Die geliehene Adresse: Warum die Airbnb-Wohnung 2026 zum meistumkämpften Arbeitsplatz der Schweizer Sexarbeit wird

Es ist die vielleicht leiseste Verschiebung im Schweizer Erotikgewerbe: Wo früher ein Salon mit rotem Licht, festen Öffnungszeiten und einer Betriebsleiterin stand, steht 2026 immer öfter eine anonyme Zwei-Zimmer-Wohnung mit Selfcheck-in-Box am Türrahmen. Kein Schild, kein Empfang, kein Vertrag – nur ein Zahlencode und eine Buchung, die morgen wieder verfällt. Die Kurzzeitmietwohnung ist zum neuen Arbeitsort geworden. Und genau in dem Moment, in dem sie sich durchgesetzt hat, gerät sie von mehreren Seiten gleichzeitig unter Druck.

Dieser Artikel schaut nicht auf die Strasse und nicht auf den klassischen Salon, sondern auf diesen spezifischen, neuen Ort: die gebuchte Wohnung. Warum sie so attraktiv geworden ist, was rechtlich wirklich dahintersteckt – und warum 2026 ausgerechnet das Wohnungsrecht, nicht das Sexgewerberecht, zur grössten Unbekannten wird.

Warum die Wohnung den Salon verdrängt hat

Die Bewegung ist gut dokumentiert. Behörden und Fachstellen beobachten seit Jahren, dass kleine und mittlere Erotikbetriebe verschwinden und sich die Arbeit in einzelne Wohnungen, Studios und Hotelzimmer verlagert. Im Kanton Bern hält die kantonale Fachkommission in ihrem Jahresbericht ausdrücklich fest, dass sich Sexarbeitende zunehmend über Plattformen wie Airbnb in Wohnungen und Studios einmieten. In der Zentralschweiz sprechen Polizeistellen offen davon, dass Bordelle zurückgehen, während die Arbeit in Kurzzeitwohnungen boomt. Und in Winterthur führte 2026 erneut ein Escort-Chat die Polizei zu einer Liegenschaft, die schon wegen Sexpartys aufgefallen war.

Die Gründe, warum die Wohnung den Salon schlägt, liegen aus Sicht vieler Anbieterinnen auf der Hand:

  • Kontrolle über den Rahmen. Wer selbst bucht, entscheidet über Lage, Ausstattung, Kundschaft und Preis – ohne Prozente an einen Betrieb abzugeben.
  • Diskretion. Eine normale Wohnadresse in einem Wohnquartier fällt weniger auf als ein bekannter Salon mit Ruf und Stammpublikum.
  • Flexibilität und Mobilität. Ein paar Tage in Zürich, dann Basel, dann Bern: Die «Tour» durch die Deutschschweiz lässt sich mit Kurzzeitmiete tageweise takten, ohne dauerhaften Mietvertrag.
  • Niedrige Einstiegshürde. Keine Kaution über Monate, keine Ablösesumme, keine Bindung.

Aus der Distanz betrachtet ist das eine klassische Plattform-Ökonomie-Geschichte: Ein Zwischenhändler – der Salon – wird durch eine App ersetzt, die Angebot und Raum direkt zusammenbringt. Nur ist der Zwischenhändler in diesem Fall nie nur Vermieter gewesen. Er war auch Infrastruktur: Sicherheit an der Tür, jemand, der merkt, wenn ein Termin zu lange dauert, ein Ort, den Fachstellen kennen und aufsuchen können. Genau dieser Teil fällt in der gebuchten Wohnung weg.

Der blinde Fleck: Unsichtbarkeit ist kein Schutz

Die verlockende Erzählung lautet: Weg vom Betrieb heisst mehr Selbständigkeit heisst mehr Schutz. Fachstellen widersprechen dieser Gleichung deutlich. Die Verlagerung in einzelne Wohnungen bringe nicht zwingend höhere Selbständigkeit und damit besseren Schutz vor Ausbeutung – sie erschwere aber den Zugang von Behörden und Beratungsstellen zu den Sexarbeitenden erheblich.

Das ist der zentrale, oft übersehene Punkt. Eine Wohnung, die niemand als Arbeitsort kennt, ist auch eine Wohnung, in die keine aufsuchende Beratung kommt, keine Präventionsstelle, keine Kollegin, die zufällig nebenan arbeitet. Fachstellen wie Xenia in Bern (Langmauerweg 1) oder die Angebote in anderen Kantonen leben davon, dass sie Orte kennen und regelmässig besuchen. Wechselt die Adresse alle drei Tage und steht sie in keinem Verzeichnis, verschwindet die Person aus dem Radar der Unterstützung – nicht aus dem Radar der Kundschaft.

