Die Fachstelle, die einmal im Monat klopft – und die 140'000 Franken, die fehlen: Sicherheit und Beratungsstellen im Kanton Neuenburg 2026

Die Fachstelle, die einmal im Monat klopft – und die 140’000 Franken, die fehlen: Sicherheit und Beratungsstellen im Kanton Neuenburg 2026

In den meisten Kantonen ist Beratung etwas, das man sucht. Im Kanton Neuenburg ist sie etwas, das vorbeikommt. Ein bis zwei Fachpersonen – eine Pflegefachperson, eine Sozialarbeiterin – gehen von Salon zu Salon, ungefähr einmal im Monat pro Betrieb. Sie bringen Präventionsmaterial mit, klären über Rechte auf, machen Tests möglich, hören zu, wenn jemand von einem Übergriff erzählt. Genau dieses Modell steht 2026 zur Debatte, weil die Finanzierung dafür nicht gesichert ist.

Dieser Artikel ist deshalb keine blosse Adressliste. Er zeigt, welche Stellen es im Kanton Neuenburg tatsächlich gibt, was sie leisten, was das kantonale Recht ihnen garantiert – und wo genau die Lücke aufgeht, über die im Herbst 2026 entschieden wird.

Die Landkarte: Wer im Kanton Neuenburg wofür zuständig ist

THAYS (Médecins du Monde): die aufsuchende Anlaufstelle

Das Projekt THAYS von Médecins du Monde Suisse begleitet seit 2019 Sexarbeitende im Kanton Neuenburg. Es ist eine Erstanlaufstelle: Prävention, Zugang zu Versorgung, Gesundheitsförderung. Konkret heisst das eine telefonische Erreichbarkeit plus Sprechstunden zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds – mit oder ohne Termin, kostenlos und vertraulich – sowie regelmässige Besuche in den Salons.

Das Team dokumentiert bei diesen Besuchen auch, was sonst kaum irgendwo aktenkundig wird: zum Beispiel das heimliche Entfernen des Kondoms. Auf dem offiziellen Informationsblatt von Médecins du Monde ist die Kontaktnummer +41 79 305 44 63 angegeben; Zeiten und Treffpunkte ändern sich, ein Anruf vorab lohnt sich.

GSN – Générations Sexualités Neuchâtel: Tests und Aufsuchen

GSN ist der kantonale Verein für sexuelle Gesundheit, aktiv seit 1988. Er bietet Tests auf HIV, Syphilis, Chlamydien, Gonorrhoe und Hepatitis an und arbeitet mit einem «hors-murs»-Ansatz, also aufsuchend: in Massagesalons und online, mit Präventionsmaterial, Informationen zu sozialen Rechten und Gesprächen über Arbeitsbedingungen und Gewalt. In Zusammenarbeit mit den Zentren für sexuelle Gesundheit werden Tests direkt in den Salons ermöglicht.

Seit dem 2. Februar 2026 ist GSN an der Grand-Rue 16 in 2034 Peseux; Kontakt per E-Mail an [email protected]. Zu den Telefonnummern kursieren in Verzeichnissen unterschiedliche Angaben – nimm die auf der offiziellen Website.

Maison de Santé, La Chaux-de-Fonds: Versorgung ohne Versicherungskarte

An der Espacité 5 in La Chaux-de-Fonds betreibt Médecins du Monde eine Gesundheitsstelle für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem, insbesondere Personen ohne Krankenversicherung oder ohne geregelten Aufenthalt. Rund 1’300 Konsultationen pro Jahr finden dort statt: Situationseinschätzung, Pflege, Weitervermittlung ins Neuenburger Gesundheitsnetz. Telefon 032 889 37 85, E-Mail [email protected]. Zu den Öffnungszeiten kursieren je nach Quelle unterschiedliche Angaben – vor dem ersten Besuch anrufen.

SAVI: Opferhilfe, unabhängig von Anzeige und Aufenthaltsstatus

Das SAVI (Service d’aide aux victimes) ist die Neuenburger Opferhilfestelle nach dem eidgenössischen Opferhilfegesetz, an der Rue des Poudrières 135 in 2000 Neuenburg, Telefon 032 889 66 49. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch anonym, und sie umfasst Zuhören, Information über das Strafverfahren, Begleitung bei administrativen und rechtlichen Schritten, kurzfristige Notunterkunft sowie materielle Hilfe.

Zwei Punkte sind entscheidend und werden immer wieder falsch verstanden: Opferhilfe setzt keine Strafanzeige voraus, und sie wird unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus geleistet. Für häusliche Gewalt gibt es zusätzlich die Nummer 032 886 46 36; schweizweit erreichst du die Opferhilfe rund um die Uhr unter 142.

