Wer in Sachsen-Anhalt legal als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter tätig sein will, kommt an zwei Terminen nicht vorbei – und die Reihenfolge dieser Termine entscheidet darüber, ob dein Papier am Ende gültig ist. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes schreibt eine persönliche Anmeldung und eine vorgeschaltete Gesundheitsberatung vor. Wie diese Vorgaben vor Ort umgesetzt werden, regelt jedes Bundesland selbst. In Sachsen-Anhalt ist die Zuständigkeit weit verteilt: Nicht eine zentrale Landesstelle, sondern elf Landkreise und drei kreisfreie Städte führen das Verfahren durch.
Dieser Artikel erklärt die Anmeldung nach ProstSchG in Sachsen-Anhalt so, wie sie 2026 tatsächlich abläuft – von der ersten Terminanfrage über die Unterlagenliste bis zu den Verlängerungsfristen, die du kennen musst, damit deine Bescheinigung nicht stillschweigend abläuft.
Zwei Schritte, eine feste Reihenfolge
Die wichtigste Regel zuerst, weil hier die meisten Verzögerungen entstehen: Die Gesundheitsberatung kommt vor der Anmeldung, nicht danach. Das ProstSchG verlangt, dass du bei der eigentlichen Anmeldung bereits einen Nachweis über die gesundheitliche Beratung vorlegst. Ohne dieses Papier nimmt die Anmeldebehörde deinen Antrag nicht vollständig entgegen.
Daraus ergibt sich ein Zwei-Schritt-Verfahren:
- Gesundheitsberatung (§ 10 ProstSchG) beim Gesundheitsamt deines Landkreises oder deiner Stadt. Ergebnis: eine Beratungsbescheinigung.
- Anmeldung (§§ 3–4 ProstSchG) bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Ergebnis: die Anmeldebescheinigung – umgangssprachlich „Hurenpass".
Beide Termine sind ausdrücklich persönlich wahrzunehmen. Eine Anmeldung per Post, per Vollmacht oder online ist nicht vorgesehen; die persönliche Vorsprache ist im Gesetz genau deshalb angelegt, weil das Beratungsgespräch auch als Schutzinstrument gedacht ist. Plane deshalb realistisch zwei getrennte Termine ein – zwischen Beratung und Anmeldung können je nach Auslastung der Ämter einige Tage liegen.
Wer in Sachsen-Anhalt zuständig ist
Sachsen-Anhalt hat das ProstSchG mit einem eigenen Ausführungsgesetz (ProstSchG-AG LSA) umgesetzt, das am 23. März 2019 in Kraft trat. Der Kern dieser Landesregelung: Die Aufgaben nach dem ProstSchG wurden auf die kommunale Ebene übertragen.
Landkreise und kreisfreie Städte
Für deine Anmeldung ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem bzw. der du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast – oder, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, der Ort, an dem du deine Tätigkeit hauptsächlich ausüben willst. Konkret bedeutet das: Es gibt in Sachsen-Anhalt vierzehn mögliche Anlaufstellen – die elf Landkreise sowie die drei kreisfreien Städte Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau.
Diese Dezentralität hat eine praktische Folge, die man kennen sollte: Ablauf, Terminvergabe, geforderte Zusatznachweise und Gebühren können sich von Landkreis zu Landkreis unterscheiden. Die Grundstruktur ist bundesweit gleich, die Details am Schalter sind es nicht. Welche Stelle für deinen Ort zuständig ist und wie du einen Termin bekommst, findest du im Bürger- und Unternehmensservice des Landes (buerger.sachsen-anhalt.de) oder direkt beim Ordnungsamt deiner Kommune.
