Der Notruf für sechs Kantone kommt aus Freiburg – die Fachstelle öffnet zwei Nachmittage: Sicherheit und Beratungsstellen im Kanton Freiburg 2026

Seit dem 1. Mai 2026 gibt es in der Westschweiz eine einzige Nummer für Menschen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben: die 142. Sechs Kantone – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura und Genf – tragen sie gemeinsam. Betrieben wird die interkantonale Linie von einem Freiburger Verein: Solidarité femmes Fribourg / Frauenhaus Freiburg, der zugleich die Opferhilfe-Beratungsstelle für Frauen im Kanton führt.

Das ist die eine Hälfte des Bildes. Die andere: Die einzige Fachstelle im Kanton, die Sexarbeit als Arbeit behandelt und nicht als Sonderfall von etwas anderem, hat an zwei Nachmittagen pro Woche offen. Beides stimmt gleichzeitig. Wer im Kanton Freiburg in der Erotikbranche arbeitet, bewegt sich zwischen einer gut ausgebauten Notfall-Infrastruktur für Gewaltbetroffene und einem sehr schmalen, sehr spezialisierten Angebot für den Berufsalltag.

Dieser Artikel sortiert, welche Stelle wofür zuständig ist, wann sie erreichbar ist – und was zwischen den Angeboten durchfällt.

Die Landkarte: fast alles liegt in der Stadt Freiburg

Wer die Freiburger Anlaufstellen auf einen Stadtplan legt, sieht schnell, warum der Wohnort mehr über den Zugang entscheidet als der Bedarf. Die entscheidenden Adressen liegen in Gehdistanz zueinander:

  • Boulevard de Pérolles 30 – Fri-Santé und das Programm Grisélidis
  • Boulevard de Pérolles 57 – Empreinte (Stiftung Le Tremplin), Tests und sexuelle Gesundheit
  • Rue de Lausanne 91 – Solidarité femmes Fribourg / Frauenhaus Freiburg, Opferhilfe für Frauen
  • Rue Hans-Fries 1 – Opferhilfe-Beratungsstelle für Kinder, Männer und Verkehrsopfer
  • Rue de la Grand-Fontaine 50 – Centre fribourgeois de santé sexuelle (CFSS)
  • Place Notre-Dame 2 – Police de sûreté, dort läuft die Meldung nach dem Prostitutionsgesetz

Ausserhalb der Kantonshauptstadt wird es dünn, aber nicht leer. Das CFSS führt eine Aussenstelle an der Rue de la Condémine 60 in Bulle, und seit dem 2. März 2026 eine dritte am Bahnhofplatz 2 in Düdingen/Guin, im dritten Stock des Buffet de la Gare, in den Räumen des Sozialdienstes Sense-Unterland. Beraten wird dort am Montagnachmittag, auf Deutsch und Französisch – ein spürbarer Unterschied in einem zweisprachigen Kanton, in dem das deutschsprachige Sensebezirk-Publikum bisher nach Freiburg fahren musste. Auch espacefemmes/frauenraum hat seine Rechtsberatung inzwischen auf Bulle ausgedehnt.

Für die Fachberatung zur Sexarbeit selbst gilt das nicht: Die liegt an einer einzigen Adresse.

Grisélidis: die Stelle, die den Beruf kennt

Grisélidis wurde am 8. März 2007 – dem internationalen Frauentag – von einer Gruppe Freiburgerinnen gegründet, weil im Kanton keine spezifische Struktur für Sexarbeitende existierte. Der Name verweist auf Grisélidis Réal, eine Pionierin der Rechte von Sexarbeitenden in der Schweiz. Heute ist Grisélidis ein Programm des Vereins Fri-Santé.

Sozialsprechstunde: Mittwoch und Freitag, 13.30–16.30 Uhr, Boulevard de Pérolles 30, ohne Termin und vertraulich. Beraten wird auf Französisch, Deutsch, Spanisch, Englisch und Rumänisch. Telefon 026 321 49 45, [email protected].

Inhaltlich deckt die Sprechstunde genau das ab, was sonst niemand zusammen denkt: Fragen zur Meldung bei der Polizei, zur Aufenthaltsbewilligung, zur Krankenkasse, zu Finanzen, zur Steuererklärung und zur beruflichen Neuorientierung. Dazu kommt der Verkauf von Präventionsmaterial zu bezahlbaren Preisen. Wer sich fragt, warum eine Gesundheitsfachstelle bei der Steuererklärung hilft: weil die administrative Seite der Selbständigkeit im Kanton Freiburg an mehreren Stellen gleichzeitig hängt – die Meldung bei der Polizei ersetzt weder die Anmeldung bei der Ausgleichskasse noch die Steuerpflicht, und wer das nicht weiss, merkt es oft erst, wenn die Rechnung Jahre später kommt.

