Wer im Baselbiet in der Sexarbeit arbeitet und nach Hilfe sucht, macht früher oder später dieselbe Erfahrung: Man tippt eine Frage ein – zu Gewalt, zu Gesundheit, zu Ausbeutung, zu einem Ausstieg – und landet bei einer Adresse in Basel-Stadt. Das ist kein Versehen und auch kein Beweis dafür, dass sich niemand kümmert. Es ist das Ergebnis einer regionalen Struktur, in der zwei Halbkantone ihre Fachstellen seit Jahrzehnten gemeinsam betreiben, während die Zuständigkeit für Bewilligungen, Meldungen und Bauentscheide sauber getrennt bleibt.
Für dich als betroffene Person heisst das etwas sehr Praktisches: Der Kanton, der über deinen Arbeitsort entscheidet, ist nicht derselbe Ort, an dem die Beratung sitzt. Und die Nummer, die du im Ernstfall brauchst, solltest du kennen, bevor der Ernstfall eintritt. Dieser Text sortiert die Anlaufstellen im Kanton Basel-Landschaft danach, wofür sie tatsächlich zuständig sind – und danach, was sie von dir verlangen, bevor sie helfen.
Ein Kanton ohne eigene Anlaufstelle – und trotzdem zuständig
Basel-Landschaft kennt kein eigenes Sexgewerbegesetz. Was zulässig ist und wo, entscheidet sich vor allem über kommunales Bau- und Zonenrecht, dazu kommen Migrations-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Wie diese Konstruktion funktioniert – und warum ein Bauamt in der Praxis mehr über deinen Arbeitsalltag bestimmt als eine Sittenpolizei – ist in der Analyse zur Baselbieter Regelungslogik ohne Sexgewerbegesetz ausführlich beschrieben.
Die Beratungslücke wurde politisch sichtbar durch einen Vorfall in Muttenz: Eine Sexarbeiterin flüchtete aus Basel ins Baselbiet und versteckte sich auf einem Schulareal, wo sie am nächsten Morgen von Schülerinnen und Schülern gefunden wurde. Der damalige Muttenzer Gemeinderat und SP-Landrat Roger Boerlin reichte daraufhin im Januar 2023 eine Interpellation ein und verlangte Zahlen: Wie viele Sexarbeitende gibt es im Kanton? Wie viele Fälle von Menschenhandel? Was wurde unternommen?
Die Antwort des Regierungsrats war offen: Der Kanton unterstütze zwar mehrere Fach- und Anlaufstellen finanziell, diese lägen aber überwiegend auf Basler Stadtgebiet. Man wolle das Wissen der Fachstelle Aliena nutzen, Synergien schaffen und prüfen, ob deren Tätigkeit auf Basel-Landschaft ausgeweitet und mit einer Leistungsvereinbarung abgesichert werden könne. Zusätzlich wurde ein Schwerpunkt auf Menschenhandel und Arbeitsausbeutung angekündigt, inklusive Schulung der Behörden.
Die eigentliche Antwort auf die Frage «Wohin im Baselbiet?» steht seit Jahren in den Namen der Institutionen: Opferhilfe beider Basel, Frauenhaus beider Basel, Aids-Hilfe beider Basel. Diese Stellen arbeiten im Auftrag beider Kantone. Du bist dort als Baselbieterin nicht Gast, sondern Anspruchsberechtigte.
Die Zahlen, die es gibt – und was sie nicht sagen
Aus der Regierungsantwort lässt sich eine grobe Grössenordnung ablesen: Die Zahl der Personen aus EU- und EFTA-Staaten, die sich im Kanton Basel-Landschaft über das Meldeverfahren für eine Tätigkeit im Erotikgewerbe angemeldet haben, bewegte sich in den betrachteten Jahren zwischen 109 und 118, mit einem Höchstwert von 168 Meldungen im Jahr 2020. Straftaten im Bereich Menschenhandel oder Förderung der Prostitution wurden im Kanton in den fünf Jahren vor der Antwort keine registriert.
