OnlyFans Schweiz: Steuern und Anmeldung 2026 – die Papierspur, die du nicht siehst
Die meisten Texte zum Thema OnlyFans Schweiz, Steuern und Anmeldung beginnen mit der gleichen Frage: «Muss ich das überhaupt angeben?» Die Antwort darauf ist seit Jahren dieselbe und langweilig – ja, jedes Einkommen ist steuerbar, unabhängig davon, wie es verdient wurde.
Die interessantere Frage im Jahr 2026 ist eine andere: Wer weiss es eigentlich? Denn zwischen 2023 und heute hat sich weniger an den Schweizer Gesetzen verändert als an der Menge Daten, die über Creator-Einnahmen existiert, gespeichert wird und zwischen Staaten wandert. Genau diese Verschiebung entscheidet darüber, ob eine saubere Anmeldung eine lästige Pflicht ist – oder die günstigste Versicherung, die du je abschliesst.
Dieser Artikel ist deshalb kein weiterer Grundlagen-Leitfaden. Er schaut auf die Infrastruktur dahinter: die Meldepflichten der Plattform, die drei getrennten Schalter der Anmeldung, die unterschätzte Mehrwertsteuer-Falle, den Datenschutz-Haken beim Handelsregister und den Notausgang, falls du in den letzten Jahren nichts deklariert hast.
Der Markt: gross, aber ungleich verteilt
Ein paar Zahlen zur Einordnung, weil sie erklären, warum Steuerbehörden weltweit hingeschaut haben. OnlyFans zählt inzwischen rund 4,6 Millionen Creator-Accounts. Das Bruttotransaktionsvolumen lag 2026 bei geschätzt über 8 Milliarden US-Dollar, gegenüber rund 5,6 Milliarden im Jahr 2022. Seit dem Start 2016 sind über 15 Milliarden Dollar an Creator ausbezahlt worden – bei einem Split von 80 zu 20 zugunsten der Creator.
Gleichzeitig ist die Verteilung extrem schief. Der Durchschnitts-Account verdient nach Plattformgebühren rund 131 Dollar pro Monat. Das oberste Prozent kommt auf etwa 49’000 Dollar im Jahr, das oberste Promille auf ein Vielfaches davon.
Daraus folgt etwas Praktisches: Die grosse Mehrheit der Schweizer Creator bewegt sich in einem Bereich, in dem die Steuerfrage einfach und günstig zu lösen ist – solange sie früh gelöst wird. Teuer wird es fast nie durch die Steuer selbst, sondern durch Nachsteuern, Verzugszinsen und den Aufwand, drei Jahre alte Kontoauszüge zu rekonstruieren.
Was 2026 wirklich neu ist: die Plattform führt Buch über dich
OnlyFans wird von Fenix International Ltd. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich. Das ist kein Detail, sondern der Kern der Sache.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für britische Plattformbetreiber die OECD-Modellregeln zur Meldepflicht digitaler Plattformen, in UK umgesetzt über die Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations. Konkret heisst das: Die Plattform muss ihre «Verkäufer» – also die Creator – identifizieren, verifizieren und einmal jährlich an die britische Steuerbehörde melden. Gemeldet werden unter anderem Identitätsangaben, Ansässigkeitsstaat, Bankverbindung, Bruttoeinnahmen und quartalsweise Aufschlüsselungen. Die einbehaltene Plattformgebühr wird separat ausgewiesen, sodass sowohl Brutto- als auch Nettobeträge sichtbar sind.
Über 40 Staaten haben dieselben Modellregeln übernommen. In der EU läuft das Pendant unter dem Kürzel DAC7, wo der automatische Austausch dieser Plattformdaten in vollem Gang ist. Parallel dazu hat die OECD einen mehrseitigen Austauschmechanismus geschaffen, über den Plattformdaten auch mit Drittstaaten geteilt werden können.
Und die Schweiz?
Hier wird es nuanciert, und Nuancen sind hier wichtiger als griffige Sätze.
Die Schweiz hat den automatischen Informationsaustausch für Plattformeinkünfte nach Stand Mitte 2026 nicht in gleicher Weise eingeführt wie die EU. Der Bundesrat hat den Ausbau des Informationsaustauschs zuletzt vor allem im Kryptobereich vorangetrieben: Das OECD-Rahmenwerk für Kryptowerte (CARF) wurde nach Vernehmlassung 2024 und Bundesratsbeschluss 2025 auf den Weg gebracht. Bei den digitalen Plattformen liegt der Schweizer Regulierungsfokus derzeit woanders – der Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen betrifft Inhalte, Transparenz und Meldewege, nicht die Steuerdaten von Creatorn.
Wer daraus «mich betrifft das nicht» liest, verwechselt allerdings zwei Dinge: die Existenz der Daten und ihren Transport.
