Wer wissen will, wie unterschiedlich die Schweiz Sexarbeit reguliert, muss nur zwei Nachbarkantone vergleichen. Während Nidwalden gar kein eigenes Sexarbeitsgesetz kennt und alles über Meldeverfahren und Zonenplan läuft, hat der Kanton Neuenburg (Neuchâtel) den umgekehrten Weg gewählt: ein ausformuliertes kantonales Gesetz, das die Sexarbeit ausdrücklich reguliert, den Strassenstrich flächendeckend verbietet und für Salons eine echte behördliche Bewilligung verlangt.
Für alle, die im Kanton Neuenburg arbeiten, einen Salon führen oder es planen, ist der Unterschied zwischen «Bewilligung» und «Meldung» deshalb keine Wortklauberei, sondern entscheidet über das richtige Amt, das richtige Formular und die richtige Reihenfolge. Dieser Artikel ordnet die Neuenburger Lage 2026 – ausdrücklich als Orientierung, nicht als Rechtsauskunft. Verbindlich ist immer die zuständige Behörde.
Ein Kanton mit eigenem Gesetz: die LProst
Neuenburg regelt die Sexarbeit über die Loi sur la prostitution et la pornographie (LProst) vom 30. August 2016 (Systematische Rechtssammlung Neuenburg 941.70). Sie trat auf den 1. Januar 2017 in Kraft und löste ein erstes Gesetz von 2005 ab, das der damals rasch wachsenden Salon-Szene nicht mehr gewachsen war. Ergänzt wird das Gesetz durch ein Ausführungsreglement (RELProst) vom 14. Dezember 2016 und einen separaten Erlass über die Gebühren (RSN 941.72).
Das Gesetz erfasst nach eigenem Wortlaut jede Form der Prostitution – ausdrücklich genannt sind die Strassenprostitution im öffentlichen Raum, die Salonprostitution und die Escort-Tätigkeit. Damit gilt die LProst unabhängig davon, ob jemand in einem Massagesalon, in einer privaten Wohnung oder als mobile Begleitung arbeitet.
Dass Neuenburg überhaupt ein solches Gesetz hat, macht den Kanton zum Gegenmodell jener Kantone, in denen keine spezialgesetzliche Grundlage existiert und die Behörden auf allgemeines Bau-, Gewerbe- und Ausländerrecht zurückgreifen müssen. Wer sich generell fragt, wie stark sich diese kantonalen Modelle unterscheiden, findet in unserem Überblick «26 Rechtslagen, ein Beruf» die grössere Landkarte. Neuenburg steht darin am regulierten Ende der Skala.
Zwei getrennte Meldewege: der Salon und die Person
Der häufigste Denkfehler in Neuenburg ist die Annahme, es gebe «eine» Anmeldung. Tatsächlich laufen zwei Vorgänge nebeneinander, bei zwei verschiedenen Stellen. In Kantonen wie Appenzell Ausserrhoden sorgt genau dieser Unterschied – Bewilligung für den Betrieb, blosse Anmeldung für die Person – regelmässig für Verwirrung. In Neuenburg ist die Trennung im Gesetz sauber angelegt.
Der Salon: Bewilligung beim ORCT
Wer im Kanton Neuenburg einen Salon oder eine Escort-Agentur betreiben will, muss vor Aufnahme der Tätigkeit aktiv werden. Zuständig ist der Service de l’emploi (SEMP) über sein Office des relations et des conditions de travail (ORCT), konkret der «secteur contrôle» (Kontroll-Sektor). Die verantwortliche Person meldet den Betrieb dort mit einem Bewilligungs- bzw. Anmeldeformular an und muss sich selbst identifizieren.
Die Betreiberpflichten sind im Gesetz vergleichsweise streng gefasst. Dazu gehören insbesondere:
- die schriftliche Zustimmung der Eigentümerschaft der Räumlichkeiten,
- die Pflicht, den Behörden Anzahl und Identität der im Salon tätigen Personen zu melden und aktuell zu halten,
- die Einhaltung der laufenden Kontrollen.
Für die Betreuung eines Salon- oder Agentur-Dossiers erhebt der ORCT eine jährliche Pauschalgebühr, die je nach Konstellation rund 1’224 bis 1’530 Franken beträgt. Dieser Betrag ist eine Betriebsgebühr des Betreibenden – nicht etwas, das die einzelne sexarbeitende Person zahlt.
Die Person: persönliche Meldung bei der Kantonspolizei
Parallel dazu besteht die individuelle Meldepflicht für die sexarbeitende Person selbst. Wer im Kanton zum ersten Mal der Prostitution nachgeht, muss sich persönlich bei der zuständigen Stelle melden. Diese Meldung nimmt die Kantonspolizei entgegen, konkret deren Brigade gegen Menschenhandel und illegale Prostitution. Sie registriert die Person und führt das entsprechende Verzeichnis.