Das Landesverwaltungsamt im Hintergrund
Über der kommunalen Ebene steht das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle. Es ist Aufsichtsbehörde für einen Teil der ProstSchG-Aufgaben – insbesondere für den gewerblichen Bereich, also die Erlaubnisse für Prostitutionsstätten. Für deine persönliche Anmeldung als tätige Person bist du beim LVwA aber nicht richtig; dein Ansprechpartner bleibt der Landkreis oder die Stadt. Das LVwA ist eher der Adressat, wenn es um die Aufsicht über Betriebe und um übergeordnete Verfahrensfragen geht.
Schritt 1: Die Gesundheitsberatung nach § 10
Die gesundheitliche Beratung führt das zuständige Gesundheitsamt durch. Wichtig – und für viele überraschend: Es handelt sich um ein Gespräch, keine Untersuchung. Es gibt keine Zwangsuntersuchung, keinen Abstrich, keine Blutabnahme. Niemand stellt ein „Gesundheitszeugnis" im Sinne eines medizinischen Attests aus. Das ist eine bewusste Abkehr vom früheren System der Pflichtuntersuchungen.
Inhaltlich geht es um Themen wie:
- sexuell übertragbare Infektionen und deren Vorbeugung, inklusive der bundesweit geltenden Kondompflicht,
- Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft,
- Risiken durch Alkohol und andere Substanzen,
- deine Rechte und Pflichten sowie Hilfs- und Beratungsangebote in Notlagen.
Das Gespräch ist vertraulich und kostenfrei. Auf Wunsch kann es anonym bzw. unter einem Pseudonym stattfinden – das ist gerade dann relevant, wenn du später auch die Anmeldung unter einem Aliasnamen führen möchtest (dazu unten mehr). Am Ende erhältst du eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung. Dieses Papier ist dein Eintrittsticket für Schritt 2.
Ein Detail zur Frist, das schon hier wichtig ist: Die Beratung muss regelmäßig wiederholt werden. Für Personen ab 21 Jahren gilt ein Rhythmus von zwölf Monaten, für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren ein Rhythmus von sechs Monaten. Die Beratungsbescheinigung, die du zur Anmeldung mitbringst, darf entsprechend nicht älter sein.
Schritt 2: Die Anmeldung nach §§ 3 und 4
Mit der Beratungsbescheinigung in der Hand meldest du dich bei der zuständigen Behörde deines Landkreises oder deiner Stadt an. Auch das ist ein persönliches Gespräch; die Behörde erhebt dabei die im Gesetz vorgesehenen Daten und prüft deine Nachweise.
Welche Unterlagen du mitbringst
Die in § 4 ProstSchG vorgesehenen Angaben und Nachweise laufen in der Praxis auf folgende Unterlagen hinaus. Weil die Ämter in Sachsen-Anhalt eigene Merkblätter führen, gilt: Die genaue Liste vorab beim zuständigen Amt erfragen. Als Grundausstattung solltest du dabeihaben:
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- die Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamts (Schritt 1),
- aktuelle Passfotos, falls die Behörde sie für die Bescheinigung verlangt,
- je nach Landkreis eine Meldebescheinigung oder einen anderen Nachweis über den Aufenthaltsort.
Bei der Anmeldung werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und der geplante Tätigkeitsbereich erfasst. Die Behörde nutzt den Termin zugleich, um dich noch einmal auf Beratungs- und Hilfsangebote hinzuweisen.
Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung (§ 5)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du die Anmeldebescheinigung. Sie ist grundsätzlich bundesweit gültig – du kannst mit einer in Halle oder Magdeburg ausgestellten Bescheinigung also auch in einem anderen Bundesland arbeiten, soweit dort keine abweichenden Regeln zum räumlichen Geltungsbereich bestehen.
Wer seinen echten Namen nicht auf dem Dokument tragen will, kann eine Aliasbescheinigung beantragen. Sie wird auf einen selbst gewählten Aliasnamen ausgestellt, schützt also deine Identität gegenüber Dritten – etwa bei einer Kontrolle im Betrieb –, während die Behörde deine echten Daten intern führt. Die Aliasbescheinigung hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie die reguläre Anmeldebescheinigung.
