Arbeiten, wo man nicht wohnen darf: Wie die Wohnungsnot 2026 zum stillen Milieufaktor der Schweizer Erotikbranche wird

Es gibt eine Zahl, die in der Erotikbranche fast nie zitiert wird und trotzdem mehr über die Arbeitsbedingungen des Jahres 2026 aussagt als die meisten kantonalen Verordnungen: 0,93 Prozent.

So tief ist die Leerwohnungsziffer der Schweiz am Stichtag 1. Juni 2026 gefallen – erstmals unter ein Prozent, 45’493 leerstehende Wohnungen landesweit, der sechste Rückgang in Folge. Unterhalb der Ein-Prozent-Marke spricht das Bundesamt für Wohnungswesen von akuter Wohnungsnot. In den urbanen Kantonen, in denen ein grosser Teil der Erotikbranche arbeitet – Zürich, Genf, Zug, Basel-Stadt –, liegen die Werte noch einmal deutlich tiefer, teils unter 0,6 Prozent.

Für die meisten Menschen ist das ein Wohnproblem. Für Sexarbeitende ist es zusätzlich ein Arbeitsproblem – und zwar ein doppeltes. Denn kaum eine andere Tätigkeit ist so eng an die Frage gekoppelt, was in einem bestimmten Raum erlaubt ist. Wohnen und Arbeiten fallen in diesem Beruf historisch zusammen; das Zonenrecht trennt sie. Wo die Quadratmeter knapp und teuer werden, entscheidet sich diese Konkurrenz nicht mehr über Moral, sondern über Rendite.

Dieser Artikel beschreibt, wie aus einem Immobilienmarkt ein Milieufaktor wird: über Umnutzung, Zonenlogik und einen Zweitmarkt, der in Tagesmieten rechnet.

Warum die Wohnungsnot in diesem Gewerbe doppelt zuschlägt

Wer in der Schweiz Sexarbeit anbietet, tut das legal. Die Rahmenbedingungen aber regeln die Kantone und Gemeinden – gestützt auf Artikel 199 StGB, der ihnen erlaubt, Ort, Zeit und Art der Ausübung zu bestimmen. Konkret heisst das: Bau- und Zonenordnung, Wohnanteilspläne, Bewilligungspflichten, Gewerbe- und Gastgewerberecht.

Daraus entsteht eine Konstellation, die in kaum einer anderen Branche vorkommt:

  • Der Wohnraum ist knapp, teuer und – wie die bisherigen Beiträge in diesem Magazin zur Wohnungssuche gezeigt haben – für viele Sexarbeitende ohnehin schwer zugänglich.
  • Der Arbeitsraum ist zusätzlich reguliert. Er muss in einer Zone liegen, die das Gewerbe zulässt, und er muss häufig bewilligt sein.
  • Beide Märkte konkurrieren um dieselbe Fläche. Ein Zimmer im dritten Stock kann eine Wohnung sein oder ein Arbeitsort. Was es wird, entscheidet der Ertrag – und der hat sich 2026 verschoben.

Die Angebotsmieten sind im April 2026 gegenüber dem Vorjahr schweizweit um rund 2,4 Prozent gestiegen (Index von Homegate in Kooperation mit der ZKB), am stärksten zugelegt haben sie in Lausanne, Lugano und Zürich. Über die längere Frist ist der Unterschied noch deutlicher: Zwischen 2016 und 2025 kletterten die Angebotsmieten laut Wüest Partner um rund 17 Prozent, und 2025 lagen sie im Schnitt über zehn Prozent über den Bestandsmieten – in Genf sogar um mehr als die Hälfte. Parallel dazu hat sich die Eigentümerstruktur verändert: Der Anteil institutioneller Eigentümer an den Mietwohnungen stieg zwischen 2000 und 2023 von rund 31 auf 44 Prozent.

Übersetzt ins Milieu: Eine Liegenschaft, die früher unauffällig an Sexarbeitende vermietet wurde, ist heute ein Objekt mit einem berechenbaren Alternativertrag. Und diese Rechnung stellt niemand aus Feindseligkeit an.

Mechanismus 1: Die Umnutzung nach oben

Das derzeit klarste Schweizer Beispiel steht in Kleinbasel. Die Liegenschaften an der Webergasse 26 und 28, mitten in der Basler Toleranzzone, standen 2026 zum Verkauf: im Erdgeschoss die Lokale «Grotto» und «Muusfalle», in den Obergeschossen rund vierzehn Wohnungen, die an Sexarbeiterinnen vermietet sind. Die Preisvorstellung lag bei insgesamt rund 5,5 Millionen Franken; nach Medienberichten sind die Häuser inzwischen verkauft worden.

