Achtzig Prozent kommen von anderswo – und niemand zählt sie: Migration und Rotation in der Schweizer Erotikszene 2026

Achtzig Prozent kommen von anderswo – und niemand zählt sie: Migration und Rotation in der Schweizer Erotikszene 2026

Fragt man in der Schweiz, wie viele Menschen im Erotikgewerbe arbeiten, bekommt man keine Zahl. Man bekommt eine Spannweite. Je nach Quelle sind es 4’000 bis 8’000 dauerhaft aktive Personen, oder 13’000 bis 20’000 über ein Jahr gerechnet, oder – so eine Schätzung aus dem Umfeld der Landesmuseums-Ausstellung zum Thema – rund 20’000. Der Bundesrat stützte sich in einer Stellungnahme 2020 auf eine Erhebung von 2015, die etwa 6’000 Arbeitsplätze im Sexgewerbe zählte. Vier Zahlen, ein Land, kein Widerspruch: Sie messen schlicht Verschiedenes.

Das ist kein statistisches Detail. Es ist der Kern des Themas. Wer 2026 in der Schweizer Szene arbeitet, lässt sich deshalb so schwer beziffern, weil die Branche ihre Bevölkerung nicht hält, sondern durchlaufen lässt. Die Schweizer Erotikszene ist kein Arbeitsmarkt mit Belegschaft, sondern ein Markt mit Durchfluss – und dieser Durchfluss ist migrantisch, kurzfristig und rechtlich präzise getaktet.

Was wir wissen – und woher es kommt

Die stabilste Aussage über die Zusammensetzung der Branche ist zugleich die gröbste: Rund 75 bis 80 Prozent der Sexarbeitenden in der Schweiz haben einen Migrationshintergrund oder stammen direkt aus dem Ausland, mehrheitlich aus EU- und EFTA-Staaten. Diese Zahl stammt nicht aus einem Register, sondern aus Beratungsstellen-Erfahrung, Feldstudien und kantonalen Einschätzungen. Sie wird seit Jahren zitiert, weil es nichts Besseres gibt.

Warum es nichts Besseres gibt, hat einen erstaunlich banalen Grund. Im Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit – dem zentralen Kanal, über den EU-Bürgerinnen legal in der Schweiz arbeiten – wird Sexarbeit nicht als eigene Kategorie geführt. Sie fällt im Kanton Zürich unter «persönliche Dienstleistungen», gemeinsam mit Coiffeursalons, Kosmetik, chemischer Reinigung und Fitnesszentren. Das Amt für Wirtschaft kann deshalb auf Anfrage nicht sagen, wie viele der gemeldeten Personen im Erotikgewerbe tätig sind. Auf parlamentarische Vorstösse hin hat die Zürcher Regierung mehrfach erklärt, keine Gesamtzahl für den Kanton nennen zu können.

Andernorts ist es nicht besser, nur anders. In Genf führt die zuständige Polizeibrigade zwar ein Register, räumt aber selbst ein, dass sich daraus keine belastbare Zahl aktiver Personen ableiten lässt: Wer sich einmal registriert hat, bleibt im System, auch wenn er oder sie nur wenige Wochen pro Jahr tatsächlich arbeitet. Das Register überschätzt also die Gegenwart, während das Meldeverfahren sie gar nicht erst erfasst. In Kantonen ohne eigenes Sexarbeitsgesetz existiert die Frage administrativ überhaupt nicht – in Graubünden etwa blieb eine parlamentarische Anfrage 2025 zu Grunddaten weitgehend unbeantwortet, weil der Kanton schlicht nichts erhebt. Ähnlich liegt der Fall in Appenzell Innerrhoden, wo es weder Register noch Bewilligungspflicht gibt.

Die Datenlücke ist also nicht Nachlässigkeit. Sie ist die logische Folge eines Systems, das Sexarbeit als gewöhnliche selbständige Erwerbstätigkeit behandelt – und gewöhnliche Selbständige zählt man in der Schweiz nun einmal nicht nach Branche, wenn sie nur neunzig Tage bleiben.

