Bundesgericht: Wer im Salon die Preise setzt und kassiert, ist Arbeitgeber

Das Bundesgericht hat Ende August entschieden, dass der Geschäftsführer eines Waadtländer Erotik-Salons persönlich für nicht abgerechnete Sozialversicherungsbeiträge geradestehen muss. Über den Fall berichtete Watson am 17. September 2026, nachdem das Urteil (9C_367/2026) publiziert worden war.

Worum es ging

Der Betrieb behandelte die im Salon tätigen Frauen als Selbständigerwerbende und rechnete entsprechend keine Beiträge ab. Die Ausgleichskasse forderte die Beiträge nachträglich ein. Der Geschäftsführer argumentierte, die Rechtslage sei unklar gewesen: Er habe sich auf eine angebliche kantonale Praxis und auf die Auskunft seines Treuhänders verlassen, wonach EU-Sexarbeiterinnen bei Einsätzen unter 90 Tagen als selbständig gälten.

Das Bundesgericht liess das nicht gelten. Eine solche Praxis sei nicht belegt, und bei unklarer Lage hätte er bei der Ausgleichskasse nachfragen müssen. Entscheidend war, wie der Betrieb tatsächlich organisiert war: Die Firma habe laut Watson «unter anderem die Preise bestimmt und das Geld der Kunden kassiert». Die Frauen seien damit wie Angestellte in den Betrieb eingegliedert gewesen. Das Gericht wertete das Verhalten als grobfahrlässig — Schadenersatz rund 254’000 Franken, dazu 8’000 Franken Gerichtskosten.

Was das für die Branche heisst

Der Fall trifft einen Dauerbrenner: Das 90-Tage-Meldeverfahren regelt, ob jemand hier arbeiten darf — es sagt nichts darüber aus, ob jemand sozialversicherungsrechtlich selbständig ist. Diesen Status beurteilt die Ausgleichskasse einzeln und nach den tatsächlichen Verhältnissen: Wer legt die Preise fest, wer kassiert, wer bestimmt Präsenzzeiten, wem gehört die Infrastruktur.

Praktisch heisst das: Wer in einem Salon arbeitet, dort aber weder Preise noch Inkasso kontrolliert, gilt unter Umständen als unselbständig — dann müsste der Betrieb AHV/IV/EO abrechnen, je nach Konstellation auch Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Fehlt diese Abrechnung, entstehen Lücken bei Rente, Taggeld und Unfalldeckung, die später kaum zu schliessen sind. Und wer wirklich selbständig arbeitet, fährt mit einer schriftlichen Anerkennung der Ausgleichskasse deutlich sicherer als mit einer mündlichen Zusicherung im Betrieb.

Wie ist das bei euch geregelt — habt ihr euren Status von der Ausgleichskasse schriftlich bestätigt, oder läuft das im Salon einfach «auf selbständig»?