Am 19. Oktober 2001 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Prostitutionsgesetz, in Kraft trat es Anfang 2002. Zum 25. Jahrestag hat das ARD-Regionalmagazin buten un binnen (Radio Bremen) am 19. Oktober 2026 Bilanz gezogen und dafür unter anderem mit der Bremer Fachstelle Nitribitt e.V. gesprochen.
Die rechtliche Bilanz fällt klar aus: Sexarbeit gilt seither nicht mehr als sittenwidrig. Damit wurde der Zugang zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich geöffnet, ausstehende Entgelte lassen sich gerichtlich einfordern, und Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf bestimmte Praktiken — die sexuelle Selbstbestimmung bleibt bei der arbeitenden Person. 2017 kam das Prostituiertenschutzgesetz dazu, mit Anmeldepflicht, Gesundheitsberatung, Kondompflicht und Betriebserlaubnis für Bordelle.
Die Praxis hinkt dem deutlich hinterher. Formale Arbeitsverträge sind laut Beratungsstelle die Ausnahme geblieben, die allermeisten arbeiten selbständig. Besonders deutlich zeigt sich die Lücke an den Zahlen: Bundesweit sind rund 32’500 Personen angemeldet, Schätzungen zur tatsächlichen Zahl der Tätigen gehen bis 200’000. Viele melden sich aus Angst vor Stigmatisierung und wegen Datenschutzbedenken nicht an, Menschen ohne gesicherten Aufenthalt können es gar nicht. Ein niederschwelliger Weg in die Krankenversicherung fehlt weiterhin.
Was heisst das für uns? Die Schweiz kennt keinen bundesweiten Ausweis nach deutschem Muster, sondern kantonale Melde- und Bewilligungsregime — die Grundfrage ist aber dieselbe: Eine Registrierungspflicht erfasst zuverlässig jene, die ohnehin legal und sichtbar arbeiten, und verfehlt genau die Gruppe, die den meisten Schutz bräuchte. Wer über Registerpflichten als Schutzinstrument diskutiert, sollte diese Zahlen kennen. Relevant ist das auch mit Blick auf die laufende deutsche Debatte um ein Sexkaufverbot: Eine Verschärfung trifft zuerst jene, die heute schon nicht in der Statistik auftauchen.
Der vollständige Bericht steht bei buten un binnen.
Wie seht ihr das: Bringt eine Anmeldepflicht in der Praxis mehr Schutz oder vor allem mehr Leute, die unter dem Radar arbeiten?