Eine Pflicht, die im Alltag oft unterschätzt wird: Sowohl die Anmeldebescheinigung (bzw. Aliasbescheinigung) als auch der Nachweis der Gesundheitsberatung sind während der Tätigkeit stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Fristen im Überblick
Die beiden wichtigsten Uhren, die parallel laufen:
- Anmeldebescheinigung: gültig zwei Jahre für Personen ab 21 Jahren, ein Jahr für 18- bis 21-Jährige. Danach ist eine Verlängerung erforderlich.
- Gesundheitsberatung: zu wiederholen alle zwölf Monate (ab 21) bzw. alle sechs Monate (18–21).
Daraus folgt eine oft übersehene Konsequenz: Auch wenn deine Anmeldebescheinigung noch zwei Jahre läuft, wird die Gesundheitsberatung schon nach zwölf Monaten wieder fällig. Beide Fristen sind nicht identisch, und keine der Behörden erinnert dich zuverlässig von sich aus. Trag dir die Termine selbst ein – die Verlängerung der Anmeldung in Sachsen-Anhalt läuft wieder über dieselbe kommunale Stelle, bei der du dich ursprünglich angemeldet hast, und setzt erneut eine aktuelle Beratungsbescheinigung voraus.
Wo du arbeiten darfst: Sperrbezirke in Sachsen-Anhalt
Die Anmeldung erlaubt dir die Tätigkeit – sie sagt aber nichts darüber aus, wo sie stattfinden darf. Das regeln Sperrgebiets- oder Sperrbezirksverordnungen, die auf Grundlage von Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) erlassen werden. Zuständig ist hier die Landesebene, die diese Befugnis ausüben kann; die konkrete Ausgestaltung – welche Straßen, welche Zonen, welche Uhrzeiten – unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Einordnen lässt sich das für Sachsen-Anhalt so: In der Landeshauptstadt Magdeburg besteht nach vorliegenden Angaben kein Sperrbezirk; Straßenprostitution ist dort nicht flächendeckend über eine solche Verordnung untersagt. Für Halle (Saale) und die übrigen Städte und Landkreise gilt: Ob und wo Beschränkungen bestehen, hängt von der jeweiligen örtlichen Verordnung ab. Weil hier je Kommune eigene Regeln greifen und sich diese ändern können, ist die einzig belastbare Auskunft die des zuständigen Ordnungsamts. Verlasse dich für den konkreten Standort – besonders bei Straßenprostitution – nicht auf allgemeine Faustregeln, sondern hol dir die aktuelle Verordnung deiner Kommune.
Dass die Einhaltung dieser Grenzen ernst genommen wird, zeigen laufende Kontrollen: Anfang März 2026 gab es in Halle Durchsuchungen im Zusammenhang mit illegaler Prostitution und Schleusungskriminalität. Wer angemeldet, gesundheitlich beraten und am erlaubten Ort tätig ist, steht bei solchen Kontrollen auf der sicheren Seite – genau dafür ist die Papierspur da.
Was kostet die Anmeldung?
Die Gesundheitsberatung ist kostenfrei. Für die Anmeldung selbst können die Landkreise und kreisfreien Städte Verwaltungsgebühren erheben; eine landesweit einheitliche Zahl gibt es nicht, und die Höhe fällt je nach Kommune unterschiedlich aus. Frag die konkrete Gebühr – und ob überhaupt eine anfällt – direkt bei deiner Anmeldebehörde ab, bevor du zum Termin gehst. So vermeidest du Überraschungen und bringst gegebenenfalls den passenden Betrag mit.
Wer dir kostenlos hilft: die Beratungsstelle Magdalena
Niemand muss dieses Verfahren allein durchlaufen. Sachsen-Anhalt finanziert mit „Magdalena" eine eigene mobile Fachberatungsstelle, getragen vom AWO Landesverband Sachsen-Anhalt und im Ausführungsgesetz zum ProstSchG verankert. Magdalena ist landesweit aktiv – in allen elf Landkreisen sowie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg – und sucht Arbeitsorte regelmäßig auf.