Die Daten über deine Einnahmen existieren – sie liegen bei der Plattform und bei der britischen Behörde, unabhängig davon, welchen Austauschstandard die Schweiz unterschrieben hat. Sie sind strukturiert, standardisiert und über Jahre archiviert. Amtshilfe auf Ersuchen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gibt es seit Langem. Und die Richtung der internationalen Entwicklung zeigt seit zehn Jahren konstant in eine Richtung: von «wird nicht gemeldet» über «wird auf Anfrage gemeldet» zu «wird automatisch gemeldet».
Entscheidend ist die Fristen-Asymmetrie: Die Nachsteuerpflicht in der Schweiz reicht zehn Jahre zurück. Dein Risikofenster ist also deutlich länger als jedes politische Zeitfenster. Was 2026 nicht ausgetauscht wird, kann 2029 problemlos für das Steuerjahr 2024 relevant werden.
Die Anmeldung ist nicht ein Schalter, sondern drei
Der häufigste Fehler in der Praxis: Leute denken, «anmelden» sei ein einziger Vorgang. Es sind mindestens drei voneinander unabhängige Stellen, und keine informiert die andere zuverlässig.
1. Die Ausgleichskasse (AHV/IV/EO)
Wer regelmässig und auf eigenes Risiko Inhalte gegen Bezahlung anbietet, gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als selbständigerwerbend. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Ort deiner Tätigkeit. Die Kasse prüft dabei die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse – nicht das, was in irgendeinem Vertrag mit einer Agentur steht.
Die Eckwerte 2026: Der maximale Beitragssatz für Selbständigerwerbende liegt bei 10,0 Prozent des Reingewinns. Der volle Satz greift ab einem Jahreseinkommen von rund 60’500 Franken; darunter gilt eine sinkende Skala bis hinunter auf etwa 5,371 Prozent. Der Mindestbeitrag beträgt rund 530 Franken pro Jahr.
Wichtig für alle, die nebenbei anfangen: Liegt der Jahresreingewinn aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit unter rund 2’500 Franken und bist du daneben angestellt, werden Beiträge grundsätzlich nur auf Verlangen erhoben. Das ist die Schwelle, ab der viele das Thema erstmals ernst nehmen müssen – aber es ist eine AHV-Schwelle, keine Steuerschwelle. Steuerbar ist der Franken ab dem ersten.
2. Die Steuererklärung
Einnahmen aus der Plattform gehören in die Steuererklärung unter Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Damit verbunden ist eine Aufzeichnungspflicht: Du musst Einnahmen und geschäftsmässig begründete Aufwendungen dokumentieren – nicht als Schikane, sondern weil Abzüge nur anerkannt werden, was belegt ist.
Realistisch abzugsfähig sind je nach Fall: Plattformgebühren, Produktionsmaterial, Geräte und deren Abschreibung, Kostüme und Requisiten mit klarem Geschäftsbezug, Software-Abos, Werbekosten, Agenturhonorare, ein Anteil der Raumkosten bei einem klar abgegrenzten Arbeitsbereich sowie Fachberatung. Nicht abzugsfähig ist die private Lebenshaltung – die Grenze verläuft in diesem Beruf oft unscharf, und genau deshalb lohnt sich einmal eine saubere Abgrenzung mit einer Treuhänderin statt jährliches Rätselraten.
Faustregel für die Liquidität: Leg von jeder Auszahlung 30 bis 40 Prozent auf ein separates Konto. Einkommenssteuer, AHV und allenfalls MWST kommen zeitversetzt, oft im Folgejahr, und treffen dann auf Geld, das längst ausgegeben ist.
3. Das Handelsregister – und der Datenschutz-Haken
Dieser Punkt wird in Ratgebern regelmässig als reine Formalie abgehandelt, und für die meisten Branchen stimmt das auch. Hier nicht.
Sobald ein Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von 100’000 Franken oder mehr erreicht, besteht Eintragungspflicht im Handelsregister. Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn – 120’000 Franken Umsatz bei 40’000 Franken Gewinn lösen die Pflicht aus.
Der Haken: Das Handelsregister ist öffentlich. Erfasst und einsehbar sind bei natürlichen Personen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Heimatort beziehungsweise Staatsangehörigkeit. Publiziert wird zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Und die Firma eines Einzelunternehmens muss den Familiennamen der Inhaberin enthalten – ein reines Fantasie- oder Künstlerinnenname genügt nicht.
Für jemanden, der berufsbedingt unter Pseudonym arbeitet und dessen bürgerlichen Namen bewusst nicht mit der Tätigkeit verknüpft, ist das eine echte Weichenstellung, keine Formalie. Wer absehbar über die Schwelle wächst, sollte deshalb vor dem Erreichen der 100’000 Franken mit einer Fachperson klären, welche Rechtsform und welcher Tätigkeitszweck eingetragen werden. Der Zweckartikel lässt Spielraum in der Formulierung, und andere Rechtsformen verteilen Sichtbarkeit anders. Diese Entscheidung im Nachhinein zu korrigieren, ist deutlich schwieriger, als sie einmal richtig zu treffen – Einträge verschwinden nicht einfach wieder.
