Wenn die Sucht den Preis diktiert: Beschaffungsprostitution und die Crack-Welle in der Schweiz 2026
Es gibt einen Satz, den Sozialarbeiterinnen in Schweizer Anlaufstellen immer wieder hören: «Ich verhandle nicht, ich brauche das Geld jetzt.» Dieses «jetzt» ist der Kern der Beschaffungsprostitution. Es ist der Moment, in dem nicht mehr ein Markt den Preis macht, sondern der Entzug. Wer alle paar Stunden Geld für den nächsten Konsum auftreiben muss, hat keine Verhandlungsposition mehr – und genau das verändert alles: die Tarife, die Grenzen, die Sicherheit, das Risiko.
Beschaffungsprostitution ist kein Randphänomen der Vergangenheit. Sie kehrt 2026 in einer neuen Form zurück, getrieben von einer Droge, die die Schweiz in wenigen Jahren umgekrempelt hat: Crack. Dieser Artikel ordnet ein, worin sich Beschaffungsprostitution von anderer Sexarbeit unterscheidet, warum die aktuelle Drogenlage die Dynamik verschärft, was rechtlich gilt – und wo in der Schweiz urteilsfrei geholfen wird, statt bloss gebüsst.
Nicht dasselbe wie «Konsum bei der Arbeit»
Es lohnt sich, zwei Dinge sauber zu trennen, die oft in einen Topf geworfen werden. Das eine ist Konsum als Arbeitsmittel – der Sekt beim Dinner-Date, ein Glas, um lockerer zu werden. Das andere ist Sexarbeit als Beschaffungsmittel für eine bestehende Abhängigkeit. Bei Ersterem folgt der Konsum der Arbeit. Bei der Beschaffungsprostitution ist die Reihenfolge umgekehrt: Die Sucht ist da, und die Sexarbeit ist das Werkzeug, um sie zu finanzieren.
Diese Umkehrung ist folgenreich. Wer selbstbestimmt arbeitet, kann Nein sagen, Preise setzen, Kunden ablehnen, Pausen machen. Wer unter Entzugsdruck steht, verliert genau diese Hebel Stück für Stück. Der Zeithorizont schrumpft auf Stunden. Die konsumierten Substanzen in diesem Kontext sind typischerweise Heroin, Kokain, Crack und Benzodiazepine – oft in Mischkonsum. Der Körper diktiert einen Takt, den kein Terminkalender abbildet.
Das heisst nicht, dass jede sexarbeitende Person, die konsumiert, in dieser Lage ist. Viele Anbieterinnen konsumieren kontrolliert oder gar nicht. Beschaffungsprostitution ist ein spezifisches Muster am unteren, prekärsten Rand des Milieus – dort, wo Sucht und Armut sich gegenseitig befeuern. Und genau dieser Rand wächst gerade.
Die Crack-Welle verschiebt den Boden nach unten
Wer die Beschaffungsprostitution 2026 verstehen will, muss über Crack sprechen. Seit 2020 hat sich der Crack-Konsum in der Westschweiz laut Fachstellen etwa verdreifacht und breitet sich seither über die ganze Schweiz aus. In mehreren Städten – Genf, Lausanne, Chur, Olten, Zürich – haben sich sichtbare offene Szenen gebildet, in Parks, rund um Bahnhöfe, in Hinterhöfen. Lausanne gilt gemäss einer Studie der Universität Lausanne inzwischen als eine Art Hauptstadt des Crack-Konsums in der Schweiz.
Die Städte reagieren mit akzeptierender Drogenpolitik. Chur hat einen Kredit von 3,8 Millionen Franken für einen Drogenkonsumraum bewilligt; er ist seit dem 1. April 2026 in Betrieb und zählt inzwischen rund 30 Nutzende pro Tag. Genf hat den Konsumraum Quai 9 erweitert. Lausanne betreibt überwachte Konsumangebote mit sauberem Material unter Aufsicht von Pflege- und Sozialfachpersonen. Das ist die «Vier-Säulen-Politik» der Schweiz in Aktion: Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression – mit einem klaren Schwergewicht auf Schadensminderung.
Für die Sexarbeit hat Crack eine unangenehme Eigenschaft: Die Wirkung ist kurz und intensiv, der Nachschubdruck entsprechend hoch. Wo Heroinabhängigkeit einen relativ planbaren Tagesbedarf erzeugte, treibt Crack den Konsumzyklus in immer kürzere Intervalle. Das erhöht die Zahl der nötigen «Beschaffungen» pro Tag – und damit den Druck, schnell und billig verfügbar zu sein. Der Boden, auf dem Preise und Grenzen ausgehandelt werden, verschiebt sich nach unten.
Was passiert, wenn der Entzug verhandelt
Die ökonomische Logik der Beschaffungsprostitution ist brutal einfach und lässt sich an drei Punkten zeigen.
