Wer in Schleswig-Holstein in der Sexarbeit tätig ist, hat es mit zwei völlig verschiedenen Systemen zu tun – und die meisten Missverständnisse entstehen, weil beide im Alltag durcheinandergeraten. Auf der einen Seite stehen Behörden: Sie melden an, prüfen, erteilen Erlaubnisse, führen Akten. Auf der anderen Seite steht ein Netz aus Beratungsstellen, die anonym arbeiten, der Schweigepflicht unterliegen und keine Daten an Ämter weitergeben.
Dieser Unterschied ist keine Formalie. Er entscheidet darüber, wem du was erzählen kannst, ohne dass daraus ein Vorgang wird. Und er entscheidet im Ernstfall darüber, ob du überhaupt Hilfe holst. Dieser Überblick sortiert die Anlaufstellen in Schleswig-Holstein danach, was sie tatsächlich leisten – und was sie ausdrücklich nicht tun.
Zwei Systeme, zwei Logiken
Was die Behörden machen
Schleswig-Holstein hat die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ungewöhnlich klar aufgeteilt – und stärker zentralisiert als viele andere Bundesländer.
Für die Anmeldung als Prostituierte oder Prostituierter und für die verpflichtende Gesundheitsberatung ist landesweit das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster zuständig, Steinmetzstraße 1–11. Termine werden telefonisch oder elektronisch vereinbart (04321 913-880, [email protected]). Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Fachaufsicht führt das für Gleichstellung zuständige Landesministerium. Wie der Ablauf im Detail aussieht, welche Unterlagen du brauchst und wie lange eine Bescheinigung gilt, haben wir im Detail im Leitfaden zur Anmeldung nach ProstSchG aufgeschrieben.
Für die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes – also Bordell, Laufhaus, Prostitutionsfahrzeug, Escortagentur oder Prostitutionsveranstaltung – sind dagegen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, mit Fachaufsicht beim Wirtschaftsministerium. In Kiel läuft das über die Gewerbeabteilung im Bürger- und Ordnungsamt, in Lübeck über den entsprechenden Fachdienst der Hansestadt. Geprüft werden dabei die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person sowie ein Betriebskonzept mit räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen.
Daneben regeln die Kommunen über Sperrbezirksverordnungen und das Baurecht, wo gearbeitet werden darf. Das ist von Ort zu Ort verschieden und wird nirgends landesweit einheitlich veröffentlicht – wer sicher gehen will, fragt bei der örtlichen Ordnungsbehörde nach. Die Systematik dahinter erklärt unser Beitrag dazu, wo Sexarbeit in Schleswig-Holstein erlaubt ist und wo nicht.
Was die Beratungsstellen machen
Beratungsstellen sind keine Behörden. Sie arbeiten kostenlos, auf Wunsch anonym, unterliegen der Schweigepflicht und melden nichts weiter. Sie können dich zu Behörden begleiten, für dich übersetzen, Anträge mit dir durchgehen, dich an Anwältinnen, Ärztinnen oder Schuldnerberatung weitervermitteln – aber sie entscheiden nichts und dokumentieren nichts in deiner Ämterakte.
Praktisch heißt das: Die schwierige Frage stellst du zuerst dort. Erst danach gehst du zur Behörde, wenn es überhaupt nötig ist.
Die vier Anlaufstellen, die du kennen solltest
cara*SH – die Fachberatungsstelle für Sexarbeitende
cara*SH ist seit Anfang 2018 die landesweite Fachberatungsstelle für Sexarbeitende aller Geschlechter in Schleswig-Holstein. Träger ist das Frauenwerk der Nordkirche, finanziert wird die Stelle vom Landesministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung. Sitz ist die Christianstraße 6 in 24534 Neumünster (0151 723 122 06, [email protected]).
Das Team besteht aus Sozialpädagoginnen und einer Juristin – das ist der entscheidende Punkt: Rechtsfragen zu Aufenthalt, Anmeldung, Verträgen oder Betreiberauflagen landen hier nicht bei jemandem, der sie erst nachschlagen muss. Beraten wird zu allen Fragen rund um Prostitution und Sexarbeit, ausdrücklich auch zum ProstSchG selbst. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und mehrsprachig; die Website liegt in mehreren Sprachen vor.