FAS: die Fachberatung bei Menschenhandel

Bereits im April 2011 hat der Kanton die Fondation neuchâteloise pour la coordination de l’action sociale (FAS) mit einem Runden Tisch zum Menschenhandel beauftragt – eine Plattform, über die Behörden und Organisationen zusammenarbeiten. Bei der FAS ist auch die spezialisierte Beratung für Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel angesiedelt, kostenlos, vertraulich, auf Termin und nötigenfalls aufsuchend. Adresse ebenfalls Rue des Poudrières 135, 2000 Neuenburg, Telefon 032 886 80 02; telefonisch erreichbar montags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 und 13.30 bis 17.30 Uhr.

Das ist keine Nebensache: Am Schutz von Betroffenen sind laut kantonaler Darstellung SAVI, Sozialdienst, Migrationsdienst, Kindes- und Erwachsenenschutz, die Neuenburger Polizei und das Bundesamt für Polizei beteiligt. Wer hier nicht weiss, wo er anfangen soll, fängt bei der FAS an.

Polizei und Amtsstellen

Im Notfall gilt 117 (Polizei) beziehungsweise 144 (Sanität). Die Police neuchâteloise ist unter 032 889 90 00 erreichbar, Hauptstandort Rue des Poudrières 14 in 2006 Neuenburg. Eine Strafanzeige kann auf jedem Polizeiposten eingereicht werden; ein Ausweis mit Foto ist mitzubringen, und du darfst dich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.

Für die Meldung der Tätigkeit selbst zuständig ist das ORCT (Office des relations et des conditions de travail) im Service de l’emploi. Es ist Kontrollbehörde, nicht Beratungsstelle – aber es ist die Stelle, die dich beim Erstkontakt über Rechte und Pflichten informieren muss.

Was das Neuenburger Gesetz garantiert – und was nicht

Das Gesetz über Prostitution und Pornografie (LProst, RSN 941.70, vom 30. August 2016) ist in diesem Punkt aufschlussreich, wenn man es genau liest.

Art. 23 LProst unterscheidet zwei Dinge sauber: Der Staat kann Massnahmen zur Prävention und sozialen Begleitung sowie zur Verhütung gesundheitlicher Risiken treffen – eine Kann-Bestimmung. Er stellt aber sicher, dass Sexarbeitende über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und Zugang zu sozial-gesundheitlichen Begleitmassnahmen haben – eine Pflicht. Zusätzlich fördert er die berufliche Neuorientierung für Personen, die den Bereich verlassen wollen.

Art. 30 Abs. 3 LProst verpflichtet die kantonalen und kommunalen Behörden, mit gemeinnützigen Organisationen zusammenzuarbeiten, die Sexarbeitende unterstützen – und die Betroffenen über deren Existenz zu informieren. Anonymisierte Daten dürfen an diese Organisationen weitergegeben werden, soweit dies für ein Hilfs- und Präventionsprogramm nötig ist (Abs. 4).

Art. 21 Abs. 2 Bst. b LProst gibt der Prävention faktisch einen Schlüssel: Die verantwortliche Person eines Salons muss den Mitarbeitenden der zuständigen Dienste für öffentliche Gesundheit und Integration sowie der beigezogenen juristischen Personen jederzeit Zutritt zu den Räumen gewähren, ausdrücklich auch zu Präventionszwecken.

Art. 24 LProst sieht schliesslich eine vom Staatsrat eingesetzte Koordinationszelle aus Verwaltung, privaten Institutionen und Fachpersonen vor.

Das Ergebnis ist ein bemerkenswertes Konstrukt: Das kantonale Recht sichert den Zugang der Beratung zum Arbeitsort und die Information über deren Existenz – aber es sagt nichts darüber, wer diese Beratung bezahlt. Genau dort setzt der Konflikt von 2026 an.

Die Lücke, über die 2026 entschieden wird

Nach dem Wegfall von Bundesgeldern fehlen dem THAYS-Programm 140’000 Franken, um weiterzulaufen. Médecins du Monde hat den Appell im Juli 2026 sehr sichtbar an die Mitglieder des Grossen Rates getragen. Der Kanton verweist darauf, dass er der Organisation bereits rund 500’000 Franken jährlich ausrichtet, und stellte in Aussicht, die Gespräche nach der Sommerpause wieder aufzunehmen.

Die Organisation argumentiert, ein Aus würde Neuenburg zur Ausnahme in der Westschweiz machen: Genf, Waadt, Freiburg und Wallis finanzieren vergleichbare Programme. Die Projektverantwortlichen formulieren es so, dass ohne diese Struktur für Hunderte von Personen die Eingangstür ins Gesundheits- und Sozialsystem zufällt.