Grisélidis wartet nicht nur. Seit 2008 besucht das Team wöchentlich Erotiksalons, Bars und Cabarets, und ein Präventionsbus steht an einem Abend pro Woche an der Rue de la Grand-Fontaine in der Stadt Freiburg – dort, wo Strassensexarbeit stattfindet.

Zur Grössenordnung: Für das Jahr 2018, dem letzten Jahrgang mit öffentlich aufgeschlüsselten Zahlen, weist der Bericht der kantonalen Kommission 802 Kontakte in der Sprechstunde und 1’205 Kontakte beim Bus aus (2017: 873 bzw. 1’226). Neuere Detailzahlen dieser Art hat der Kanton nicht in vergleichbarer Form veröffentlicht – wer aktuelle Angaben braucht, fragt direkt bei der Fachstelle oder der Kommission nach.

Wenn Gewalt im Spiel ist: 142, Opferhilfe, Polizei

Die 142 ist kostenlos, vertraulich und rund um die Uhr erreichbar. Die Aufgabenteilung: Werktags von 8 bis 18 Uhr nehmen die kantonalen Opferhilfe-Stellen die Anrufe entgegen; abends, an Wochenenden und Feiertagen übernimmt die interkantonale Linie. Sie richtet sich nicht nur an Betroffene, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Zeuginnen und Zeugen.

Eine erste Bilanz nach zwei Monaten: rund 550 Anrufe ausserhalb der Bürozeiten für alle sechs Kantone, 70 Prozent davon von Frauen, in rund 40 Prozent der Fälle ging es um häusliche Gewalt. Die Verantwortliche der interkantonalen Linie bei Solidarité femmes Fribourg hält fest, dass die Anrufe während der Bürozeiten in dieser Zahl gar nicht enthalten sind. Der Kontrast zum Nachbarkanton Jura, wo die Nummer existiert, eine spezialisierte Fachstelle für Sexarbeit aber fehlt, zeigt, was die 142 leisten kann und was nicht: Sie ist ein Zugang, kein Ersatz für Fachberatung.

Die beiden Freiburger Opferhilfe-Beratungsstellen sind nach Zielgruppen getrennt:

  • Frauen: Solidarité femmes Fribourg / Frauenhaus Freiburg, Rue de Lausanne 91, 1700 Freiburg, 026 322 22 02, [email protected]
  • Kinder, Männer und Verkehrsopfer: Rue Hans-Fries 1, 1705 Freiburg, 026 305 15 80, [email protected]

Drei Punkte, die in der Praxis oft unbekannt sind: Die Leistungen der Beratungsstellen sind kostenlos. Sie setzen keine Strafanzeige voraus – man kann sich beraten lassen und danach entscheiden, ob man Anzeige erstattet. Und die Beratung ist an die Straftat gebunden, nicht an die Frage, wie lange jemand schon in der Schweiz ist; ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, klärt die Beratungsstelle selbst. Im Notfall gilt weiterhin 117 (Polizei) und 144 (Sanität).

Dass Sexarbeitende erfahrungsgemäss zögern, eine Anzeige zu machen, ist kein Freiburger Sonderproblem, sondern ein branchenweites. Gerade deshalb ist der Umweg über eine Beratungsstelle oder eine Begleitperson sinnvoll: Er trennt die Entscheidung «Ich will Unterstützung» von der Entscheidung «Ich gehe zur Polizei».

Die Stelle, die dich registriert, ist nicht die Stelle, die dich berät

Die Meldung nach dem Freiburger Prostitutionsgesetz (LProst, in Kraft seit 2011, mit zugehöriger Verordnung) läuft über die Police de sûreté an der Place Notre-Dame 2 in Freiburg. Termine werden über die Prostitutionseinheit unter 026 304 17 19 vereinbart; die Anmeldungen finden am Montagnachmittag und am Donnerstagvormittag statt.

Diese Trennung – Registrierung bei der Polizei, Beratung bei einer unabhängigen Fachstelle – ist in mehreren Kantonen die Regel und hat einen Haken, den man kennen sollte: Die Behörde, die dich erfasst, ist nicht die, die dir hilft, und umgekehrt kann die Fachstelle dir die Meldepflicht nicht abnehmen. Wo die Beratung frei wählbar ist, ist die Zuständigkeit es nicht. Wie sich die kantonalen Modelle unterscheiden, zeigt der Überblick über die Rechtslage nach Kanton.