Der Preis fällt. Wer das Geld sofort braucht, unterbietet. Kunden, die das wissen – und im Milieu spricht sich so etwas schnell herum –, drücken den Tarif. Es entsteht ein Teilmarkt, auf dem Dienstleistungen zu Bruchteilen der üblichen Preise angeboten werden. Das drückt indirekt auch auf die Konditionen anderer, gerade auf einem schrumpfenden Strassenstrich.
Die Schutzstandards bröckeln. Der grösste Risikofaktor ist das Kondom. Studien und die Erfahrung der Anlaufstellen zeigen seit Jahren dasselbe Muster: Unter akutem Geldbedarf steigt der Druck, gegen Aufpreis auf Schutz zu verzichten. Bei Menschen, die zusätzlich intravenös konsumieren oder Material teilen, kumulieren die Risiken für HIV, Hepatitis C und andere Infektionen. Beschaffungsprostitution ist deshalb immer auch ein Thema der öffentlichen Gesundheit – nicht nur der Moral.
Die Sicherheit sinkt. Screening kostet Zeit, und Zeit ist genau das, was im Entzug fehlt. Wer schnell muss, prüft Kunden schlechter, steigt in Autos ein, über die sie nichts weiss, geht an Orte ohne Rückzug. Das erhöht das Risiko für Gewalt und Übergriffe. Die üblichen Sicherheitsroutinen – Standort teilen, Kunden vorab abklären, ein Kontakt, der Bescheid weiss – setzen einen kühlen Kopf voraus, den die Sucht sabotiert.
Diese drei Effekte greifen ineinander und erzeugen eine Abwärtsspirale, die aus eigener Kraft kaum zu durchbrechen ist. Genau deshalb ist der moralische Reflex – «die soll halt aufhören» – hier so nutzlos.
Warum Bussen ins Leere laufen
Die Stadt Luzern liefert dafür ein Lehrstück. Strassensexarbeit ist dort praktisch nur noch im Gebiet Ibach erlaubt. Trotzdem wird auch 2025 andernorts – etwa beim Kreuzstutz – Sexarbeit betrieben, an einem informellen «Drogenstrich». Die Stadt hält in ihrem Sicherheitsbericht selbst fest, dass Bussen kaum Wirkung zeigen: Drogenkonsumierende Sexarbeitende lassen sich aufgrund ihrer Notlage durch Verzeigungen und Geldstrafen schlicht nicht abschrecken.
Das ist die eigentliche Lektion. Eine Busse setzt voraus, dass die Person eine Wahl hat, die sie sich durch die Sanktion vergällen lässt. Wer im Entzug arbeitet, hat diese Wahl nicht – die Busse addiert nur Schulden zur Sucht. Deshalb setzen Städte wie Luzern zunehmend auf aufsuchende Arbeit: Die Sicherheitsintervention und Prävention (SIP) sucht gezielt den Kontakt zu Betroffenen, statt sie nur wegzuweisen; parallel werden niederschwellige Verbesserungen wie der Zugang zu sanitären Anlagen vorangetrieben. Repression allein produziert Verdrängung, nicht Ausstieg.
Die rechtliche Grauzone: freiwillig unter Zwang
Sexarbeit ist in der Schweiz legal und als Erwerbstätigkeit anerkannt. Der schwierige Punkt bei der Beschaffungsprostitution ist nicht die Tätigkeit selbst, sondern die Frage nach der Freiwilligkeit. Juristisch entscheidend wird sie dort, wo Dritte die Notlage ausnützen.
Hier greift Artikel 193 des Strafgesetzbuchs, die «Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit». Er stellt unter Strafe, wer eine Person unter Ausnützung ihrer Notlage oder einer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung bestimmt. Der Strafrahmen wurde per 1. Juli 2024 auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Massgeblich ist: Die Notlage muss nicht vom Täter geschaffen worden sein – es genügt, dass er sie ausnützt. Wer also weiss, dass jemand aus akutem Entzugsdruck heraus kaum Nein sagen kann, und das gezielt für sich nutzt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einvernehmlicher Sexarbeit.
Parallel dazu bestraft Artikel 195 die Förderung der Prostitution – etwa wenn jemand eine Person unter Druck oder in Ausnützung einer Abhängigkeit in der Sexarbeit festhält oder überwacht. Und wo die Sucht als Druckmittel eingesetzt wird, um jemanden ausbeutbar zu machen, ist die Grenze zum Menschenhandel nicht weit. Die Zahlen mahnen: Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) betreute 2025 insgesamt 444 Personen, 41 mehr als im Vorjahr; schweizweit wurden über 530 Betroffene von Hilfsorganisationen begleitet, ein Grossteil davon Opfer sexueller Ausbeutung. Sucht ist eines der Werkzeuge, mit denen Abhängigkeit hergestellt und aufrechterhalten wird.
Die Botschaft für Kolleginnen im Milieu: «Sie hat doch Ja gesagt» ist kein Freibrief, wenn das Ja aus dem Entzug spricht und ein Dritter genau das ausbeutet. Und für Betroffene: Ausbeutung im Kontext einer Sucht ist strafbar – auch dann, wenn man selbst konsumiert.
