Clubsterben im Milieu: Warum Sexclubs 2026 schliessen – und wohin die Arbeit wirklich wandert
An der Zürcher Langstrasse steht heute eine Bäckerei, wo früher ein Etablissement war. Ein paar Hausnummern weiter ist aus einem ehemaligen Rotlichtbetrieb ein Hotel geworden, ein bekanntes Milieu-Lokal wurde vom Betreibungsamt geschlossen. In Berlin soll das grösste Bordell der Stadt einem 200 Meter hohen Turm weichen – der Abriss war Anfang 2026 Thema in den internationalen Medien. Bei Stuttgart läuft für eines der bekanntesten Grossbordelle Europas ein Insolvenzverfahren.
Einzeln sind das Lokalgeschichten. Zusammen ergeben sie ein Muster, für das sich der Begriff Clubsterben eingebürgert hat: Die physischen Orte des bezahlten Sex verschwinden schneller, als die Nachfrage sinkt. Das ist der entscheidende Punkt – und der am häufigsten missverstandene. Wer schliessende Clubs als Beleg dafür liest, dass „weniger passiert“, verwechselt Sichtbarkeit mit Volumen. Die Arbeit verschwindet nicht. Sie wechselt den Ort, den Vertrag und die Infrastruktur.
Dieser Artikel sortiert, was hinter dem Clubsterben steckt, wohin die Arbeit tatsächlich wandert – und was das für Sexarbeitende in der Schweiz konkret bedeutet, wenn der eigene Betrieb dichtmacht.
Was „Clubsterben“ überhaupt meint
Der Begriff wirft sehr unterschiedliche Betriebstypen in einen Topf, die rechtlich und wirtschaftlich wenig gemeinsam haben:
- Grossclubs und Sauna-Clubs: Eintrittsmodell, viele Zimmer, hohe Fixkosten, oft ausserhalb der Stadtzentren.
- Salons und Studios: zwei bis fünf Arbeitsplätze, meist Zimmermiete, oft in Wohn- oder Mischzonen.
- Kontaktbars und Cabarets: Gastgewerbebewilligung als Grundlage, Sexarbeit rechtlich getrennt vom Barbetrieb.
- Einzelsalons: eine Person, eigene Wohnung oder gemietetes Zimmer.
Eine nationale Statistik über all das gibt es nicht. Die Schweiz führt kein zentrales Register über Erotikbetriebe, die Zuständigkeit liegt bei Kantonen und Gemeinden. Was wir haben, sind kantonale Bewilligungszahlen, Polizeierhebungen und die Beobachtungen der Fachstellen. Aus diesen Puzzleteilen entsteht ein erstaunlich einheitliches Bild.
Das bekannteste Teilstück stammt aus Zürich: Dort ging die Zahl der Sexsalons innerhalb von rund sechs Jahren nach Einführung der Prostitutionsgewerbeverordnung von etwa 350 auf rund 160 zurück. An der Langstrasse, dem klassischen Rotlichtperimeter, ist die Zahl der polizeilich bewilligten Bordelle inzwischen einstellig. Im Kanton Solothurn verschwand nach Inkrafttreten des kantonalen Sexgewerbegesetzes rund ein Drittel der kleinen Betriebe – überwiegend solche mit bis zu vier Arbeitenden. Rebecca Angelini von der Fachstelle FIZ sprach dafür von einem „eigentlichen Kleinsalonsterben“.
Grund 1: Die Fixkosten bleiben, die Laufkundschaft nicht
Ein Club ist ein Immobiliengeschäft mit erotischem Anstrich. Miete, Energie, Reinigung, Sicherheitspersonal, Bar, Versicherungen und Bewilligungsgebühren laufen weiter, unabhängig davon, wie viele Gäste am Dienstagabend kommen. Genau diese Grundauslastung ist weggebrochen.
