Dein Amt hängt an einer Zahl: Die Anmeldung nach dem ProstSchG in Hessen 2026 – Ablauf, Unterlagen, Fristen

In Schleswig-Holstein gibt es für die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz genau eine Adresse: das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Wer dort anfängt, weiß, wohin er oder sie muss. In Hessen ist das anders – und zwar grundsätzlich anders. Hier entscheidet nicht das Land, sondern die Einwohnerzahl deines Arbeitsorts darüber, welcher Schreibtisch für dich zuständig ist. Und in einigen Landkreisen entscheidet zusätzlich ein Vertrag zwischen Gemeinde und Kreis, der sich alle paar Jahre ändern kann.

Das klingt nach Verwaltungsdetail. In der Praxis ist es der häufigste Grund dafür, dass Menschen mit den richtigen Unterlagen am falschen Ort stehen. Dieser Artikel sortiert, was der Bund vorgibt, was Hessen daraus gemacht hat, und wie ein Anmeldevorgang 2026 realistisch abläuft.

Der Bundesrahmen in vier Sätzen

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt seit dem 1. Juli 2017 bundesweit. Es verlangt dreierlei von Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten: eine persönliche Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 3), die regelmäßige gesundheitliche Beratung (§ 10) und das Mitführen der Anmeldebescheinigung während der Arbeit. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt – also ein Bordell, eine Vermittlung, ein Fahrzeug oder eine Veranstaltung –, braucht zusätzlich eine Erlaubnis nach § 12. Die Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr gilt bundesweit und richtet sich in erster Linie an die Kundschaft.

Das Gesetz selbst enthält aber keine Zuständigkeitsregelung. Welche Behörde die Anmeldung entgegennimmt, bestimmt jedes Bundesland selbst. Genau hier fängt der hessische Sonderweg an.

Wer in Hessen zuständig ist – und warum 7.500 Einwohner den Unterschied machen

Die hessische Landesregierung hat die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) am 24. Januar 2018 erlassen; veröffentlicht im GVBl. 2018, S. 19, in Kraft seit dem 14. Februar 2018. Ihre zentrale Weichenstellung:

  • Gemeinden ab 7.500 Einwohnern: Zuständig ist der Bürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde – praktisch also das Ordnungsamt der Stadt.
  • Gemeinden unter 7.500 Einwohnern: Zuständig ist der Landrat bzw. die Landrätin als Kreisordnungsbehörde – also das Landratsamt.

Dazu kommt eine dritte Variante. Nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV kann der Kreis Aufgaben, die eigentlich bei der Gemeinde liegen, per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung übernehmen. Davon wird rege Gebrauch gemacht, weil kleinere Ordnungsämter für eine Handvoll Anmeldungen im Jahr kaum geschultes Personal vorhalten können.

Das prominenteste Beispiel ist der Kreis Groß-Gerau: Zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden übertrugen ihre ProstSchG-Aufgaben zum 1. Oktober 2020 auf den Kreis, zunächst befristet auf fünf Jahre mit automatischer Verlängerung. Für Mörfelden-Walldorf und Bischofsheim blieb es beim jeweils eigenen Ordnungsamt – zwei Nachbarkommunen, zwei verschiedene Anlaufstellen. Der Kreis Bergstraße sammelt solche Vereinbarungen laufend ein: Birkenau kam zum Jahreswechsel 2024/25 dazu, Lampertheim im Sommer 2025. Ähnliche Bekanntmachungen gibt es unter anderem aus Taunusstein, Münster (Hessen), Groß-Zimmern und Kronberg.

Auch die Fachaufsicht ist in Hessen geteilt: Nach § 3 ProstSchGZustV liegt sie für die Abschnitte 3 und 4 des ProstSchG – im Kern das Gewerberecht – beim Wirtschaftsministerium, für alles Übrige beim Sozialministerium.