Wichtig für alle, die nicht nach Neumünster fahren wollen oder können: cara*SH arbeitet aufsuchend. Beratung findet telefonisch statt, landesweit vor Ort und bei Bedarf auch dort, wo du arbeitest oder wohnst. Zum Angebot gehört auch Begleitung zu Behörden und die Frage nach Ausstieg oder Umstieg – ergebnisoffen, nicht als Programm.
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. – Beratung mit Blick auf Erwerbsarbeit
Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. in Kiel (Walkerdamm 1, 24103 Kiel, 0431 678830) betreibt eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen mit persönlicher Beratung in Kiel, Lübeck und Flensburg sowie telefonisch. Der Verein bringt über 30 Jahre Erfahrung in der beruflichen Frauenberatung mit, und genau das ist seine Besonderheit: Der Blick liegt stark auf Erwerbsarbeit, Selbstständigkeit und beruflicher Orientierung.
Das ist relevant, weil viele Probleme in der Sexarbeit keine Sexarbeitsprobleme sind, sondern ganz normale Selbstständigenprobleme: Buchführung, Vorauszahlungen, Krankenversicherung, Altersvorsorge. Schleswig-Holstein gehört zum sogenannten Norddeutschen Verbund und wendet kein Düsseldorfer Verfahren an – hier läuft die Besteuerung regulär über das Finanzamt. Wer das noch nicht sortiert hat, findet die Grundlagen in unserem Text darüber, wie Steuern und Sozialversicherung in Schleswig-Holstein tatsächlich funktionieren.
Das Frauennetzwerk führt außerdem den Runden Tisch Sexarbeit in Kiel und ist an thematischen Runden Tischen in Lübeck und Flensburg beteiligt. Die Beratung ist kostenlos.
contra – wenn Zwang, Ausbeutung oder Menschenhandel im Spiel sind
contra ist die einzige Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein. Sie berät und begleitet Frauen – Migrantinnen wie Deutsche – kostenlos, anonym, in der jeweiligen Muttersprache und landesweit mobil, also dort, wo die Unterstützung gebraucht wird. Themen sind Zwangsprostitution, Zwangsehe, Menschenhandel, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und Gewalt gegen Frauen allgemein.
Kontakt: Postfach 35 20, 24034 Kiel, Telefon 0431 55779191, [email protected]. Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr. contra ist Mitglied im Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein.
Die Abgrenzung ist wichtig und wird oft falsch verstanden: contra ist keine Stelle, die Sexarbeit als solche problematisiert. Sie ist die Adresse für den Fall, dass jemand über dich verfügt – dass Papiere einbehalten werden, Schulden konstruiert werden, jemand mitverdient, der nicht mitverdienen dürfte, oder du nicht gehen kannst, wenn du gehen willst.
Gesundheit: Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und die Aidshilfen
Die verpflichtende Gesundheitsberatung nach dem ProstSchG beim LASG ist eine Beratung, keine Untersuchung. Für Tests und Behandlung gibt es ein eigenes Netz.
Die Kieler Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit beim Amt für Gesundheit (Fleethörn 18–24, 24103 Kiel, 0431 9016666) bietet Sexarbeitenden anonyme und kostenlose Beratung, Untersuchung und Behandlung bei sexuell übertragbaren Infektionen – HIV, Hepatitis, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhoe – sowie Verhütungsberatung. Bemerkenswert: Nach Absprache kommt die Stelle für Sprechstunden auch in Modellwohnungen, Escortagenturen und Bordelle. Auch Lübeck unterhält eine Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV mit der Möglichkeit anonymer Untersuchungen; weitere Angebote laufen über die Gesundheitsämter der Kreise.
Daneben gibt es fünf Aidshilfen im Land: Kiel, Lübeck, Neumünster, Heide und Nordfriesland. Beratung nach dem Infektionsschutzgesetz ist anonym und kostenfrei; bei manchen Tests können geringe Laborkosten anfallen, üblich sind etwa 5 bis 10 Euro pro Test. Das ist regional unterschiedlich – frag vorher nach, statt es vorauszusetzen.
Die Kondompflicht des ProstSchG richtet sich übrigens an die Kundschaft, nicht an dich; Betreiber müssen darauf hinwirken, dass sie eingehalten wird. Das ist im Konfliktfall ein Argument, das dir gehört.
