Japan debattiert die Bestrafung von Freiern — und die Argumente kennen wir aus der Schweiz

Die taz hat am 12. September 2026 über eine Gesetzesrevision in Japan berichtet, die auch hierzulande Aufmerksamkeit verdient: In Tokio wird darüber gestritten, ob künftig Freier statt Sexarbeitende bestraft werden sollen.

Ausgangslage: Das japanische Prostitutionsgesetz stammt von 1956 und verbietet Kauf wie Verkauf sexueller Dienstleistungen — bestraft werden in der Praxis aber nur die Anbietenden. Wer im öffentlichen Raum Kundschaft anspricht, riskiert bis zu sechs Monate Haft oder eine Busse von umgerechnet rund hundert Franken. Die Regierung hat im November 2025 eine Reform angestossen; eine vom Justizministerium eingesetzte Expertenkommission hat nun ihre Empfehlung vorgelegt.

Bemerkenswert ist vor allem, was die Kommission nicht vorschlägt. Statt eines flächendeckenden Sexkaufverbots nach nordischem Muster empfiehlt sie lediglich, das öffentliche Anbahnen durch Kunden unter Strafe zu stellen — also das erkennbare Ansprechen oder das Eingehen auf Angebote auf der Strasse. Begründung: Sexarbeit unter Erwachsenen dürfe «aus verfassungsrechtlichen Gründen» nur behutsam reguliert werden, und ein Totalverbot würde den Markt bloss in den Untergrund drängen.

Die Lager sind uns vertraut. Feministische Organisationen und Teile der Opposition fordern das nordische Modell und argumentieren, Sexkauf sei Gewalt gegen Frauen. Die Selbsthilfeorganisation Swash hält dagegen: Werden Kunden kriminalisiert, sinken die Einkommen, die Verhandlungsmacht verschiebt sich zugunsten der Freier und riskantere Praktiken nehmen zu.

Was das für uns heisst

Die Schweiz führt dieselbe Debatte — politische Vorstösse für ein Sexkaufverbot auf der einen Seite, Befragungen auf der anderen, in denen Betroffene mehrheitlich dagegen sind. Der japanische Zwischenweg ist deshalb aufschlussreich: Er zeigt, dass schon eine Teilkriminalisierung dieselbe Nebenwirkung hat wie ein volles Verbot. Die Arbeit verschwindet aus dem sichtbaren Raum und verlagert sich in Wohnungen, Hotels und auf Plattformen. Genau dort ist sie für Beratungsstellen, Gesundheitsprojekte und Polizei schlechter erreichbar, und es wird häufiger allein gearbeitet. Wer Schutz will, muss also mitdenken, wohin er die Arbeit verdrängt.

Wie seht ihr das — verbessert eine Bestrafung von Freiern die Lage von Sexarbeitenden, oder verschlechtert sie sie?

Quelle: taz, 12.09.2026