Bescheinigung über die Gesundheitsberatung** (max. drei Monate alt),
- in der Regel **zwei aktuelle Lichtbilder** (Passfotos),
- häufig eine **Meldebescheinigung** bzw. Angabe einer erreichbaren Zustelladresse.

Wer keine feste Meldeadresse hat, sollte das ansprechen – für die Zustellung amtlicher Post gibt es Lösungen, etwa über eine benannte Zustelladresse. Ein Impfnachweis wird teils empfohlen, ist aber nicht Pflicht.

### Das Anmeldegespräch

Der Kern des Termins ist ein Informations- und Beratungsgespräch. Anders als die Gesundheitsberatung dreht es sich um rechtliche und wirtschaftliche Fragen: deine Rechte und Pflichten, das ProstSchG selbst, die örtlichen Regelungen (etwa Sperrbezirke), Kranken- und Sozialversicherung, Steuerpflicht sowie – bei Bedarf – Hilfs- und Ausstiegsangebote. Dresden und Chemnitz beschreiben dieses Gespräch als festen Bestandteil der Anmeldung.

Gut zu wissen: Die Steuerpflicht wird hier zwar angesprochen, aber nicht vom Ordnungsamt eingezogen. In Deutschland ist die Einkommensteuer die Regelform; viele Behörden verweisen auf das sogenannte Düsseldorfer Verfahren, über das Steuern in der Branche pauschaliert abgeführt werden können. Ob zusätzlich Umsatzsteuerpflicht besteht, hängt von deinen Umsätzen ab und ist mit dem Finanzamt zu klären – nicht mit dem Ordnungsamt.

### Welche Angaben erfasst werden

Bei der Anmeldung werden persönliche Daten aufgenommen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Meldeanschrift und die (Bundes-)Länder bzw. Orte, in denen du tätig sein willst. Diese Daten sind streng zweckgebunden und dürfen nur im Rahmen des ProstSchG verwendet werden.

## Die Anmeldebescheinigung nach § 5 ProstSchG: Fristen und Gültigkeit

Am Ende steht das Dokument, das die ganze Prozedur freischaltet.

### Ausstellung binnen fünf Werktagen

Die Behörde stellt die **Anmeldebescheinigung** in der Regel **innerhalb von fünf Werktagen** aus. Sie ist der Nachweis, dass du angemeldet bist – Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen dich ohne diesen Nachweis nicht arbeiten lassen.

### Wie lange sie gilt

Die Gültigkeit ist altersabhängig (§ 5 ProstSchG):

- **Ab 21 Jahren:** zwei Jahre.
- **Unter 21 Jahren:** ein Jahr.

Wichtig ist das Zusammenspiel mit der Gesundheitsberatung: Auch wenn die Bescheinigung zwei Jahre gilt, muss die Beratung jährlich (bzw. halbjährlich unter 21) aufgefrischt werden. Ohne aktuelle Beratung kann die Anmeldung ihre Wirkung verlieren, bevor das Papier formal abläuft.

### Die Aliasbescheinigung – Schutz deines Klarnamens

Ein für viele entscheidender Punkt: Auf Antrag stellt die Behörde die Bescheinigung auf ein **Pseudonym (Aliasname)** aus (§ 5 ProstSchG). Dann steht auf dem Dokument, das du im Betrieb vorzeigst, nicht dein Klarname. Deine echten Daten bleiben bei der Behörde. Das ist der legale Weg, den Arbeitsnamen und die private Identität sauber zu trennen – und du solltest die Aliasbescheinigung aktiv verlangen, wenn du sie willst, denn ausgestellt wird sie nur auf Antrag.

## Verlängerung: Wenn die Frist näher rückt

Die Anmeldung erneuert sich nicht von selbst. Vor Ablauf – nach zwei Jahren, bei unter 21-Jährigen nach einem Jahr – wiederholst du im Kern dieselben Schritte: aktuelle Gesundheitsberatung, dann erneuter Termin beim Ordnungsamt. Da die Beratung ohnehin jährlich fällig ist, lässt sich die Verlängerung gut daran koppeln. Wer die Fristen im Kalender notiert, vermeidet eine Lücke, in der die Tätigkeit formal nicht abgedeckt wäre.

## Was die Anmeldung kostet

Die **Anmeldung selbst ist in Sachsen regelmäßig gebührenfrei** – Leipzig weist das ausdrücklich aus, und die Gesundheitsberatung ist ohnehin kostenlos. Kosten können an anderer Stelle entstehen (etwa für Passfotos oder, in einzelnen Verwaltungen, für bestimmte Verwaltungsakte); erfrage die konkrete Gebührenlage bei deinem zuständigen Amt.

