Die Stelle, die dich registriert, ist nicht die Stelle, die dir hilft: Sicherheit und Beratungsstellen im Kanton Wallis 2026

Im Wallis führen zwei Wege durch dasselbe Berufsfeld, und sie werden ständig verwechselt. Der eine beginnt am Schalter der Kantonspolizei, wo sich jede Person, die hier Sexarbeit ausübt, vor Aufnahme der Tätigkeit melden muss. Der andere beginnt bei einer Handynummer, die auch über WhatsApp erreichbar ist, hinter der keine Behörde sitzt und die kein Register führt. Wer die beiden Wege verwechselt, verpasst entweder eine Pflicht – oder eine Hilfe, die kostenlos, vertraulich und in der eigenen Sprache verfügbar wäre.

Dieser Text sortiert die zweite Seite: die Anlaufstellen. Nicht, weil die erste unwichtig wäre, sondern weil sie anderswo bereits ausführlich beschrieben ist – wer wissen will, wer im Wallis meldet und wer bewilligt, findet dort den Ablauf im Detail. Hier geht es um die Frage, die im Ernstfall zählt: Wen rufst du an, wenn etwas schiefgeht – und was passiert danach mit deinen Angaben?

Warum die Trennung im Wallis besonders scharf ist

Der Kanton Wallis hat sein Gesetz über die Prostitution (GPr, SGS 932.1) am 12. März 2015 verabschiedet; es ist zusammen mit der Verordnung über die Prostitution (VPr, SGS 932.100) seit Anfang 2016 in Kraft. Damit gehört das Wallis zu den Kantonen mit einer eigenen, ausdrücklichen Regelung – ein Unterschied zu jenen Kantonen, die das Thema ausschliesslich über Bau-, Gewerbe- und Polizeirecht steuern. Wie stark diese Unterschiede innerhalb der Schweiz ausfallen, zeigt der Vergleich der kantonalen Regelungen deutlich.

Das Gesetz hat zwei Arme. Der eine ist polizeilich: Meldung, Kontrolle, Strafverfolgung. Die Kantonspolizei kann Salons im Rahmen ihrer Zuständigkeit jederzeit kontrollieren, nötigenfalls unter Zwang, und dabei die Identität der betreibenden Person wie der dort tätigen Personen überprüfen. Sie führt eine spezialisierte Einheit für dieses Feld – die Sektion Minderjährige und Sitte, die 2021 ihr zehnjähriges Bestehen markierte.

Der andere Arm ist sozial. Er ist der Grund, weshalb es im Wallis überhaupt eine benannte Fachstelle für Sexarbeitende gibt und nicht nur ein Anmeldeformular. Diese beiden Arme gehören zum selben Gesetz, aber nicht zur selben Stelle – und das ist der wichtigste einzelne Satz für alle, die hier arbeiten.

Die Zahl, die die Lücke zeigt

Die Kantonspolizei verzeichnet rund 450 Meldungen pro Jahr. Sozialarbeitende treffen im selben Zeitraum rund 700 Sexarbeitende an. Beide Zahlen stimmen, und beide sind keine Bestandszahl: Wer den Kanton wieder verlässt, muss sich nicht abmelden, weshalb niemand präzise sagen kann, wie viele Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich im Wallis arbeiten. Die Differenz zwischen 450 und 700 ist genau der Raum, in dem Beratung stattfindet, ohne dass eine Akte entsteht.

BellaDonna: die kantonale Anlaufstelle für Sexarbeitende

BellaDonna ist das Programm zur Unterstützung, Beratung und zum Schutz von Sexarbeitenden, das der Kanton Wallis kostenlos zur Verfügung stellt – ausdrücklich in der Sprache der ratsuchenden Person, soweit möglich. Es ging 2018 an den Start, zunächst angesiedelt bei der Aidsprävention im französischsprachigen Kantonsteil, mit einer Sozialarbeiterin als Koordinationsstelle.

Heute läuft BellaDonna unter dem Dach der SIPE-Zentren. Das ist keine Kosmetik: Die Aidshilfe Oberwallis hat an ihrer Generalversammlung im April 2025 ihre Auflösung per 30. Juni 2025 beschlossen und ihre Projekte und Dienstleistungen in die SIPE-Zentren überführt. Wer also eine ältere Broschüre, eine alte Visitenkarte oder einen Forumsbeitrag von vor 2025 vor sich hat, findet dort möglicherweise eine Organisation, die es so nicht mehr gibt. Das Angebot besteht weiter, der Absender heisst anders.

Was BellaDonna konkret macht

Drei Dinge, und sie hängen zusammen:

Aufsuchende Arbeit. Etwa einmal pro Monat besucht das Team gemeinsam mit einer Mediatorin oder einem Mediator Etablissements, Salons, Studios und Kontaktbars, spricht vor Ort mit den Arbeitenden, informiert zur sexuellen Gesundheit und verteilt Präventionsmaterial. Das heisst: Du musst nicht zwingend den ersten Schritt machen. Es kommt jemand vorbei, und zwar nicht in Uniform.

Individuelle Beratung. Information und Begleitung bei beruflichen oder persönlichen Schwierigkeiten sowie bei administrativen Fragen – Aufenthaltsbewilligung, Sozialversicherungen, Papierkram, der im Alltag zwischen Schichten liegen bleibt. Wer sich fragt, wie AHV-Anmeldung, Steuerpflicht und Selbständigkeit im Wallis konkret zusammenspielen, bekommt hier eine erste Einordnung, bevor es zur Ausgleichskasse geht.