So findest du deine Behörde, ohne zweimal zu fahren

Die Anmeldung erfolgt nach § 3 ProstSchG bei der Behörde am Ort der überwiegenden Tätigkeit – nicht am Wohnort. Drei Wege führen zuverlässig zur richtigen Stelle:

  1. Das Verwaltungsportal Hessen listet die Leistung „Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter" mit ortsgenauer Zuordnung.
  2. Die bundesweite Adress-Suche auf prostituiertenschutzgesetz.info gibt Anmeldebehörde und Gesundheitsamt zur Postleitzahl aus.
  3. PIA Hessen (pia-hessen.de), ein mehrsprachiges Informationsangebot des Vereins FIM, bündelt Beratungsstellen und Verfahrensfragen auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Ungarisch, Rumänisch und Bulgarisch.

Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt spart dir im Zweifel eine Anreise. Wenn du in mehreren hessischen Städten arbeitest, ist der Ort maßgeblich, an dem du überwiegend tätig bist – die Bescheinigung selbst gilt danach bundesweit.

Schritt 1: Die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt

Die Beratung nach § 10 ProstSchG kommt vor der Anmeldung. Ohne ihre Bescheinigung nimmt kein hessisches Ordnungsamt die Anmeldung entgegen.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Das ist keine Untersuchung und kein Zwangstest. Es ist ein vertrauliches Gespräch über Infektionsschutz, Verhütung, Schwangerschaft, Umgang mit Alkohol und Drogen sowie über Hilfsangebote. Tests kannst du freiwillig dazunehmen, musst es aber nicht.

Die hessischen Gesundheitsämter arbeiten mit festen Terminstrukturen:

  • Frankfurt am Main: Gesundheitsamt, Breite Gasse 28; Terminvergabe telefonisch unter (069) 212-43343 oder per E-Mail.
  • Wiesbaden: Die Beratung findet ausschließlich in der Konradinerallee 11, Eingang A, 65189 Wiesbaden statt; Termine per E-Mail oder Telefon.
  • Kassel: Gesundheitsamt Region Kassel, mit eigener Ansprechperson für dieses Verfahren.
  • Offenbach, Wetteraukreis und weitere Kreise führen die Beratung jeweils über ihr Gesundheitsamt durch.

Fristen, die du dir merken solltest:

  • Bei der Erstanmeldung darf die Bescheinigung in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Das steht so übereinstimmend in den Hinweisen von Frankfurt, Kassel und dem Kreis Groß-Gerau.
  • Die Beratung ist zu wiederholen: alle zwölf Monate ab 21 Jahren, alle sechs Monate für Personen unter 21.
  • Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung musst du ab 21 Jahren nachweisen, dass die Beratung mindestens einmal jährlich stattgefunden hat.

Schritt 2: Die persönliche Anmeldung

Die Anmeldung muss persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht vorgesehen. Mitzubringen sind – die Details variieren leicht, der Kern nicht:

  • Personalausweis, Pass oder Passersatzpapier
  • die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (max. drei Monate alt)
  • Passfotos – die Stadt Kassel nennt zwei Stück; frag vorher nach, ob dein Amt sie selbst anfertigt
  • die Angaben nach § 4 ProstSchG: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, eine Anschrift für Zustellungen, die Bundesländer oder Gemeinden, in denen du tätig sein willst
  • bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich der Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt

Bestandteil des Termins ist ein Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG). Darin geht es um Rechte und Pflichten, Krankenversicherung, Steuerpflichten, Beratungsangebote und Hilfe in Zwangs- oder Gewaltsituationen. Es ist kein Verhör und keine Eignungsprüfung.

Termine realistisch einplanen

Hier wird die hessische Kleinteiligkeit konkret:

  • Frankfurt am Main: Ordnungsamt, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich – per Online-Terminbuchung, telefonisch unter (069) 212-43343 oder über [email protected].
  • Kreis Groß-Gerau: Anmeldung im Landratsamt, [email protected] oder 06152 989697. Termine an Montagen und an Werktagen unmittelbar nach Feiertagen müssen mindestens drei Tage vorher vereinbart werden; wird ein Dolmetscher benötigt, mindestens eine Woche vorher.
  • Wiesbaden: Die Stadt nennt für Gesundheitsamt und Ordnungsamt zusammen eine Bearbeitungsdauer von in der Regel sechs bis acht Wochen. Wer zu einem bestimmten Datum starten will, sollte entsprechend früh anfangen.
  • Hanau (Ordnungsamt, Steinheimer Straße 1b) und Darmstadt stellen Formulare für die Anzeige nach § 3 und den Erlaubnisantrag nach § 12 online bereit.

