Ein einziges Lokal im ganzen Kanton: Wo Sexarbeit in Neuenburg 2026 erlaubt ist – und warum die Gemeinde über den Ort entscheidet

Ende 2025 zählte der Kanton Neuenburg 58 aktive Orte, an denen legal Sexarbeit stattfand: 39 Salons, 18 private Wohnungen – und genau ein spezialisiertes öffentliches Lokal. Ein einziges, im ganzen Kanton. Diese Zahl erzählt mehr über die Neuenburger Realität als jeder Gesetzestext. Denn das kantonale Recht hat diese Kategorie – die «Bar mit Sexarbeit» – vor Jahren ausdrücklich geschaffen und erlaubt. Dass es sie fast nirgends gibt, liegt nicht am Kanton. Es liegt an den Gemeinden.

Genau hier verläuft die Linie, die dieser Text nachzeichnet. Nicht die Frage, ob Sexarbeit in Neuenburg erlaubt ist – das ist sie, sie ist in der ganzen Schweiz legal. Sondern die Frage, wo genau sie stattfinden darf. Und die beantwortet der Kanton nur zur Hälfte. Die andere Hälfte beantworten Bauzonen, kommunale Reglemente und ein Vetorecht, das jede Gemeinde in der Hand hält.

Der Kanton sagt, was erlaubt ist – die Gemeinde, wo

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Neuenburg das Gesetz über Prostitution und Pornografie (Loi sur la prostitution et la pornographie, LProst, vom 30. August 2016). Es löste eine ältere Regelung aus dem Jahr 2005 ab und ordnet die Materie in Kategorien: den Salon, das spezialisierte öffentliche Lokal, die Escort-Tätigkeit – und, als klares Verbot, den öffentlichen Raum. Zuständig für den Vollzug ist das kantonale Secteur du contrôle des relations et des conditions de travail (ORCT), angesiedelt beim Service de l’emploi im Département de l’économie, de la sécurité et de la culture. Es führt die Bewilligungen, nimmt die Meldungen entgegen und kontrolliert.

Was der Kanton mit diesem Gesetz aber gerade nicht entscheidet, ist der Ort. Die LProst definiert die zulässigen Formen der Sexarbeit. Wo ein Salon stehen darf, ob eine Gemeinde eine Sexarbeitsbar bei sich duldet, in welcher Bauzone das alles Platz hat – diese räumlichen Fragen fallen ins kommunale Recht und ins Baurecht. Der Kanton öffnet die Tür, die Gemeinde bestimmt den Raum dahinter. Dass in der Schweiz jeder Kanton diese Aufteilung anders schneidet, ist der eigentliche Grund, warum sich die kantonale Regelung nur gemeinde-genau lesen lässt – und Neuenburg ist dafür ein besonders klares Beispiel.

Der Salon: erlaubt – aber nur, wo die Zone ihn zulässt

Der Salon ist in Neuenburg mit 39 Betrieben die mit Abstand häufigste Form. Wer einen führen will, meldet ihn vor der Aufnahme der Tätigkeit beim ORCT an und beantragt eine Betriebsbewilligung (autorisation d’exploiter). Dem Gesuch beizulegen sind unter anderem eine Ausweiskopie – bei ausländischen Betreiberinnen und Betreibern die Bewilligung, die zur selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt –, eine Bestätigung der Ausgleichskasse über den Selbständigenstatus und, bei juristischen Personen, ein Handelsregisterauszug. Die verantwortliche Person muss der Behörde ausserdem Zahl und Identität der im Salon tätigen Personen melden.

Das ist die kantonale Seite. Die kommunale Seite kommt oft erst dann ins Spiel, wenn das Gesuch längst läuft – und sie kann härter sein. Ein Salon ist baurechtlich eine Nutzung wie andere auch, und ob diese Nutzung an einer bestimmten Adresse zulässig ist, ergibt sich aus dem kommunalen Zonenplan und dem Baureglement (in La Chaux-de-Fonds etwa dem Règlement d’aménagement communal). Eine Wohnzone verträgt einen Salon anders als eine Misch- oder Gewerbezone; Immissions-, Lärm- und Nutzungsvorschriften greifen unabhängig davon, dass das Gewerbe an sich legal ist. Diese Logik – nicht ein Sex-Sondergesetz, sondern das gewöhnliche Bau- und Zonenrecht entscheidet über den Standort – ist keine Neuenburger Eigenheit. Andere Kantone regeln Sexarbeit faktisch über das Bauamt, und wo eine Gemeinde einen Zonenplan über die Bewilligung stellt, kann eine kantonal einwandfreie Konstellation an der Adresse scheitern.

