Tötungsdelikt von 1983 rechtskräftig geklärt – und was Verjährung für Gewalt an Sexarbeitenden bedeutet

Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Revision in einem der ältesten aufgeklärten Tötungsdelikte aus dem Rotlichtmilieu verworfen. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig: Verurteilt ist ein Mann, der im Januar 1983 in Hamburg eine trans Sexarbeiterin getötet hat. Weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung – das Landgericht verhängte im Mai 2026 eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der BGH-Beschluss datiert vom 5. Oktober 2026 (Az. 5 StR 486/26), gemeldet hat ihn beck-aktuell am 19. Oktober 2026; auch queer.de hat über den Abschluss des Verfahrens berichtet.

Der Fall lag über vier Jahrzehnte ungeklärt. Eine DNA-Spur war bereits 2004 ausgewertet worden; zur Festnahme führte sie erst, nachdem ein Ermittler die Akten 2025 noch einmal systematisch aufgearbeitet hatte. Tatdetails lassen wir hier bewusst weg, ebenso Namen.

Was das für die Branche heisst

Zwei Punkte sind über den Einzelfall hinaus relevant. Erstens: Spuren halten. Was heute gesichert, dokumentiert und angezeigt wird, kann Jahrzehnte später noch tragen. Das ist ein nüchternes Argument dafür, Übergriffe trotz aller Hürden zu melden und früh eine Beratungsstelle beizuziehen – gerade weil Gewalt gegen Sexarbeitende, und besonders gegen trans Sexarbeitende, lange mit wenig Nachdruck verfolgt wurde.

Zweitens hängt genau das am Verjährungsrecht, und hier unterscheiden sich die Länder. In Deutschland verjährt Mord seit 1979 nicht. In der Schweiz verjährt die Strafverfolgung nach Art. 97 StGB auch bei Mord nach 30 Jahren – ein Fall von 1983 liesse sich hierzulande heute nicht mehr verfolgen. Eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen will Mord unverjährbar machen; die Vorlage wird im Bundesparlament beraten. Für unsere Branche ist das keine akademische Frage: Ungeklärte Tötungs- und Vermisstenfälle aus dem Milieu gibt es auch in der Schweiz.

Wie zuversichtlich seid ihr, dass ein Übergriff, den ihr heute meldet, in zehn Jahren noch sauber dokumentiert wäre – und was müsste sich ändern, damit sich eine Anzeige für euch überhaupt lohnt?