Es gibt auch eine dunklere Seite dieser Unsichtbarkeit. Ermittler beobachten seit der Pandemie, dass kriminelle Strukturen gezielt Kurzzeitwohnungen nutzen, gerade weil sie schwer zu kontrollieren sind und ständig wechseln. Wer selbstbestimmt in einer gebuchten Wohnung arbeitet, teilt sich den Kanal damit ungewollt mit Konstellationen, in denen andere über die Buchung, den Schlüssel und das Geld bestimmen. Für die Betroffene heisst das: Die reine Tatsache «ich arbeite in einer Airbnb-Wohnung» sagt nichts über Freiwilligkeit aus – und macht es für Aussenstehende schwerer, den Unterschied zu erkennen. Wer die Anzeichen von Ausbeutung im Umfeld erkennen will, findet dazu eigene, ausführliche Hinweise; für die eigene Situation gilt: Kontrolle über Schlüssel, Buchung und Einnahmen ist der Lackmustest.

Drei Zangen, die sich 2026 gleichzeitig schliessen

Das eigentlich Neue an 2026 ist nicht der Trend selbst – der läuft seit Jahren. Neu ist, dass drei voneinander unabhängige Regelwerke gleichzeitig anfangen, den gebuchten Arbeitsplatz einzuengen. Keines davon wurde für die Sexarbeit geschrieben. Alle drei treffen sie.

Erste Zange: Die Plattform selbst

Airbnb verbietet in seinen Nutzungsbedingungen bezahlte sexuelle Dienstleistungen in den vermittelten Unterkünften ausdrücklich. Das ist kein toter Buchstabe: Wird eine Buchung entsprechend gemeldet – durch Nachbarn, Gastgeber oder Algorithmen, die auffällige Muster erkennen –, drohen Kontosperrung, Stornierung mitten im Aufenthalt und der Verlust des hinterlegten Profils. Für Sexarbeitende ist das doppelt heikel: Recherchen zeigen seit Jahren, dass die Plattform beim Umgang mit dieser Nutzungsgruppe zu pauschalen Sperren neigt – teils auch dann, wenn gar nicht in der Wohnung gearbeitet, sondern nur privat gereist wird. Wer sein reales Profil, seine Zahlungsdaten und seine Reisehistorie an eine solche Buchung knüpft, riskiert also nicht nur einen Termin, sondern die Infrastruktur, mit der er überhaupt Wohnungen bucht. Das Deplatforming-Risiko, das aus der digitalen Selbstvermarktung bekannt ist, gilt hier genauso für den Arbeitsort.

Zweite Zange: Das Zweckentfremdungs- und Wohnungsrecht

Das ist die grosse, unterschätzte Entwicklung des Jahres. Im Juni 2026 hat das Bundesgericht der Stadt Zürich recht gegeben: Sie darf Business Apartments und dauerhaft als Kurzzeitunterkunft genutzte Wohnungen in Wohnzonen künftig einschränken. Betroffen sind rund 5’320 Temporärwohnungen; die Umsetzung greift ab Herbst 2026. Das Gericht anerkannte ein überwiegendes öffentliches Interesse am Schutz von knappem Wohnraum – stärker als die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit der Vermieter.

Andere Städte gehen denselben Weg. Basel-Stadt hat die Kurzzeitvermietung im Gasttaxengesetz geregelt: Ganze Wohnungen dürfen nur eine begrenzte Zahl von Tagen pro Kalenderjahr an Gäste vermietet werden, Anbieter sind melde- und registrierungspflichtig, und wer daraus ein Geschäft mit Serviceleistungen macht, braucht eine gewerbliche Bewilligung.

Für die Sexarbeit bedeutet dieser Umbau: Das Angebot an genau jenen anonymen, tageweise buchbaren Wohnungen schrumpft dort, wo die Nachfrage am grössten ist – in Städten und Agglomerationen. Weniger legal betriebene Kurzzeitwohnungen heisst höhere Preise, mehr Graubereich und mehr Anbieter, die ins rechtlich Unklare ausweichen. Die Zange, die hier zudrückt, hat mit Erotik nichts zu tun – sie ist wohnungspolitisch motiviert – trifft die Branche aber frontal.

Dritte Zange: Die Sexgewerbe-Bewilligung

Unabhängig von Plattform und Wohnungsrecht bleibt die kantonale Regulierung des Sexgewerbes. Und hier wird oft falsch gerechnet. Viele gehen davon aus, dass eine gemietete Ferienwohnung «privat» und damit unreguliert sei. Das stimmt nur für sehr enge Konstellationen.

Am Beispiel Kanton Bern lässt sich die Logik gut zeigen: Wer allein oder mit höchstens einer weiteren Person in maximal zwei Räumen arbeitet, braucht keine Betriebsbewilligung – muss die Tätigkeit aber als Kleinstbetrieb melden. Sobald jemand aber eine Wohnung anmietet und sie einer weiteren Sexarbeiterin überlässt, untervermietet oder mehr als eine zusätzliche Person einbezieht, entsteht in der Regel eine Bewilligungspflicht für einen Sexbetrieb. Anders gesagt: Die Grenze zwischen «private Arbeitswohnung» und «bewilligungspflichtiger Betrieb» verläuft nicht am Mietvertrag, sondern an der Zahl der Personen und Räume. Die genauen Schwellen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton – die Frage, wann aus einer geteilten Wohnung ein Betrieb wird, ist ein Thema für sich.

