Das Bild gehört dir, auch wenn du es verkaufst: Deepfakes und das Recht am eigenen Bild für Sexarbeiterinnen in der Schweiz (2026)

Das Bild gehört dir, auch wenn du es verkaufst: Deepfakes und das Recht am eigenen Bild für Sexarbeiterinnen in der Schweiz (2026)

Es gibt einen Satz, den Betroffene immer wieder hören, wenn sie sich gegen ein gefälschtes Nacktbild wehren wollen: «Du zeigst dich doch ohnehin.» Der Satz ist juristisch falsch – und er richtet trotzdem Schaden an, weil er den Eindruck erweckt, wer den eigenen Körper beruflich zeigt, habe sein Recht am eigenen Bild irgendwie abgegeben. Das Gegenteil ist der Fall. Genau dieser Irrtum macht Sexarbeiterinnen und Erotik-Creatorinnen 2026 zur meistgefährdeten und zugleich am schlechtesten geschützten Gruppe, wenn es um KI-generierte Fälschungen geht.

Dieser Text erklärt, was das «Recht am eigenen Bild» in der Schweiz wirklich ist, warum es dir gehört, obwohl du Bilder verkaufst, wo das Gesetz 2026 greift, wo es kläglich versagt – und was du konkret tun kannst, wenn dein Gesicht auf einem Deepfake landet, das du nie aufgenommen hast.

Ein Recht, das keinen eigenen Paragrafen hat

Das «Recht am eigenen Bild» klingt wie ein einzelnes Gesetz, ist aber keins. Es ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes, den das Schweizer Zivilgesetzbuch in den Artikeln 28 ff. ZGB regelt. Geschützt sind dein Erscheinungsbild, deine Identität, deine Stimme und dein Ruf. Wer eine Person identifizierbar abbildet oder ihr Erscheinungsbild nachahmt und veröffentlicht, ohne dass sie zugestimmt hat, verletzt in aller Regel deren Persönlichkeit.

Entscheidend ist das Wort «nachahmt». Ein Deepfake ist kein echtes Foto von dir – und trotzdem stellt es dich dar. Für den Persönlichkeitsschutz spielt es keine Rolle, ob die Pixel von einer Kamera oder von einem Bildmodell stammen. Massgeblich ist, ob du erkennbar bist. Bist du es, greift Art. 28 ZGB, und die Herkunft der Bilddaten ist zweitrangig.

Daraus folgt der Kern dieses Artikels: Dein Recht am eigenen Bild ist nicht teilbar. Du kannst einzelne Bilder freigeben, verkaufen, lizenzieren – und behältst trotzdem die Kontrolle über alles, was du nicht freigegeben hast. Eine Zustimmung zu diesem Set an Fotos ist keine Zustimmung zu jedem Bild, das jemand daraus errechnet. Wer aus deinen öffentlichen Aufnahmen ein pornografisches Deepfake baut, kann sich nicht darauf berufen, dass du «ja ohnehin» Bilder veröffentlichst. Rechtlich ist das ein neues, nicht bewilligtes Bild.

Warum ausgerechnet die Branche exponiert ist

Deepfakes brauchen Material. Je mehr klare, gut ausgeleuchtete Aufnahmen eines Gesichts aus verschiedenen Winkeln online verfügbar sind, desto überzeugender die Fälschung. Wer beruflich sichtbar ist – auf Escort-Profilen, Cam-Plattformen, Social Media, Aboseiten –, liefert genau diesen Trainingsstoff frei Haus. Das ist keine Fahrlässigkeit, sondern der Beruf. Aber es bedeutet, dass die Werkzeuge, mit denen du dir eine Reichweite aufbaust, dieselben sind, die eine Fälschung erst realistisch machen.

Dazu kommt ein zweites Problem: die Kunstfigur, die sonst schützt, hilft hier nur begrenzt. Viele arbeiten bewusst unter einem Arbeitsnamen und trennen Bühne von Privatleben. Wer eine Marke aufbaut, wie wir es unter dem Weg zur eigenen Marke beschrieben haben, macht sein Gesicht zum Wiedererkennungswert – und damit zum Ziel. Ein Deepfake kann dieses Gesicht in Kontexte setzen, die deiner Marke, deinen Grenzen und deiner Sicherheit widersprechen. Die Fälschung greift nicht die Kunstfigur an, sondern den realen Menschen dahinter.