Der Grund ist nicht Prüderie, sondern Vermittlung. Wer heute ein Treffen sucht, sucht es online – gezielt, mit Bildern, Preisen und Bewertungen, und ohne den öffentlichen Gang durch eine Clubtür. Der Club war jahrzehntelang die Suchmaschine des Milieus. Diese Funktion hat er verloren. Was bleibt, ist ein Ort mit teuren Quadratmetern, dessen Hauptleistung – Auswahl und Anonymität – anderswo günstiger zu haben ist.
Parallel dazu ist der Preisdruck gestiegen. Fachstellen und Medien berichten je nach Region von stabilen Preisen bis hin zu Einbrüchen von rund der Hälfte, besonders im städtischen Strassen- und Niedrigpreissegment. Sinkende Preise plus konstante Fixkosten sind für jeden Betrieb mit Eintritts- oder Prozentmodell rechnerisch tödlich.
Grund 2: Bewilligung, Zonenplan, Baurecht – die stille Auslese
Die zweite Ursache ist regulatorisch, und sie wirkt asymmetrisch: Sie trifft kleine Betriebe härter als grosse.
In der Stadt Zürich gilt seit Januar 2013 die Prostitutionsgewerbeverordnung. Salons brauchen eine Bewilligung, die Betriebe werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Dazu kommt das Baurecht: Auch ein kleiner Salon mit zwei selbständig arbeitenden Frauen ist eine Umnutzung und damit baubewilligungspflichtig – und in Zonen mit überwiegendem Wohnanteil wird eine solche Bewilligung in der Regel nicht erteilt. Damit ist ein grosser Teil der historisch gewachsenen Kleinstruktur formal gar nicht bewilligungsfähig, unabhängig davon, wie sauber sie geführt wird.
Im Kanton Luzern gilt seit 2020 eine Bewilligungspflicht für Betriebe ab drei Sexarbeitenden, samt Auflagen wie Notrufmöglichkeiten in den Zimmern; Betriebe mit maximal zwei Personen bleiben bewilligungsfrei. Ähnliche Schwellenmodelle kennen weitere Kantone. Das erzeugt zwei Effekte gleichzeitig: Es professionalisiert die grossen Häuser – und es lässt die mittlere Grösse verschwinden, weil der Aufwand für drei bis fünf Arbeitsplätze in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Regulierung als solche ist nicht das Problem; klare Regeln schaffen Rechtssicherheit und ein Gegenüber bei Konflikten. Aber jede Bewilligungshürde ist ein Fixkostenblock, und Fixkosten skalieren nach oben, nicht nach unten. Wer daraus schliesst, Regulierung sei generell schädlich, macht es sich zu einfach. Wer ignoriert, dass Schwellenwerte die Betriebsgrössen umverteilen, ebenfalls.
Grund 3: Die Liegenschaft ist mehr wert als der Betrieb
Der dritte Faktor hat mit Sexarbeit gar nichts zu tun. In den Schweizer Zentren ist Wohn- und Gewerberaum knapp, die Bodenpreise sind hoch. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist ein Rotlichtbetrieb heute schlicht nicht mehr die ertragreichste Nutzung eines Hauses an zentraler Lage. Ein Boutiquehotel, ein Neubau mit Eigentumswohnungen oder eine sanierte Gewerbefläche bringen mehr – und weniger Diskussionen in der Nachbarschaft.
Deshalb enden viele Clubschliessungen nicht mit einem Konkurs, sondern mit einer Kündigung oder einem Verkauf. Der Betrieb war profitabel genug zum Überleben, aber nicht profitabel genug, um gegen die Alternativnutzung zu bestehen.
Wichtig ist hier eine Differenzierung, die in Aufwertungsdebatten oft untergeht: Verdrängung verläuft nicht überall gleich. In Basel etwa hat sich die seit Jahren prophezeite Gentrifizierung der Kleinbasler Toleranzzone nach Einschätzung lokaler Medien so nicht bewahrheitet – das Milieu hält sich neben Szenebars und gehobener Gastronomie. Die Richtung stimmt, das Tempo ist lokal sehr verschieden.
