Wenn die Arbeit selbst eine Übertretung ist: Sicherheit und Beratungsstellen in Vorarlberg 2026

In acht österreichischen Bundesländern beginnt ein Text über Hilfsangebote für Sexarbeiterinnen mit der Registrierung: Wo melde ich mich an, wo hole ich die Kontrollkarte, welche Beratungsstelle sitzt neben der Behörde. In Vorarlberg beginnt er anders. Hier ist die Tätigkeit selbst nach dem Landesgesetz nicht erlaubt – und genau das verändert jede einzelne Frage, die mit Sicherheit zu tun hat. Wer hier überlegt, ob sie die Polizei ruft, ob sie zum Arzt geht, ob sie über eine Vermittlerin spricht, rechnet immer mit: Was passiert mit mir, wenn ich mich zeige?

Dieser Text ist deshalb kein Behördenwegweiser, sondern eine Landkarte der Anlaufstellen: wer in Vorarlberg 2026 tatsächlich erreichbar ist, was diese Stellen dürfen, was sie weitergeben müssen – und wo die Zuständigkeit an der Landesgrenze endet.

Warum Sicherheit in Vorarlberg anders organisiert werden muss

Grundlage ist das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz aus dem Jahr 1976 (LGBl. Nr. 6/1976). Nach seinem Konzept ist das Ausüben und das Anbieten der im Gesetz so genannten gewerbsmäßigen Unzucht verboten – zulässig wäre es nur in einem Bordell, das nach § 5 bewilligt wurde. Die Bewilligung erteilt nicht das Land, sondern der Gemeindevorstand.

Genau diese Konstruktion ist der Kern des Problems: Seit 1976 hat keine einzige Vorarlberger Gemeinde eine solche Bewilligung erteilt. Der bekannteste Versuch, ein Betrieb im Hohenemser Betriebsgebiet, scheiterte über Jahre. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das Gesetz selbst zwar für verfassungskonform, hob aber die konkrete Anwendung im Einzelfall auf; die Berufungskommission der Stadt entschied 2014 erneut ablehnend. Die Argumentation drehte sich um eine Bedingung, die das Gesetz stellt – eine Bewilligung soll dann in Frage kommen, wenn dadurch Belästigungen eingeschränkt werden. Die Polizei sah in Hohenems keine solchen Belästigungen, also gab es auch keinen Anlass für eine Bewilligung. Wer die Details dieses Zirkelschlusses nachlesen will, findet sie in unserer Analyse dazu, warum es im Land bis heute keinen erlaubten Arbeitsort gibt.

Was das für die betroffene Person konkretbedeutet

Verstöße werden von der Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungsübertretung geahndet. In Rechtsdarstellungen zum Gesetz werden Geldstrafen bis 2.000 Euro genannt, daneben ist Arrest bis zu sechs Wochen vorgesehen, bei besonders erschwerenden Umständen auch beides nebeneinander. Die Kundschaft wird nach dem Wortlaut dieses Landesgesetzes nicht bestraft – es richtet sich gegen das Ausüben und Anbieten. Wie hoch eine Strafe im Einzelfall ausfällt und was tatsächlich zur Anzeige gebracht wird, entscheidet die zuständige Bezirkshauptmannschaft; die geltende Fassung des Gesetzes steht im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Daraus entsteht ein Ungleichgewicht, das für die Sicherheit entscheidend ist: Die Person, die im Zweifel Schutz braucht, trägt das Verwaltungsstrafrisiko. Die Person, die Gewalt ausübt oder ausbeutet, rechnet genau damit.

Wie die Szene deshalb aussieht

Mitte der 1970er-Jahre war Sexarbeit in Vorarlberg sichtbar: rund 300 Frauen, dazu Dutzende Zuhälter, eine eskalierende Straßenszene mit mehreren Todesfällen. Das Gesetz von 1976 war die Antwort darauf. Sichtbar ist heute fast nichts mehr – die Arbeit findet in Wohnungen und Hotels statt.

