Die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist erledigt, die Anmeldebescheinigung liegt im Portemonnaie – und trotzdem fehlt der wichtigste Teil der Selbstständigkeit noch. Denn wer in Schleswig-Holstein in der Sexarbeit sein Geld verdient, hat mit der Anmeldung beim Landesamt in Neumünster erst eine von zwei Behörden gesehen. Die zweite, das Finanzamt, meldet sich nicht von allein – und die Sozialversicherung schon gar nicht.
Genau hier liegt das Missverständnis, das viele Sexarbeiterinnen teuer zu stehen kommt: Die Anmeldung nach dem ProstSchG hat mit Steuern und Sozialversicherung nichts zu tun. Sie ist eine gewerbeaufsichtliche Pflicht, keine steuerliche. Dieser Artikel erklärt, wie Steuern und Sozialversicherung für Sexarbeiterinnen in Schleswig-Holstein tatsächlich funktionieren – und warum das Land dabei einen bemerkenswert eigenen Weg geht.
Zwei Anmeldungen, zwei Behörden – bitte nicht verwechseln
In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster für die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz und die verpflichtende Gesundheitsberatung zuständig. Diese Anmeldung ist gebührenfrei. Was sie aber nicht leistet: Sie meldet dich nicht beim Finanzamt an und richtet auch keinerlei Sozialversicherung ein.
Für die Steuer brauchst du eine zweite, davon völlig getrennte Anmeldung – den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim für deinen Wohnsitz bzw. deine Betriebsstätte zuständigen Finanzamt. Erst darüber bekommst du eine Steuernummer, unter der du deine Einkünfte erklärst. Wer selbstständig arbeitet, ist zu dieser Anmeldung verpflichtet, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird – unabhängig davon, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt.
Die Merksätze für den Einstieg:
- LASG Neumünster = Anmeldung nach ProstSchG + Gesundheitsberatung (gebührenfrei).
- Finanzamt = steuerliche Erfassung, Steuernummer, jährliche Erklärungen.
- Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung = deine eigene Sache, um die sich niemand automatisch kümmert.
Warum Schleswig-Holstein kein Düsseldorfer Verfahren kennt
Wer sich bundesweit über die Besteuerung von Sexarbeit informiert, stößt fast zwangsläufig auf das Düsseldorfer Verfahren. Dabei zahlt die Sexarbeiterin über die Betreiberin einer Prostitutionsstätte einen festen Tagesbetrag – je nach Bundesland und Kommune meist zwischen 5 und 30 Euro pro Arbeitstag – als Vorauszahlung auf die eigene Steuer ans Finanzamt. Der Betrag ist auch dann fällig, wenn an dem Tag nichts verdient wurde. In Städten wie Berlin oder in Teilen Nordrhein-Westfalens ist das gelebte Praxis.
In Schleswig-Holstein gilt dieses Modell nicht. Das Land gehört zum sogenannten Norddeutschen Verbund – gemeinsam mit Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Diese fünf Länder haben sich bewusst gegen die Tagespauschale entschieden und stattdessen ein Konzept entwickelt, das Sexarbeiterinnen über das normale Besteuerungsverfahren erfasst – so wie jede andere selbstständige Unternehmerin auch.
Das hat für dich konkrete Folgen:
- Keine Tagespauschale. Du zahlst nicht pauschal pro Arbeitstag, sondern auf deinen tatsächlichen Gewinn.
- Du zahlst nur auf das, was übrig bleibt. Betriebsausgaben – Miete für ein Zimmer, Arbeitsmaterial, Fahrtkosten, Werbung, Anteil der Telefonrechnung – mindern deinen Gewinn und damit die Steuer.
- Mehr Eigenverantwortung. Ohne die „automatische“ Abwicklung über eine Betreiberin musst du selbst Buch führen, Rücklagen bilden und Fristen einhalten.
Der norddeutsche Weg ist damit fairer für alle, die wenig verdienen oder unregelmäßig arbeiten – aber er verlangt Disziplin. Niemand zieht die Steuer im Voraus ein; du bist selbst dafür verantwortlich, dass am Jahresende genug Geld für das Finanzamt da ist.