Die Herkunftsverschiebung: von Ungarn nach Rumänien

Wo Zahlen fehlen, helfen Indikatoren. Einer der aussagekräftigsten kommt von der FIZ, der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Sie betreute 2025 insgesamt 228 Betroffene von Menschenhandel, 65 davon in einer geschützten Unterkunft; zusätzlich berieten die Fachstellen 444 weitere Migrantinnen, darunter 140 Betroffene häuslicher Gewalt. Bemerkenswert ist die Herkunftsverschiebung: Rumänien war 2025 erstmals das häufigste Herkunftsland bei neuen Fällen, mit 33 Betroffenen – und löste damit Ungarn ab, das diese Position jahrelang innehatte.

Das ist ein Indikator für Ausbeutung, nicht für Sexarbeit insgesamt, und die beiden dürfen nicht verwechselt werden. Aber er deckt sich mit dem, was Beratungsstellen seit Jahren beobachten. Mitte der 2010er-Jahre kam in Basel rund jede dritte Sexarbeiterin aus Ungarn; heute dominieren in vielen Regionen Rumänien und Bulgarien. Daneben ist eine lateinamerikanische Community präsent – in der Westschweiz und in den grossen Städten deutlich sichtbarer als in der Zentralschweiz –, und ein kleinerer Anteil arbeitet mit Schweizer Pass oder gefestigter Aufenthaltsbewilligung.

Ebenso aufschlussreich ist, was die FIZ zusätzlich meldet: Menschenhandel findet zunehmend ausserhalb des Sexgewerbes statt, in Privathaushalten, auf dem Bau und in der Gastronomie. Die Gleichsetzung von Migration in die Sexarbeit mit Zwang, die viele Debatten prägt, wird durch die eigenen Zahlen der Fachstellen laufend relativiert. Die Mehrheit der migrantischen Sexarbeitenden in der Schweiz ist nicht verschleppt worden. Sie ist eingereist, so wie andere zum Spargelstechen, zum Pflegen oder zum Bauen einreisen – nur in eine Branche, für die es keine Branchenstatistik gibt.

Warum Rotation kein Lebensstil ist, sondern eine Rechtsfolge

Das Tempo dieser Szene wird nicht von Vorlieben bestimmt, sondern vom Freizügigkeitsabkommen. EU- und EFTA-Angehörige dürfen im Meldeverfahren bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr selbständig in der Schweiz erwerbstätig sein. Wer darüber hinaus arbeiten will, braucht eine Bewilligung – unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 120 Tage pro Jahr möglich, für alles Weitere ist eine Aufenthaltsbewilligung L oder B nötig, die an den Nachweis tragfähiger Selbständigkeit gekoppelt ist. Für Drittstaatsangehörige ohne bereits gefestigten Status ist der Zugang faktisch geschlossen; die frühere Kurzaufenthaltsbewilligung für Cabaret-Tänzerinnen wurde Anfang 2016 abgeschafft, ohne dass ein Ersatzkanal entstand.

Aus diesen Fristen folgt fast alles, was von aussen als Milieu-Eigenart gelesen wird. Die kurzen Aufenthalte. Die häufigen Ortswechsel. Die Tatsache, dass eine Sexarbeiterin im Frühling in Lugano und im Herbst in Basel arbeitet. Dass viele Profile auf Portalen nur wochenweise aktiv sind. Neunzig Tage sind kein Leben, sondern ein Arbeitsfenster – und wer davon leben muss, füllt es dicht. Wie dieses Fenster überhaupt aufgeht, welche Meldung wann fällig wird und was passiert, wenn die Frist ausgeschöpft ist, haben wir in einer eigenen Übersicht zu Aufenthaltsstatus, 90-Tage-Grenze und Meldepflicht aufgeschlüsselt.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst kommt der Bund, dann der Kanton. Ob jemand in einem Kanton überhaupt arbeiten darf, ist eine ausländerrechtliche Frage, die vor jeder kantonalen Bewilligung und vor jeder Zonenfrage steht. In Nidwalden zeigt sich das besonders deutlich – dort entscheidet der Pass vor dem Zonenplan, weil der Kanton kein eigenes Sexarbeitsgesetz kennt, das Meldeverfahren aber trotzdem zwingend ist.