Das Angebot umfasst genau die Punkte, an denen Menschen im Anmeldeverfahren hängenbleiben: Begleitung durch die Anmeldung nach ProstSchG, Fragen zu Aufenthaltsstatus und Sozialleistungen, berufliche Neuorientierung, Ausstiegshilfe und Unterstützung in persönlichen Krisen. Die Beratung ist anonym, kostenlos, parteilich und niedrigschwellig. Das Team gliedert sich in einen Nord- und einen Süd-Bereich; die Zentrale sitzt im Seepark 7, 39116 Magdeburg (Telefon 0391 99977 860). Gerade wenn Sprache eine Hürde ist oder du dir bei den Unterlagen unsicher bist, lohnt der Kontakt vor dem Behördentermin.
Die Lage in Zahlen – und warum sie zu deinem Vorteil sein kann
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen ordnet das Verfahren ein. Zum Ende des Jahres 2024 waren in Sachsen-Anhalt 377 Personen nach dem ProstSchG gültig angemeldet – ein leichter Rückgang gegenüber 387 im Jahr 2023. Bemerkenswert ist die Richtung: Bundesweit stieg die Zahl der angemeldeten Sexarbeitenden im selben Zeitraum um rund 5,3 Prozent auf 32.254. Sachsen-Anhalt bewegte sich also gegen den Bundestrend.
Innerhalb des Landes liegt Halle (Saale) mit 132 Anmeldungen vorn, gefolgt von Magdeburg mit 110. Bei den erlaubten Prostitutionsstätten dreht sich das Bild: Von landesweit 62 Erlaubnissen entfällt mit 31 rund die Hälfte auf Magdeburg. Die meisten angemeldeten Personen kamen aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien – ein Hinweis darauf, dass mehrsprachige, migrationssensible Beratung wie die von Magdalena kein Randthema ist, sondern Kernbedarf.
Für dich als tätige Person hat die überschaubare Größe des Verfahrens einen praktischen Vorteil: Die Ämter in Sachsen-Anhalt bearbeiten vergleichsweise wenige Fälle, die Wege sind kurz, und mit Magdalena existiert eine landesweit eingespielte Struktur, die genau dein Anliegen kennt. Die niedrige Fallzahl heißt aber auch, dass nicht jedes kleine Landratsamt einen wöchentlichen Beratungstermin anbietet – frühzeitige Terminanfrage lohnt sich.
Fazit: die Anmeldung in Kurzform
Die Anmeldung nach ProstSchG in Sachsen-Anhalt ist gut zu bewältigen, wenn du die Reihenfolge und die Fristen im Kopf hast:
- Zuerst Termin beim Gesundheitsamt für die Beratung nach § 10 – kostenfrei, ein Gespräch, keine Untersuchung.
- Danach Anmeldung beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt mit Ausweis, Beratungsbescheinigung und den vom Amt geforderten Unterlagen.
- Fristen merken: Anmeldung alle zwei Jahre erneuern (ab 21), Beratung jährlich – bei 18- bis 21-Jährigen jeweils halb so lang.
- Standort prüfen: Sperrbezirke sind kommunal geregelt; die verbindliche Auskunft gibt das örtliche Ordnungsamt.
- Hilfe holen: Magdalena begleitet dich kostenlos und anonym durch das gesamte Verfahren.
Verbindlich sind am Ende immer die Auskünfte der zuständigen Behörde deines Landkreises oder deiner Stadt. Nutze sie – und die kostenlose Fachberatung – bevor du zum Termin gehst. Dann ist der „Hurenpass" keine Hürde, sondern das, was er sein soll: ein Nachweis, der dich absichert.