In der Sexarbeit wird fast alles verhandelt: Dauer, Ort, Praktiken, Preis. Wer eine Stunde für 300 Franken anbietet, rechnet mit Zimmermiete, Inseratkosten, Steuern, Fahrzeit und dem eigenen Zeitwert. Es gibt aber eine Situation, in der nicht mehr gerechnet wird – weil die Zeit selbst zum Gläubiger geworden ist. Wenn der Körper in zwanzig Minuten die nächste Dosis verlangt, verhandelt niemand mehr über Stundenpreise. Dann diktiert die Sucht, und der Preis fällt auf das, was gerade nötig ist.
Beschaffungsprostitution ist der Fachbegriff dafür: Sexarbeit, die primär dazu dient, eine bestehende Abhängigkeit zu finanzieren. Das Bemerkenswerte an 2026 ist nicht, dass es sie gibt – es gibt sie seit Jahrzehnten. Bemerkenswert ist, dass sie gerade dort verschwindet, wo man sie bisher gesehen hat, während der Druck, der sie erzeugt, messbar zunimmt. Dieser Artikel schaut auf diese Verschiebung: was sich substanzseitig geändert hat, warum der sichtbare Strassenstrich schrumpft, was das mit den Preisen im ganzen unteren Marktsegment macht, wo das Schweizer Recht eine Grenze zieht und welche Hilfsstrukturen 2026 tatsächlich funktionieren.
Was der Begriff meint – und was er nicht meint
Beschaffungsprostitution beschreibt ein Verhältnis, keine Person. Sie liegt vor, wenn sexuelle Dienstleistungen vor allem deshalb erbracht werden, weil ohne den Erlös der nächste Konsum nicht finanzierbar wäre. Das unterscheidet sie von Sexarbeit als Erwerbstätigkeit, in der auch Konsum vorkommen kann, ohne dass er die Arbeitsentscheidung steuert.
Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern der Kern der Sache. In der regulären Sexarbeit ist der Preis ein Verhandlungsergebnis zwischen zwei Seiten, die beide Nein sagen können. In der Beschaffungssituation ist er das Ergebnis eines Countdowns, den nur eine Seite spürt. Alles, was üblicherweise Schutz gibt – Vorauswahl von Kunden, Absagen bei ungutem Gefühl, Preisuntergrenzen, konsequenter Kondomgebrauch –, setzt voraus, dass man es sich leisten kann, ein Angebot ausfallen zu lassen. Genau diese Leistbarkeit fällt weg.
Wichtig ist auch, was der Begriff nicht leistet: Er sagt nichts über Charakter, Intelligenz oder Lebensentwurf aus, und er beschreibt keine geschlossene Gruppe. Menschen bewegen sich in beide Richtungen über diese Linie, oft mehrmals. Verlässliche Schweizer Zahlen zum Ausmass gibt es nicht – es existiert keine Statistik, die Sexarbeit und Substanzabhängigkeit systematisch verknüpft. Was existiert, sind zwei getrennt erhobene Entwicklungen, deren Schnittmenge sich nur schätzen lässt.
Die Substanz hat sich geändert – und damit der Takt
Die erste Entwicklung ist pharmakologisch. Die Schweizer Drogenszenen haben sich in den letzten Jahren von injizierten Opioiden hin zu inhaliertem Kokain in Form von Crack verschoben. Das Schweizer Suchtpanorama 2026 von Sucht Schweiz beziffert die Grössenordnung: Rund 1200 Personen pro Tag nutzten zuletzt die etwa sechzehn Konsumräume des Landes, rund 80 Prozent von ihnen konsumierten primär Crack. 2020 waren es noch etwa 1000 Personen, davon rund 60 Prozent inhalativ. Die Behandlungsnachfrage wegen Kokainproblemen hat sich innert zehn Jahren mehr als verdoppelt und ist die einzige häufige Substanzproblematik mit klar steigendem Trend. Behandlungseintritte, bei denen ausdrücklich Crack als Hauptproblem genannt wurde, stiegen von 12 im Jahr 2004 auf 69 (2019) und 105 (2023) – mit weiterem Anstieg seither.
Der Forschungsbericht Nr. 190 von Sucht Schweiz vom Mai 2026 ordnet das breiter ein: 6,2 Prozent der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren haben mindestens einmal Kokain konsumiert, rund ein Prozent im letzten Jahr; Abwasseranalysen aus zehn Städten zeigen seit 2012 einen steigenden Pro-Kopf-Konsum, 2024 am höchsten in Lausanne, Zürich und Chur. Die Substanzseite dieser Entwicklung – Reinheit, Verfügbarkeit, regionale Ausbreitung – ist in der Bestandsaufnahme zur Crack-Welle und ihren Folgen für die Sexarbeit ausführlich beschrieben. Hier interessiert die ökonomische Folge.
