Ein Amt in Rostock weiß es zuerst: Steuern und Sozialversicherung für Sexarbeiterinnen in Mecklenburg-Vorpommern (2026)

Ein Amt in Rostock weiß es zuerst: Steuern und Sozialversicherung für Sexarbeiterinnen in Mecklenburg-Vorpommern (2026)

In Mecklenburg-Vorpommern führt der Weg in die legale Sexarbeit über eine einzige Adresse in Rostock. Wer sich dort anmeldet, löst eine Kette aus, die kaum jemand vollständig erklärt: Aus der Anmeldebescheinigung wird eine Meldung ans Finanzamt, aus der Selbständigkeit wird eine Steuerpflicht – und aus der Freiheit, für niemanden angestellt zu sein, wird eine Versorgungslücke, die dich im Alter einholt, wenn du sie nicht selbst schließt.

Dieser Artikel erklärt, wie Steuern und Sozialversicherung für Sexarbeiterinnen in Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängen – konkret, mit den Behörden, die im Nordosten tatsächlich zuständig sind, und ohne die Zahlen zu erfinden, die dir sonst niemand nennt. Er ersetzt keine Steuerberatung. Aber er zeigt dir, welche Fragen du stellen musst, bevor das Finanzamt sie dir stellt.

Warum in MV alles über ein Amt läuft

Anders als in vielen Flächenländern, in denen jeder Landkreis seine eigene Anmeldestelle betreibt, hat Mecklenburg-Vorpommern die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zentralisiert. Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), konkret die Stelle Pro*SABI („Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen“) in der Blücherstraße 1 in 18055 Rostock. Dort laufen die Anmeldung und die verpflichtende Gesundheitsberatung für das ganze Land zusammen.

Die Anmeldung selbst ist in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Termine kannst du telefonisch (0385 588-59355) oder per E-Mail ([email protected]) vereinbaren. Das ist wichtig zu wissen, denn andernorts verlangen Behörden Gebühren – hier nicht.

Die Anmeldebescheinigung und die Gesundheitsberatung

Bevor du dich anmeldest, brauchst du eine Gesundheitsberatung. Zwischen dieser Beratung und der Anmeldung dürfen nach dem ProstSchG höchstens drei Monate liegen. Die Beratung ist ein Gespräch, keine Untersuchung, und sie ist – wie die Anmeldung – vertraulich.

Die ausgestellte Anmeldebescheinigung (umgangssprachlich „Hurenpass“) ist bundesweit einheitlich befristet:

  • zwei Jahre, wenn du 21 Jahre oder älter bist,
  • ein Jahr, wenn du unter 21 bist.

Für die Verlängerung musst du nachweisen, dass du die Gesundheitsberatung wiederholt hast: mindestens einmal jährlich ab 21, mindestens alle sechs Monate unter 21. Die Bescheinigung gilt bundesweit – meldest du dich in Rostock an, darfst du damit auch in Hamburg oder Berlin arbeiten. Umgekehrt gilt eine anderswo ausgestellte Bescheinigung auch in MV.

Der Satz, den du überlesen sollst

Hier kommt der Teil, der die Anmeldung mit deinen Steuern verbindet. Nach § 34 Absatz 8 ProstSchG teilt die Behörde, die deine Anmeldebescheinigung ausstellt, den Inhalt der Anmeldung unverzüglich dem zuständigen Finanzamt mit. Das ist keine Kann-Bestimmung und kein regionaler Sonderweg: Es passiert automatisch, in MV also über das LAGuS.

Praktisch heißt das: In dem Moment, in dem du in Rostock deine Bescheinigung bekommst, weiß dein Finanzamt, dass du in der Sexarbeit tätig bist. Die Anmeldung nach dem ProstSchG und die steuerliche Sichtbarkeit sind zwei Seiten desselben Vorgangs. Wer glaubt, sich „nur beim Gesundheitsamt“ anzumelden, unterschätzt, was mit den Daten geschieht.

Wo du in MV überhaupt arbeiten darfst

Das gehört zur Standortfrage, die deine Steuerlast indirekt mitbestimmt – deshalb kurz: In Mecklenburg-Vorpommern ist Prostitution nach einer Landesverordnung aus dem Jahr 1992 in Gemeinden bis 15.000 Einwohner grundsätzlich untersagt. Dazu kommen kommunale Sperrbezirks- und Sperrgebietsverordnungen, die sich pro Stadt unterscheiden. Beispiele: In Stralsund ist die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verboten, in Ribnitz-Damgarten die Prostitution generell. Rostock dagegen hat keinen Sperrbezirk – dort ist die Tätigkeit in allen Stadtteilen zulässig.

Das ist keine vollständige Liste. Ob an deinem konkreten Arbeitsort eine Beschränkung gilt, klärst du verbindlich nur bei der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis. Für die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes (also des Betriebs, nicht deiner Person) sind in MV die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landrätinnen und Landräte zuständig.