Welche Steuern in Schleswig-Holstein anfallen
Einkommensteuer
Selbstständige Sexarbeit gilt steuerlich als Gewerbebetrieb. Der Bundesfinanzhof hat seine jahrzehntelange gegenteilige Auffassung ausdrücklich aufgegeben: Wer sein Angebot an einen unbestimmten Kundenkreis richtet, nimmt am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Einkommensteuergesetz. Praktisch heißt das: Du ermittelst deinen Gewinn in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Einnahmen minus Betriebsausgaben) und versteuerst diesen Gewinn.
Die Einkommensteuer ist progressiv: Sie steigt mit dem Einkommen bis zu einem Spitzensatz von 45 Prozent. Wichtig ist der Grundfreibetrag – 2025 lag er bei rund 12.096 Euro und wird jährlich angehoben. Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer – muss den Gewinn aber trotzdem erklären.
Gewerbesteuer
Weil selbstständige Sexarbeit als Gewerbe eingestuft wird, ist sie grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Für die meisten Einzelunternehmerinnen ist das aber kein Grund zur Panik, denn es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Wer darunter bleibt, zahlt keine Gewerbesteuer.
Liegt der Gewinn darüber, hängt die Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab – und der unterscheidet sich in Schleswig-Holstein von Ort zu Ort. In Kiel und Lübeck lag er 2025 jeweils bei 450 Prozent; kleinere Gemeinden liegen teils darunter. Entscheidend ist, wo sich deine Betriebsstätte befindet. Ein Trost: Die gezahlte Gewerbesteuer wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass bei den in Schleswig-Holstein üblichen Hebesätzen meist nur eine geringe Restbelastung bleibt.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Sexuelle Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent. Für viele Sexarbeiterinnen greift jedoch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – und die wurde zum 1. Januar 2025 spürbar angehoben:
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro (netto), und
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro.
Wer diese Grenzen einhält, weist keine Umsatzsteuer aus und führt auch keine ab. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich und ist für die diskrete Barzahlung im Alltag praktisch. Der Preis dafür: Du kannst im Gegenzug keine Vorsteuer aus eigenen Ausgaben geltend machen. Wer hohe Investitionen plant, sollte durchrechnen, ob ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt. Übersteigt der Umsatz die Grenzen, wirst du regulär umsatzsteuerpflichtig – dann sind monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen fällig.
Sozialversicherung – die eigentliche Lücke
Bei den Steuern ist die Rechtslage klar geregelt. Bei der Sozialversicherung beginnt der Teil, den viele unterschätzen – und der über die eigene Zukunft entscheidet.
Krankenversicherung: Pflicht, aber selbst zu organisieren
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht – auch für Selbstständige. Als selbstständige Sexarbeiterin bist du aber nicht automatisch irgendwo versichert. Du musst dich selbst um eine gesetzliche (freiwillige) oder eine private Krankenversicherung kümmern. Die Beiträge in der gesetzlichen Kasse richten sich nach dem Einkommen, es gibt jedoch einen Mindestbeitrag, der auch bei geringem Verdienst fällig wird. Wer ohne Krankenversicherung arbeitet, riskiert nicht nur im Krankheitsfall hohe Kosten, sondern häuft auch Beitragsschulden an.
Rentenversicherung: freiwillig – und genau das ist das Risiko
Anders als abhängig Beschäftigte unterliegen selbstständige Sexarbeiterinnen keiner Rentenversicherungspflicht. Klingt zunächst entlastend, ist aber die größte Falle der Branche: Wer nichts einzahlt, baut auch keine Rente auf. Altersarmut ist in einem Gewerbe, das körperlich fordert und selten bis 67 ausgeübt wird, ein reales Szenario.
Es gibt Wege, vorzusorgen:
- Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Du kannst die Höhe innerhalb eines Rahmens selbst wählen und so Ansprüche aufbauen oder erhalten.
- Rürup-Rente (Basisrente) als private, staatlich geförderte Alternative für Selbstständige.