Wenn etwas passiert ist: das Gewaltschutznetz
Vertrauliche Spurensicherung – Beweise ohne Anzeige
Das vielleicht unterschätzteste Angebot im Land: Bei der vertraulichen Spurensicherung dokumentieren speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte Verletzungen und sichern Spuren, ohne dass die Polizei informiert wird, wenn du das nicht willst. Die Befunde werden aufbewahrt und können später vor Gericht verwendet werden – oder eben nie.
Getragen wird das in Schleswig-Holstein von der Rechtsmedizin der Universitätskliniken in Kiel und Lübeck sowie in Hamburg-Eppendorf, ergänzt um ein Netz von Partnerkliniken. Für Betroffene ist das Angebot kostenlos; die Landesregierung fördert es seit 2024 im Rahmen des Opferschutzes mit 550.000 Euro jährlich. Informationen und Standorte stehen auf vertrauliche-spurensicherung-sh.de.
Warum das für Sexarbeitende besonders zählt: Es entkoppelt die Entscheidung „Beweise sichern" von der Entscheidung „Anzeige erstatten". Du musst nicht in der Nacht des Übergriffs entscheiden, ob du dich auf ein Verfahren einlassen willst, in dem dein Beruf zum Thema wird.
Rund um die Uhr: 116 016
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist unter 116 016 rund um die Uhr, kostenlos und auf Wunsch anonym erreichbar. Beratung gibt es in 18 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache, zusätzlich per Chat und E-Mail über hilfetelefon.de. Die Nummer erscheint nicht auf der Telefonrechnung. Ausdrücklich zu den Themen gehören auch Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser
Schleswig-Holstein fördert ein dichtes Netz: rund 24,5 Beratungsstellen sind im Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) organisiert, dazu kommen 17 Frauenhäuser an 18 Standorten. Die meisten Häuser sind autonom und in Vereinsträgerschaft. Diese Stellen sind nicht auf Sexarbeit spezialisiert – aber sie sind da, wo keine Fachberatungsstelle in erreichbarer Nähe sitzt, und sie kennen die Wege ins übrige Hilfesystem.
Anzeige, Opferschutz und Entschädigung
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat einen eigenen Bereich Opferschutz und Opferhilfe, eine Onlinewache für Anzeigen und Hinweise sowie eine Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* für queere Gewaltbetroffene. Auf Landesebene gibt es zusätzlich eine Opferschutzbeauftragte als zentrale Anlaufstelle. Der Weisse Ring ist mit Außenstellen im Land vertreten und leistet praktische Unterstützung, unter anderem bei psychosozialer Prozessbegleitung.
Finanziell greift seit dem 1. Januar 2024 das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV), das das frühere Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat. Anspruch hat grundsätzlich, wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird – unabhängig davon, ob der Täter gefasst, verurteilt oder zahlungsfähig ist. Der Beruf spielt dabei keine Rolle. Zuständig ist in Schleswig-Holstein wiederum das LASG, Anträge sind auch online über die Sozialplattform möglich.
Besonders praktisch sind die Schnellen Hilfen in einer Traumaambulanz: Erste Sitzungen können als Soforthilfe in Anspruch genommen werden, bevor über den eigentlichen Antrag entschieden ist. Wie viele Sitzungen das genau sind und bis wann der Antrag nachgereicht werden muss, unterscheidet sich nach Personengruppe – das klärt das LASG oder die Ambulanz direkt beim ersten Kontakt. Behandelt werden kann nur in Ambulanzen, mit denen die Behörde einen Vertrag hat; die aktuelle Liste führt das LASG.
Sicherheit im Alltag: was keine Beratungsstelle ersetzt
Beratung greift, wenn etwas schiefgeht. Die meisten Vorfälle lassen sich aber vorher entschärfen – mit Routinen, die nichts kosten:
- Jemand weiß, wo du bist. Adresse, Uhrzeit, geplantes Ende, plus ein vereinbarter Rückmeldezeitpunkt. Eine Kollegin, eine Freundin, egal – Hauptsache, es fällt jemandem auf, wenn die Nachricht ausbleibt.
- Ein Codewort. Ein unauffälliger Satz am Telefon, der „hol Hilfe" bedeutet, funktioniert auch dann, wenn jemand mithört.
- Vorabklärung schriftlich. Was vereinbart ist, steht vor dem Termin fest – Leistung, Dauer, Preis. Wer nachverhandeln will, sobald die Tür zu ist, ist ein Warnsignal, kein Kunde.
