Sicherheit und Beratungsstellen in Brandenburg: Anlaufstellen im Überblick

Sicherheit und Beratungsstellen in Brandenburg: Anlaufstellen im Überblick

Brandenburg ist ein Flächenland. Zwischen Prignitz und Lausitz, zwischen Uckermark und der polnischen Grenze liegen weite Wege – und genau das macht die Frage nach Sicherheit und Beratung hier zu einer anderen als in Berlin, Hamburg oder Köln. Wer in der Sexarbeit tätig ist, findet in Brandenburg kein dichtes Netz spezialisierter Anlaufstellen an jeder Ecke, sondern einige wenige, dafür sehr verlässliche Strukturen – ergänzt durch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in den Landkreisen und ein landesweites Gewaltschutznetz.

Dieser Überblick sortiert, wer in Brandenburg wofür zuständig ist: die gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz, die Fachberatung durch spezialisierte Träger, der Gewaltschutz über die Frauenhäuser – und, ehrlicherweise, auch die Lücken, die man kennen sollte, bevor man sie im Ernstfall spürt. Es geht nicht um Anmeldeformalitäten (die sind ein eigenes Thema), sondern um die Frage: Wo bekomme ich Rat, Schutz und Hilfe, wenn ich sie brauche?

Warum Brandenburg ein Sonderfall ist

Drei Dinge prägen die Lage im Land. Erstens die Zahlen: Ende 2022 waren im Land Brandenburg laut den beim Statistischen Bundesamt geführten Statistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz nur rund 45 Personen gültig angemeldet – eine der niedrigsten Zahlen aller Bundesländer. Bundesweit waren es Ende 2024 rund 32.300. Diese amtliche Zahl bildet aber nur die formal Angemeldeten ab; die tatsächliche Zahl der in Brandenburg Tätigen liegt höher, weil viele mobil arbeiten, zwischen Bundesländern pendeln oder gar nicht angemeldet sind. Für die Beratungspraxis heißt das: Die Angebote müssen aufsuchend arbeiten, statt darauf zu warten, dass jemand vorbeikommt.

Zweitens die Geografie. Ein zentrales Milieu wie in Großstädten gibt es nicht. Tätigkeitsorte verteilen sich über das Land, teils entlang von Bundesstraßen, teils in Wohnungen, teils im grenznahen Raum. Wer Hilfe sucht, muss oft weit fahren – und wer Hilfe bringt, ebenfalls.

Drittens die polnische Grenze. Von Frankfurt (Oder) über Fürstenwalde bis in die Uckermark spielt die deutsch-polnische Grenzregion eine besondere Rolle. Hier arbeiten Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, hier gibt es grenzüberschreitende Bewegung – und hier ist die Gefahr von Ausbeutung und Menschenhandel ein reales Thema, das die spezialisierten Stellen von Anfang an mitdenken.

Ein Punkt zur Beruhigung vorweg, der oft für Verwirrung sorgt: Im Land Brandenburg gibt es keine landesweiten Sperrbezirke, in denen Prostitution generell verboten ist. Das heißt nicht, dass überall alles erlaubt ist – Kommunen können über Bau-, Ordnungs- und Gaststättenrecht Grenzen ziehen, und einzelne Städte haben in der Vergangenheit über Verordnungen für bestimmte Straßen nachgedacht. Was konkret vor Ort gilt, sagt dir verbindlich nur das zuständige Ordnungsamt deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt.

Die gesundheitliche Beratung: dein niedrigschwelliger Einstieg

Die erste und wichtigste Anlaufstelle, die praktisch alle erreichen, ist die verpflichtende gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz. Sie ist zwar Voraussetzung für die Anmeldung, aber sie ist weit mehr als ein bürokratischer Haken – richtig genutzt, ist sie ein kostenloser, geschützter Zugang zu medizinischem Wissen und zum Gesundheitssystem.

Zuständig sind in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, die Beratung findet in den Gesundheitsämtern statt. Das Land besteht aus 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten (Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel) – jede dieser 18 Verwaltungseinheiten hält die Beratung vor. Termine werden telefonisch vereinbart, das Gespräch ist kostenlos.

Drei Merkmale sind entscheidend:

  • Vertraulich und unter Schweigepflicht. Was du in der Beratung erzählst, bleibt dort. Das Gespräch dient dir, nicht der Kontrolle.
  • Keine Untersuchung. Es gibt keine körperliche Untersuchung und keinen Zwangstest. Wer den alten „Bock­schein" im Kopf hat: Den gibt es seit 2001 nicht mehr. Die Beratung ist ein Gespräch, keine Prüfung.
  • Regelmäßig, aber planbar. Ab 21 Jahren ist die Beratung alle zwölf Monate wahrzunehmen, unter 21 Jahren alle sechs Monate. Zwischen Beratung und Anmeldung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Worüber gesprochen wird

Inhaltlich geht es um sexuelle Gesundheit im weitesten Sinn: Krankheitsverhütung und Infektionsschutz, Empfängnisregelung und Schwangerschaft, Fragen rund um sexuell übertragbare Infektionen – und auch um Alkohol- und Drogenkonsum, wenn das ein Thema ist. Die Beraterinnen und Berater kennen die weiterführenden Angebote der Region und können vermitteln: zu Ärztinnen, zu Testangeboten, zu spezialisierter Beratung. Genau das macht die Beratung so wertvoll: Sie ist die Tür, hinter der die anderen Türen liegen.