Die Polizei beschreibt das Milieu im Land als ruhig und überschaubar; das legale Gewerbe wie Table-Dance-Lokale werde regelmäßig kontrolliert, Probleme gebe es vor allem in Privatunterkünften. Die Sozialarbeit widerspricht dieser Ruhe: Sie spricht von einem illegalen Feld in recht großem Ausmaß. Nach Polizeiangaben handelt es sich überwiegend um reisende Anbieterinnen aus Rumänien und Ungarn, die wenige Tage bis zwei oder drei Wochen bleiben. Ältere Schätzungen aus der Grenzregion sprachen von 70 bis 100 Wohnungen im Land und rund 30 Frauen aus Vorarlberg, die stattdessen im Kanton St. Gallen arbeiten – belastbare aktuelle Zahlen existieren nicht, weil es nichts zu zählen gibt, was registriert wäre.

Für Sicherheit heißt das: Es gibt keinen Betreiber mit Sorgfaltspflicht, keinen Notrufknopf im Haus, keine Kollegin im Nebenzimmer, die man kennt. Die gesamte Schutzarchitektur muss von der Person selbst und von aufsuchender Sozialarbeit getragen werden.

Der Notfall zuerst: Nummern, die rund um die Uhr erreichbar sind

Wenn akut Gefahr besteht, gilt in Österreich dasselbe wie überall: 133 (Polizei), 144 (Rettung), 112 (Euronotruf, funktioniert auch ohne Guthaben und mit gesperrter SIM). Der Euronotruf ist in einer Grenzregion wie dem Rheintal besonders relevant, weil er im Roaming zuverlässig funktioniert.

Daneben gibt es zwei bundesweite, kostenlose Nummern, die keine Behörden sind und keine Anzeige auslösen:

  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 – rund um die Uhr, kostenlos, auf Wunsch anonym, mehrsprachig. Der Anruf scheint nicht auf der Telefonrechnung auf. Die Helpline leistet Krisenberatung und vermittelt weiter.
  • Opfer-Notruf: 0800 112 112 – kostenlos und anonym für Betroffene von Straftaten, mit juristischer und psychologischer Erstberatung.

Für medizinische Fragen ohne Notfallcharakter gibt es die Gesundheitsnummer 1450.

Was eine Anzeige auslöst – und was sie mitbringt

Die größte Hemmschwelle in Vorarlberg ist die Angst, sich mit einer Anzeige selbst zu belasten. Diese Sorge ist nicht unbegründet, aber sie darf nicht die einzige Information sein, die eine Betroffene hat. Denn parallel dazu existiert ein bundesrechtlicher Anspruch, der unabhängig vom Landesrecht gilt: die Prozessbegleitung nach § 66b StPO.

Opfer vorsätzlicher Gewalt, gefährlicher Drohung oder einer Verletzung der sexuellen Integrität haben seit 1. Jänner 2006 einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Sie ist für das Opfer immer kostenlos – unabhängig davon, wie das Strafverfahren ausgeht. Die psychosoziale Komponente bedeutet Begleitung vor, während und nach polizeilichen und gerichtlichen Vernehmungen; die juristische bedeutet anwaltliche Vertretung vor Gericht. In Vorarlberg wird die Prozessbegleitung unter anderem vom Gewaltschutzzentrum organisiert.

Praktisch heißt das: Der sinnvolle erste Anruf ist selten die Polizei, sondern eine Opferschutzeinrichtung, die den Fall vorher sortiert und mitgeht.

Die Fachstelle für Sexarbeit: iBUS – zuständig auch für Vorarlberg

Vorarlberg hat keine eigene Beratungsstelle für Sexarbeit. Zuständig ist iBUS – Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen, eine Einrichtung des Vereins AEP (Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft), die seit 2013 besteht und Tirol und Vorarlberg abdeckt.

  • Adresse: Schöpfstraße 19, 6020 Innsbruck
  • Telefon und WhatsApp: +43 660 4757 345
  • E-Mail: [email protected]
  • Web: aep-ibus.at

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und anonym. iBUS arbeitet nach ausdrücklich formulierten Prinzipien: Akzeptanz gegenüber Sexarbeit, Anonymität (keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte), Freiwilligkeit und Parteilichkeit – also Orientierung an den Interessen der Klientin, nicht an denen einer Behörde. Beraten wird zu Arbeitsbedingungen, Ein- und Ausstieg, rechtlichen und sozialen Fragen, Steuern sowie zur Unterstützung in Strafverfahren.