Verstösse gegen das LProst können verwaltungsrechtlich sanktioniert werden, bis hin zu Massnahmen gegen Salonverantwortliche. Konkrete Bussenrahmen nennen wir hier bewusst nicht: Die im Netz kursierenden Zahlen stammen teils aus anderen Kantonen mit gleichlautendem Gesetzestitel. Verbindlich ist der Freiburger Gesetzestext – und im Zweifel die Auskunft der Kantonspolizei oder der Sicherheits- und Justizdirektion.

Die Ethik-Charta: eine Schutzregel, die an der Bewilligung hängt

Eine Freiburger Besonderheit ist die Ethik-Charta, die für Personen im Prostitutionsbereich gilt und deren Einhaltung Voraussetzung für die Bewilligung eines Salons ist. Inhaltlich hält sie unter anderem fest, dass nur geschützter Sexualverkehr zulässig ist und dass Kondome gratis oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stehen müssen. Die Charta liegt in fünf Sprachen vor (Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Rumänisch), ebenso die FAQ der kantonalen Kommission.

Diese Kommission – die beratende Kommission im Bereich der Prostitution, verankert in Artikel 20 LProst – entwickelt Präventions- und Unterstützungsmassnahmen, informiert sich regelmässig über die Lage und koordiniert die beteiligten Akteure. Sie ist keine Anlaufstelle für Einzelfälle, prägt aber, wie im Kanton über das Thema gesprochen wird. Ihre Berichte sind die einzige halbwegs regelmässige öffentliche Datenquelle zur Branche im Kanton.

Zusätzlich hat der Staatsrat am 6. Juli 2023 eine kantonale Strategie für sexuelle Gesundheit mit 16 Massnahmen und fünf Handlungsfeldern verabschiedet (Perspektiven bis 2031, Massnahmenplan 2023–2026). Sexarbeitende sind darin ausdrücklich als eine der vulnerablen Zielgruppen genannt – ein Papier, kein Angebot, aber eine Referenz, auf die man sich berufen kann.

Gesundheit auch ohne Krankenkasse

Fri-Santé, Boulevard de Pérolles 30, 1. Stock, 026 341 03 30: Sprechstunde Montag 9–12 Uhr, Dienstag 13–17 Uhr, Donnerstag 9–12 Uhr, ohne Termin, kostenlos und diskret. Das Angebot richtet sich an alle, die ohne Krankenversicherung sind oder mit Prämien im Rückstand stehen – mit oder ohne Aufenthaltsstatus.

Die Auslastung ist real: 2024 zählte Fri-Santé 1’712 Konsultationen, davon 949 ärztlich-pflegerische, 56 zahnmedizinische und 763 sozial-administrative, dazu 162 neu aufgenommene Patientinnen und Patienten, mehrheitlich Frauen. Im Jahresbericht schreibt der Verein, die Teams arbeiteten «à flux tendus» – am Anschlag – und die Sicherung der Struktur sei eine der grossen Herausforderungen der kommenden Jahre. Wer die Finanzierungslücken der Freiburger Nachbarkantone kennt, erkennt das Muster wieder: Die Angebote existieren, sie hängen aber an sehr wenigen Stellenprozenten.

Empreinte, Boulevard de Pérolles 57, 026 424 24 84, [email protected]: HIV- und STI-Tests anonym und ohne Termin, dazu Begleitung bei PrEP und Nachbetreuung. Öffnungszeiten: Mittwoch 8.30–11.30 und 13.00–18.30 Uhr, Donnerstag 8.30–11.30 und 13.00–16.00 Uhr, Freitag 8.00–11.30 und 13.00–15.00 Uhr.

CFSS, 026 305 29 55, [email protected]: vertrauliche und kostenlose Gespräche, Montag bis Donnerstag 9–12 und 14–17 Uhr an den drei Standorten Freiburg, Bulle und Düdingen. Wichtig zu wissen: Die Tests auf sexuell übertragbare Infektionen sind beim CFSS prioritär Personen unter 25 Jahren vorbehalten. Für Sexarbeitende sind Grisélidis und Empreinte deshalb in der Regel der direktere Weg.

espacefemmes/frauenraum, Rue Saint-Pierre 10, 026 424 59 24: Empfang Montag bis Freitag 9–12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14–17 Uhr. Zweimal im Monat gibt es eine 30-minütige Rechtsberatung zu Arbeits- und Familienrecht durch Anwältinnen – neu auch in Bulle.

