Loverboy-Urteil bestätigt: Wenn der Ausstieg aus der Zwangsprostitution eine Erbschaft kostet

Ein Obergericht hat in einem Solothurner Fall ein Urteil wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution vollumfänglich bestätigt. Das berichtet Nau.ch am 8. August 2026.

Die Ausgangslage ist ein Lehrbuchbeispiel der sogenannten Loverboy-Masche: Kontaktaufnahme über eine Dating-Plattform, eine als Liebesbeziehung getarnte emotionale Abhängigkeit, dann der schrittweise Druck in die Sexarbeit. Die betroffene Frau war beim Kennenlernen noch minderjährig. Rund anderthalb Jahre lang floss ein grosser Teil der Einnahmen an den Täter, bevor sie Anzeige erstattete. Erstinstanzlich waren eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine Genugtuung an das Opfer ausgesprochen worden – das Obergericht liess dies bestehen.

Was das für die Branche bedeutet: Der Fall zeigt zweierlei. Erstens werten Schweizer Gerichte die Loverboy-Masche klar als Menschenhandel – nicht als «freiwillige» Sexarbeit, auch wenn nach aussen kein klassischer Zuhälter sichtbar ist. Zweitens macht der Fall bewusst, wie schwer der Ausstieg ist: Dass die Betroffene sich erst mit einer Erbschaft in sechsstelliger Höhe freikaufen konnte, ist kein Detail für die Schlagzeile, sondern ein Alarmsignal. Wer nicht zufällig über solche Mittel verfügt, bleibt ohne Anlaufstelle oft gefangen.

Gerade hier liegt der Unterschied zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Ausbeutung. Warnzeichen sind der «Partner», der Einnahmen kassiert und Kontakte kontrolliert, Isolation von Freundeskreis und Familie sowie Druck auf Angehörige. Beratung und ein möglicher Ausstieg laufen in der Schweiz vertraulich unter anderem über die FIZ und die Meldestelle ACT212 – auch für Aussenstehende, die einen Verdacht haben.

Woran erkennt ihr im Alltag den Unterschied zwischen einem echten Partner und einem Loverboy – und was hat in eurem Umfeld beim Ausstieg tatsächlich geholfen?