Was sich 2025 und 2026 tatsächlich verändert hat

Drei Entwicklungen haben die Zusammensetzung der Szene in den letzten zwei Jahren spürbar verschoben.

Erstens der Schengen-Vollbeitritt. Seit dem 1. Januar 2025 sind auch die Landgrenzen Rumäniens und Bulgariens kontrollfrei. Für den Personenverkehr bedeutet das kürzere, billigere und planbarere Anreisen aus Südosteuropa – Bus- und Autofahrten, die zuvor an Grenzstaus scheiterten, sind kalkulierbar geworden. Wer rotiert, rotiert seither leichter. Rechtlich ändert das an den 90 Tagen nichts, praktisch senkt es die Schwelle für kurze Einsätze erheblich.

Zweitens das Verschwinden des Strassenstrichs. Die sichtbarste Form von Sexarbeit schrumpft in der ganzen Schweiz. In der Stadt Zürich sank die Zahl der Bewilligungen für die Strassenstrichzonen innert fünf Jahren von 85 auf rund 60; auf dem offiziellen Strichplatz in Altstetten sind derzeit noch etwa 13 Personen aktiv, halb so viele wie vor zehn Jahren. Als Gründe gelten die Pandemie und die Digitalisierung: Nachfrage wie Angebot sind ins Netz und in Innenräume gewandert. Das hat auch eine demografische Folge. Die Strasse war jahrzehntelang der Zugang mit der niedrigsten Eintrittsschwelle – ohne Inserat, ohne Foto, ohne Konto, ohne Sprachkenntnisse. Fällt sie weg, verschiebt sich die Arbeit dorthin, wo Onlinepräsenz, Terminorganisation und ein Mindestmass an digitaler Kompetenz vorausgesetzt werden.

Drittens der politische Rahmen. Eine Motion aus dem Mitte-EVP-Lager zielt darauf, den Einstieg in die Prostitution zu erschweren; die Diskussion um ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell wird seit Jahren geführt. Der Nationalrat hat ein Verbot bislang abgelehnt, auch kantonale Regierungen wie jene von St. Gallen sprachen sich dagegen aus. ProCoRe, die Aids-Hilfe und Sexuelle Gesundheit Schweiz argumentieren, ein Verbot verschlechtere Lebens- und Arbeitsbedingungen messbar. Parallel dazu verhandelt die Schweiz mit der EU über eine Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit – ein Dossier, das mit Sexarbeit nichts zu tun hat und trotzdem direkt darüber mitentscheidet, wie einfach Rotation künftig bleibt.

Die zwei Populationen

Wer die Szene als eine Gruppe denkt, versteht sie falsch. Es sind mindestens zwei, mit kaum vergleichbaren Realitäten.

Da ist die rotierende Schicht: EU-Bürgerinnen im Melde- oder 120-Tage-Verfahren, oft mit Familie im Herkunftsland, mit klarem Sparziel und begrenztem Zeithorizont. Für sie ist die Schweiz ein Einkommensort, kein Lebensort. Sie kennen die lokalen Beratungsstellen selten, weil sie ohnehin bald weiterziehen. Sie kennen die kantonalen Regeln nur so weit, wie es der aktuelle Einsatz erfordert. Und sie tragen die Kosten der Mobilität – Reise, Unterkunft, Inserat, Leerlauftage – vollständig selbst.

Daneben steht die bleibende Schicht: Personen mit Schweizer Pass, mit B- oder C-Bewilligung, häufig seit Jahren in der Branche, oft im Escort-, Online- oder Abo-Bereich, mit gewachsenem Stammkundenkreis und funktionierender Buchhaltung. Genau diese Gruppe ist in Befragungen überrepräsentiert. Die erste quantitative Schweizer Erhebung zur Sexkaufverbots-Frage befragte 229 Personen aus dem Milieu: 71 Prozent lehnten ein Verbot ab, 16 Prozent befürworteten es, 13 Prozent waren unentschieden. Die Ablehnung war bei älteren Befragten, bei Schweizerinnen und bei Escorts oder Hotelarbeitenden am deutlichsten. Die Autorin hält jedoch ausdrücklich fest, dass Sexarbeitende in prekären Situationen in der Studie weitgehend fehlten.