Ausbeutung und Menschenhandel: wer koordiniert

Der Kanton Freiburg betreibt seit dem 1. Januar 2008 ein Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel, eingesetzt per Verordnung des Staatsrats. Beteiligt sind die Kantonspolizei, das Amt für Bevölkerung und Migration, das Sozialamt, das Amt für den Arbeitsmarkt, die Staatsanwaltschaft sowie die Opferhilfe-Beratungsstellen. Ziel ist ein besserer Schutz der Opfer und eine wirksamere Strafverfolgung – und zwar mit definierten Abläufen statt Zufallskontakten.

Für Betroffene heisst das praktisch: Solidarité femmes Fribourg führt das Thema Menschenhandel, Ausbeutung und Nötigung als eigenen Beratungsbereich. Wer anonym bleiben will oder einen Verdacht melden möchte, ohne selbst betroffen zu sein, kann sich an die nationale Meldestelle ACT212 wenden: 0840 212 212, Montag bis Freitag 10–18 Uhr, die Rufnummer wird unterdrückt; Meldungen sind auch online möglich.

Auch das gehört zum Bild: Das Bundesrecht für Ausländerinnen und Ausländer enthält Bestimmungen, die speziell für Opfer von Menschenhandel gelten. Ob und wie sie im Einzelfall greifen, beurteilen die zuständigen Stellen – eine Beratungsstelle einzuschalten, bevor man mit der Migrationsbehörde spricht, ist deshalb keine Verzögerung, sondern ein Schutzschritt.

Was das Netz nicht abdeckt

Drei Lücken sind offensichtlich und sollte man bei der eigenen Planung einrechnen:

Zeitlich. Die Fachberatung für Sexarbeit findet an zwei Nachmittagen statt, die Tests an drei Tagen, der Bus an einem Abend. Die Arbeitszeiten der Branche liegen weitgehend ausserhalb. Was rund um die Uhr läuft, ist die 142 – eine Gewalt- und Opferhilfelinie, keine Stelle für Bewilligungs- oder Steuerfragen.

Räumlich und sprachlich. Das Angebot ist in der Stadt Freiburg konzentriert. Die CFSS-Antenne in Düdingen seit März 2026 und die Rechtsberatung von espacefemmes in Bulle sind die ersten sichtbaren Ausnahmen – für den deutschsprachigen Kantonsteil bleibt die Fachberatung zur Sexarbeit aber eine Fahrt nach Freiburg (wo allerdings auf Deutsch beraten wird).

Strukturell. Die Kommission selbst hat wiederholt festgehalten, dass das Wachstum der über das Internet vermittelten Sexarbeit sowohl administrativ als auch für Prävention und Früherkennung eine Herausforderung ist. Aufsuchende Arbeit erreicht Salons und die Strasse. Wer nur online arbeitet, taucht in keiner dieser Statistiken auf – und muss den ersten Schritt selbst machen.

Konkret: was du heute erledigen kannst

  • Nummern speichern, bevor du sie brauchst: 117 (Polizei), 144 (Sanität), 142 (Opferhilfe, rund um die Uhr), 026 321 49 45 (Grisélidis), 0840 212 212 (ACT212).
  • Einen Erstkontakt legen, solange nichts passiert ist. Ein Gesicht an der Sprechstunde senkt die Schwelle im Ernstfall messbar.
  • Vor dem Hinweg anrufen. Öffnungszeiten von Vereinen ändern sich, gerade bei knapper Personaldecke.
  • Bei Gewalt: zuerst beraten, dann entscheiden. Opferhilfe ist kostenlos und verlangt keine Anzeige.
  • Begleitung mitnehmen. Zu Polizei, Arzt oder Behörde darf dich jemand begleiten – eine Vertrauensperson oder eine Fachstelle.

Alle Angaben in diesem Text beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen des Kantons Freiburg, der beteiligten Vereine und der regionalen Medienberichterstattung, Stand September 2026. Öffnungszeiten, Adressen und Zuständigkeiten können sich ändern; verbindlich sind ausschliesslich die Auskünfte der zuständigen kantonalen Stellen und der Beratungsstellen selbst. Für rechtliche Fragen zur Meldepflicht und zur Salonbewilligung ist die Kantonspolizei Freiburg respektive die Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg die richtige Adresse.