Warum du sie ernst nehmen solltest

Gerade in einem Flächenland ist dieser kostenlose, wohnortnahe Kontakt Gold wert. Du musst nicht wissen, welche Beratungsstelle in 60 Kilometern Entfernung wofür zuständig ist – du fragst im Gesundheitsamt, und man lotst dich weiter. Wer den Termin nur als Pflicht abhakt, verschenkt den eigentlichen Nutzen: einen festen, anonymen Ansprechpartner im System zu haben.

IN VIA: Fachberatung und Streetwork zwischen Havel und Oder

Die zentrale spezialisierte Fachstelle für das Umfeld der Sexarbeit in Brandenburg ist IN VIA (Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH). IN VIA hat bereits 2010 – nach einer mehrmonatigen Recherche über das Prostitutionsumfeld im Land und in der deutsch-polnischen Grenzregion – eine Beratungsstruktur aufgebaut, die bis heute trägt. Sie besteht aus zwei Armen.

Streetwork und HIV/AIDS-Prävention

Der erste Arm ist aufsuchende Sozialarbeit: Streetwork mit HIV/AIDS-Prävention und Beratung, direkt im Umfeld der Sexarbeit in Brandenburg und im Grenzraum zu Polen. Das Team fährt dorthin, wo gearbeitet wird – etwa zum Straßenstrich in Fürstenwalde oder zu Betrieben im grenznahen Raum bei Frankfurt (Oder). Der Grundgedanke: niedrigschwellig, ohne Vorbedingungen, in der Sprache und Lebensrealität der Menschen, die man erreicht. Wer keinen Behördengang machen will oder kann, findet hier trotzdem Kontakt.

Im Landkreis Havelland ist IN VIA so eng eingebunden, dass die Streetwork-Stelle sogar über den Landkreis als Kontakt für die Beratung von Prostituierten geführt wird (nach Angaben des Landkreises Havelland telefonisch erreichbar unter 03321 4036820). Das zeigt die Arbeitsteilung im Land: Kommune und Fachträger greifen ineinander.

Wenn es um Menschenhandel geht

Der zweite Arm ist die Koordinierungs- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Sie richtet sich an Menschen, die in Ausbeutung geraten sind oder es befürchten, und arbeitet vertraulich und auf Wunsch anonym. Nach Angaben des Trägers ist sie mobil erreichbar (0163 6780338) und per E-Mail ([email protected]). Diese Stelle ist bewusst getrennt von Polizei und Ordnungsbehörden gedacht: Es geht zuerst um Schutz und Perspektive der Betroffenen, nicht um ein Verfahren.

Wichtig zu wissen: Ausbeutung und selbstbestimmte Sexarbeit sind nicht dasselbe – aber wer Druck, Abhängigkeit, Schuldenfallen oder Gewalt erlebt, muss das nicht allein lösen. Genau dafür existiert diese Stelle.

Gewaltschutz: das Netz der Frauenhäuser im ganzen Land

Sicherheit heißt auch: einen Ort haben, an den man im Notfall gehen kann. Diesen Teil deckt in Brandenburg das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e. V. (NBF) ab, ein Zusammenschluss, den es seit 1995 gibt. Das Netzwerk umfasst rund zwei Dutzend Einrichtungen – Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Frauenberatungsstellen – und ist so aufgestellt, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtsmöglichkeit erreichbar ist.

Diese Häuser sind nicht auf Sexarbeit spezialisiert, aber sie stehen allen Frauen offen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind – unabhängig vom Beruf. Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen beraten, begleiten und unterstützen, auch bei der Betreuung von Kindern. Und: Ein zunehmend wichtiger Teil der Arbeit ist die ambulante Beratung und Krisenintervention für Frauen, die gar nicht ins Haus ziehen wollen, sondern „nur" Rat brauchen. Man muss also nicht erst alles hinter sich lassen, um sich beraten zu lassen.

Gefördert werden diese Strukturen über das Land – zuständig für die Zuwendungen an die Frauenschutzeinrichtungen ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), die Förderrichtlinie kommt aus dem zuständigen Sozialministerium. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention – des völkerrechtlichen Standards gegen Gewalt an Frauen – gibt es zusätzlich eine zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (Kiko). Das ist der politische Hintergrund; für dich zählt vor allem, dass hinter dem Netz eine stabile Finanzierung steht.

Für den akuten Notfall gilt unabhängig von all dem: Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über 110 der schnellste Weg, und das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" (116 016) ist rund um die Uhr, kostenlos, mehrsprachig und anonym erreichbar.