Wichtig für Vorarlberg ist die aufsuchende Arbeit: Sozialarbeiterinnen kommen im Auftrag des Frauenministeriums regelmäßig, etwa monatlich, ins Land, um Kontakt aufzubauen, und recherchieren zusätzlich auf einschlägigen Online-Plattformen, um Menschen zu erreichen, die in Wohnungen arbeiten. Die Größenordnung dieser Arbeit ist überschaubar: Der Tätigkeitsbericht 2023 weist 195 Einzelberatungen mit 94 Personen und 155,5 Beratungsstunden aus – für zwei Bundesländer.

Das Innsbrucker Büro ist nach Voranmeldung erreichbar (dienstags und donnerstags vormittags), telefonisch und per WhatsApp aber deutlich flexibler. Wer aus Vorarlberg anruft, sollte gleich sagen, wie lange sie im Land bleibt – Tourenaufenthalte von zwei Wochen brauchen eine andere Planung als eine dauerhafte Ansässigkeit.

iBUS ist zugleich Teil der Allianz PRO SEX WORK, in der sich die Selbstorganisationen sexworker.at und Red Edition mit den Beratungsstellen maiz (Linz), PiA (Salzburg), SXA-Info (Graz) und LEFÖ (Wien) zusammengeschlossen haben. Diese Allianz meldet sich auch politisch zu Wort, etwa mit einem offenen Brief an den Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags.

Gesundheit ohne Kontrollkarte: Sexuelle Gesundheit Vorarlberg

Das bundesrechtliche Untersuchungsregime für Sexarbeit setzt eine legale Ausübung voraus, die es in Vorarlberg nicht gibt – die daraus entstehende Zwickmühle zwischen Bundesgesundheitsrecht und Landesgesetz haben wir im Detail beschrieben, wo die Kontrollkarte zwischen zwei Rechtsordnungen zerrieben wird. Für die Praxis ist entscheidend: Gesundheitsvorsorge ist in Vorarlberg von der Behördenspur abgekoppelt, und das ist in diesem Fall ein Vorteil.

Sexuelle Gesundheit Vorarlberg – bis vor wenigen Jahren Aidshilfe Vorarlberg – ist die zentrale niederschwellige Teststelle:

Getestet wird auf HIV, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhoe und Hepatitis C. Die Tests sind anonym möglich, ohne Voranmeldung und ohne e-card; je nach Test fallen 10 bis 30 Euro an, zahlbar in bar. Die Testzeit liegt am Dienstagnachmittag (Anmeldung vor Ort rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit, damit die Zeit für Beratung und Abnahme reicht), Beratung gibt es darüber hinaus auch am Donnerstag. Zeiten und Tarife ändern sich – ein kurzer Anruf vor der Anfahrt erspart eine vergebliche Fahrt nach Bregenz.

Die Stelle wird stark angenommen: 2025 wurden dort 2.294 Tests durchgeführt, so viele wie nie zuvor, darunter 793 HIV-Tests, 538 auf Syphilis, je 519 auf Chlamydien und Gonorrhoe sowie 444 auf Hepatitis C. Nur ein kleiner Teil fiel positiv aus. Dass die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, wird auch mit der Umbenennung erklärt – ein Haus, das sexuelle Gesundheit im Namen trägt, ist leichter zu betreten als eines, das eine Krankheit im Namen trägt.

Gewalt, Stalking und Ausstieg: die ifs-Strukturen

Das Institut für Sozialdienste (ifs) trägt in Vorarlberg den Großteil der Opferschutz- und Krisenarbeit. Keine dieser Stellen verlangt eine Anzeige als Eintrittskarte.