Schadensminderung statt Verdammung: Wo geholfen wird
Die Schweiz hat für diese Konstellation ein dichteres Netz als viele Länder – und es arbeitet nach dem Prinzip der Schadensminderung, nicht der Bekehrung. Wichtig zu wissen: Man muss nicht «ausstiegswillig» sein, um Hilfe zu bekommen. Die Angebote setzen dort an, wo die Person gerade steht.
- Flora Dora (Stadt Zürich) berät Sexarbeitende zu rechtlichen, sozialen und medizinischen Fragen, besucht Arbeitsorte aufsuchend und bietet eine niederschwellige medizinische Sprechstunde an – abwechselnd am Strassenstrich-Standort und an der Langstrasse. Genau dieser aufsuchende, wertfreie Zugang erreicht Menschen, die von sich aus keine Behörde betreten würden.
- Isla Victoria (Zürcher Stadtmission) verbindet Gesundheitsprävention mit Treffpunkt, Mittagstisch, Deutsch- und anderen Kursen und leistet aufsuchende Sozialarbeit im ganzen Kanton – ein Ort, an dem man Mensch sein darf und nicht nur Klientin.
- FIZ ist die Anlaufstelle, wenn Ausbeutung oder Menschenhandel im Spiel ist – mit Schutz, Beratung und Begleitung durch Verfahren.
- Regionale Fach- und Suchtberatungsstellen – von Fleur de Pavé in Lausanne über Aspasie in Genf bis zu kantonalen Angeboten – koppeln Sexarbeitsberatung mit Zugang zu Substitution, Konsumräumen und sauberem Material. Die nationale Fachstelle Infodrog führt ein durchsuchbares Verzeichnis dieser Angebote.
Entscheidend ist die Kombination: Wer aus dem Entzug heraus arbeitet, braucht nicht zuerst einen Ausstiegsplan, sondern zuerst Druckentlastung – eine Substitutionstherapie, die den Stundentakt bricht, oder einen Konsumraum, der das Infektionsrisiko senkt. Erst wenn der akute Zwang nachlässt, entsteht überhaupt der Spielraum, wieder Preise zu setzen, Kunden abzulehnen und über längere Perspektiven nachzudenken. Schadensminderung ist hier kein Gegenteil von Ausstieg – sie ist oft dessen Voraussetzung.
Was Kolleginnen konkret tun können
Die wirksamste Frühwarnung im Milieu sind nicht Behörden, sondern die Kollegin nebenan. Ein paar Beobachtungen, die aufhorchen lassen sollten: jemand, der plötzlich zu Dumpingpreisen und ohne Schutz arbeitet; sichtbarer Entzug, der die Person zwingt, jeden Kunden anzunehmen; ein «Freund» oder «Manager», der den Stoff kontrolliert und damit die Person steuert; Einnahmen, die sofort und vollständig weiterfliessen.
Wer so etwas sieht, muss nicht selbst intervenieren – aber weiterreichen kann jede: die Nummer von Flora Dora oder der lokalen Beratungsstelle in die Hand drücken, auf den nächsten Konsumraum oder die medizinische Sprechstunde hinweisen, im Verdacht auf Zwang oder Menschenhandel FIZ oder die kantonale Fachstelle kontaktieren. Kleine Brücken zu einem Hilfesystem, das existiert, aber nur wirkt, wenn jemand den Weg dorthin zeigt.
Fazit: Der Preis ist ein Symptom, nicht die Krankheit
Beschaffungsprostitution ist der Punkt, an dem drei Schweizer Grossbaustellen zusammenlaufen: die Drogenlage, die von Crack neu befeuert wird; die Prekarität am unteren Rand der Sexarbeit; und ein Rechtssystem, das Freiwilligkeit voraussetzt, wo die Sucht sie längst ausgehöhlt hat. Wenn der Entzug den Tarif macht, ist der tiefe Preis nur das sichtbare Symptom – die eigentliche Ursache ist der Zwang dahinter.
Deshalb greifen Bussen und Empörung zu kurz. Was wirkt, ist der unspektakuläre Schweizer Weg: hingehen statt wegweisen, den Konsumdruck senken, das Infektionsrisiko minimieren, Ausbeutung strafrechtlich verfolgen – und den Menschen dabei als Menschen behandeln, nicht als Fall. Für die Branche heisst das: Solidarität kostet wenig und trägt weit. Eine Telefonnummer, ein Hinweis, ein Blick zur Kollegin nebenan können der Anfang sein, an dem jemand seinen Preis zurückbekommt – und damit ein Stück Selbstbestimmung.
6love versteht sich als Informations- und Community-Plattform. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische, rechtliche oder suchttherapeutische Beratung. Wer für sich oder andere Unterstützung sucht, findet über Flora Dora, Isla Victoria, FIZ oder die Suchtberatungsstellen (Verzeichnis via Infodrog) rasche und vertrauliche Hilfe.