Beide Zahlen muss man richtig lesen.
Die Meldezahlen erfassen Kurzaufenthalte von EU/EFTA-Staatsangehörigen. Schweizerinnen, Niedergelassene, Personen mit längerfristigen Bewilligungen und alle, die gar nicht melden, tauchen darin nicht auf. Es ist eine Verwaltungsstatistik, keine Kopfzahl. Wer wissen will, welche Meldung oder Bewilligung im eigenen Fall überhaupt greift und welche Amtsstelle sie entgegennimmt, findet die Zuständigkeiten in der Übersicht zu Meldepflicht und Bewilligung im Baselbiet aufgeschlüsselt.
Und null registrierte Straftaten heisst nicht null Taten. Es heisst: null Fälle, die bei Polizei und Justiz als solche ankamen. In einem Kanton ohne aufsuchende Fachstelle vor Ort ist genau das zu erwarten – niemand ist unterwegs, der Hinweise entgegennehmen könnte, bevor sie zur Anzeige werden.
Sicherheit beginnt vor dem Termin
Der Check-in, der niemanden outet
Das wirksamste Sicherheitsinstrument im Baselbiet kostet nichts und braucht keine Behörde: eine Person, die weiss, wo du bist, und die reagiert, wenn du dich nicht meldest. Vereinbart ein festes Zeitfenster, eine Adresse und ein unauffälliges Codewort für «hol mich hier raus». Ein Rückruf, der nicht kommt, ist eine Information – aber nur, wenn jemand darauf wartet.
Baselbietspezifisch kommt die Geografie dazu. Viele Termine finden in Wohnungen in den Agglomerationsgemeinden statt – Allschwil, Binningen, Reinach, Muttenz, Pratteln, Münchenstein –, die Anreise läuft über Tram und S-Bahn. Kläre den Rückweg, bevor du hingehst: Nach Mitternacht dünnen die Takte im oberen Baselbiet und im Laufental deutlich aus, und eine Adresse, die tagsüber zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt liegt, ist nachts eine andere Adresse.
Ein zweiter Punkt betrifft die Grenznähe: Ein Termin, der über die Landesgrenze führt, unterliegt anderem Recht, anderen Notrufnummern und einer anderen Polizei. Was das für mobil arbeitende Personen in der Region konkret bedeutet, zeigt die Bestandsaufnahme zur Escort-Szene im Dreiländereck.
Was am Arbeitsort vorbereitet sein sollte
Eine kurze Liste, die sich in jeder Wohnung umsetzen lässt: Telefon geladen und am Körper, nicht in der Tasche im Nebenzimmer. Notrufnummern als Kurzwahl. Ein Weg zur Tür, der nicht durch das Zimmer führt, in dem die andere Person steht. Bargeld nicht sichtbar. Und die Information, in welcher Gemeinde und an welcher Strasse du dich befindest – bei einem Notruf ist die erste Frage immer die nach dem Ort, und unter Stress fällt einem die Hausnummer einer fremden Wohnung nicht ein.
Die Nummern: 117 für die Polizei, 144 für die Sanität, 112 als europäischer Notruf, der auch ohne aktive SIM-Karte funktioniert.
Nach einem Übergriff: die ersten 24 Stunden
Zuerst medizinisch, dann alles andere
Verletzungen gehören auf eine Notfallstation, unabhängig davon, ob du eine Anzeige erwägst. Eine ärztliche Dokumentation ist auch dann sinnvoll, wenn du dich erst Wochen später entscheidest – sie hält fest, was später niemand mehr rekonstruieren kann. Die Entscheidung über eine Anzeige kannst du vertagen; die Dokumentation nicht.
Opferhilfe: was sie leistet, was sie nicht verlangt
Das Opferhilfegesetz ist der wichtigste Rechtsanspruch, den die meisten Betroffenen nicht kennen. Zentral sind drei Punkte:
- Der Anspruch besteht unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, wenn die Straftat in der Schweiz begangen wurde.