Die Mehrwertsteuer: der am meisten unterschätzte Punkt
Hier liegt der Fehler, der in der Praxis am teuersten wird.
Die 100’000-Franken-Schwelle zählt weltweit
Die obligatorische MWST-Pflicht in der Schweiz greift ab 100’000 Franken weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen. Nicht ab 100’000 Franken Umsatz mit Schweizer Kundinnen und Kunden.
Das ist der springende Punkt bei Plattformarbeit. Ein grosser Teil deines Publikums sitzt im Ausland. Leistungen an Empfänger im Ausland unterliegen nach dem Empfängerortsprinzip in der Regel nicht der Schweizer MWST – aber steuerbefreit heisst nicht «zählt nicht zur Schwelle». Wer 130’000 Franken überwiegend aus dem Ausland verdient und sich deshalb nicht anmeldet, kann trotzdem registrierungspflichtig sein.
Dazu kommt die Frage, welcher Betrag überhaupt dein Umsatz ist: die Zahlung des Fans oder die 80 Prozent, die bei dir ankommen? Das hängt davon ab, ob die Plattform gegenüber dem Endkunden im eigenen Namen auftritt. Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren Fenix International gegen HMRC entschieden, dass OnlyFans mehrwertsteuerlich als Leistungserbringer gegenüber dem Fan gilt – ein EU-Urteil, das die Schweizer Beurteilung nicht direkt bindet, aber die Denkweise gut illustriert. Für Abonnentinnen und Abonnenten mit Wohnsitz in der Schweiz kommt der Normalsatz von 8,1 Prozent ins Spiel; hier ist zu klären, ob die Plattform diese Steuer korrekt abrechnet oder ob eine eigene Abrechnung nötig ist.
Das ist die eine Frage, bei der ich ausdrücklich nicht zu Eigenrecherche rate: Hol dir eine schriftliche Einschätzung. Für Grenzfälle gibt es die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Das kostet einmal Geld und spart im Zweifel eine fünfstellige Nachbelastung.
Die Bezugsteuer bei 10’000 Franken
Wenig bekannt und oft übersehen: Wer Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht – eine ausländische Management-Agentur, Werbeleistungen, Editing, gewisse Software – kann ab 10’000 Franken solcher Bezüge pro Jahr bezugsteuerpflichtig werden, und zwar auch dann, wenn er selbst gar nicht im MWST-Register eingetragen ist. Wer mit einer Agentur im Ausland arbeitet, sollte diesen Betrag im Auge behalten.
Wer registriert ist, sollte ausserdem die Saldosteuersatz-Methode prüfen. Sie reduziert den Abrechnungsaufwand erheblich und ist für Tätigkeiten mit wenig Vorsteuer oft die pragmatischere Wahl.
Das Geld unterwegs: Bank, Konto, Realität
Ein praktisches Problem, das keine Rechtsnorm löst: Der Zugang zu Bank- und Zahlungsdienstleistungen ist in dieser Branche nach wie vor schwierig. Betreiberinnen und Selbständige berichten seit Jahren, dass die Kontoeröffnung faktisch scheitert, sobald die Tätigkeit ehrlich benannt wird – und dass Banken Unterlagen verlangen, die es entweder nicht gibt oder die aus Datenschutzgründen gar nicht herausgegeben werden dürfen. Ein Teil des Problems ist importiert: Viele Zahlungssysteme werden von US-Unternehmen betrieben, in deren Heimatmarkt bezahlte sexuelle Dienstleistungen illegal sind.
Was hilft, ohne dass du etwas verschleiern musst:
- Trenne die Konten von Anfang an. Ein separates Konto nur für Auszahlungen und Geschäftsausgaben ist die halbe Buchhaltung – und im Prüfungsfall dein bester Freund.
- Beschreibe deine Tätigkeit präzise statt vage. «Produktion und digitale Vermarktung eigener Medieninhalte» ist keine Verschleierung, sondern eine korrekte Beschreibung dessen, was du tust. Falschangaben dagegen gefährden die Geschäftsbeziehung nachhaltiger als jede Branche.
- Rechne mit Wechselkurs- und Gebührenverlusten bei USD-Auszahlungen und dokumentiere sie – sie sind Aufwand.
- Halte Auszahlungsbelege vor. Plattformen ändern Exportfunktionen und Archivfristen. Lade deine Statements mindestens quartalsweise herunter und lagere sie ausserhalb der Plattform.