- Steuerlicher Bonus: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Vorsorge senkt also gleichzeitig die Steuerlast.
Der entscheidende Punkt: Diese Vorsorge passiert nur, wenn du sie aktiv einrichtest. Niemand erinnert dich daran.
Wer angestellt arbeitet, ist automatisch abgesichert
Einen wichtigen Unterschied macht das Beschäftigungsmodell. Wer in einem Betrieb angestellt arbeitet – mit echtem Arbeitsvertrag, weisungsgebunden und in feste Abläufe eingebunden –, ist regulär sozialversicherungspflichtig: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung laufen dann automatisch, und die Arbeitgeberin trägt ihren Anteil. In der Praxis ist die selbstständige Tätigkeit in der Sexarbeit die Regel, das Anstellungsverhältnis die Ausnahme – aber für die soziale Absicherung ist es das deutlich komfortablere Modell.
So gehst du in Schleswig-Holstein praktisch vor
Eine grobe Reihenfolge für den Start – und für alle, die ihre Situation ordnen wollen:
- ProstSchG-Anmeldung beim LASG Neumünster erledigen (Termin unter der Landes-Kontaktadresse) und die Gesundheitsberatung wahrnehmen. Gebührenfrei.
- Steuerlich erfassen lassen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt ausfüllen und eine Steuernummer beantragen.
- Kleinunternehmerregelung prüfen und im Fragebogen die passende Option wählen.
- Krankenversicherung klären – gesetzlich freiwillig oder privat, aber auf keinen Fall gar nicht.
- Altersvorsorge aufsetzen – freiwillige Rentenbeiträge oder Rürup, und sei es mit kleinem Betrag.
- Einnahmen und Ausgaben dokumentieren – Belege sammeln, Rücklagen für die Steuer bilden (eine Faustregel ist ein fester Prozentsatz jeder Einnahme auf ein separates Konto).
Zahlen und Einordnung
Bundesweit waren Ende 2024 rund 32.300 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gültig angemeldet – ein Plus von 5,3 Prozent gegenüber 2023 (30.600), aber weiterhin klar unter dem Vor-Corona-Niveau von 40.400 (Ende 2019). Diese Zahlen des Statistischen Bundesamts lassen sich nach Bundesländern aufschlüsseln; die exakte Zahl für Schleswig-Holstein veröffentlicht Destatis in seiner Länder-Tabelle. Für verbindliche Landeszahlen und die aktuelle Verwaltungspraxis ist das LASG Neumünster die richtige Anlaufstelle.
Entscheidend ist weniger die Statistik als das Grundmuster dahinter: Die Anmeldung nach dem ProstSchG erfasst nur einen Teil der Tätigen – und über deren steuerliche und soziale Absicherung sagt sie ohnehin nichts aus. Genau diese Lücke schließt du nur selbst.
Fazit
Schleswig-Holstein macht es Sexarbeiterinnen bei den Steuern in einem Punkt leichter als viele andere Bundesländer: Statt einer starren Tagespauschale nach dem Düsseldorfer Verfahren gilt die normale Besteuerung auf den tatsächlichen Gewinn – mit Betriebsausgaben, Freibeträgen und der großzügigen Kleinunternehmergrenze. Der Preis ist Eigenverantwortung: Du meldest dich selbst beim Finanzamt an, führst Buch und legst Rücklagen zurück.
Die größere Baustelle ist die Sozialversicherung. Krankenversicherung ist Pflicht, aber musst du selbst organisieren; Rentenversicherung ist freiwillig – und wer sie ignoriert, riskiert Altersarmut. Wer beides früh regelt, verwandelt ein unübersichtliches Thema in eine solide berufliche Grundlage.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Für deine konkrete Situation sind das zuständige Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung, deine Krankenkasse sowie eine auf Selbstständige spezialisierte Steuerberatung die verbindlichen Ansprechpartner. Für alles rund um die Anmeldung nach dem ProstSchG hilft das LASG Neumünster weiter. Nutze diese Stellen – sie beraten vertraulich, und die erste Frage kostet nichts.