Gewaltschutzzentrum Vorarlberg

Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch, Telefon +43 5 1755-535. Es ist eine gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtung und begleitet Menschen, die von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, ebenso wie Personen, die beobachtet, verfolgt oder ausspioniert werden (Stalking). Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich; das Zentrum übernimmt auch die psychosoziale Prozessbegleitung. Geöffnet ist in der Regel Montag bis Freitag vormittags, Montag und Donnerstag zusätzlich am Nachmittag.

ifs FrauennotWohnung

Das Frauenhaus des Landes ist rund um die Uhr erreichbar: Telefon 05 1755-577, [email protected], Postanschrift Postfach 61, 6850 Dornbirn. Die tatsächliche Adresse ist aus Schutzgründen nicht öffentlich. Aufgenommen werden Frauen und ihre Kinder, die vor Gewalt fliehen – die Frage nach dem Beruf ist keine Aufnahmebedingung.

ifs Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt

Ebenfalls Johannitergasse 6 in Feldkirch, Telefon 05 1755-536. Diese Stelle ist die richtige Adresse, wenn es um einen Übergriff geht und die Entscheidung über eine Anzeige noch offen ist.

femail FrauenInformationszentrum

Marktgasse 6, 6800 Feldkirch, Telefon 05522 31002, [email protected]. femail berät zu Existenzsicherung, Gesundheit, Migration und Gewaltprävention und bietet muttersprachliche Beratung sowie Beratung mit Dolmetsch an. Für Frauen, die neu im Land sind und deren Deutsch für ein Behördengespräch nicht reicht, ist das oft die praktikabelste erste Tür.

Ausbeutung und Menschenhandel: LEFÖ-IBF

Wenn Dritte den Verdienst einbehalten, Dokumente verwahren, Unterkunft und Arbeit koppeln oder Schulden konstruieren, geht es nicht mehr um Landesrecht, sondern um Straftatbestände des Bundes. Zuständig ist österreichweit LEFÖ-IBF, die Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, im Auftrag des Innen- und des Frauenministeriums:

  • Lederergasse 35/12–15, 1080 Wien
  • Telefon: 01 796 92 98 (Telefonberatung Mo, Di und Fr vormittags, Do nachmittags und abends; darüber hinaus 24-Stunden-Erreichbarkeit für Betroffene)
  • E-Mail: [email protected]

LEFÖ-IBF bietet Unterbringung in Schutzwohnungen, psychosoziale und psychologische Beratung, Gesundheitsversorgung, Prozessbegleitung sowie Beratung zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Zum Aufenthaltsrecht zwei Punkte, die viele nicht kennen: Für Betroffene von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel aus Drittstaaten sieht § 57 AsylG 2005 eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz vor; sie ist für mindestens sechs Monate zu erteilen, und die Behörde hat binnen sechs Wochen zu entscheiden. Zusätzlich gibt es eine 30-tägige Erholungs- und Bedenkfrist, in der aufenthaltsbeendende Maßnahmen ausgesetzt werden sollen. Diese Frist ist allerdings nicht im Gesetz verankert, sondern in einem Erlass des Innenministeriums geregelt – Fachstellen kritisieren sie seit Jahren als zu kurz. Wer sich darauf stützen will, sollte das nicht allein tun, sondern über LEFÖ-IBF oder das Gewaltschutzzentrum.

Für EU-Bürgerinnen aus Rumänien oder Ungarn gilt: Die Freizügigkeit bleibt bestehen, unabhängig davon, dass die Tätigkeit in Vorarlberg landesrechtlich nicht erlaubt ist. Eine Verwaltungsstrafe nach dem Sittenpolizeigesetz ist keine Ausweisung.

Behörden: wer wofür zuständig ist

  • Landespolizeidirektion Vorarlberg, Bahnhofstraße 45, 6900 Bregenz, Telefon +43 59133 80-0. Sicherheitspolizei und Kriminaldienst; das Landeskriminalamt führt Ermittlungen bei Zuhälterei, Ausbeutung und Menschenhandel.
  • Bezirkshauptmannschaften (Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz): Verwaltungsstrafverfahren nach dem Sittenpolizeigesetz, Amtsarzt.
  • Gemeindevorstand: einzige Stelle, die eine Bordellbewilligung nach § 5 erteilen könnte.
  • Finanzamt und SVS: davon völlig unberührt. Steuer- und Beitragspflicht knüpfen an das tatsächliche Einkommen an, nicht an die landesrechtliche Erlaubnis – die daraus entstehende Lage haben wir gesondert aufgearbeitet, weil sie verboten und trotzdem abgabenpflichtig ist.

