Prozess in Stuttgart: Wenn das entsperrte Handy zur Beute wird

Vor dem Landgericht Stuttgart wird ein Fall verhandelt, der weniger wegen des Delikts interessant ist als wegen der Methode. Zwei Angeklagte müssen sich wegen schweren Raubs verantworten: Sie sollen sexuelle Dienstleistungen angeboten und Kunden bei den Treffen beraubt haben. In mindestens zwei Fällen sollen K.-o.-Tropfen eingesetzt worden sein. Laut Anklage nutzten sie dann „die Face ID der bewusstlosen Geschädigten, um sich über Paypal größere Geldbeträge zu überweisen“ — so berichtet es die Stuttgarter Zeitung am 15. Oktober 2026. Das Verfahren ist offen, es gilt die Unschuldsvermutung. Auf Namen und weitere Einzelheiten verzichten wir bewusst.

Warum das für den Arbeitsalltag relevant ist

Der eigentliche Punkt ist technisch, nicht moralisch: Gesichtserkennung und Fingerabdruck funktionieren auch an einer bewusstlosen Person. Ein Smartphone, das Zahlungen allein per Biometrie freigibt, ist damit kein Gerät mehr, sondern ein offenes Konto. Und das Risiko ist nicht einseitig verteilt — Betäubungsmittel, Diebstahl und Übergriffe gehören auf beiden Seiten zum Bild, und Befragungen von Beratungsstellen zeigen seit Jahren, dass Sexarbeitende davon überproportional betroffen sind. Wer Twint, PayPal oder Banking-Apps auf dem Handy hat, kann konkret etwas tun: Zahlungsfreigaben auf eine separate PIN oder ein Passwort statt auf Biometrie umstellen, Überweisungslimiten tief setzen, das Gerät während eines Termins nicht offen liegen lassen.

Zweite Ebene: Solche Prozesse prägen das Bild der Branche stärker als jede Statistik, obwohl sie über die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse nichts aussagen. Erfahrungsgemäss folgen auf medienwirksame Fälle mehr Kontrollen und mehr Misstrauen gegenüber allen, die in diesem Markt arbeiten — auch gegenüber jenen, die alles korrekt anmelden und abrechnen. In Deutschland wird parallel eine Strafverschärfung für den Einsatz von K.-o.-Mitteln beraten.

Wie handhabt ihr euer Handy bei Terminen — Biometrie ganz aus, separate PIN für Zahlungs-Apps, oder Gerät gar nicht im Zimmer?