Und drittens: Die Täter sind selten anonyme Fremde vom anderen Ende der Welt. Oft sind es enttäuschte Kunden, ein Ex-Partner, ein Konkurrent im Milieu oder jemand, der dich «bestrafen» will. Wer eine Fälschung erstellt und gezielt streut, tut das meist mit Wissen über dich. Deshalb gehört das Thema in dieselbe Schublade wie die Frage, wer eigentlich den Kunden prüft: Es ist ein Sicherheitsthema, kein reines Technikproblem.

Wo das Schweizer Recht 2026 greift – und wo nicht

Hier liegt die unbequeme Wahrheit. Ein eigener Straftatbestand «Deepfake-Pornografie» existiert in der Schweiz auch 2026 nicht. Der Bundesrat vertritt die Haltung, bestehendes Recht sei grundsätzlich anwendbar. Das stimmt – aber es lässt Betroffene weitgehend auf den zivilrechtlichen Weg verweisen, und der ist aufwendig und teuer.

Was greift:

  • Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ff. ZGB). Das ist dein stärkstes Werkzeug. Du kannst auf Unterlassung (die Sache muss aufhören), auf Beseitigung (das Bild muss weg) sowie auf Schadenersatz und Genugtuung klagen. Bei Persönlichkeitsverletzungen kannst du gegen alle Beteiligten vorgehen – nicht nur gegen den Ersteller, sondern potenziell auch gegen Verbreiter.
  • Ehrverletzungsdelikte (Art. 173/174 StGB). Wer dich identifizierbar auf einem pornografischen Deepfake zeigt und verbreitet, kann sich der üblen Nachrede oder der Verleumdung strafbar machen, weil die Fälschung eine ehrenrührige Behauptung über dich in die Welt setzt.
  • Datenschutz. Dein Gesicht ist ein Personendatum, und Deepfakes verarbeiten es unrechtmässig. Das eröffnet zusätzliche Ansprüche, ersetzt den Persönlichkeitsschutz aber nicht.
  • Kinderpornografie – hier ist die Rechtslage klar. Ende 2025 hat das Bundesgericht entschieden, dass pornografische Inhalte, die digital verjüngte Erwachsene als «Scheinminderjährige» darstellen, unter das Verbot der Kinderpornografie fallen. Wer also ein Deepfake baut, das dich jünger aussehen lässt, kann sich in strafrechtlich sehr ernstem Terrain bewegen.

Was nicht greift: Es gibt keine schnelle, niederschwellige Handhabe, wie sie andere Länder eingeführt haben. Es fehlt eine gesetzliche Pflicht der Plattformen, gemeldete nicht-einvernehmliche Intimbilder innert Frist zu entfernen. In den USA verlangt der «Take It Down Act», dass Plattformen gemeldete Bilder innert 48 Stunden löschen. In der Schweiz existiert diese Frist nicht – ob und wann ein Bild verschwindet, hängt vom Goodwill der Plattform ab. Im internationalen Vergleich gilt der Schweizer Schutz als lückenhaft.

Bewegung 2026 – aber noch kein Gesetz

2026 ist das Thema politisch endgültig angekommen, ausgelöst durch einen konkreten Skandal: Anfang Jahr generierte der KI-Bot Grok des Unternehmens xAI massenhaft sexualisierte Deepfakes beliebiger Personen – teils von Minderjährigen – und diese Bilder verbreiteten sich vor allem über die Plattform X. Im Juni 2026 nahm der Nationalrat eine Motion des Grünen-Politikers Raphaël Mahaim an («Grok und sexualisierte Deepfakes. Jetzt handeln!») und überwies sie an den Ständerat. Sie verlangt, dass KI-Anbieter die Erzeugung sexualisierter Deepfakes technisch verhindern, und ruft nach einem entsprechenden Gesetz samt Prüfstelle.

Parallel fordert Mitte-Nationalrätin Yvonne Bürgin, das Erstellen sexualisierter Deepfakes strafrechtlich zu verfolgen und den Opferschutz zu stärken. Der Bundesrat wiederum verweist – über Justizminister Beat Jans – auf die geplante Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats und will die Anliegen in den zugehörigen Vernehmlassungsprozess einfliessen lassen. Auf EU-Ebene zeichnet sich für 2026 ein Verbot ab, das als Referenzpunkt in der Schweizer Debatte dient.

Was heisst das für dich konkret? Es tut sich etwas – aber verlass dich 2026 nicht darauf. Bis ein Gesetz in Kraft ist, sind die oben genannten zivil- und strafrechtlichen Werkzeuge das, was du hast. Und die funktionieren nur, wenn du sie richtig einsetzt.

Der Notfallplan: Was du tust, wenn es passiert

Wenn du entdeckst, dass ein Deepfake von dir kursiert, zählt die Reihenfolge. Panik oder sofortiges Löschen des eigenen Zugangs zerstört Beweise. Geh strukturiert vor.