Entscheidend ist nicht der Preis, sondern der Präzedenzfall daneben. In Liegenschaften über benachbarten Lokalen wurden die oberen Stockwerke bereits in «normale» Wohnungen umgewandelt. Fachleute warnen seit Jahren vor genau diesem Muster: Mit jedem Zimmer, das vom Arbeitsraum zur Mietwohnung wird, schrumpft die Infrastruktur der Toleranzzone – ohne dass je ein Verbot erlassen wurde.

Das ist die stille Variante des Strukturwandels. Es gibt keinen Beschluss, keine Abstimmung, keine Polizeiaktion. Es gibt eine Eigentümerin, die nach vierzig Jahren verkauft, und eine Käuferschaft, die rechnet. In einem Markt mit 0,93 Prozent Leerstand gewinnt die Wohnnutzung diese Rechnung fast immer – zumal Wohnraum in Basel-Stadt über das revidierte Wohnraumschutzrecht politisch ausdrücklich gefördert und geschützt wird.

Derselbe Mechanismus wirkt schweizweit, nur weniger sichtbar. In Zürich, Bern, Basel und Genf entstehen gegenwärtig mindestens rund 420 Wohnungen in ehemaligen Büroflächen. Die Umnutzung ist teuer – Schätzungen liegen bei 2’500 bis 4’000 Franken pro Quadratmeter – aber sie lohnt sich, wo die Nachfrage nach Wohnraum praktisch unbegrenzt ist. Jede Fläche, die vom Gewerbe ins Wohnen wandert, fehlt danach dem Gewerbe. Auch dem, das niemand vermisst.

Mechanismus 2: Die Zonenlogik – arbeiten, wo man nicht wohnen darf

Die zweite Bewegung ist juristisch und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wo man arbeiten darf, darf man oft nicht wohnen – und wo man wohnt, darf man oft nicht arbeiten.

Der Arbeitsort ohne Wohnrecht

Die klassische Antwort der Städte auf sichtbare Sexarbeit war die Verlagerung in Gewerbe- und Industriegebiete. Der Zürcher Strichplatz am Depotweg in Altstetten, 2013 eröffnet, ist dafür das Lehrbuchbeispiel: ein Areal mit Verrichtungsboxen und Stellplätzen, nur mit dem Auto erreichbar, nachts geöffnet, umgeben von Gewerbe statt von Nachbarn. Die Stadt zieht ein positives Fazit – und braucht gleichzeitig eine Anschlusslösung, weil der Standort nicht dauerhaft gesichert ist.

Das Modell hat eine eingebaute Härte: In reinen Industrie- und Gewerbezonen ist Wohnen nicht zulässig. Wer dort arbeitet, muss anderswo wohnen – in einem Markt, der keine Wohnungen hat. Die Trennung von Arbeits- und Wohnort, die anderswo selbstverständlich ist, wird hier zur zusätzlichen Kostenstelle: Fahrten zu Randzeiten, Zweitunterkünfte, Übernachtungen in Hotels oder Kurzzeitmieten.

Der Kleinstsalon in der Wohnzone

Die Gegenbewegung gibt es ebenfalls, und sie ist die interessantere. Die Stadt Zürich hat ihren Kleinstsalon in einer Teilrevision der Prostitutionsgewerbeverordnung 2017 neu definiert: höchstens zwei Zimmer, höchstens zwei dort tätige Sexarbeitende. Mit der Anpassung der Bau- und Zonenordnung, in Kraft seit dem 6. Januar 2020, sind solche Kleinstsalons auch in Zonen mit einem Wohnanteil von über 50 Prozent zulässig.

Die Begründung ist bemerkenswert unsentimental: In kleinen Einheiten sind Sexarbeitende besser vor Zwang und Ausbeutung geschützt und können in der Regel wirtschaftlich unabhängig arbeiten. Der Preis dafür ist ein Verfahren. Es braucht keine Polizeibewilligung, aber eine Baubewilligung – und bei der Bewilligung wird darauf geachtet, dass der vorgeschriebene Wohnanteil eingehalten und der Gewerbeanteil nicht überschritten wird, damit sich nicht mehrere Kleinstsalons in derselben Liegenschaft ansiedeln.

Genau hier schliesst sich der Kreis zur Wohnungsnot. Der Wohnanteil ist ein knappes Gut. Je stärker eine Stadt ihren Wohnraum schützt, desto kleiner wird das Kontingent, das für gewerbliche Nutzung überhaupt zur Verfügung steht – und desto schwerer ist eine legale, bewilligte Kleinsteinheit zu bekommen. Eine Schutznorm für Mieterinnen und Mieter wirkt an dieser Stelle als Zugangsschranke für ein Gewerbe, das ausgerechnet in Kleinsteinheiten am sichersten ist.