- Kein Termin ohne verifizierbaren Kontakt. Rückrufnummer, die auch klingelt. Anzahlung bei Neukunden. Beides filtert mehr heraus, als man erwartet.
- Der Aliasname. Das ProstSchG erlaubt, die Anmeldebescheinigung auf einen Aliasnamen ausstellen zu lassen. Das musst du bei der Anmeldung ausdrücklich ansprechen – frag beim LASG danach, bevor der Termin läuft, nicht danach.
- Fluchtweg und Türlogik. Wer in einer fremden Wohnung arbeitet, sollte wissen, wie sie sich von innen öffnet.
Gerade Alleinarbeit in Wohnungen ist die verletzlichste Konstellation – und zugleich die, die durch enge Sperrbezirksregelungen und Baurecht oft alternativlos wird. Das ist keine individuelle Nachlässigkeit, sondern ein strukturelles Ergebnis.
Wo die Landkarte dünn wird
Das Beratungsnetz in Schleswig-Holstein ist im Vergleich gut ausgebaut, aber es ist ein Flächenland. Persönliche Fachberatung konzentriert sich auf die Achse Kiel–Lübeck–Neumünster–Flensburg. Wer in Dithmarschen, Nordfriesland oder im Kreis Steinburg arbeitet, ist auf Telefonberatung und die aufsuchende Arbeit angewiesen – die es gibt, die aber terminiert werden muss.
Dazu kommt die Grenzlage: Zwischen Hamburg, Dänemark und der Metropolregion wechseln viele Arbeitsorte häufig. Eine Anmeldung gilt bundesweit, die kommunalen Regeln zum Arbeitsort tun das ausdrücklich nicht. Wer den Standort wechselt, prüft die örtliche Lage neu.
Was sich 2026 bewegt
Der rechtliche Rahmen steht gerade unter Beobachtung. Die Bundesregierung hat dem Bundestag am 24. Juni 2025 die unabhängige Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorgelegt, erstellt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN). Befragt wurden über 2.300 Personen in der Prostitution – eine der größten Erhebungen dieser Art. Der Bericht listet 46 Empfehlungen und 18 weitere Prüfempfehlungen auf und benennt Stärken wie Schwächen des Gesetzes. Eine unabhängige Expertenkommission arbeitet seit ihrer Auftaktsitzung am 24. November 2025 an konkreten Vorschlägen.
Parallel läuft die politische Debatte über ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell, die von Teilen der Union vorangetrieben und von Berufsverbänden und Fachberatungsstellen abgelehnt wird. Entschieden ist nichts.
Die Zahlen dazu: Bundesweit waren zum Jahresende 2025 rund 32.500 Personen gültig nach ProstSchG angemeldet, ein Plus von 0,7 Prozent gegenüber 2024. Etwa 74 Prozent davon waren zwischen 21 und 44 Jahre alt. Die Zahl der Erlaubnisse für Prostitutionsgewerbe lag nahezu unverändert bei rund 2.260. Wie viele davon auf Schleswig-Holstein entfallen, weist das Statistische Bundesamt in seiner Ländertabelle aus – die aktuelle Zahl solltest du dort oder beim LASG nachschlagen statt sie zu schätzen.
Das Wichtigste in einem Absatz
Merk dir vier Kontakte, dann hast du das Wesentliche: cara*SH für alles rund um Sexarbeit und Recht, das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation in Kiel für Beruf, Selbstständigkeit und Beratung in Lübeck und Flensburg, contra bei Zwang und Ausbeutung, und die 116 016 für den Moment, in dem es keinen Termin geben kann. Für Tests und Behandlung die kommunale Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit oder die Aidshilfe vor Ort, für Beweissicherung nach Gewalt die vertrauliche Spurensicherung an den Unikliniken.
Behörde ist das LASG in Neumünster für Anmeldung und Gesundheitsberatung, Kreis oder kreisfreie Stadt für Gewerbeerlaubnisse, die örtliche Ordnungsbehörde für die Frage, wo gearbeitet werden darf. Verbindliche Auskünfte gibt es nur dort – alles andere in diesem Text ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Und der Satz, der am häufigsten zu spät gesagt wird: Die Nummer, die du im Ernstfall brauchst, solltest du dir heraussuchen, solange kein Ernstfall ist.