Die Polizei leitet die Meldungen – Aufnahme wie Beendigung der Tätigkeit – an die kantonale Steuerverwaltung weiter. Diese Verbindung ist kein Zufall: Sexarbeit gilt in der Schweiz als selbständige (oder je nach Konstellation unselbständige) Erwerbstätigkeit und ist einkommenssteuer- sowie AHV-pflichtig. Die persönlichen Daten werden gesetzlich als vertraulich behandelt.
Wichtig für die Praxis: Die Meldung bei der Polizei ist keine Bewilligung. Sie ist eine Registrierung, die die legale Tätigkeit begleitet – ähnlich einer Anmeldepflicht, nicht einer vorgängigen Erlaubnis. Die eigentliche behördliche Bewilligung betrifft in Neuenburg den Betrieb, nicht die Einzelperson.
Was verboten ist – und die Neuenburger Sonderform
Ein Kernpunkt der LProst ist das flächendeckende Verbot der Strassenprostitution. Sexarbeit im öffentlichen Raum ist im gesamten Kanton untersagt; die Polizei kontrolliert das aktiv, in La Chaux-de-Fonds beispielsweise im Schnitt zweimal pro Monat. Wer aus einem Kanton mit toleriertem Strassenstrich zuzieht, muss diesen Unterschied kennen – er ist absolut, nicht bloss auf einzelne Zonen beschränkt. Dass ein Kantonswechsel die Spielregeln so grundlegend verschiebt, ist in der Schweiz eher Regel als Ausnahme; wie sehr eine Grenze über den Alltag entscheidet, zeigt sich auch daran, dass andernorts der Zonenplan über die Bewilligung entscheidet.
Als Ausgleich schuf die Revision von 2016 eine schweizweit eher seltene Kategorie: den «établissement public spécialisé», also den ausdrücklich bewilligten Erotik-Bar oder das Cabaret, in dem Sexarbeit erlaubt ist. In allen anderen öffentlichen Lokalen bleibt sie verboten. Wer einen solchen Betrieb führen will, braucht eine spezifische Bewilligung. Das Ausführungsreglement verlangt unter anderem, dass die Tätigkeit von aussen klar erkennbar ist und dass der Zutritt für Minderjährige sichtbar untersagt wird.
Diese Sonderform ist in der Praxis eine Nische geblieben: Ende 2024 wie Ende 2025 zählte der Kanton jeweils genau einen solchen spezialisierten öffentlichen Betrieb. Das Modell existiert also – die Nachfrage danach ist überschaubar.
Ebenfalls neu mit der Revision: Der Rückgriff auf sexuelle Dienstleistungen ist nur zulässig, wenn die anbietende Person volljährig ist. Das Gesetz zieht damit ausdrücklich eine Altersgrenze bei 18 Jahren ein – ein Punkt, der bei der Einführung viel Beachtung fand.
Kontrollen, Gesundheit und Sanktionen
Die Aufsicht ist im Gesetz auf mehrere Schultern verteilt. Neben dem ORCT (Betriebsdossiers) und der Kantonspolizei (Personenregistrierung) ist der Gesundheitsbereich zuständig für die gesundheitlichen Aspekte: Über die kantonsärztliche Ebene können Inspektionen in Salons und Agenturen durchgeführt und gesundheitliche Massnahmen angeordnet werden.
Die Kontrolldichte ist konkret geregelt: Jeder legale Betrieb wird mindestens einmal jährlich inspiziert – und in jedem Fall innerhalb von drei Monaten nach der Eröffnung. Bei Verstössen drohen administrative Sanktionen bis hin zum Entzug der Bewilligung. Strafrechtlich sieht die LProst für vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse gegen das Gesetz oder seine Ausführungsbestimmungen Bussen bis zu 40’000 Franken vor.
Wichtig einzuordnen: Diese wiederkehrenden Kontrollen sind primär ordnungs- und schutzrechtlich motiviert. Eine gesetzlich vorgeschriebene, starre Zwangsuntersuchung im festen Takt ist damit nicht gemeint – gesundheitliche Betreuung läuft in der Schweiz zunehmend über niederschwellige, freiwillige Angebote statt über Pflichttests.
Die Zahlen, die täuschen: 56 gemeldet, über 1’300 im Durchlauf
Die Neuenburger Statistik ist ein Lehrstück darüber, wie irreführend eine einzelne Zahl sein kann. Laut der Antwort des Staatsrats auf eine Interpellation im Grossen Rat waren
- Ende 2024 im Kanton 51 Betriebe aktiv (32 Salons, 18 Privatwohnungen, 1 spezialisierter öffentlicher Betrieb), mit 59 Personen, die zu diesem Stichtag der Prostitution nachgingen;
- Ende 2025 waren es 58 Betriebe (39 Salons, 18 Privatwohnungen, 1 spezialisierter öffentlicher Betrieb) und 56 Personen zum Stichtag.