Steuern: Was das Finanzamt von dir erwartet

Steuerlich giltst du in der selbständig ausgeübten Sexarbeit als Gewerbetreibende. Deine Einnahmen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Einkommensteuer. Du musst sie in einer Steuererklärung angeben – unabhängig davon, ob du in einer Wohnung, einem Laufhaus oder auf Hausbesuchen arbeitest.

Einkommensteuer und die Betriebsausgaben, die man vergisst

Besteuert wird nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn – also die Einnahmen minus deine Betriebsausgaben. Genau dieser Punkt wird in der Branche oft verschenkt, weil viele Ausgaben gar nicht als solche erkannt werden: Miete für Arbeitsräume, Reinigung, Wäsche, Kondome und Hygieneartikel, Werbung und Anzeigen auf Plattformen, Fahrtkosten zu Hausbesuchen, Arbeitskleidung, ein Teil der Telefon- und Internetkosten. Wer keine Belege sammelt, zahlt am Ende Steuern auf Geld, das längst ausgegeben war.

Deshalb der wichtigste organisatorische Rat: Führe von Anfang an eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hebe Belege auf. Das ist kein Misstrauensvotum gegen dich – es ist der Unterschied zwischen einer fairen Steuerlast und einer, die auf Schätzungen des Finanzamts beruht.

Umsatzsteuer und die Kleinunternehmergrenze 2026

Neben der Einkommensteuer steht die Umsatzsteuer. Sexuelle Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig (Regelsatz 19 Prozent) – es sei denn, du fällst unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Seit der Reform 2025 – und für 2026 unverändert – gelten dafür zwei Schwellen:

  • Dein Umsatz im Vorjahr lag nicht über 25.000 Euro, und
  • im laufenden Jahr überschreitest du voraussichtlich 100.000 Euro nicht.

Bleibst du darunter, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Die 100.000-Euro-Grenze ist dabei anders gebaut als die 25.000er: Überschreitest du sie im laufenden Jahr, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort ab diesem Umsatz – nicht erst im Folgejahr. Wer ein starkes Jahr hat, sollte diese Schwelle im Blick behalten, um nicht rückwirkend in die Umsatzsteuerpflicht zu rutschen.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Deine Pflicht zur Einkommensteuererklärung bleibt in jedem Fall bestehen.

Das Düsseldorfer Verfahren – und ob es dich betrifft

In manchen Betrieben und Regionen läuft die Besteuerung über das sogenannte Düsseldorfer Verfahren. Dabei zieht die Betreiberin oder der Betreiber der Prostitutionsstätte eine pauschale Tagesvorauszahlung ein und führt sie ans Finanzamt ab. Das Verfahren ist ausdrücklich nur für selbständige Sexarbeiterinnen gedacht, die in einem Prostitutionsbetrieb tätig sind, und es ersetzt deine Steuererklärung nicht: Die geleisteten Pauschalen werden später auf deine tatsächliche Steuerschuld angerechnet.

Ob an deinem Arbeitsort mit diesem Verfahren gearbeitet wird, hängt vom Betrieb und vom zuständigen Finanzamt ab – es ist kein landesweit einheitlicher Automatismus. Frag den Betrieb, in dem du arbeitest, aktiv danach, und lass dir Quittungen über jede Pauschale geben. Diese Belege sind bares Geld wert, wenn deine Erklärung erstellt wird.

Sozialversicherung: die Lücke, die niemand für dich schließt

Hier liegt der Teil, über den bei der Anmeldung am wenigsten gesprochen wird – und der langfristig am meisten wiegt. Als selbständige Sexarbeiterin bist du nicht automatisch sozialversichert. Das ist keine Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, sondern die Folge deines Status. Aber die Konsequenzen triffst du hier, im Nordosten, ganz allein.

Krankenversicherung: Pflicht, aber selbst zu organisieren

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland für alle verpflichtend – auch für dich. Als Selbständige musst du sie selbst abschließen, entweder freiwillig gesetzlich oder privat. Das ist der Punkt, an dem viele auf eine Hürde stoßen: Manche private Versicherer nehmen Kundinnen aus diesem Gewerbe ungern an, und die gesetzliche freiwillige Versicherung bemisst sich nach deinem Einkommen mit einem Mindestbeitrag, der auch in einnahmeschwachen Monaten fällig wird.

Wichtig ist, dass keine Lücke entsteht. Eine nicht bezahlte oder gekündigte Krankenversicherung führt zu Beitragsschulden, die sich aufsummieren – ein Problem, das sich später deutlich schwerer lösen lässt als jetzt.

Rente: freiwillig, aber nicht verzichtbar

Die selbständige Sexarbeit unterliegt nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Klingt entlastend, ist aber die eigentliche Falle: Wer nichts einzahlt, baut auch keine Rentenansprüche auf. Nach zwanzig Jahren Arbeit steht am Ende eine Versorgung, die es schlicht nicht gibt.

