Ombudsstelle weist Beanstandung gegen SRF-Beiträge zur Sexarbeit ab

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz hat am 21. Oktober 2026 ihren Schlussbericht (Nr. 12652) zu einer Beanstandung publiziert, die sich gegen eine ganze Serie von SRF-Beiträgen zum Thema Sexarbeit richtete.

Zwischen dem 28. Juli und dem 2. August 2026 hatte SRF mehrfach über die Branche berichtet: «10vor10», «Kultur kompakt» und SRF Kultur stellten die Sexarbeits-Ausstellung im Landesmuseum Zürich vor, das Regionaljournal Basel und SRF News berichteten über die Frauenoase, eine Anlaufstelle für Frauen in prekären Lebenslagen. Dazu kamen eine «Tagesschau»-Reportage über eine Ukrainerin, die aus finanzieller Not in der Prostitution arbeitet, ein SRF-News-Artikel über die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Menschenhandel sowie zwei Reportagen über die Hamburger Reeperbahn.

Eine Zuschauerin kritisierte die Häufung. Die Beiträge zeichneten zusammen «ein einseitig positives Bild des Sexgewerbes», so ihre Beanstandung. Es fehlten behördliche Sichtweisen, Studien und Hinweise auf alternative gesetzliche Modelle; auch den Begriff «Sexarbeit» hielt sie für beschönigend.

Die Ombudsstelle unterstützt die Beanstandung nicht. Die Beiträge seien sachgerecht — Geldnot, Gewalt und Ausbeutung würden darin ausdrücklich thematisiert. Auch in der Summe sieht sie keinen Verstoss gegen das Vielfaltsgebot: Die Beiträge behandelten unterschiedliche Fragestellungen, eine übergeordnete redaktionelle Strategie sei nicht erkennbar. Die Menschenwürde sei nicht verletzt, die Betroffenen würden nicht blossgestellt. Welche Ausstellung eine Redaktion aufgreift, falle zudem in die Programmautonomie.

Was das bedeutet: Der Kern des Streits ist Sprache und Sichtbarkeit. Wer «Sexarbeit» als Beschönigung liest, bestreitet implizit, dass es sich um Arbeit handelt. Dass eine offizielle Stelle nun festhält, eine sachliche Darstellung ohne moralische Wertung sei zulässig und verletze niemandes Würde, geht über Medienkritik hinaus — es betrifft das Klima, in dem über Bewilligungen, Zonenpläne und Schutzmassnahmen debattiert wird. Berichterstattung, die neben Zwang und Not auch Selbstbestimmung abbildet, entscheidet mit darüber, ob Sexarbeitende als Gesprächspartnerinnen vorkommen oder nur als Fälle. Ombudsverfahren sind allerdings Schlichtungen ohne Sanktionswirkung; unzufriedene Beanstandende können einen Fall grundsätzlich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weiterziehen.

Quelle: Mitteilung der SRG Deutschschweiz vom 21. Oktober 2026.

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