Man muss das nicht dramatisieren, um zu sehen, was auf dem Spiel steht: Wenn niemand mehr monatlich in die Salons geht, verschwindet nicht die Sexarbeit, sondern die Beobachtung. Und mit ihr die einzige Stelle, bei der Gewalterfahrungen dokumentiert werden, bevor sie zu einem Polizeirapport werden – oder eben nie einer werden.

Die Zahlen hinter der Debatte

  • 779 Personen haben sich 2025 erstmals im Kanton gemeldet (Antwort des Staatsrats auf die Interpellation 25.195); viele davon halten sich nur kurz im Kanton auf.
  • Per 31. Dezember 2024 gab es 51 Betriebe: 32 Salons, 18 private Wohnungen und ein spezialisierter öffentlicher Betrieb. Wie eng dieser letzte Punkt ist, zeigt der Blick darauf, wo Sexarbeit in Neuenburg überhaupt stattfinden darf.
  • Alle legalen Betriebe werden vom ORCT mindestens einmal jährlich kontrolliert, neue Betriebe in jedem Fall innert drei Monaten nach Eröffnung.
  • Médecins du Monde zählt rund 1’350 Personen pro Jahr, die durch die Neuenburger Salons gehen, bei etwa 170 gleichzeitig aktiven Personen; für 2024 nennt die Organisation 1’326 Personen.

Meldung, Daten und das, was der Staat über dich führt

Die Meldepflicht ist keine Bewilligung, und sie ist gratis. Art. 12 LProst verlangt, dass die Aufnahme der Tätigkeit vorgängig und persönlich beim zuständigen Dienst gemeldet wird; dasselbe gilt für die Beendigung und für jede Änderung, etwa des Arbeitsorts. Bei diesem Termin muss dir mitgeteilt werden, dass die erhobenen Daten an andere Behörden weitergegeben werden können. Das Meldeverfahren selbst ist kostenlos.

Art. 13 LProst listet auf, was registriert wird: Name, Vorname und Pseudonym, Geburtsdatum und -ort, Namen der Eltern, Zivilstand, Herkunftsland, Art und Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung, private und berufliche Telefonnummer, Privatadresse, Beginn und Ende der Tätigkeit sowie Name und Adresse des Salons oder der Escortagentur. Dazu kommen Informationen aus Kontrollen. Art. 32 LProst unterstellt all das der Datenschutzgesetzgebung.

Wer die Systematik dahinter verstehen will – warum der Betrieb eine Bewilligung braucht, die Person aber nur eine Meldung –, findet sie in der Auseinandersetzung mit Bewilligung, Meldung und dem Verbot der Strassenarbeit. Für die Sicherheit ist relevant: Die Meldung macht dich für Behörden auffindbar – und gleichzeitig sichtbar für die Präventionsangebote, die dich sonst nie erreichen würden.

Wenn etwas passiert: die ersten Stunden

Die häufigste Gewaltform, über die im Kanton dokumentiert wird, ist das heimliche Entfernen oder Weglassen des Kondoms. In einer explorativen Studie im Auftrag von ProCoRe – 24 befragte Personen aus allen Sprachregionen, ausdrücklich nicht repräsentativ – gaben 70 Prozent an, das bereits erlebt zu haben oder dass es versucht wurde.

Seit der Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit dem 1. Juli 2024, ist dieses Verhalten strafbar. Das ist die wichtigste Information, die in der Branche noch immer zu wenig bekannt ist.

Die Empfehlungen, die das THAYS-Team bei seinen Salonbesuchen weitergibt, sind schlicht und wirksam:

  1. Nicht duschen. Spuren bleiben nur erhalten, wenn man sie nicht wegwäscht.
  2. Ins Spital. Die Notfallstation klärt die Situation ab und leitet, wenn nötig, eine HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) ein. Diese Behandlung wirkt nur, wenn sie rasch beginnt – die Zeit zählt in Stunden, nicht in Tagen.
  3. Begleitung annehmen. Für die Anzeige darfst du eine Vertrauensperson mitnehmen; Fachstellen begleiten auf Wunsch.
  4. SAVI kontaktieren – auch ohne Anzeige. Beratung, Kostenübernahmen und Notunterkunft hängen nicht davon ab, ob du zur Polizei gehst.

Aufenthaltsstatus: die Hürde, die niemand wegdiskutieren kann

Die ehrlichste Auskunft ist hier auch die unbequemste. ProCoRe fordert seit Jahren, dass Gewalt gemeldet werden kann, ohne ausländerrechtliche Folgen befürchten zu müssen – die Forderung existiert, weil dieses Risiko real empfunden wird. Wer im Meldeverfahren für EU/EFTA-Angehörige arbeitet und dessen 90 Tage bald ausgeschöpft sind, wägt vor einer Anzeige anders ab als eine Person mit Niederlassung.