Du kannst dich freiwillig gesetzlich rentenversichern und die monatliche Höhe innerhalb bestimmter Grenzen selbst wählen. Alternativ oder ergänzend kommt private Vorsorge in Frage. Beides ist unbequem, weil es Geld bindet, das heute gebraucht wird. Aber es ist die einzige Antwort auf eine Struktur, die dir die Altersvorsorge komplett selbst überlässt. Behandle den Rentenbeitrag wie eine Betriebsausgabe, die nicht verhandelbar ist – nicht wie einen Rest, der übrig bleiben soll und es nie tut.

Angestellt statt selbständig?

Das ProstSchG erlaubt ausdrücklich auch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in der Sexarbeit. Bist du angestellt, greifen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wie in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis, und der Betrieb trägt seinen Anteil. Der Preis dafür ist ein enges rechtliches Korsett: Weisungsrechte des Arbeitgebers sind bei sexuellen Dienstleistungen stark eingeschränkt, weshalb echte Anstellungsverhältnisse in der Praxis selten sind. Für die meisten bleibt die Selbständigkeit die Realität – mit allen Pflichten zur Eigenvorsorge, die dazugehören.

Zahlen aus MV: klein, mobil, schwer zu fassen

Mecklenburg-Vorpommern ist ein kleiner Markt, und die offiziellen Zahlen zeigen das. Stand März 2025 waren im Land knapp 300 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter offiziell angemeldet. Die jährlichen Neuanmeldungen bewegen sich im niedrigen zweistelligen bis knapp dreistelligen Bereich: 90 im Jahr 2022, 96 im Jahr 2023, 72 im Jahr 2024 und 40 bis Ende Juni 2025.

Diese Zahlen sagen weniger, als sie zu sagen scheinen. Das zuständige Ministerium weist selbst darauf hin, dass aus den Anmeldungen nicht hervorgeht, wie viele Menschen tatsächlich in MV arbeiten – viele halten sich nur kurz an einem Ort auf und ziehen weiter. Die Sexarbeit im Land findet überwiegend in Wohnungen und wenigen Laufhäusern statt, mit einem wachsenden Anteil an Wohnungs- und Hotelprostitution. Aus dem Justizministerium heißt es zudem, die Kaufkraft der Kunden sei gesunken – ein wirtschaftlicher Druck, der die Kalkulation zwischen Steuern, Beiträgen und dem, was am Ende bleibt, noch enger macht.

Für dich als Einzelne bedeutet die Mobilität ein zusätzliches Steuerthema: Arbeitest du in mehreren Bundesländern, bleibt trotzdem ein Finanzamt – das an deinem Wohnsitz – zuständig. Wechselnde Arbeitsorte entbinden nicht von der Erklärungspflicht, sie machen die Buchführung nur wichtiger.

Wo du in MV Unterstützung bekommst

Du musst diese Fragen nicht allein sortieren. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Anlaufstellen, die kostenlos und – auf Wunsch – anonym beraten:

  • SeLA („Selbstbestimmt Leben und Arbeiten“, STARK MACHEN e.V.) in der Doberaner Straße 7 in 18057 Rostock berät seit 2014 Sexarbeiterinnen zu rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Fragen – telefonisch unter 0381 87398737 oder mobil unter 0172 7508015, auch per E-Mail und WhatsApp.
  • Pro*SABI beim LAGuS in der Blücherstraße 1 in 18055 Rostock (0385 588-59355, [email protected]) ist die Stelle für Anmeldung und Gesundheitsberatung. Die Untersuchungstermine bei kooperierenden Gynäkologinnen sind kostenlos und anonym.

Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Steuerlast führt der Weg zum zuständigen Finanzamt oder zu einer Steuerberaterin – gerade weil Betriebsausgaben, Kleinunternehmergrenze und ein etwaiges Düsseldorfer Verfahren im Einzelfall unterschiedlich zusammenspielen.

Kurz gebündelt

  • In MV läuft die Anmeldung zentral über das LAGuS/Pro*SABI in Rostock – und ist kostenlos.
  • Mit der Anmeldung geht nach § 34 Abs. 8 ProstSchG eine Meldung ans Finanzamt – die steuerliche Sichtbarkeit ist kein Nebeneffekt, sondern Teil des Vorgangs.
  • Einkommensteuer fällt auf deinen Gewinn an; Betriebsausgaben senken ihn – Belege sammeln lohnt sich.
  • Umsatzsteuer entfällt unter der Kleinunternehmergrenze (Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €).
  • Sozialversicherung organisierst du als Selbständige selbst: Krankenversicherung ist Pflicht, die Rente freiwillig – und genau deshalb der Punkt, an dem am meisten schiefgeht.
  • Wo du arbeiten darfst, regeln Landes- und Kommunalrecht unterschiedlich – kläre das für deinen Ort direkt bei Stadt oder Landkreis.

Die Anmeldung in Rostock ist der Moment, in dem aus einer Tätigkeit ein Gewerbe mit Papierspur wird. Wer diese Spur von Anfang an selbst führt – Belege, Beiträge, Vorsorge –, behält die Kontrolle über das, was am Ende bleibt. Wer sie ignoriert, überlässt sie dem Finanzamt und der Zeit.