Die praktische Konsequenz: Wer in Neuenburg einen Salon eröffnen will, braucht zwei grüne Lichter. Das kantonale ORCT prüft Person, Selbständigkeit und Betrieb. Die Gemeinde – konkret ihre Bau- und Polizeibehörde – prüft, ob die Adresse in ihrer Zonenordnung überhaupt zulässig ist. Fehlt eines der beiden, gibt es keinen legalen Salon.

Das spezialisierte Lokal: gesetzlich geschaffen, kommunal ausgebremst

Die auffälligste Neuerung der LProst war 2017 das établissement public spécialisé – vereinfacht: die Bar oder das Cabaret, in dem Sexarbeit ausdrücklich erlaubt ist. Zuvor war Prostitution in öffentlichen Betrieben (Bars, Restaurants) grundsätzlich untersagt. Das Gesetz durchbrach das für eine eng umrissene Sonderform: den spezialisierten Betrieb, der einer besonderen Bewilligung nach dem Gesetz über die Gewerbepolizei (Loi sur la police du commerce, LPCom, vom 18. Februar 2014) bedarf. Die Ausführungsbestimmungen verlangen, dass die Tätigkeit «von aussen klar erkennbar» ist und der Zutritt für Minderjährige sichtbar untersagt wird.

Und genau in dieses neue Gefäss schrieb der Gesetzgeber das kommunale Vetorecht hinein: Eine Gemeinde kann die Ansiedlung eines spezialisierten öffentlichen Lokals, das ihr nicht passt, verhindern. Nicht nur über die Zone – direkt. Das Ergebnis lässt sich an der Statistik ablesen: Ende 2025 existierte im ganzen Kanton genau ein solcher Betrieb. Eine Kategorie, die das kantonale Parlament ausdrücklich legalisieren wollte, wurde von den Gemeinden nahezu vollständig leergelassen.

Daraus lässt sich für Betreiberinnen und Betreiber eine nüchterne Regel ableiten: Die spezialisierte Bar ist rechtlich möglich, aber sie ist keine Option, die man einfach beantragt. Sie steht und fällt mit dem politischen Willen der Standortgemeinde. Wer damit plant, klärt zuerst bei der Gemeinde ab, ob sie eine solche Ansiedlung überhaupt zulässt – bevor irgendein Franken in Umbau oder Miete fliesst.

Wohnung und Escort: wo kein Zonenplan die Bühne baut

Zwischen Salon und Bar liegen zwei Formen, bei denen die Standortfrage anders aussieht. Die private Wohnung – Ende 2025 mit 18 Adressen die zweithäufigste Form – ist der leiseste Teil des Gewerbes. Sie fällt nicht unter das gleiche Betriebsregime wie ein Salon, bewegt sich aber in einer Grauzone: Sobald aus einer Wohnung ein erkennbarer Betrieb wird, greifen wieder Zonen-, Miet- und je nach Gemeinde auch gewerbepolizeiliche Regeln. Die Grenze zwischen «hier wohnt und arbeitet eine selbständige Person» und «hier läuft ein Salon» ist fliessend und wird im Zweifel von der Behörde gezogen.

Die Escort-Tätigkeit entzieht sich der Zonenfrage am stärksten, weil sie per Definition ortlos ist: Sexarbeit «in Bewegung», auf Wunsch der Kundschaft, direkt oder über eine Agentur vermittelt. Eine Escort-Agentur ist im Gesetz als jene Person oder Firma definiert, die gegen regelmässiges Entgelt Kundschaft und Sexarbeitende in Kontakt bringt. Escort-Sexarbeit ist zudem ausdrücklich in Betrieben der Hotellerie und Parahotellerie zulässig – der eine legale Ort, an dem Sexarbeit in einem öffentlichen Beherbergungsbetrieb stattfinden darf. Escort-Arbeitende müssen sich beim ORCT registrieren, was dem Kanton die Übersicht über diese mobile Form erleichtert.