Sprachmittlung ist grundsätzlich möglich, muss aber angekündigt werden – siehe den Punkt zu den Kosten weiter unten.

Die Anmeldebescheinigung – und der Alias

Nach abgeschlossener Anmeldung stellt die Behörde die Anmeldebescheinigung aus; das Gesetz sieht dafür fünf Werktage vor. Was du wissen solltest:

  • Gültigkeit: zwei Jahre ab 21 Jahren, ein Jahr für Personen unter 21. Danach ist eine Verlängerung erforderlich, wenn du weiterarbeitest.
  • Räumliche Geltung: bundesweit, soweit die Länder nichts Abweichendes geregelt haben.
  • Mitführen: Die Bescheinigung ist während der Tätigkeit dabeizuhaben und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Aliasbescheinigung: Auf Wunsch bekommst du eine zweite Bescheinigung, die statt deines echten Namens einen selbst gewählten Decknamen ausweist. Sie ist für den Arbeitsalltag gedacht – gegenüber Betrieben, Vermietern und bei Kontrollen. Beantrage sie am besten direkt beim Anmeldetermin, dann fällt kein zweiter Weg an.

Versagt werden darf die Bescheinigung nur in eng umrissenen Fällen: wenn die Angaben und Nachweise nach § 4 fehlen; bei Schwangerschaft in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung; und bei Personen unter 21 Jahren, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie von Dritten zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit gedrängt werden.

Was es kostet – und warum die Antwort je nach Ort anders ausfällt

Hessen hat keine landesweit einheitliche Gebühr. Abgerechnet wird nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG): Für Amtshandlungen auf Antrag werden Gebühren und Auslagen erhoben, die den Personal- und Sachaufwand decken.

Für Frankfurt am Main nennt die Stadt konkrete Beträge:

Position Gebühr
Beratung nach § 7 ProstSchG (Ordnungsamt) 32,00 €
Anmeldebescheinigung 15,00 €
Aliasbescheinigung 15,00 €

Das Gesundheitsamt rechnet separat ab – für Frankfurt werden Erstberatung samt Bescheinigung (Real- und Aliasname) mit 44 €, Folgeberatung mit 28 € und eine Zweitschrift mit 12 € angegeben. In anderen hessischen Kommunen liegen die Sätze anders; verlässlich ist nur die Auskunft der Stelle, bei der du deinen Termin hast.

Ein Punkt, der in der Praxis teuer werden kann, war 2024/25 sogar Gegenstand einer Anfrage im Hessischen Landtag („Gebühren nach Prostituiertenschutzgesetz in Hessen", Drucksache 20/3819): Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gelten als Auslagen und sind nach § 9 HVwKostG in tatsächlicher Höhe von der antragstellenden Person zu tragen. Der Kreis Bergstraße etwa stellt sie in Rechnung. Zugleich erlaubt § 17 HVwKostG den Behörden, aus Billigkeitsgründen auf Gebühren zu verzichten. Wenn die Kosten für dich eine echte Hürde sind, sprich das beim Termin an – und lass dich vorher von einer Beratungsstelle unterstützen.

Die Anmeldung sagt nichts darüber, wo du arbeiten darfst

Ein verbreiteter Irrtum: Die Anmeldebescheinigung ist keine Ortserlaubnis. Wo Prostitution ausgeübt werden darf, regeln Sperrgebietsverordnungen auf Grundlage von Art. 297 EGStGB. In Hessen werden sie von den Regierungspräsidien erlassen – nicht von den Städten selbst, was die Suche nach dem geltenden Text manchmal erschwert.