- Er besteht unabhängig davon, ob du Anzeige erstattet hast und ob die Täterschaft bekannt ist.
- Die Beratungsstelle ist frei wählbar – du bist nicht an deinen Wohnkanton gebunden, was für Personen wichtig ist, die aus Diskretionsgründen nicht in der eigenen Gemeinde beraten werden wollen.
Die Soforthilfe deckt unbürokratisch Kosten ab, die unmittelbar aus einer Gewaltstraftat entstehen: medizinische Versorgung, Krisenintervention, Übersetzungskosten, Sicherheitsmassnahmen, eine Notunterkunft, Reisekosten, eine erste rechtliche Abklärung. Die Beratung selbst ist kostenlos, die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht.
Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, Steinengraben 5, 4051 Basel, Telefon 061 205 09 10, Montag bis Freitag 08.30–12.00 und 13.30–16.30 Uhr. Sie arbeitet im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – für Baselbieterinnen ist sie die zuständige kantonale Stelle, auch wenn die Adresse städtisch ist.
Über die Soforthilfe hinaus gibt es längerfristige Kostenbeiträge sowie Entschädigung und Genugtuung. Diese staatlichen Leistungen sind an Voraussetzungen und Fristen geknüpft, die je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Kläre das bei der Beratungsstelle ab, statt es selbst zu schätzen – und tu es früh, weil Fristen laufen, während man überlegt.
Anzeige: jetzt, später oder gar nicht
Schwere Delikte werden von Amtes wegen verfolgt. Bei Antragsdelikten dagegen musst du innert drei Monaten Strafantrag stellen, sonst ist die Möglichkeit weg. Wenn du unsicher bist, in welche Kategorie ein Vorfall fällt: Genau dafür ist das Erstgespräch bei der Opferhilfe da. Beratung zuerst und Anzeige später ist ein zulässiger Weg – umgekehrt lässt sich eine verpasste Frist nicht heilen.
Häusliche Gewalt: Wegweisung ist ein Baselbieter Instrument
Seit dem 1. Juli 2006 kennt das Baselbieter Polizeigesetz die polizeiliche Wegweisung. Die Polizei kann eine gefährdende Person aus der Wohnung oder dem Haus weisen und ein Rückkehr- und Kontaktverbot für 12 Tage aussprechen; zur Sicherung kann zusätzlich Polizeigewahrsam angeordnet werden.
Wichtig zu wissen, damit dich der Ablauf nicht überrascht: Die Polizei übermittelt Namen und Adressen beider Parteien an die zuständigen Beratungsstellen, die von sich aus Kontakt aufnehmen und Information und Beratung anbieten. Der Anruf kommt also, ohne dass du ihn auslösen musst.
- Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, Allee 9, 4410 Liestal, Telefon 061 552 62 38 – die kantonale Fachstelle für Gewalt in Ehe, Partnerschaft und Familie.
- Frauenhaus beider Basel, Telefon 061 681 66 33 – Schutz und Notaufnahme.
Die Abgrenzung ist relevant: Die Wegweisung greift bei Gewalt im häuslichen Umfeld, also durch Partner, Ex-Partner oder Mitbewohnende. Bei Übergriffen durch Kunden ist der Weg ein anderer – dort greifen Notruf, Strafverfolgung und Opferhilfe.
Wenn Ausbeutung im Spiel ist
Menschenhandel beginnt selten mit Ketten und fast immer mit Abhängigkeit. Typische Anzeichen: Der Ausweis liegt bei jemand anderem. Es gibt eine Schuld, die trotz Arbeit nicht kleiner wird. Arbeitsort, Arbeitszeiten und Preise bestimmt eine dritte Person. Ausgang, Telefon oder Kontakt zur Familie sind eingeschränkt.