Die Strasse: nirgends

Ein Ort fehlt in der Aufzählung vollständig, und das ist Absicht: Sexarbeit im öffentlichen Raum ist im Kanton Neuenburg verboten. Keinen Strassenstrich, keine Anbahnung auf dem Trottoir, keine Toleranzzone. Anders als etwa Zürich oder Genf, die abgegrenzte Strassenzonen kennen oder gekannt haben, hat Neuenburg diese Tür geschlossen gelassen. Die zulässige Sexarbeit findet in Neuenburg ausschliesslich im Innenraum statt – im Salon, in der Wohnung, im spezialisierten Lokal, in der Beherbergung. Dass der Salon eine Bewilligung braucht, die Person aber nur eine Meldung, und die Strasse ganz ausfällt, ist bereits an anderer Stelle im Detail beschrieben; für die Standortfrage zählt vor allem die Konsequenz: Es gibt in Neuenburg keinen legalen Ort im Freien.

Die Zahlen 2026: ein kleiner, dichter Markt

Die Neuenburger Szene ist überschaubar und wird eng beobachtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 58 Betriebe aktiv (39 Salons, 18 Wohnungen, 1 spezialisiertes Lokal), und 56 Personen waren als sexarbeitend registriert. Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr – 2025 gab es kantonalen Angaben zufolge eine leichte Zunahme –, getrieben von wirtschaftlichen, geografischen und sozialen Faktoren.

Dazu gehört auch eine aktive Kontrolltätigkeit gegen den illegalen Teil des Marktes. Die Behörden führen regelmässig Kontrollen durch – in La Chaux-de-Fonds im Schnitt rund zweimal pro Monat –, und in der Vergangenheit wurden mehrere illegale Salons per Schliessungsverfügung geschlossen, die grosse Mehrheit davon in der Stadt Neuenburg. Menschenhandel und Zwang nimmt der Kanton nach eigener Darstellung ernst und richtet sein Vorgehen am nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel aus (Prävention, Strafverfolgung, Schutz, Partnerschaften). Für legal arbeitende Personen bedeutet das vor allem eines: Wer gemeldet und am richtigen Ort tätig ist, steht auf der sicheren Seite dieser Kontrollen – wer es nicht ist, im Fokus.

Wo du dich meldest – und wo du Unterstützung findest

Erster und verbindlicher Ansprechpartner ist das Secteur du contrôle des relations et des conditions de travail (ORCT) des kantonalen Service de l’emploi. Dort läuft die Betriebsbewilligung für den Salon, dort meldet sich jede Person, die in Neuenburg erstmals der Sexarbeit nachgeht – persönlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Für die Kosten gilt der Gebührenerlass 941.72 (in Kraft seit 1. Januar 2023); für die Bewilligung ist unter anderem eine jährliche Pauschale in der Grössenordnung von 1’500 CHF vorgesehen. Die genauen, aktuell gültigen Ansätze und die vollständige Dokumentenliste holst du dir direkt beim ORCT – Gebühren und Formulare ändern sich, und für Verbindliches zählt die Auskunft der Behörde, nicht eine Zahl aus einem Ratgeber.

Für Beratung jenseits der Behörde gibt es im Kanton zwei zentrale Anlaufstellen. Médecins du Monde betreibt mit dem Projekt THAYS (früher P.A.S.S.) das einzige Angebot im Kanton, das sich ausdrücklich an Sexarbeitende richtet: Zugang zu Gesundheitsversorgung, Information und Begleitung. Und der Verein GSN – Générations Sexualités Neuchâtel (früher Groupe Sida Neuchâtel) in Peseux bietet Prävention, anonyme Tests und persönliche Beratung rund um sexuelle Gesundheit. Beide arbeiten vertraulich und unabhängig von der Meldepflicht – ein wichtiger Unterschied für alle, die erst Fragen klären wollen, bevor sie den Weg zur Behörde gehen.

Was am Ende zählt: zwei Ebenen, nie nur eine

Die Neuenburger Antwort auf «Wo darf ich arbeiten?» ist nie eine einzige Adresse und nie ein einzelnes Amt. Sie ist immer eine Kombination: Der Kanton sagt über die LProst, in welcher Form Sexarbeit zulässig ist und wie du dich registrierst. Die Gemeinde sagt über Zonenplan, Baureglement und – beim spezialisierten Lokal – über ein direktes Vetorecht, wo diese Form tatsächlich Platz hat. Das eine grüne Licht nützt ohne das andere nichts.

Wer das ernst nimmt, dreht die übliche Reihenfolge um: nicht zuerst die Wohnung mieten und dann hoffen, dass die Zone passt – sondern zuerst bei der Standortgemeinde und beim ORCT abklären, ob Form und Ort zusammenpassen. Ein einziges spezialisiertes Lokal im ganzen Kanton ist die deutlichste Mahnung, die diese Statistik geben kann: In Neuenburg entscheidet über den Arbeitsplatz am Ende häufiger die Gemeinde als der Kanton.