Entscheidend für die Kurzzeitmiete: Diese drei Zangen wirken kumulativ. Eine Wohnung kann plattformkonform sein, aber wohnungsrechtlich unzulässig; sie kann wohnungsrechtlich sauber sein, aber ein bewilligungspflichtiger Betrieb; sie kann sexgewerberechtlich unproblematisch sein und trotzdem gegen die Airbnb-AGB verstossen. Wer nur an eine Ebene denkt, übersieht die anderen zwei.

Was das für Anbieterinnen konkret heisst

Aus dieser Gemengelage lässt sich kein pauschales «erlaubt» oder «verboten» ableiten – aber eine Reihe von praktischen Konsequenzen, die den Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem riskanten Setup ausmachen.

Trenne Arbeitsort und digitale Identität. Wenn du eine Wohnung als Arbeitsort nutzt, verknüpfe sie nicht mit demselben Profil, über das du privat reist oder das an deine Ausweisdaten und deine Hauptzahlungskarte gebunden ist. Ein Deplatforming trifft sonst beides auf einmal. Wie du eine sperrfeste digitale Marke aufbaust, ist ein eigenes Thema.

Kläre die kantonale Meldepflicht, bevor du buchst – nicht danach. In vielen Kantonen ist bereits die Aufnahme der Sexarbeit meldepflichtig, unabhängig vom Ort. Die Wohnung ändert nichts an der Grundpflicht, deine Tätigkeit anzumelden und den Aufenthaltsstatus zu klären. Wer neu in der Schweiz arbeitet, sollte die 90-Tage-Grenze und die Meldelogik vorab kennen.

Rechne die Personen- und Raumschwelle durch. Sobald eine zweite Kollegin dazukommt, du eine Wohnung weitergibst oder untervermietest, kann aus der «privaten» Miete ein bewilligungspflichtiger Betrieb werden – mit allen Pflichten, die daran hängen. Kläre das für deinen Kanton, bevor ihr euch die Miete teilt.

Prüfe die wohnungsrechtliche Lage der Stadt. In Zürich und anderen Städten werden dauerhaft als Kurzzeitunterkunft genutzte Wohnungen ab 2026 zurückgedrängt. Eine Wohnung, die heute noch als Ferienunterkunft läuft, kann morgen umgenutzt oder aus dem Angebot genommen werden – das ist ein Planungsrisiko für jede längere «Tour».

Ersetze die verlorene Infrastruktur bewusst. Das, was der Salon nebenbei geleistet hat – jemand, der weiss, wo du bist, und der reagiert, wenn etwas nicht stimmt –, musst du in der Wohnung aktiv organisieren: ein Check-in-/Check-out-System mit einer Vertrauensperson, ein Sicherheitsprotokoll für neue Kunden und der Kontakt zu einer Fachstelle, die deine reale Situation kennt. Die Anonymität, die dich vor der Nachbarschaft schützt, schützt dich nicht vor einem schlecht gescreenten Termin.

Fazit: Die Wohnung ist ein Werkzeug, kein Freipass

Die Kurzzeitmietwohnung ist zur Standard-Infrastruktur eines grossen Teils der Schweizer Sexarbeit geworden – weil sie Kontrolle, Diskretion und Flexibilität verspricht. Diese Versprechen sind real. Aber 2026 zeigt, dass die gebuchte Adresse kein neutraler, regelfreier Raum ist. Sie steht im Schnittpunkt von Plattform-AGB, einem sich verschärfenden Wohnungsrecht und der kantonalen Sexgewerbe-Regulierung – und zusätzlich am Rand des Sichtfelds jener Stellen, die im Ernstfall helfen könnten.

Wer das mitdenkt, kann die Wohnung als das nutzen, was sie sein kann: ein flexibles, selbstbestimmtes Werkzeug. Wer es ausblendet, verwechselt Unsichtbarkeit mit Sicherheit. Der Unterschied entscheidet sich nicht am Türcode, sondern an den drei Fragen, die vor der Buchung kommen: Wem gehört die Kontrolle über den Schlüssel, verträgt sich das Setup mit dem Recht des Kantons – und wer weiss, dass du dort bist?

6love versteht sich als sachliche Informationsplattform für die Erotikbranche in der Schweiz. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; die konkreten Melde-, Bewilligungs- und Wohnvorschriften unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Fachstellen wie Xenia (Bern) und die kantonalen Beratungsangebote informieren vertraulich und kostenlos.