Das Frankfurter Modell zeigt, wie komplex das sein kann: Die Verordnung kennt absolute Sperrgebiete (darunter Alt-Sachsenhausen und – im Grundsatz – das Bahnhofsviertel), gibt aber innerhalb eines kleinen Teilbereichs des Bahnhofsviertels zahlreiche einzelne Grundstücke ausdrücklich für Bordellprostitution frei. Der weitaus größte Teil des Stadtgebiets ist gemischtes Sperrgebiet: große Bordelle, Massagesalons und Clubs sind dort unzulässig, Wohnungsprostitution dagegen grundsätzlich erlaubt – wobei die Hessische Bauordnung zu beachten bleibt.

Ob solche Verordnungen die Wohnungsprostitution überhaupt beschränken dürfen, war umstritten. Der Hessische VGH in Kassel hatte die Frankfurter Verordnung mit Urteil vom 31. Januar 2013 (8 A 1245/12) in wesentlichen Teilen für unwirksam gehalten. Das Bundesverwaltungsgericht hob das am 17. Dezember 2014 auf (6 C 28.13): Für eine Sperrgebietsverordnung genügt die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Jugendschutz oder öffentlichem Anstand; eine konkrete Belästigung muss nicht nachgewiesen werden. Damit ist die Frankfurter Regelung – und sind vergleichbare Verordnungen – weiterhin anwendbar.

Praktische Konsequenz: Hotelzimmer und kurzzeitig gemietete Ferienwohnungen sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Wiesbaden weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeiten in Hotels oder über Kurzzeitvermietungsplattformen gegen ihre Sperrbezirksverordnung verstößt – Wohnungsprostitution ist die Ausnahme, nicht die Regel für jede Unterkunft. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; bei Wiederholung kommt Strafbarkeit in Betracht. Aus Frankfurt wurde eine Verwaltungspraxis berichtet, nach der die ersten drei Verstöße mit Verwarnungsgeldern von 120 Euro geahndet werden und ab dem vierten Anzeige erstattet wird. Die genaue Gebietskulisse erfährst du nur bei der örtlichen Ordnungsbehörde – erfundene Straßenlisten kursieren im Netz reichlich.

Nach der Anmeldung: Finanzamt und Versicherung

Die Anmeldung nach dem ProstSchG ist keine Gewerbeanmeldung und kein Kontakt zum Finanzamt. Beides läuft getrennt weiter:

  • Einkommensteuer: Selbstständige Tätigkeit, steuerlich in aller Regel gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG. Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Düsseldorfer Verfahren: Hessen gehört zu den Ländern, die dieses Vorauszahlungsverfahren anwenden. Der Betrieb behält einen festen Tagessatz ein und führt ihn gesammelt ans Finanzamt ab. Das ist eine Vorauszahlung, keine Abgeltung – die Steuererklärung bleibt Pflicht, und zu viel Gezahltes kann erstattet werden. Sammle deshalb alle Belege über einbehaltene Tagessätze.
  • Umsatzsteuer: Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung mit den Grenzen 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ob sie für dich günstig ist, hängt von deinen Ausgaben ab.
  • Gewerbesteuer: Für natürliche Personen greift ein Freibetrag von 24.500 Euro; der Hebesatz unterscheidet sich je Kommune erheblich.
  • Krankenversicherung: In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Für Selbstständige heißt das freiwillige gesetzliche oder private Versicherung – das ist der Punkt, an dem die meisten Nachfragen entstehen.

Wie groß ist das Feld in Hessen?

Zum jüngsten veröffentlichten Jahresendstand waren in Hessen 3.073 Personen gültig angemeldet. Nur 377 davon hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die größte Herkunftsgruppe kam aus Rumänien (1.248), gefolgt von Spanien (474) und Bulgarien (283). Nach Alter: 137 Personen zwischen 18 und 21 Jahren, 2.299 zwischen 21 und 45, 637 über 45.