- ACT212, nationale Meldestelle gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Telefon 0840 212 212, Montag bis Freitag 10–18 Uhr. Die Hotline wird von geschulten Zivilpersonen betrieben, nicht von der Polizei; die Rufnummer der Anrufenden wird unterdrückt. Meldungen sind anonym möglich, auch online oder per E-Mail. Auch für Dritte, die einen Verdacht haben.
- FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration: Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben mit der FIZ eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die den Opferschutz vertraglich regelt. In beiden Basel ist die Opferhilfekommission Auftraggeberin, die FIZ übernimmt die Fallführung – von der Zuweisung bis zur Reintegration.
Auf Behördenseite führt die Sicherheitsdirektion einen Runden Tisch Menschenhandel Basel-Landschaft, an dem Polizei, Justiz, Migrations-, Sozial- und Arbeitsmarktbehörden sowie Beratungsstellen zusammenarbeiten, und hat einen kantonalen Leitfaden für ein einheitliches Vorgehen entwickelt. Ergänzend richtet sich eine Sensibilisierungskampagne im Rahmen der fedpol-Kampagne mit Checkliste und Merkblatt gezielt an Gesundheitsfachleute – weil Ärztinnen und Pflegende häufig die ersten und manchmal die einzigen Aussenkontakte betroffener Personen sind. Für dich heisst das: Eine Arztpraxis kann eine Tür sein, auch wenn du dort nicht über Papiere sprechen willst.
Gesundheit ohne Fragebogen
Die Aids-Hilfe beider Basel betreibt ein zielgruppenspezifisches Angebot: Der HIV/STI-Check Sex Work ist wöchentlich am Mittwoch von 14 bis 17 Uhr offen, ohne Voranmeldung – eine Anmeldung über das Online-Tool ist möglich. Getestet wird anonym, dazu gibt es Beratung zu Sexualität, Gesundheit und Harm Reduction. Der ebenfalls von der Aids-Hilfe betriebene Checkpoint Basel ist dienstags und donnerstags von 17 bis 21 Uhr offen (medizinische Sprechstunde dienstags 18.30–20.30 Uhr, ohne Termin), richtet sich aber an Männer und trans Personen, die Sex mit Männern haben.
Die Grundversorgung selbst läuft über die obligatorische Krankenversicherung am Wohnsitz. Was sie nicht abdeckt, ist der Verdienstausfall: Wer selbständig arbeitet, ist bei Krankheit und Unfall nur so weit abgesichert, wie er oder sie es selbst organisiert hat. Wie die Statusfrage im Baselbiet beurteilt wird und welche Beiträge daran hängen, ist im Beitrag zu AHV, Steuern und Selbständigkeit im Kanton Basel-Landschaft im Detail erklärt.
Beratung, Ausstieg – und wer dafür zahlt
Aliena, Fachstelle für Frauen im Sexgewerbe, Webergasse 15, 4058 Basel, Telefon 061 681 24 14, ist die zentrale Fachstelle der Region. Beraten wird kostenlos und mehrsprachig, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Arbeitsbedingungen, Aufenthaltsstatus, Selbständigkeit, Gesundheit, Gewalterfahrungen, Ausbeutung, Berufswechsel und Stigma. Dazu kommen aufsuchende Sozialarbeit in Salons, Kontaktbars und Cabarets, ein wöchentlicher Treffpunkt als niederschwelliger Einstieg, Begleitung zu Ämtern, Deutsch- und Selbstverteidigungskurse sowie ein Rückzugsraum mit warmer Mahlzeit.
Die Stelle ist seit 2001 aktiv, wurde zuvor vom Verein COMPAGNA Basel geführt und ist seit 2021 ein eigenständiger Verein. 2008 erhielt sie den Chancengleichheitspreis beider Basel – ein früher Beleg dafür, dass die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze hinweg keine Notlösung von gestern ist.