Grund 4: Das Modell Zimmermiete kippt bei schlechter Auslastung
Die meisten Schweizer Betriebe funktionieren über Zimmermiete: Die Sexarbeiterin mietet den Arbeitsplatz, arbeitet selbständig auf eigene Rechnung und zahlt eine Tages-, Wochen- oder Monatspauschale. Aus Sicht der Rechtslage ist das sauberer als Umsatzbeteiligung, weil es Weisungsverhältnisse vermeidet.
Wirtschaftlich ist dieses Modell aber ein Hebel, der in beide Richtungen wirkt. Tagesmieten von rund 100 Franken sind dokumentiert, ebenso Wochen- und Monatspauschalen im Bereich von 800 bis 1600 Franken für teils sehr einfache Zimmer. Solange die Auslastung stimmt, funktioniert das. Sobald die Kundschaft ausbleibt, trägt die Sexarbeiterin das gesamte Leerstandsrisiko – und verschuldet sich unter Umständen innerhalb weniger Wochen.
Daraus entsteht die eigentliche Abwärtsspirale des Clubsterbens: Sinkende Frequenz führt zu Zimmern, die sich nicht mehr rechnen. Die Frauen bleiben weg. Weniger Präsenz im Haus bedeutet weniger Auswahl für die Gäste, also noch weniger Frequenz. Der Betrieb erhöht die Mieten, um die Fixkosten zu decken – und beschleunigt damit den eigenen Leerstand. Viele Häuser sterben nicht am Verbot, sondern an dieser Mechanik.
Grund 5: Der Ausgang selbst verändert sich
Zuletzt ein Trend, der das gesamte Nachtgewerbe betrifft. Betreiber von Nachtlokalen berichten übereinstimmend, dass jüngere Jahrgänge gesundheitsbewusster leben und seltener ausgehen, während die Gruppe zwischen 30 und 45 mit Familie und Beruf ausgelastet ist. Der klassische Clubbesuch – hingehen, konsumieren, schauen, was sich ergibt – hat als Freizeitform an Selbstverständlichkeit verloren. Ein Sexclub lebt von genau diesem Verhalten. Wenn es seltener wird, trifft ihn das doppelt.
Wohin die Arbeit wandert
Das Volumen verschwindet nicht mit den Häusern. Es verteilt sich – in vier erkennbare Richtungen.
1. In wenige grosse Betriebe
Wo die mittlere Grösse verschwindet, konzentriert sich das Angebot in den verbleibenden grossen Häusern, die Bewilligungsauflagen und Fixkosten stemmen können. Fachstellen beobachten das mit gemischten Gefühlen: Grosse, kontrollierte Betriebe bieten Infrastruktur und Sicherheit, erhöhen aber die Abhängigkeit einzelner Arbeitender von wenigen Anbietern. Wer nur noch zwischen drei Häusern in seiner Region wählen kann, verhandelt schwächer über Miete, Schichten und Hausregeln.
2. In Wohnungen, Hotels und Self-Check-in-Unterkünfte
Die sichtbarste Verlagerung geht in private Räume. Die Kantonspolizei St. Gallen hat wiederholt vor der Entwicklung gewarnt: Wohnungen und Hotels mit Self-Check-in werden für Wochen gemietet, es entsteht keine Adresse, kein Gastgeber, kein Ansprechpartner.
Rechtlich entscheidend ist dabei eine Schwelle aus der bundesgerichtlichen Praxis: Die Umnutzung einer Wohnung zum Erotikbetrieb gilt in der Regel erst ab zwei Sexarbeitenden als baubewilligungspflichtig. Wer allein arbeitet, bewegt sich baurechtlich in einer Grauzone – was für selbstbestimmte Sexarbeiterinnen eine Freiheit ist und für Kontrollbehörden eine Lücke. Genau dieser Doppelcharakter macht die Debatte 2026 so unübersichtlich.
3. In die Agglomeration und über die Kantonsgrenze
Wo eine Stadt reguliert, wächst das Umland. Nach der Schliessung des Sihlquai-Strassenstrichs verlagerte sich Arbeit dokumentiert in Salons, in die Agglomeration und an Orte wie Olten. Betriebe eröffnen in Gewerbezonen von Landgemeinden, wo Zonenpläne mitspielen und die Mieten tiefer sind. Das Regulierungsgefälle zwischen 26 Kantonen und über 2000 Gemeinden ist damit kein Nebeneffekt, sondern ein Standortfaktor.