Warum ein Zehnfränkler den ganzen Preis diktiert
Crack wirkt innert Sekunden, die Wirkung hält rund fünf bis zehn Minuten an und endet abrupt. Nach 15 bis 30 Minuten steht das Verlangen nach der nächsten Dosis im Raum. Ein konsumfertiger Stein kostet laut Polizeiangaben etwa zehn Franken und ist auf eine einzelne Inhalation portioniert.
Diese drei Zahlen erklären fast alles. Bei Substanzen mit langer Wirkdauer entsteht Beschaffungsdruck ein- bis zweimal täglich – planbar, in grösseren Beträgen, verhandelbar. Bei einer Substanz, die im Viertelstundentakt nachgefragt wird, entsteht er permanent und in Kleinstbeträgen. Der Bedarf lautet nicht mehr «250 Franken bis heute Abend», sondern «zwanzig Franken, jetzt». Damit verschwindet die Preisverhandlung als Vorgang. Es zählt nur noch Geschwindigkeit, und Geschwindigkeit erkauft man mit Nachgeben: beim Preis, beim Ort, bei den Bedingungen. Genau darin liegt der Unterschied zur früheren Beschaffungsszene – nicht in der Menschenmenge, sondern in der Frequenz.
Genf, wo die Entwicklung am weitesten fortgeschritten ist, zeigt die Dimension: In der Anlaufstelle Quai 9 stieg die Zahl der Crack-Konsumierenden von wenigen pro Tag auf 60 bis 90. Der Kanton hat einen Aktionsplan mit sechs Millionen Franken bis Ende 2026 aufgelegt – für zusätzliche Polizeipräsenz, ausgebaute Gassenarbeit und eine neue Konsumeinrichtung. Am Universitätsspital Genf läuft zudem ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt, das schwer abhängigen Personen pharmakologisch kontrolliertes Kokain verschreibt, angelehnt an das Vier-Säulen-Modell der Heroinabgabe. Zürich arbeitet an einer eigenen Studie. Ob das den Beschaffungsdruck senkt, ist offen – es ist der erste Ansatz seit Jahren, der ihn überhaupt an der Wurzel adressiert statt nur seine Folgen zu verwalten.
Der Strich schrumpft, die Beschaffung nicht
Die zweite Entwicklung läuft parallel und in die Gegenrichtung: Der sichtbare Strassenstrich verschwindet. In der Stadt Zürich hielten 2020 noch 85 Personen eine Bewilligung für die Strichzonen; 2025 waren es rund 60 – ein Rückgang um fast ein Drittel innert fünf Jahren. Auf dem offiziellen Strichplatz Depotweg in Altstetten sind laut Recherchen von Blick noch rund 13 Sexarbeiterinnen aktiv, halb so viele wie vor zehn Jahren. In Olten, wo einst bis zu 80 Frauen arbeiteten, hat sich die Zahl mehr als halbiert. Als Gründe nennen Fachleute übereinstimmend zwei: die Pandemie als Beschleuniger und die Digitalisierung als Dauertrend. Die Nachfrage ist nicht weg, sie sucht zuerst online und findet dann eine Privat- oder Kurzzeitmietwohnung.
Dazu kommt eine institutionelle Frist. Der Strichplatz Depotweg wird seit August 2013 betrieben, die Betriebsdauer war bis 2026 verlängert; danach ist die Standortfrage offen. Die Stadt zieht eine positive Bilanz und sieht keinen Bedarf an zusätzlichen Plätzen – die drei definierten Zonen Niederdorf/Häringstrasse, Depotweg und Ersatzzone Brunau deckten die Nachfrage. Für die Beschaffungsszene ist das eine heikle Rechnung: Der Strichplatz ist nicht nur ein Arbeitsort, sondern der wichtigste regelmässige Kontaktpunkt zwischen einer schwer erreichbaren Gruppe und Beratung, Gesundheitsversorgung und Notfallhilfe.
Wie der Rest aussieht, zeigt Luzern. Der Stadtrat bestätigte in der Antwort auf einen politischen Vorstoss, dass es beim Kreuzstutz Beschaffungssex gibt – zugleich hat sich die Lage in den letzten Jahren «deutlich beruhigt», und von einer eigentlichen Szene könne man nicht sprechen, so Sicherheitsmanager Christian Wandeler. Betroffene weichen der offiziellen Zone an der Reusseggstrasse teilweise aus. Das ist typisch für 2026: keine Szene mehr, sondern einzelne Personen, verstreut, zu unregelmässigen Zeiten, ausserhalb jedes definierten Perimeters.
Wer daraus schliesst, das Problem löse sich auf, verwechselt Sichtbarkeit mit Existenz. Was verschwindet, ist der Ort, an dem man hinschauen konnte.