Was du selbst absichern kannst

Wo kein bewilligter Betrieb existiert, ersetzt Routine die Infrastruktur. Diese Punkte kosten nichts und sind unabhängig von jeder Behörde:

  • Check-in-Routine mit einer Vertrauensperson. Eine feste Person, die weiß, wo du bist, mit vereinbarten Zeitpunkten und einem klaren Signalwort für den Notfall. Standortfreigabe am Handy dauerhaft aktiviert.
  • Dokumente bleiben bei dir. Pass oder Ausweis in fremder Verwahrung ist kein Formalfehler, sondern eines der deutlichsten Warnzeichen für Ausbeutung.
  • Keine gekoppelten Schulden. Wenn Anreise, Unterkunft und Vermittlung von derselben Person kommen und als Vorschuss verrechnet werden, entsteht Abhängigkeit – auch ohne Drohung.
  • Unterkunft auf den eigenen Namen. Wer nicht Vertragspartnerin ist, hat kein Hausrecht und kann jederzeit vor der Tür stehen.
  • Nummern offline speichern. 133, 112, 0800 222 555, 0800 112 112 und die iBUS-Nummer auch auf Papier – Handys werden verloren, kaputt oder abgenommen.
  • Gesundheitstermin in die Tour einplanen. Wer ohnehin nur zwei Wochen im Land ist, sollte den Dienstagstermin in Bregenz von vornherein einkalkulieren.

Was sich politisch bewegt – und was nicht

Die Beratungsstellen fordern seit Jahren eine Reform des Sittenpolizeigesetzes, mit dem Ziel, überhaupt legale und damit kontrollierbare Arbeitsbedingungen zu schaffen – als Minimalvariante wird auf Ostösterreich verwiesen, wo zumindest Haus- und Hotelbesuche zulässig sind. Der politische Wille dazu ist derzeit nicht erkennbar: Sicherheitslandesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) sah zuletzt keinen Änderungsbedarf. Er legte seine Funktion mit Ablauf des 8. Juli 2026 zurück; ihm folgte der bisherige FPÖ-Klubobmann Markus Klien nach, bei unveränderter Ressortzuteilung (im Wesentlichen Sicherheit, Integration und Energie).

Die einzige nennenswerte Änderung der letzten Jahre betraf nicht die Sexarbeit im engeren Sinn: Ende 2023 beschloss der Landtag eine Novelle, mit der Sexualassistenz beziehungsweise Sexualbegleitung zulässig wurde – gebunden an Bedingungen wie den Pflegebedarf der Kundschaft und eine Ausbildung der Anbietenden. Die Allianz PRO SEX WORK kritisierte in ihrem offenen Brief an den Rechtsausschuss genau diese Konstruktion: Sie teile Sexarbeit implizit in einen moralisch akzeptablen und einen verwerflichen Teil, statt Schutz für alle zu schaffen.

Der Überblick in einem Absatz

Wer in Vorarlberg arbeitet, hat keinen legalen Ort, aber sehr wohl Anlaufstellen. iBUS (+43 660 4757 345) ist die Fachstelle für Sexarbeit für Tirol und Vorarlberg, anonym und parteilich. Sexuelle Gesundheit Vorarlberg in Bregenz testet anonym, ohne e-card, ohne Voranmeldung. Das Gewaltschutzzentrum Vorarlberg in Feldkirch und die rund um die Uhr besetzte ifs FrauennotWohnung decken Gewalt und Flucht ab, femail die mehrsprachige Erstberatung, LEFÖ-IBF Ausbeutung und Menschenhandel. Bundesweit gilt: 0800 222 555 und 0800 112 112, im Notfall 133 oder 112. Keine dieser Stellen ist verpflichtet, dich zur Anzeige zu drängen – und keine von ihnen fragt zuerst, ob deine Arbeit nach Landesrecht erlaubt wäre.

Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Informationen im September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Öffnungszeiten, Tarife und Zuständigkeiten ändern sich; für Verbindliches wende dich an die genannten Stellen oder an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.