Das Verwaltungsgericht Kassel hat zwei Eilanträge gegen Schliessungsverfügungen der Stadt Kassel abgewiesen. Das berichtet Recht & Politik am 8. Oktober 2026, gestützt auf die Pressemitteilung des Gerichts vom 7. Oktober 2026.
Zum Sachverhalt: Eine GmbH vermietete in zwei Liegenschaften an der Leipziger Strasse möblierte Wohnungen an Personen, die dort Wohnungsprostitution ausübten. Nach mehreren Kontrollen – die letzte im Juni 2026 – kam die Stadt zum Schluss, die Vermieterin betreibe damit ein Prostitutionsgewerbe ohne die nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nötige Erlaubnis, und ordnete im Juli 2026 die sofortige Schliessung an.
Die 3. Kammer folgte dieser Einschätzung: «Die Schliessungsverfügungen erwiesen sich im Zuge der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung als rechtmässig.» Entscheidend war für das Gericht, dass die Nutzung zur Sexarbeit Bestandteil des Mietverhältnisses war und die Wohnungen gezielt über Erotikportale vermittelt wurden. Dass der Mietzins ortsüblich sei, änderte daran nichts – die Vermieterin zog wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution und war damit nicht bloss Vermieterin, sondern Betreiberin. Die Beschlüsse (3 L 1861/26.KS und 3 L 1862/26.KS) sind nicht rechtskräftig; eine Beschwerde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Was das praktisch heisst: Wohnungsprostitution gilt vielen als die selbstbestimmteste Arbeitsform – eigene Wohnung, eigene Regeln, keine Betriebsleitung. Dieser Entscheid zeigt, wie dünn diese Grenze rechtlich ist. Wer bewusst an Sexarbeitende vermietet und über Branchenportale vermittelt, ist aus Behördensicht Betreiber und braucht eine Erlaubnis. Den Preis zahlen zuerst die Arbeitenden: Fehlt die Erlaubnis des Vermieters, kann der Arbeitsort von einem Tag auf den anderen dicht sein – auch bei korrekter eigener Anmeldebescheinigung. Vor dem Einzug lohnt sich deshalb die unangenehme Frage, ob für das Objekt eine Erlaubnis nach ProstSchG vorliegt. Auch in der Schweiz entscheidet je nach Kanton genau diese Abgrenzung – Vermieterin oder Betrieb – über die Bewilligungspflicht.
Fragt ihr vor der Anmietung eines Zimmers nach der Bewilligung des Betriebs – oder ist das in der Praxis kaum möglich?