Wenn Not in den Preis rutscht
Die Beschaffungssituation bleibt nicht in ihrer eigenen Nische. Sie wirkt auf das gesamte untere Preissegment, und dort arbeiten viele Menschen ohne jede Suchtproblematik.
Die Zahlen der Fachstelle RAHAB der Heilsarmee in Zürich illustrieren die Lage: 1849 Beratungen im Jahr 2024 – ein Höchstwert –, dazu 3183 Kontakte in der Strassenarbeit und rund 2800 Besuche im Nachtcafé. Inhaltlich berichtet die Stelle von einer angespannten wirtschaftlichen Lage: wegbleibende Stammkunden, steigende Konkurrenz, hoher finanzieller Überlebensdruck. Beobachtet werde zunehmend, dass ungeschützter Verkehr aus finanzieller Not angeboten oder der Preis drastisch gesenkt werde. Medienrecherchen zum Preiszerfall auf dem Strassenstrich zeichnen dasselbe Bild aus einer anderen Perspektive: Kunden drücken den Preis, verlangen riskante Praktiken – und rechnen damit, dass Nein zu teuer ist.
Ökonomisch ist das ein Ankereffekt. Sobald ein Teil des Marktes zu Preisen anbietet, die keine Kalkulation mehr abbilden, verschiebt sich die Erwartung aller Kunden in diesem Segment. Wer als Sexarbeiterin ihre Untergrenze hält, wird nicht als seriös wahrgenommen, sondern als überteuert. Diese Dynamik ist der Grund, warum Beschaffungsprostitution auch Kolleginnen betrifft, die damit nichts zu tun haben: Sie exportiert Verhandlungsschwäche in einen Markt, in dem Verhandlungsstärke das wichtigste Schutzinstrument ist.
Und sie exportiert Risiko. Eine Absage bei einem Kunden, der Grenzen nicht respektiert, ist die wirksamste Sicherheitsmassnahme im Beruf. Sie funktioniert nur, wenn Absagen bezahlbar sind.
Wo das Schweizer Recht die Grenze zieht
Sexarbeit ist in der Schweiz legal und gilt als anerkannte Erwerbstätigkeit. Der Konsum und der Handel mit Kokain sind es nicht – das Betäubungsmittelgesetz gilt unabhängig davon, wie das Geld verdient wurde. Interessanter für unser Thema sind aber zwei Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die selten im Zusammenhang mit Beschaffungssex diskutiert werden.
Art. 193 StGB (Ausnützung der Notlage) stellt unter Strafe, wer eine Person unter Ausnützung einer Notlage oder einer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung veranlasst; der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die Bestimmung wurde mit dem revidierten Sexualstrafrecht per 1. Juli 2024 angepasst. Ob eine akute Entzugssituation eine Notlage in diesem Sinn darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls und der Rechtsprechung – die blosse Bezahlung einer sexuellen Dienstleistung ist selbstverständlich nicht strafbar. Massgeblich ist das Ausnützen: das gezielte Nutzen einer erkennbaren Zwangslage, um Bedingungen durchzusetzen, die sonst nicht akzeptiert würden.
Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution) trifft unter anderem, wer eine Person in der Prostitution festhält oder ihre Handlungsfreiheit darin beschränkt. Wer jemanden über die Kontrolle des Substanzzugangs in der Sexarbeit hält, bewegt sich in diesem Bereich – ein Muster, das in Ermittlungsverfahren regelmässig auftaucht. Dazu kommen die kantonalen und kommunalen Regelwerke: Bewilligungspflichten für Salons und Etablissements, Zonenvorschriften und Sorgfaltspflichten für Betreibende, die je nach Kanton stark variieren.
Für Betreibende folgt daraus eine praktische Konsequenz: Wer weiss oder wissen müsste, dass jemand im eigenen Betrieb in einer Abhängigkeitssituation arbeitet, und das ökonomisch nutzt, hat kein moralisches, sondern ein strafrechtliches Problem.
Warum die Verlagerung ins Digitale die Hilfe abhängt
Die klassische Antwort auf Beschaffungsprostitution war immer aufsuchende Sozialarbeit: hingehen, wo die Leute sind. Dieses Modell setzt einen Ort voraus. Wenn die Arbeit in Privatwohnungen, Kurzzeitmieten und Chatverläufe abwandert, verliert Streetwork ihren Zugriff – und zwar ausgerechnet bei jenen Personen, die am wenigsten Kapazität haben, selbst eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Einzelne Fachstellen haben darauf reagiert. Die Fachstelle Lysistrada im Kanton Solothurn praktiziert seit Februar 2025 digital aufsuchende Arbeit: Ein Bot durchsucht einschlägige Online-Inserate und filtert die regional relevanten heraus, damit Beraterinnen gezielt Kontakt aufnehmen können. Das ist ein Prototyp für ein Problem, das alle Fachstellen haben – die Verlagerung des Milieus ins Digitale ist nicht rückgängig zu machen, und ein Inserat ist heute oft der einzige verbleibende Kontaktpunkt. Wie schnell sich diese Auffindbarkeit im Netz verändert, betrifft nicht nur die Erreichbarkeit für Kunden, sondern auch die für Hilfsangebote.
