Menschenhandels-Monitor 2026: Immer weniger Schutzunterkünfte, Aufenthaltsrecht blockiert den Ausstieg

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 15. Oktober 2026 seinen neuen „Monitor Menschenhandel in Deutschland“ vorgestellt. Es ist der zweite periodische Bericht seiner Berichterstattungsstelle; er schreibt die Entwicklungen ab 2023 fort und wertet dafür Daten von Bund und Ländern, Zahlen der Fachberatungsstellen sowie Gesetzgebung und Rechtsprechung aus. Veröffentlicht wurde er kurz vor dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober. Über die Vorstellung berichtete der Evangelische Pressedienst (epd).

Die Grössenordnung laut Bericht: Im Jahr 2024 wandten sich täglich im Schnitt mehr als drei Betroffene an spezialisierte Fachberatungsstellen, während die Ermittlungsbehörden pro Tag rund zwei Personen erreichten. Die Lücke zwischen beiden Zahlen deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Fälle bei Polizei und Staatsanwaltschaft nie ankommt. Ausbeutung dokumentiert der Monitor in mehreren Branchen parallel: neben dem Sexgewerbe in der Pflege, im Hotel- und Gastrobereich, auf dem Bau und in der Logistik. Im Bereich sexueller Ausbeutung sind rund 90 Prozent der Betroffenen Frauen.

Besonders deutlich wird der Bericht bei der Infrastruktur. Nur noch sieben Bundesländer finanzierten 2025 spezialisierte Schutzunterkünfte — 2022 waren es acht. Fehlt ein solches Angebot, landen Betroffene laut Institut teils in Frauenschutzeinrichtungen, Hostels oder Unterkünften für Asylsuchende und Obdachlose. Institutsdirektorin Beate Rudolf attestierte der Politik laut epd zwar «wichtige Fortschritte in Bezug auf Gesetzgebung und Aktionspläne», kritisierte aber fehlende einheitliche Standards und verlässliche Strukturen in der Praxis. Ein eigener Kritikpunkt: Das Aufenthaltsrecht erschwert den Ausstieg aus Ausbeutungsverhältnissen und den Zugang zu Hilfe. Gefordert werden langfristige Finanzierung, bundesweite Mindeststandards und bessere Identifizierung von Betroffenen.

Was das für die Branche heisst: Der Monitor behandelt Ausbeutung als Querschnittsproblem mehrerer Wirtschaftszweige, nicht als Eigenschaft der Sexarbeit — eine Einordnung, die der üblichen Gleichsetzung von Sexarbeit und Menschenhandel widerspricht. Praktisch relevant ist vor allem der Befund zum Aufenthaltsrecht: Wer um den Aufenthaltsstatus fürchtet, meldet Gewalt oder Ausbeutung seltener. Genau dieser Mechanismus ist auch in der Schweiz aus der Beratungsarbeit bekannt. Und wenn Schutzplätze fehlen, bleibt Ausstiegshilfe eine Frage des Wohnorts.

Quelle: evangelisch.de (epd), 15. Oktober 2026

Wie sind eure Erfahrungen: Hält jemand hier Gewalt oder Ausbeutung aus Angst um den Aufenthaltsstatus lieber zurück — und was würde helfen, dass Meldungen sicher werden?