4. Ins Digitale
Der grösste Teil der Verlagerung ist gar kein Ortswechsel, sondern ein Vermittlungswechsel: Inserate statt Schaufenster, Escort statt Haus, Cam- und Abo-Einnahmen als zweites Standbein. Die Sozialarbeit zieht nach – die Fachstelle Lysistrada praktiziert seit Februar 2025 in einem Pilotprojekt des nationalen Netzwerks Procore digitale aufsuchende Arbeit: Online-Inserate werden systematisch erfasst und die Inserierenden direkt kontaktiert, weil man sie an keinem physischen Ort mehr antrifft.
Was mit dem Club verschwindet – und was besser wird
Ehrliche Bilanz statt Nostalgie. Verloren geht vor allem Infrastruktur, die im Alltag Sicherheit produziert hat: jemand an der Tür, eine Kollegin im Nebenzimmer, ein Alarmknopf, feste Hausregeln, ein Ort, an dem eine Fachstelle oder eine Kontrolle überhaupt jemanden antrifft. Behördliche Kontrollen sind für viele auch der einzige regelmässige Kontaktpunkt zu Beratung und Gesundheitsangeboten gewesen.
Gewonnen wird ebenso real: keine Prozentabgaben an ein Haus, keine Anwesenheitspflicht, freie Preisgestaltung, eigene Auswahl der Kundschaft, Arbeitszeiten nach eigenem Rhythmus. Für viele erfahrene Sexarbeiterinnen ist der Weg aus dem Club heraus ein Aufstieg, kein Absturz. Problematisch wird es für jene, die neu sind, die Sprache nicht sprechen oder unter Druck arbeiten – für sie war das Haus ein Rahmen, und ohne Rahmen sind sie schwerer erreichbar.
Wenn dein Betrieb schliesst: die Checkliste
In den ersten Tagen
- Offene Beträge sichern. Kaution, vorausbezahlte Zimmermiete, ausstehende Beträge schriftlich einfordern. Bei Konkurs oder Betreibung des Betriebs zählt eine dokumentierte Forderung, ein mündliches Versprechen nicht.
- Alles Schriftliche sammeln. Mietabrechnungen, Nachrichten, Hausregeln, Quittungen. Das ist gleichzeitig deine Buchhaltung und deine Beweislage.
- Deinen Status prüfen. War die Betriebsadresse Teil deiner Meldung, deiner Bewilligung oder deiner Anmeldung im Meldeverfahren, muss die neue Arbeitsadresse nachgeführt werden. Frag bei deiner kantonalen Stelle nach, bevor du woanders anfängst.
- Fachstelle kontaktieren. Die regionalen Beratungsstellen kennen die Betriebe, die Auflagen und die Behördenwege – und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bevor du einen neuen Betrieb unterschreibst
Stell diese Fragen, und zwar vor dem Einzug:
- Hat der Betrieb eine gültige Bewilligung nach kantonalem oder kommunalem Recht – und darf ich sie sehen?
- Zimmermiete oder Umsatzbeteiligung? Pro Tag, pro Woche, pro Monat? Was ist inbegriffen (Reinigung, Wäsche, Strom, Inserate)?
- Wie sind Kündigungsfristen und Kaution geregelt, und was passiert, wenn ich krank werde?
- Wer kassiert, und wird quittiert?
- Gibt es eine Notrufmöglichkeit im Zimmer, und wer ist nachts im Haus?
- Wie viele Arbeitsplätze sind aktuell besetzt – und wie viele waren es vor einem halben Jahr? Ein Haus mit fallender Belegung wälzt sein Risiko auf die nächste Zimmermiete ab.
- Bestehen Anwesenheits-, Konsum- oder Werbepflichten? Solche Vorgaben können deine Selbständigkeit gegenüber Steuer und AHV infrage stellen.