Eine Unterscheidung ist hier wichtig: Wer selbst eine **Prostitutionsstätte betreibt** , ein Fahrzeug bereitstellt oder Vermittlung organisiert, braucht eine gesonderte, kostenpflichtige **Erlaubnis nach § 12 ProstSchG**. Das ist ein anderes Verfahren als die persönliche Anmeldung und betrifft die Betreiberseite, nicht die einzelne Sexarbeiterin.

## Wenn du nicht angemeldet bist

Die Anmeldung ist Pflicht. Wer ohne gültige Bescheinigung arbeitet, riskiert ein **Bußgeld** – das gilt auch für Betreiber, die nicht angemeldete Personen beschäftigen. In den kleinen sächsischen Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kommt hinzu, dass Sexarbeit dort ohnehin verboten ist; anhaltende Verstöße gegen dieses örtliche Verbot können nach § 184e StGB sogar strafbar sein. Für Verbindliches im Einzelfall ist immer die zuständige Behörde deiner Stadt maßgeblich.

## Warum viele in Sachsen zögern – und was das ändert

Die amtlichen Zahlen zeigen, dass die Anmeldung längst nicht alle erreicht. Bundesweit waren Ende 2024 rund **32.300 Personen** gültig angemeldet – ein Plus von 5,3 Prozent gegenüber 2023 (30.600), aber immer noch deutlich unter dem Vor-Pandemie-Stand von 40.400 (Ende 2019). Sachsen gehört seit Einführung des Gesetzes zu den Ländern mit vergleichsweise niedrigen Anmeldezahlen; für Leipzig etwa nannten Behördenauskünfte zuletzt eine Größenordnung von wenigen Hundert gültigen Anmeldungen. Die genaue landesspezifische Zahl veröffentlicht das Statistische Bundesamt in seiner Tabelle nach Bundesländern.

Die Lücke zwischen geschätzter Realität und offizieller Statistik hat Gründe, über die in Sachsen offen diskutiert wird: Angst vor Registrierung, Sorge um die Vertraulichkeit, Sprachbarrieren und – in der politischen Debatte immer wieder kritisiert – Hürden im Verfahren selbst. Genau deshalb sind die Schutzmechanismen wichtig, die das Gesetz vorsieht und die du kennen solltest: die anonyme Gesundheitsberatung, die strikte Datentrennung zwischen den Ämtern und die Aliasbescheinigung. Sie sind der Unterschied zwischen „registriert und ausgeliefert“ und „angemeldet und geschützt“.

## Deine Anlaufstellen in den sechs Städten

Als Orientierung – die konkreten Öffnungszeiten und Terminwege erfragst du am besten direkt:

- **Dresden:** Gesundheitsberatung im Amt für Gesundheit und Prävention (Ostra-Allee 9); Anmeldung beim Ordnungsamt (Augsburger Str. 3, Kontakt: [prostitution@dresden.de](mailto:prostitution@dresden.de)).
- **Leipzig:** Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt; Anmeldung bei der Gewerbebehörde im Ordnungsamt.
- **Chemnitz:** STI-/HIV-Beratungsstelle für die Gesundheitsberatung; Anmeldung über das städtische Ordnungsamt (Dienstleistungsportal der Stadt).
- **Zwickau:** Landkreis Zwickau, Kontakt für die Anmeldung unter [prostschg@landkreis-zwickau.de](mailto:prostschg@landkreis-zwickau.de).
- **Plauen / Vogtlandkreis:** Gesundheitliche Beratung über den Vogtlandkreis; Anmeldung bei der zuständigen Kreis- bzw. Stadtbehörde.
- **Görlitz:** zuständige Behörde des Landkreises bzw. der Stadt Görlitz.

Das Landesportal **Amt24** bündelt die sächsischen Leistungsbeschreibungen und hilft, die richtige Stelle zu finden.

## Fazit: Reihenfolge, Papiere, Fristen

Die **Anmeldung nach ProstSchG in Sachsen** ist überschaubar, wenn du sie in der richtigen Reihenfolge angehst: erst die vertrauliche Gesundheitsberatung, dann – innerhalb von drei Monaten – die persönliche Anmeldung beim Ordnungsamt, mit Ausweis, Beratungsnachweis und Lichtbildern im Gepäck. Die Bescheinigung kommt binnen fünf Werktagen und gilt zwei Jahre (unter 21: ein Jahr), während die Beratung jährlich aufzufrischen ist. Denk an die Aliasbescheinigung, wenn dir der Schutz deines Klarnamens wichtig ist – sie gibt es nur auf Antrag.

Weil einzelne Details je Stadt und Landkreis abweichen können, gilt für alles Verbindliche: Frag bei deiner zuständigen Behörde nach, bevor du losgehst. Ein kurzer Anruf spart im Zweifel den zweiten Weg. Wenn du regelmäßig in Sachsen arbeitest, notiere dir die Fristen jetzt – dann bleibt deine Anmeldung lückenlos gültig.