Wenn du bisher nichts deklariert hast: die straflose Selbstanzeige
Das betrifft mehr Leute, als offen darüber sprechen – oft aus Scham, nicht aus krimineller Energie. Der Schweizer Gesetzgeber hat dafür einen Weg vorgesehen.
Bei der erstmaligen Selbstanzeige bleibt die Hinterziehung straflos, das heisst: keine Busse. Vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Steuerbehörde darf noch keine Kenntnis von der Hinterziehung haben. Läuft bereits eine Untersuchung, ist der Weg verschlossen.
- Du legst sämtliche bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögensbestandteile offen – nicht nur die Plattformeinnahmen.
- Du arbeitest vorbehaltlos mit der Verwaltung zusammen.
- Du bezahlst die Nachsteuern der letzten bis zu zehn Jahre samt Verzugszins.
Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse ein Fünftel der hinterzogenen Steuer. Nachzuzahlen ist also in jedem Fall etwas – straflos bedeutet «ohne Strafe», nicht «gratis».
Zwei Dinge, die dabei regelmässig untergehen: Die Selbstanzeige bei der Steuerverwaltung regelt nicht automatisch die AHV. Nicht abgerechnete Beiträge müssen separat mit der Ausgleichskasse bereinigt werden – was übrigens auch in deinem Interesse liegt, weil fehlende Beitragsjahre später deine Rente kürzen. Und: Bedingung 1 ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Je mehr Daten international fliessen, desto grösser die Chance, dass die Behörde zuerst Bescheid weiss – und dann ist die Tür zu. Wer das Thema schon lange vor sich herschiebt, hat aktuell die besseren Karten als in drei Jahren.
Ausblick: mehr Identität in der Kette
Zwei Entwicklungen werden die Datenlage weiter verdichten.
Erstens die Altersverifikation. Freiwillige Altersangaben gelten in der Schweiz mittlerweile offen als ungenügend; im Frühjahr 2026 hat der Nationalrat verlangt, die E-ID als Instrument zum Jugendschutz vor Online-Pornografie zu prüfen. Die E-ID soll gemäss Bundesrat Ende 2026 verfügbar sein, verbindliche Vorgaben für wirksame Alterskontrollen werden für 2028 erwartet – wobei der Bundesrat betont, die E-ID müsse freiwillig bleiben und könne deshalb nicht das einzige Instrument sein. Plattformen wie OnlyFans haben in mehreren Märkten bereits Verifizierungspflichten eingeführt.
Zweitens die Plattformregulierung: Der Entwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen orientiert sich stark am EU Digital Services Act; die Vernehmlassung lief bis Februar 2026.
Beides zielt nicht auf Steuern. Der Nebeneffekt ist trotzdem derselbe: Mehr verifizierte Identität an mehr Stellen der Kette. Die Zeit, in der Plattformarbeit strukturell unsichtbar war, geht zu Ende – für Fans wie für Creator.
Die Kurzfassung
- Jetzt anfangen ist billiger als später korrigieren. Der Aufwand für eine saubere Anmeldung ist überschaubar; der Aufwand für eine Rekonstruktion über zehn Jahre ist es nicht.
- Drei Schalter, nicht einer: Ausgleichskasse, Steuererklärung, ab 100’000 Franken Umsatz Handelsregister.
- Die MWST-Schwelle zählt weltweiten Umsatz – Auslandseinnahmen sind oft befreit, zählen aber mit. Bei Unsicherheit: schriftliche Auskunft einholen.
- Die Bezugsteuer ab 10’000 Franken gilt auch ohne eigene MWST-Registrierung.
- Der Handelsregistereintrag ist öffentlich und nennt deinen bürgerlichen Namen. Diese Weiche stellst du vor der Schwelle, nicht danach.
- Die straflose Selbstanzeige funktioniert nur, solange die Behörde nichts weiss. Das Fenster wird kleiner, nicht grösser.
- Getrennte Konten, quartalsweise Belege, 30 bis 40 Prozent zurücklegen.
Eines noch, weil es in dieser Branche zu selten gesagt wird: Eine Anmeldung ist kein Geständnis. Sie ist der Nachweis, dass du ein legales Gewerbe führst – mit AHV-Beitragsjahren, die dir später eine Rente zahlen, mit Abzügen, die deine Steuerlast senken, und mit Belegen, die dir in einer Auseinandersetzung mit einer Agentur, einer Bank oder einer Behörde den Rücken freihalten. Der Unterschied zwischen «unsichtbar» und «professionell» ist bei diesem Thema am Ende vor allem eine Frage der Buchhaltung.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton und Sachverhalt teils erheblich – für konkrete Fragen wende dich an eine Treuhänderin, eine spezialisierte Rechtsberatung oder direkt an die zuständige kantonale Steuerverwaltung und Ausgleichskasse.