Struktur hinter den Kulissen: das Dialogforum Prostitution

Damit diese einzelnen Stellen nicht nebeneinanderher arbeiten, hat das zuständige Ministerium 2022 ein Dialogforum Prostitution eingerichtet – ein Beratungsgremium zum Prostituiertenschutzgesetz, in dem Landesressorts, Kommunen und Zivilgesellschaft zusammenkommen. Ständige Teilnehmer sind unter anderem Polizei, Zoll und die Fachberatung. Thema ist ausdrücklich auch der Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

Warum das für dich relevant ist, obwohl du dort nie sitzen wirst? Weil es bedeutet, dass die Menschen, die dich beraten, vernetzt sind – dass die Fachberatung mit Behörden im Gespräch ist und Fälle im Einzelfall abgestimmt werden können, ohne dass du dich durch jede Instanz einzeln kämpfen musst. Ein funktionierendes Hintergrundnetz ist genau das, was in einem dünn besiedelten Land den Unterschied macht.

Die Lücken kennen, bevor du sie brauchst

Ein ehrlicher Überblick nennt auch, was fehlt. Zwei Punkte solltest du auf dem Schirm haben.

Keine Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern, die keine Clearingstelle für die medizinische Versorgung nicht krankenversicherter Menschen haben. Solche Stellen vermitteln in anderen Ländern anonyme Behandlungsscheine und begleiten Menschen zurück in eine reguläre Versorgung. Wer in Brandenburg ohne Versicherung dasteht, hat es also schwerer – umso wichtiger ist es, diese Frage früh mit der gesundheitlichen Beratung oder mit IN VIA zu besprechen, statt erst im Krankheitsfall. Bundesweite Netzwerke zum anonymen Behandlungsschein können hier weiterhelfen.

Weite Wege und wenige Spezialstellen. Anders als in einer Großstadt gibt es nicht für jedes Anliegen eine eigene Stelle um die Ecke. Das macht die wenigen vorhandenen Kontakte – Gesundheitsamt, IN VIA, das nächstgelegene Frauenhaus – umso wertvoller. Speichere sie, bevor du sie brauchst. Im Ernstfall ist keine Zeit zum Recherchieren.

Dein persönliches Sicherheitsnetz: konkrete Schritte

Strukturen sind das eine, dein eigenes Vorgehen das andere. Ein paar Punkte, die unabhängig vom Wohnort greifen:

  • Einen festen Kontakt im System aufbauen. Nimm die gesundheitliche Beratung wahr und nutze sie als deinen Anker – die Menschen dort kennen die regionalen Wege.
  • Nummern vorher speichern. IN VIA (Fachberatung und Streetwork), das nächste Frauenhaus über das NBF, das Hilfetelefon 116 016, im Notfall 110. Am besten unter Namen, die dir im Stress sofort einfallen.
  • Eine Vertrauensperson informieren. Jemand sollte grob wissen, wo du bist – das ist die einfachste und wirksamste Sicherheitsmaßnahme überhaupt, gerade bei mobiler Arbeit im Flächenland.
  • Grenzen kennen, nicht raten. Was ordnungsrechtlich vor Ort gilt, sagt dir die Kommune. Verlass dich nicht auf Hörensagen, sondern frag beim Ordnungsamt nach.
  • Ausbeutung von Selbstbestimmung trennen. Wenn jemand deine Papiere hält, deine Einnahmen kontrolliert oder dich unter Druck setzt, ist das kein „Teil des Geschäfts" – dafür gibt es die Fachberatung, vertraulich und ohne dass du sofort zur Polizei musst.

Wichtige Anlaufstellen auf einen Blick

  • Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG – im Gesundheitsamt deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt. Kostenlos, vertraulich, keine Untersuchung. Terminvereinbarung telefonisch.
  • IN VIA gGmbH – Streetwork und Fachberatung – aufsuchende Arbeit, HIV/AIDS-Prävention, Beratung bei Ausbeutung und Menschenhandel. Koordinierungs- und Beratungsstelle u. a. über 0163 6780338 und [email protected].
  • Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NBF e. V.) – Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt; auch ambulante Beratung ohne Einzug.
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" – 116 016, rund um die Uhr, kostenlos, anonym, mehrsprachig.
  • Ordnungsamt der Kommune – verbindliche Auskunft zu örtlichen Regeln und zur Anmeldung.
  • Polizei – im Notfall 110.

Fazit

Brandenburg hat kein dichtes Netz, aber ein tragfähiges: eine kostenlose, vertrauliche Gesundheitsberatung in jeder der 18 Verwaltungseinheiten, mit IN VIA eine erfahrene Fachstelle, die aufsuchend und grenznah arbeitet, und ein landesweites Gewaltschutznetz, das über die Frauenhäuser bis in jeden Kreis reicht. Die Schwächen – keine Clearingstelle, weite Wege – sind real, aber beherrschbar, wenn man die richtigen Kontakte kennt, bevor man sie braucht.

Das Wichtigste zum Schluss: Verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation – ob Anmeldung, örtliche Regeln oder Gesundheitsversorgung – gibt dir die zuständige Behörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Nutze die Beratungsstellen als das, was sie sind: kein Kontrollinstrument, sondern dein Rückhalt. In einem Flächenland ist ein gut gepflegtes Netz aus wenigen, verlässlichen Nummern mehr wert als jede Statistik.