Wer nur diese Momentaufnahme liest, hält Neuenburg für einen winzigen Markt. Doch die Jahresbewegung erzählt etwas anderes: Allein 2025 registrierten sich 779 Personen erstmals über die obligatorische Meldung im Kanton. Und Médecins du Monde beziffert die Zahl der Personen, die 2024 im Kanton Neuenburg im Sexgewerbe tätig waren, auf rund 1’326 – Canal Alpha sprach von «nahezu 1’350».
Die Lücke zwischen «56 am Stichtag» und «über 1’300 im Jahr» ist die eigentliche Geschichte des Kantons: Sexarbeit in Neuenburg ist stark mobil und temporär. Viele Personen arbeiten wenige Tage oder Wochen, oft im Rahmen kurzer Aufenthalte, und ziehen weiter. Wer die Zuständigkeiten verstehen will, sollte deshalb weniger an einen festen «Neuenburger Markt» denken als an einen Durchlauf – mit entsprechend hohem Gewicht der Erstmeldung und der raschen behördlichen Erfassung.
Diese Struktur erklärt auch, warum die Behörden den Fokus so stark auf Menschenhandel und illegale Prostitution legen: Wo viele Menschen kurz und mobil tätig sind, ist die Verletzlichkeit höher. Der Kanton orientiert sich nach eigener Darstellung am Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel mit den vier Säulen Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit.
Ausländische Sexarbeitende: die Ebene über dem Kanton
Die kantonale Meldung ersetzt nicht das Ausländer- und Aufenthaltsrecht des Bundes. Für EU/EFTA-Angehörige gilt das bundesrechtliche Meldeverfahren mit der bekannten Grenze von 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr; darüber hinaus braucht es eine Aufenthaltsbewilligung. Für Personen aus Drittstaaten ist der Zugang zur selbständigen Sexarbeit sehr eng.
In der Praxis heisst das: Zuerst muss der aufenthaltsrechtliche Status stimmen (Bundesebene), erst dann greift die kantonale LProst-Meldung. Beides ist getrennt, beides muss zusammenpassen – und Fehler auf der Bundesebene lassen sich durch keine kantonale Anmeldung heilen. Welche Fragen hier zuerst zu klären sind, ist derselbe Reflex, den es in jedem Kanton braucht.
Wo du Unterstützung findest
Anders als etwa im Kanton Waadt (wo Fleur de Pavé aktiv ist) wird die niederschwellige Begleitung in Neuenburg vor allem von Médecins du Monde mit dem Projekt THAYS getragen (seit 2019). THAYS bietet Prävention, Zugang zu medizinischer Versorgung und Gesundheitsförderung; ein Team aus Sozialarbeitenden und Pflegefachpersonen ist zwischen der Stadt Neuenburg und La Chaux-de-Fonds tätig, besucht Salons, ist online präsent und begleitet bei administrativen und gesundheitlichen Schritten. 2024 erreichte das Projekt nach eigenen Angaben rund 381 Personen.
Ein Vorbehalt gehört 2026 dazu: Die Finanzierung von THAYS ist unter Druck geraten – nach dem Wegfall von Bundesmitteln fehlten dem Projekt zeitweise rund 140’000 Franken. Für Betroffene lohnt es sich deshalb, die Erreichbarkeit direkt zu prüfen, statt sich auf einen früheren Stand zu verlassen.
Fazit: erst das Amt, dann die Tätigkeit
Neuenburg ist ein Kanton, in dem die Regeln vergleichsweise klar geschrieben stehen – aber auf mehrere Stellen verteilt sind. Wer sich zurechtfinden will, merke sich die drei Achsen:
- Betrieb (Salon, Agentur, spezialisierter Bar) → Bewilligung/Anmeldung beim ORCT / Service de l’emploi, mit Jahresgebühr und Betreiberpflichten.
- Person → persönliche Erstmeldung bei der Kantonspolizei, Weiterleitung an die Steuerverwaltung.
- Gesundheit und Kontrolle → kantonsärztliche Aufsicht, mindestens jährliche Inspektionen.
Dazu die harten Grenzen: kein Strassenstrich, kein Rückgriff auf Minderjährige, Bussen bis 40’000 Franken. Und darüber, für Ausländerinnen und Ausländer, immer zuerst das Bundesrecht.
Die Zahlen und Beträge in diesem Text stammen aus offiziellen kantonalen Quellen und der jüngsten Interpellationsantwort im Grossen Rat. Sie ändern sich – Gebühren, Formulare und Zuständigkeiten werden angepasst. Für alles Verbindliche ist die zuständige Neuenburger Amtsstelle die richtige Adresse: der secteur contrôle des ORCT für Betriebsfragen und die Kantonspolizei für die persönliche Meldung. Ein kurzer Anruf vor dem ersten Arbeitstag erspart die teureren Korrekturen danach.