Zwei Punkte, die dabei oft untergehen: Die Opferhilfe steht unabhängig vom Aufenthaltsstatus offen. Und im Bereich Menschenhandel sieht das Ausländerrecht für mutmassliche Opfer und Zeuginnen eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen vor (Art. 35 VZAE), in der keine Vollzugsmassnahmen ergriffen werden und in der man entscheiden kann, ob man mit den Behörden zusammenarbeiten will. Einzelne Kantone gewähren mehr. Ob dein Fall darunterfällt, klärst du am besten über die FAS-Fachberatung – und nicht am Schalter.

Woran du einen problematischen Betrieb erkennst

Die LProst enthält Kriterien, die sich als Checkliste lesen lassen. Die verantwortliche Person eines Salons oder einer Escortagentur muss unter anderem sicherstellen, dass die Handlungsfreiheit der dort tätigen Personen nicht beeinträchtigt wird, dass niemand Drohungen, Gewalt oder Druck ausgesetzt ist und dass niemandes Notlage oder Abhängigkeit ausgenutzt wird (Art. 21 Abs. 1 Bst. f). Sie muss jedes Unterordnungsverhältnis vermeiden und darf keine Weisungen zur Tätigkeit erteilen (Bst. g). Sie muss bei festgestellten Verstössen eingreifen und die Behörden alarmieren (Bst. h) sowie den Betrieb persönlich und effektiv führen (Bst. i).

Umgekehrt führt sie ein Register mit Identität, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, An- und Abreisedaten sowie den erbrachten Leistungen und den dafür verlangten Gegenleistungen (Art. 20) – das wird periodisch dem Dienst gemeldet und kann bei Kontrollen eingesehen werden (Art. 34). Wer dir Preise vorschreibt, Arbeitszeiten diktiert oder deinen Ausweis behält, verstösst nicht gegen eine Höflichkeitsregel, sondern gegen eine Bewilligungsvoraussetzung.

Kontrollorgane sind der zuständige Dienst, die Police neuchâteloise und weitere vom Staatsrat bezeichnete Stellen; die Kontrollpersonen sind vereidigt und haben den Status von Angehörigen der Gerichtspolizei (Art. 33). Eine Kontrolle ist damit kein informeller Besuch – aber auch kein Verfahren gegen dich, solange deine Meldung stimmt.

Der Vergleich, der die Neuenburger Lage einordnet

Wer wissen will, wie ein Kanton ohne spezialisierte Fachstelle aussieht, muss nicht weit fahren: Ein Blick über die Kantonsgrenze auf die Beratungslandschaft im Jura zeigt, was passiert, wenn man auf allgemeine Stellen und auf Angebote aus Nachbarkantonen ausweichen muss. Neuenburg hat aktuell mehr – eine aufsuchende Struktur, eine niederschwellige Gesundheitsstelle, eine spezialisierte Menschenhandelsberatung und eine gut erreichbare Opferhilfe. Ob es das behält, ist eine Budgetfrage, keine Rechtsfrage.

Die Kontakte auf einen Blick

  • Notfall: 117 (Polizei), 144 (Sanität)
  • Opferhilfe Schweiz, rund um die Uhr: 142
  • SAVI Neuenburg: Rue des Poudrières 135, 2000 Neuchâtel, 032 889 66 49; häusliche Gewalt 032 886 46 36
  • FAS – Fachberatung Menschenhandel: Rue des Poudrières 135, 2000 Neuchâtel, 032 886 80 02 (Mo/Do/Fr)
  • THAYS / Médecins du Monde: +41 79 305 44 63, Sprechstunden Neuenburg und La Chaux-de-Fonds
  • Maison de Santé: Espacité 5, La Chaux-de-Fonds, 032 889 37 85, [email protected]
  • GSN: Grand-Rue 16, 2034 Peseux, [email protected]
  • Police neuchâteloise: 032 889 90 00, Rue des Poudrières 14, 2006 Neuchâtel
  • ORCT (Meldung, Bewilligungen): Service de l’emploi, Kanton Neuenburg

Eine gute Gewohnheit: Diese Nummern nicht im Browserverlauf lassen, sondern im Telefon speichern – unter Namen, die dir nichts erklären müssen.


Dieser Beitrag fasst den Stand der öffentlich zugänglichen Informationen im September 2026 zusammen. Öffnungszeiten, Adressen und Finanzierungen ändern sich; die kantonalen Regeln werden zudem durch kommunale Vorschriften ergänzt, die von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Verbindliche Auskunft geben allein die zuständigen Stellen – für die Meldung und die Bewilligungen das ORCT im Service de l’emploi, für Aufenthaltsfragen der kantonale Migrationsdienst, für Steuern und Sozialversicherungen das Service des contributions und die Ausgleichskasse.