Deutschland baut das Menschenhandels-Strafrecht um — Anhörung im Bundestag am 23. September

In Berlin geht eine Strafrechtsreform in die entscheidende Phase, die auch für Sexarbeitende mit Deutschland-Bezug relevant ist. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat für Mittwoch, 23. September 2026, eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf «zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung» angesetzt (Drucksachen 21/6584 und 21/7562). Die Sitzung dauert zwei Stunden und wird laut Deutschem Bundestag live übertragen. Das Kabinett hatte den Entwurf am 27. Mai 2026 beschlossen, die erste Lesung fand am 26. Juni statt.

Inhaltlich geht es um mehr als Kosmetik. Der Menschenhandels-Tatbestand soll auf weitere Ausbeutungsformen ausgeweitet werden, die Strafrahmen bei schwerer Zwangsprostitution steigen, und Gerichte sollen leichter von einer Verfolgung absehen können, wenn Betroffene selbst unter Zwang straffällig wurden. Neu ist ausserdem eine Nachfragestrafbarkeit für sämtliche Ausbeutungsformen: Bisher machte sich nur strafbar, wer wissentlich sexuelle Dienstleistungen von Betroffenen in Anspruch nimmt — künftig soll das für alle Dienstleistungen gelten. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/1712, deren Umsetzungsfrist im Juli 2026 ablief (Bundesjustizministerium).

Was das für die Branche heisst: Das ist ausdrücklich kein Sexkaufverbot — die Nachfragestrafbarkeit knüpft weiterhin an das Wissen um eine Ausbeutungssituation an und wird nun auf andere Branchen ausgedehnt. Praktisch wichtiger ist der zweite Punkt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte in einer Stellungnahme vom Dezember 2025 kritisiert, dass die Straffreiheit für Betroffene eine blosse Ermessensregelung bleibt und aufenthaltsrechtliche Fragen ungelöst sind (Institut für Menschenrechte). Genau daran hängt viel: Wer Ausbeutung anzeigen will, riskiert bis heute eigene Konsequenzen — fehlende Anmeldebescheinigung, Bussgeld, Steuer- oder Aufenthaltsprobleme. Solange das so bleibt, nützt der schärfste Strafrahmen wenig, weil Aussagen ausbleiben.

Wer in Deutschland arbeitet oder pendelt, sollte die Anhörung und das weitere Verfahren im Auge behalten.

Quelle: Mitteilung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Deutscher Bundestag, Stand 16. September 2026.

Wie schätzt ihr das ein: Würde eine verbindliche Straffreiheit für Betroffene die Hemmschwelle senken, Ausbeutung überhaupt zu melden?