Parallel bleiben die niederschwelligen physischen Angebote wichtig, gerade für Frauen in prekären Lagen: die Frauenoase in Basel, 1992 aus der offenen Drogenszene heraus entstanden, oder La Strada der Contact Suchthilfe in Bern als Anlaufstelle für suchtmittelgefährdete Sexarbeiterinnen. Solche geschützten Räume leisten etwas, das keine Online-Beratung ersetzt: Sie unterbrechen den Takt. Wer zwei Stunden im Warmen sitzt, ist zwei Stunden lang nicht im Beschaffungsdruck.
Was 2026 tatsächlich weiterhilft
Drei Ansätze haben sich in den letzten Monaten als tragfähig erwiesen.
Finanzierte Ausstiegsbegleitung. Der Kanton Bern hat mit Rahab Bern einen Leistungsvertrag zur Begleitung von Menschen abgeschlossen, die aus der Prostitution aussteigen wollen – erstmals ein offizieller kantonaler Auftrag dieser Art. Für 2025 stellte der Kanton rund 164’000 Franken bereit, die Heilsarmee ergänzt jährlich rund 310’000 Franken aus Eigenmitteln. Das Programm Empowerment besteht seit 2018; von 67 begleiteten Personen mit Ausstiegswunsch sind laut Trägerschaft 43 heute nicht mehr in der Prostitution und 36 finanziell unabhängig. Entscheidend an diesem Modell ist die Freiwilligkeit: Ein Angebot für jene, die aussteigen wollen, ist etwas anderes als Druck auf alle.
Substanzseitige Behandlung. Solange der Beschaffungsdruck alle 20 Minuten neu entsteht, hilft kein Sozialangebot nachhaltig. Die Genfer Kokainstudie und das Zürcher Vorhaben sind deshalb keine Randnotiz, sondern der eigentliche Hebel – mit allen offenen Fragen zu Wirksamkeit und Risiken.
Erhalt der Kontaktpunkte. Konsumräume, Nachtcafés, Frauenräume und Strichzonen sind aus Sicht der Hilfe keine Symptome des Problems, sondern die Infrastruktur, über die man es überhaupt erreicht. Die 2026 anstehende Standortfrage in Zürich entscheidet insofern über mehr als eine Parzelle.
Für Kolleginnen, Betriebe und Kunden
Für Sexarbeitende, die einer Kollegin in einer solchen Situation begegnen, gilt das Naheliegende: Kontaktdaten der lokalen Fachstelle weitergeben, nicht Ratschläge. Wer selbst merkt, dass die Preisgrenze nicht mehr aus Kalkulation, sondern aus Druck entsteht, sollte das als das behandeln, was es ist – ein Sicherheitsproblem, nicht ein Charakterproblem. Beratungsstellen arbeiten kostenlos, anonym und ohne Meldepflicht.
Für Betreibende von Salons und Agenturen: Wer offensichtliche Abhängigkeit ignoriert, weil die Zimmermiete pünktlich kommt, trägt Verantwortung, die über den Mietvertrag hinausgeht – rechtlich wie praktisch.
Für Kunden ist die Sache kürzer: Ein Preis, der jede Kalkulation unterbietet, ist kein Schnäppchen, sondern ein Signal. Wer ihn nutzt, kauft nicht günstig ein, sondern nutzt eine Zwangslage aus. Das ist der Punkt, an dem eine legale Dienstleistung aufhört, eine zu sein.
Fazit
Beschaffungsprostitution ist 2026 in der Schweiz kein Strassenbild mehr. Sie ist eine Rechnung, die in Wohnungen, Chats und Fünfzehn-Minuten-Fenstern aufgeht, während die offiziellen Zonen leerer werden und die Konsumräume voller. Die Zahlen, die wir haben, zeigen beides gleichzeitig: mehr Crack, weniger sichtbaren Strich. Der plausibelste Schluss ist nicht, dass das Problem kleiner geworden ist, sondern dass es aus dem Blickfeld gewandert ist – dorthin, wo weder Sozialarbeit noch Polizei noch Kolleginnen es sehen.
Für eine Branche, die um Professionalisierung und faire Bedingungen ringt, ist das mehr als ein Randthema. Wo Preise nicht mehr verhandelt, sondern erzwungen werden, verliert der ganze Markt seine Untergrenze – und jede Sexarbeiterin ein Stück ihrer wichtigsten Schutzmassnahme: die Möglichkeit, Nein zu sagen.