Beim Thema Ausstieg lohnt sich ein genauer Blick auf die Finanzierung. Der Grosse Rat von Basel-Stadt hat für ein Ausstiegsprogramm für Sexarbeitende 1,43 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030 bewilligt, rund CHF 286’600 pro Jahr. Das Pilotprojekt ist Teil des baselstädtischen Mehrsäulenmodells und wird von Aliena umgesetzt; es umfasst Beratung, Arbeitsintegration, Wohnhilfe, finanzielle Unterstützung und eine externe Evaluation. Die Regierung schätzt, dass jährlich rund 35 Personen die Kriterien erfüllen, und rechnet realistisch damit, dass etwa ein Drittel den Ausstieg schafft.
Das ist ein Basel-Städter Programm mit Basel-Städter Geld. Wenn du im Baselbiet wohnst und Interesse hast, nimm nicht an, dass du automatisch dazugehörst – aber nimm auch nicht an, dass du automatisch draussen bist. Frag bei Aliena direkt nach den Zugangsvoraussetzungen.
Ohne geregelten Aufenthalt
Die Anlaufstelle für Sans-Papiers, Rebgasse 1, 4058 Basel, Telefon 061 681 56 10, berät seit 2002 kostenlos Menschen ohne geregelten Aufenthalt. Sie ist die einzige derartige Stelle im Kanton Basel-Stadt und damit faktisch die erste Adresse der Region. Parallel dazu gilt: Der Opferhilfeanspruch hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab. Für aufenthaltsrechtliche Fragen ist im Baselbiet das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht der Sicherheitsdirektion zuständig – der sinnvolle Weg führt aber über eine Beratung, bevor du dich an eine Behörde wendest.
Die Kurzliste fürs Portemonnaie
| Situation | Stelle | Kontakt |
|---|---|---|
| Akute Gefahr | Polizei | 117 / 112 |
| Medizinischer Notfall | Sanität | 144 |
| Nach einer Straftat | Opferhilfe beider Basel | 061 205 09 10 |
| Gewalt im häuslichen Umfeld | Interventionsstelle BL, Liestal | 061 552 62 38 |
| Schutzunterkunft | Frauenhaus beider Basel | 061 681 66 33 |
| Verdacht auf Ausbeutung | ACT212 (anonym) | 0840 212 212 |
| Beratung rund um Sexarbeit | Aliena, Basel | 061 681 24 14 |
| Test und Gesundheitsberatung | Aids-Hilfe beider Basel, Sex Work | Mi 14–17 Uhr |
| Ohne geregelten Aufenthalt | Anlaufstelle für Sans-Papiers | 061 681 56 10 |
Was 2026 offen bleibt
Es gibt weiterhin keine physische Anlaufstelle für Sexarbeitende auf Baselbieter Boden. Wer im oberen Baselbiet, im Laufental oder im Waldenburgertal arbeitet, hat einen realen Anfahrtsweg nach Basel – und der ist für Menschen in einer akuten Krise eine echte Hürde. Auf Gemeindeebene sind die Sozialdienste unterschiedlich aufgestellt; eine spezialisierte Ansprechperson für Sexarbeit gibt es dort in der Regel nicht. Und es fehlt eine regelmässige kantonale Berichterstattung, wie sie Basel-Stadt kennt: Ohne Daten bleibt jede Diskussion über Bedarf eine Diskussion über Vermutungen.
Was sich daraus praktisch ableiten lässt, ist unspektakulär und wirksam: Speichere zwei, drei dieser Nummern, bevor du sie brauchst. Die Beratungsstellen der Region arbeiten kostenlos, unterstehen der Schweigepflicht und verlangen weder eine Anzeige noch einen bestimmten Aufenthaltsstatus, bevor sie mit dir sprechen. Für alles Verbindliche – Bewilligungen, Fristen, Ansprüche im Einzelfall – gilt die Auskunft der zuständigen kantonalen Amtsstelle oder deiner Wohngemeinde, nicht die eines Artikels.