Wer eine Wohnung ohne diese Prüfung gewerblich nutzt, trägt das Risiko allein: Zweckentfremdung von Wohnraum ist in vielen Gemeinden bewilligungspflichtig, und mietrechtlich kann die vertragswidrige Nutzung nach Artikel 257f OR zur Kündigung führen – unabhängig davon, ob je jemand gestört wurde.

Mechanismus 3: Der Zweitmarkt, der in Tagen rechnet

Wenn der reguläre Markt geschlossen ist, entsteht ein zweiter. Er ist kleiner, schneller, teurer – und er rechnet nicht in Monaten, sondern in Tagen.

Die Grössenordnungen sind dokumentiert. In Basel teilen sich Sexarbeiterinnen Zimmer zu zweit und zahlen dafür je nach Lage zwischen 100 und 150 Franken pro Tag. In Genf vermieten Salonbetreiber Wohnungen im Untermietverhältnis weiter – Berichten zufolge oft zum Doppelten oder Dreifachen der üblichen Miete. Die Genfer Erfahrung ist dabei besonders lehrreich: Ein Prostitutionsgesetz, das Schutz bezweckte, hat in der Praxis auch dazu beigetragen, dass Frauen ohne Zugang zum regulären Wohnungsmarkt auf zwielichtige Betreiber angewiesen sind.

Rechnet man 130 Franken pro Tag auf einen Monat hoch, ergibt das knapp 4’000 Franken für ein geteiltes Zimmer. Es ist kein Zufall, dass Beratungsstellen «überhöhte Mieten» regelmässig zuoberst auf der Liste der Probleme nennen – noch vor vielen der Sonderregeln, über die öffentlich debattiert wird. Wer Tagesmieten verlangt, verkauft nicht Wohnraum, sondern Zugang zu einem legal nutzbaren Ort. Und dieser Zugang wird umso wertvoller, je knapper er ist.

Juristisch ist das keine Grauzone ohne Boden: Wer eine Abhängigkeit ausnutzt und dafür Leistungen verlangt, die in einem offensichtlichen Missverhältnis stehen, bewegt sich in Richtung Wucher (Art. 157 StGB); wer über die Raumvergabe Handlungsfreiheit und Arbeitsbedingungen kontrolliert, in Richtung Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB). Der praktische Haken ist nicht die Norm, sondern die Anzeigebereitschaft von Personen, deren Arbeitsplatz und Schlafplatz derselben Person gehören.

Was die Verknappung mit der Arbeit selbst macht

Drei Folgen zeichnen sich 2026 ab.

Erstens: mehr Bewegung. Wenn ein fester, bewilligter Arbeitsort teuer und selten ist, wird das Reisen zur Alternative. Das Tourenmodell ist keine Modeerscheinung, sondern häufig die betriebswirtschaftlich rationale Antwort auf fehlende Infrastruktur – mit allen bekannten Kosten an Kontinuität, Stammkundschaft und Sicherheit. Wie stark regionale Regeln und Fristen die Bewegungsmuster formen, zeigt exemplarisch der Kanton Graubünden, wo ein fehlendes kantonales Sexarbeitsgesetz trotzdem bestimmt, wer wo und wie lange arbeiten kann.

Zweitens: mehr Informalität. Je schwieriger der legale Arbeitsraum zu bekommen ist, desto attraktiver wird die unbewilligte Lösung – die Wohnung ohne Zonenprüfung, die Kurzzeitmiete, der Hotelbesuch. Das ist selten eine Entscheidung gegen Regeln, sondern meist eine Entscheidung mangels Angebot. Die Rechnung kommt später: als Kündigung, als Busse, als Verlust der Unterkunft gleich mit.

Drittens: weniger Verhandlungsmacht. Unter einem Prozent Leerstand hat keine Mieterschaft Verhandlungsmacht – aber wer zusätzlich auf einen Vermieter angewiesen ist, der die Tätigkeit überhaupt akzeptiert, hat gar keine. Die Wohnungsnot verstärkt jede bestehende Abhängigkeit, ohne selbst diskriminierend gemeint zu sein. Das ist es, was sie zum Milieufaktor macht: Sie wirkt unabhängig von Haltung.

Gegenmodelle: Wohnraum als Schutzpolitik

Es gibt Ansätze, die genau an diesem Punkt ansetzen – nicht bei der Moral, sondern beim Quadratmeter.