Bundesweit meldete das Statistische Bundesamt für das Jahresende 2025 rund 32.500 gültig angemeldete Personen – ein Plus von 0,7 Prozent gegenüber 2024 (32.300). Bei den Betrieben zählte die Statistik Ende 2024 2.250 Erlaubnisse für Prostitutionsgewerbe, davon 93 Prozent Prostitutionsstätten.

Diese Zahlen bilden ausschließlich das Hellfeld ab. Wer nicht angemeldet ist, taucht nicht auf – weshalb aus ihnen weder die tatsächliche Zahl der Tätigen noch eine Aussage über Zwangslagen abgeleitet werden kann.

Was sich ändern könnte

Am 24. Juni 2025 hat die Bundesregierung dem Bundestag die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) erstellte Evaluation des ProstSchG vorgelegt. Das Ergebnis ist zweigeteilt: Das Grundkonzept – Gesundheitsschutz und niedrigschwellige Beratung – wird positiv bewertet; Schutz gelingt dort, wo Unterstützung freiwillig, akzeptierend und praxisnah angelegt ist. Deutlich kritisiert werden dagegen Anmelde- und Ausweispflichten: Sie wirkten stigmatisierend und abschreckend und trieben Menschen eher in die Unsichtbarkeit. Das Ziel, Zwangsprostitution und Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, sei bislang nur unzureichend erreicht. Der Bundesverband Nordisches Modell teilt die Gesamtbewertung ausdrücklich nicht und fordert weiterhin ein Sexkaufverbot, das auch die Unionsfraktion auf die Tagesordnung gesetzt hat. Eine Entscheidung steht 2026 aus.

Für dich heißt das: Die geltenden Pflichten bleiben, bis ein Gesetz sie ändert. Termine und Verlängerungen im Kalender zu haben, ist unabhängig von der politischen Debatte der bessere Weg.

Beratung in Hessen – kostenlos und unabhängig

Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Mehrere Stellen begleiten Behördengänge, dolmetschen und beraten anonym:

  • PIA Hessen (pia-hessen.de) – mehrsprachiges Informationsportal des Vereins FIM, mit Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen in Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Marburg.
  • Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt – Einzelfallbegleitung und Krisenintervention, auch aufsuchend.
  • TAMARA (Diakonie Frankfurt, Zentrum für Frauen) – Beratung vor Ort, aufsuchend in Betrieben sowie online; Mitglied im Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende (bufaS).
  • sichtbar, Obere Königsstraße 47 (c/o FIF e.V.), 34117 Kassel – anonym und kostenlos, auch Unterstützung in der Kommunikation mit Behörden.

Hessen fördert außerdem seit 2019 Ausstiegswillige für eine Übergangszeit finanziell und bei Bedarf mit Unterbringung – auch dann, wenn kein Anspruch auf staatliche Leistungen besteht.

Kurz zusammengefasst

  1. Behörde klären, bevor du losfährst. Ab 7.500 Einwohnern das Ordnungsamt der Gemeinde, darunter das Landratsamt – und in einigen Kreisen abweichend per Vereinbarung.
  2. Gesundheitsberatung zuerst, Bescheinigung bei der Erstanmeldung maximal drei Monate alt.
  3. Termin machen, mit Vorlauf – für Dolmetschen eher eine Woche als einen Tag.
  4. Ausweis, Bescheinigung, Passfotos, Zustelladresse mitbringen; Aliasbescheinigung direkt mitbeantragen.
  5. Verlängerung im Kalender notieren: zwei Jahre ab 21, ein Jahr darunter; Beratung jährlich bzw. halbjährlich.
  6. Sperrgebiet getrennt prüfen – die Anmeldung erlaubt dir noch keinen Arbeitsort.

Verbindliche Auskunft geben immer die zuständige Ordnungsbehörde und das Gesundheitsamt an deinem Arbeitsort. Dieser Text ersetzt sie nicht – er soll dafür sorgen, dass du beim ersten Anruf die richtigen Fragen stellst.