Wenn du auf eigene Faust weiterarbeitest
- Baurecht klären. Ab zwei Arbeitenden in derselben Wohnung wird es in der Regel bewilligungspflichtig. Zu zweit zu arbeiten erhöht die Sicherheit – aber es ist eine bewusste rechtliche Entscheidung, keine Nebensache.
- Mietverhältnis prüfen. Untermiete braucht die Zustimmung der Vermieterschaft; Kurzzeitmieten unterliegen zunehmend eigenen kommunalen Regeln.
- Selbständigkeit sauber aufsetzen. AHV-Status als Selbständigerwerbende abklären, Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen, Rückstellungen für Steuern bilden.
- Sicherheitsroutine ersetzen, was der Club geliefert hat. Screening vor dem Termin, eine Vertrauensperson, die Ort und Zeitfenster kennt, ein fixer Check-in-Anruf danach.
Was 2026 politisch auf dem Tisch liegt
Drei Baustellen prägen das laufende Jahr. Erstens die Standortfrage: Der Zürcher Strichplatz Depotweg ist befristet, weil die Verkehrsbetriebe auf dem Areal ein Tramdepot planen – die Stadt sucht einen Ersatzstandort, und solche Suchen dauern. Zweitens der Ruf nach angepassten Rechtsgrundlagen für die Wohnungsprostitution, vor allem aus der Ostschweiz, wo Polizei und Opferhilfe die fehlenden Kontrollmöglichkeiten kritisieren. Drittens die allgemeine Debatte über Kontrollen bei Kurzzeitvermietungen, die inzwischen auch auf Bundesebene geführt wird.
Die Erfahrung der letzten zehn Jahre legt dabei eine unbequeme Lehre nahe: Jede Verschärfung, die an der Betriebsgrösse ansetzt, verschiebt die Arbeit eine Stufe weiter in Richtung des unregulierten Einzelbetriebs. Regulierung, die Schutz erhöhen soll, wirkt nur dann, wenn legale Arbeitsplätze zugleich erreichbar bleiben.
Fazit
Das Clubsterben ist kein moralisches Ereignis und kein Rückgang der Nachfrage. Es ist das Zusammentreffen von vier Entwicklungen: Vermittlung ist ins Netz gewandert, Bewilligungs- und Baurecht selektieren nach Betriebsgrösse, Zentrumsliegenschaften sind für andere Nutzungen mehr wert, und das Zimmermietmodell kippt, sobald die Auslastung fällt.
Die Arbeit wandert deshalb in wenige grosse Häuser, in Wohnungen und Hotels, in die Agglomeration und ins Digitale. Für Sexarbeitende bedeutet das mehr Autonomie und weniger Infrastruktur – gleichzeitig. Wer den Wechsel aktiv gestaltet, statt ihn zu erleiden, verschafft sich hier den entscheidenden Vorteil: Verträge lesen, Zahlen kennen, Sicherheitsroutinen selbst aufbauen und den Kontakt zur Fachstelle halten, bevor der Betrieb schliesst – nicht danach.
Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich stark; massgebend ist immer das Recht an deinem Arbeitsort.
Quellen und Weiterlesen
- SRF und NZZ zum Preiszerfall im Sexgewerbe und zur Lage in Zürich
- Blick / Zürich24: „Das Ende des Strassenstrichs“ – Rückgang der Bewilligungen für Strassenprostitution
- FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration zum „Kleinsalonsterben“ und zur Verlagerung in die Illegalität
- Watson / Aargauer Zeitung: Verlagerung des Zürcher Sexgewerbes in Hotels, Massagesalons und Privatwohnungen
- SRF: „Bordelle an Privatadressen boomen – Polizei ist besorgt“
- Stadt Zürich: Prostitutionsgewerbeverordnung (551.140) und Informationen zum Strichplatz Depotweg
- Luzerner Polizei / zentralplus zur Bewilligungspflicht ab drei Sexarbeitenden
- bz Basel zur Toleranzzone im Kleinbasel
- Euronews (Februar 2026) zum geplanten Abriss des Berliner Grossbordells Artemis