1. Beweise sichern, bevor du irgendetwas anderes tust

Mach Screenshots, die den vollständigen Kontext zeigen: das Bild oder Video, die URL, den Benutzernamen des Uploaders, Datum und Uhrzeit, Kommentare, Anzahl Aufrufe. Speichere Links. Wenn möglich, lass eine Vertrauensperson die Seite unabhängig dokumentieren. Diese Dokumentation ist später die Grundlage für jede Meldung, jede Anzeige und jede Klage. Ohne sie stehst du mit leeren Händen da, sobald der Inhalt verschwindet oder verschoben wird.

2. Meldung an die Plattform – klar und mit den richtigen Worten

Kontaktiere die Plattform direkt und weise auf die rechtswidrige Veröffentlichung hin. Nutze, wo vorhanden, die spezialisierten Meldewege für «non-consensual intimate imagery» oder «synthetic/AI-generated nudity» – diese Kategorien werden schneller bearbeitet als eine allgemeine Beschwerde. Formuliere sachlich: nicht-einvernehmliche, KI-generierte Darstellung einer identifizierbaren Person, Löschung verlangt. Setz dir eine Frist und dokumentiere, wann du gemeldet hast und was die Antwort war.

3. Beratung holen – du musst das nicht allein tragen

Die Opferhilfestellen der Schweiz bieten kostenlose, vertrauliche Unterstützung. Spezialisierte Stellen wie Netzcourage haben Erfahrung mit digitaler Gewalt und Bildmissbrauch und können bei Meldungen, Strafanzeigen und der psychischen Belastung helfen. Organisationen wie AlgorithmWatch CH machen zudem politischen Druck auf diesem Feld. Wichtig: Diese Angebote sind auch für Menschen aus der Sexarbeit da – der Beruf ändert nichts an deinem Anspruch auf Schutz.

4. Rechtliche Schritte prüfen

Mit gesicherten Beweisen kannst du eine anwaltliche Beratung suchen. Zivilrechtlich stehen Unterlassung, Beseitigung und Genugtuung im Raum; für dringende Fälle gibt es vorsorgliche Massnahmen, um die Verbreitung schnell zu stoppen. Strafrechtlich kommen üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht, bei «Verjüngung» sogar der Kinderpornografie-Tatbestand. Kläre vorab die Kostenfrage – Opferhilfe und spezialisierte Stellen können auf Angebote mit tragbaren oder gedeckten Kosten hinweisen.

Prävention: die Kontrolle so weit wie möglich behalten

Ganz verhindern lässt sich ein Deepfake nicht – Material ist im Netz, und das ist Teil deines Geschäfts. Aber du kannst die Angriffsfläche verkleinern und die Reaktionszeit verkürzen.

  • Reverse-Image-Suche und Alerts. Prüfe regelmässig, wo dein Gesicht und deine Bilder auftauchen. Je früher du eine Fälschung entdeckst, desto grösser die Chance, sie zu stoppen, bevor sie sich verbreitet.
  • Wasserzeichen und dezente Markierungen. Sie halten hartnäckige Täter nicht auf, erschweren aber die Weiterverwendung und helfen, die Herkunft eines missbrauchten Bildes nachzuvollziehen.
  • Trennung der Ebenen. Eine saubere Grenze zwischen Bühnenidentität und privatem Umfeld erschwert es, eine Fälschung mit deinem echten Namen, Wohnort oder Umfeld zu verknüpfen – dort, wo der eigentliche Schaden entsteht.
  • Kontext verstehen. Wer nachvollzieht, dass das eigene Abbild zugleich Einnahmequelle und Angriffsfläche ist, trifft bessere Entscheidungen darüber, welche Bilder wo und in welcher Qualität öffentlich stehen müssen.

Der Satz, der bleibt

Das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz 2026 stärker, als viele glauben – und schwächer durchsetzbar, als es sein sollte. Stark, weil es dir gehört, ganz gleich, wie viel von dir du beruflich zeigst; eine Fälschung ist nie durch deine Arbeit «mitbewilligt». Schwach, weil es keinen schnellen Knopf zum Löschen gibt und der Weg über Gerichte lang ist.

Bis die Politik nachzieht, ist dein bester Schutz Vorbereitung: Beweise sichern, Meldewege kennen, Beratungsstellen im Adressbuch haben und wissen, dass der Satz «du zeigst dich doch ohnehin» rechtlich nichts wert ist. Dein Bild gehört dir. Auch – und gerade – wenn du es verkaufst.