In Genf betreibt die von der Hilfsorganisation Aspasie gegründete Fondation Philénis zwei sanierte Liegenschaften im Quartier Pâquis. Rund vierzig Sexarbeitende finden dort bezahlbare Wohnungen – Mieten deutlich unter den sonst verlangten Milieupreisen, hygienische Standards, eine gemeinsame Küche als Treffpunkt und Notknöpfe für den Ernstfall. Es ist die simple Erkenntnis, dass Schutz beginnt, bevor eine Buchung stattfindet: bei einer Tür, die man selbst abschliessen kann.

In Basel wurde als Reaktion auf den Verkauf an der Webergasse gefordert, dass Kanton, eine Stiftung oder ein privater Mäzen die Liegenschaften erwirbt, um die Infrastruktur der Toleranzzone zu erhalten. Und in Zürich hat der Stadtrat im September 2026 beantragt, die Beiträge an Solidara (mit dem Angebot «Isla Victoria») und an die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration für die Jahre 2027 bis 2030 fortzuführen – jährlich maximal rund 340’000 beziehungsweise 267’000 Franken, teuerungsangepasst.

Beratung ersetzt keinen Wohnraum. Aber sie ist derzeit das einzige flächendeckende Instrument, das zwischen einem angespannten Immobilienmarkt und den Menschen steht, die darin am wenigsten Auswahl haben. Dass sich 2026 zudem eine gewerkschaftliche Organisierung von Sexarbeiterinnen formiert hat, gehört in dieselbe Entwicklung: Wer keine Verhandlungsmacht als Einzelne hat, sucht sie kollektiv.

Checkliste: Was vor der Unterschrift zu prüfen ist

Wer 2026 einen Arbeitsort sucht, sollte drei Ebenen getrennt betrachten – sie werden im Milieu oft vermischt.

  1. Die Zone. Ist die Tätigkeit an dieser Adresse überhaupt zulässig? Das ist eine Frage an die Bau- oder Gewerbebehörde der Gemeinde, nicht an die Person, die vermietet. In Zürich etwa gilt für Kleinstsalons: maximal zwei Zimmer, maximal zwei Tätige, Baubewilligung erforderlich, Wohnanteil einzuhalten.
  2. Der Vertrag. Gibt es einen schriftlichen Miet- oder Untermietvertrag mit Namen, Dauer, Kündigungsfrist und Preis? Eine Tagesmiete ohne Papier ist kein Mietverhältnis, sondern ein Abhängigkeitsverhältnis. Wichtig ist auch, ob die Hauptvermieterschaft der Untermiete zugestimmt hat – sonst hängt der eigene Arbeitsort an einem Vertrag, den man nie gesehen hat.
  3. Die Rechnung. Tagesmieten auf den Monat hochrechnen und mit dem lokalen Mietniveau vergleichen. Wenn ein geteiltes Zimmer mehr kostet als eine Dreizimmerwohnung im selben Quartier, bezahlt man nicht Raum, sondern Duldung – und sollte wissen, dass es dafür Beratungsstellen gibt, die Preise einordnen und im Konfliktfall begleiten.

Eine vierte Regel ergibt sich aus der Marktlage von selbst: Wohn- und Arbeitsort möglichst nicht an dieselbe Person koppeln. Wer beides verlieren kann, wenn ein Gespräch schlecht läuft, verhandelt nie auf Augenhöhe.

Fazit: Der Markt entscheidet, bevor die Politik es tut

Die Debatte über Sexarbeit dreht sich in der Schweiz um Bewilligungen, Sperrzonen und die immer wiederkehrende Frage nach einem Sexkaufverbot – das laut einer ZHAW-Erhebung über 70 Prozent der Befragten aus der Branche ablehnen. Währenddessen verschiebt ein Faktor die Realität, über den in diesem Zusammenhang kaum jemand spricht: der Immobilienmarkt.

Unter einem Prozent Leerstand braucht es kein Verbot mehr, um Arbeitsorte verschwinden zu lassen. Es genügt, dass Wohnen sich besser rechnet. Und es braucht keine Diskriminierungsabsicht, um Menschen in überteuerte Tagesmieten zu drängen – es genügt, dass der reguläre Markt für sie geschlossen ist.

Wer die Arbeitsbedingungen im Milieu 2026 verstehen will, sollte deshalb weniger auf die nächste Verordnung schauen und mehr auf den nächsten Handänderungseintrag. Dort, im Grundbuch, fallen die Entscheidungen inzwischen zuerst.

6love ist eine Plattform für legale, selbstbestimmte Erotikangebote in der Schweiz. Wer Fragen zu Arbeitsort, Miete oder Bewilligung hat, findet bei den kantonalen Beratungsstellen kostenlose und vertrauliche Unterstützung – unabhängig von Aufenthaltsstatus und Sprache.