Das ist die eigentliche methodische Pointe: Die Gruppe, über die am lautesten gesprochen wird, ist jene, die am seltensten selbst antwortet. Man erreicht sie nicht per Online-Fragebogen, weil sie in drei Wochen in einem anderen Land ist.

Was Rotation mit Schutz macht

Mobilität hat Folgen, die unabhängig von Freiwilligkeit oder Zwang wirken. Wer kurz bleibt, baut kein Netz auf. Kein Vertrauensverhältnis zur Beratungsstelle, keine Hausärztin, keine lokale Kollegin, die die Adresse kennt, keine Einschätzung, welcher Betreiber fair abrechnet. Eine ProCoRe-Untersuchung von 2024 ergab, dass 70,8 Prozent der befragten Sexarbeitenden nicht einvernehmliches Entfernen des Kondoms – Stealthing – erlebt haben. Solche Übergriffe anzuzeigen setzt voraus, dass man noch im Land ist, wenn das Verfahren beginnt. Rotation und Rechtsdurchsetzung vertragen sich schlecht.

Dazu kommt die föderale Zersplitterung der Hilfsangebote. Beratung ist oft nicht dort, wo gearbeitet wird. Im Kanton Uri etwa existiert keine eigene Anlaufstelle für Sexarbeitende – wer dort arbeitet, wird in Luzern beraten. Für jemanden mit drei Wochen Aufenthalt und vollem Terminkalender ist eine Fahrt über die Kantonsgrenze keine kleine Hürde, sondern ein halber Arbeitstag ohne Einnahmen.

Was daraus für die Praxis folgt

Für Sexarbeitende heisst das vor allem: Fristen sind Vermögen. Die 90 Tage sauber zu dokumentieren, die Meldung vor Arbeitsbeginn zu machen und AHV-Anmeldung sowie Steuerpflicht nicht bis zur Abreise aufzuschieben, entscheidet darüber, ob ein Folgejahr in der Schweiz möglich bleibt. Wer plant, mittelfristig zu bleiben, sollte die Selbständigkeit von Anfang an so aufbauen, dass sie eine L- oder B-Bewilligung trägt – das ist eine Dokumentationsfrage, keine Glückssache.

Für Betreiber und Vermietende bedeutet die Rotation, dass Einführung, Aufklärung und Sicherheitsabsprachen keine einmalige Aufgabe sind, sondern eine permanente. Wer alle drei Wochen neue Personen im Haus hat, muss Information wiederholbar organisieren – mehrsprachig, schriftlich, ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen.

Für Kundschaft wiederum ist der Befund entspannender, als die Debatte suggeriert: Die überwiegende Mehrheit der Menschen in der Schweizer Szene arbeitet legal, selbständig und freiwillig, unter einem Rechtsrahmen, der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit anerkennt. Wer respektvoll bucht, klar kommuniziert und Grenzen akzeptiert, unterstützt genau die Arbeitsbedingungen, die Fachstellen seit Jahren fordern.

Fazit: Die Lücke ist die Nachricht

2026 lässt sich nicht sagen, wie viele Menschen in der Schweizer Erotikszene arbeiten. Man kann sagen, dass die meisten von ihnen aus dem Ausland kommen, dass Südosteuropa das Feld prägt und Rumänien Ungarn als wichtigstes Herkunftsland abgelöst hat, dass die Aufenthalte kurz sind und die sichtbaren Formen der Arbeit schrumpfen, während die unsichtbaren wachsen.

Die fehlende Zahl ist dabei kein Nebenaspekt. Sie ist der Grund, warum politische Debatten über diese Branche so regelmässig an ihr vorbeigehen: Wer über 20’000 Menschen spricht und dabei die 229 vor Augen hat, die einen Fragebogen ausgefüllt haben, redet über die falsche Gruppe. Bevor die Schweiz entscheidet, wie sie Sexarbeit regulieren will, müsste sie wissen, wen sie eigentlich reguliert. Beides gleichzeitig zu tun, ist bisher nicht gelungen.