Begleitung beim Ausstieg oder Umstieg – wenn du das willst. Das Programm unterstützt Personen, die ein neues Lebensprojekt erwägen, etwa eine Umorientierung oder eine Weiterbildung. Ausdrücklich als Angebot, nicht als Bedingung: Die Beratung setzt nicht voraus, dass du aufhören willst.

Wie du BellaDonna erreichst

Das Programm arbeitet mit zwei regionalen Kontaktpunkten, beide per Telefon und WhatsApp erreichbar:

  • Mittel- und Unterwallis (Regionen Monthey, St-Maurice, Martigny, Sion, Sierre): +41 79 158 20 19, [email protected]
  • Oberwallis (Regionen Leuk, Turtmann, Visp, Brig): +41 79 616 93 05, [email protected]

Neben der telefonischen Erreichbarkeit gibt es eine Sprechstunde ohne Voranmeldung. Erkundige dich vorher kurz nach den aktuellen Zeiten – Permanenzen verschieben sich, und eine WhatsApp-Nachricht kostet weniger als eine vergebliche Fahrt nach Visp oder Sitten.

Die fünf SIPE-Zentren – und was du dort ohne Erklärung bekommst

SIPE-Beratungszentren gibt es im Wallis seit 1976, verteilt über den ganzen Kanton. Sie sind die breitere Struktur hinter BellaDonna und decken Sexualität, Intimität, Partnerschaft, Schwangerschaft und sexualisierte Gewalt ab. Für Sexarbeitende sind sie vor allem als niederschwelliger Gesundheitszugang relevant, bei dem niemand nach dem Beruf fragen muss.

  • Sitten: Rue Sainte-Marguerite 1, 1950 Sion, 027 323 46 48 – Beratung zur sexuellen Gesundheit als Permanenz ohne Termin, Montag bis Freitag 13–18 Uhr
  • Monthey: Rue du Pont 5, 024 471 00 13 – Montag bis Freitag 14–18 Uhr
  • Martinach: Rue du Grand-Verger 14, 027 722 66 80
  • Siders: Rue Rainer Maria Rilke 4, 027 455 58 18
  • Brig: Matzenweg 2, 027 923 93 13 – Montag bis Freitag 14–18 Uhr; dazu ein Standort in Visp an der Terbinerstrasse 3

Die HIV- und STI-Beratung läuft über speziell geschultes Personal. Der Test erfolgt als Bluttest per Fingerstich, das Ergebnis liegt am Ende der Konsultation vor – du gehst also nicht mit einer offenen Frage und einem Rückrufversprechen nach Hause. Genau diese Kombination aus kurzer Wartezeit und niedriger Schwelle ist für Menschen mit unregelmässigen Arbeitszeiten und wechselnden Arbeitsorten der entscheidende Unterschied.

Wenn dir etwas angetan wurde: Opferhilfe nach OHG

Die Opferhilfe ist im Wallis ein eigenes System, unabhängig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wird. Sie berät Opfer von Straftaten und deren Angehörige, hilft bei der Durchsetzung von Rechten und vermittelt an Fachpersonen – Anwältinnen, Psychologen, Ärztinnen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Die Beratungsstelle befindet sich an der Avenue de Pratifori 27 in 1950 Sitten. Für das Mittel- und Unterwallis ist sie unter 027 607 31 00 erreichbar, Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.30 Uhr. Termine sind auch in Brig, Sitten und Collombey-Muraz möglich.

Seit dem 1. Mai 2026 gibt es zusätzlich die nationale Opferhilfe-Nummer 142: gratis, rund um die Uhr, niederschwellig und vertraulich, für Menschen, die körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben, und für ihre Angehörigen. Sie ersetzt die Notrufnummern nicht – bei akuter Gefahr gilt weiterhin 117 für die Polizei und 144 für die Sanität. Für alles danach ist 142 die Nummer, die man sich merken kann, ohne eine Adresse nachschlagen zu müssen. Für Sexarbeitende ist das relevanter, als es klingt: Der häufigste Grund, eine Beratungsstelle nicht anzurufen, ist nicht Misstrauen, sondern das Nichtwissen, welche der zwölf möglichen Stellen die richtige ist.

Ausbeutung und Menschenhandel: die AVIT

Die deutlichste Veränderung der letzten Jahre in der Walliser Hilfslandschaft heisst AVIT – die Walliser Vereinigung zur Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel. Sie wurde 2023 auf Initiative der Behörden geschaffen, damit der Kanton eine spezialisierte Organisation zur Erkennung und Begleitung von Betroffenen hat.

Die kantonale Strategie startete 2024 mit einer auf zwei Jahre angelegten Pilotphase, fachlich unterstützt vom Waadtländer Verein Astrée, der in diesem Feld rund zehn Jahre Erfahrung mitbringt. Für das erste Jahr war ein Budget von CHF 260’000 vorgesehen, die Organisation beschäftigt 1,6 Vollzeitstellen. Eine erste Auswertung war für das erste Quartal 2025 angesetzt.

Kontakt: Avenue des Mayennets 12, 1950 Sitten, 027 565 05 53, [email protected], Sprechstunde montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Was die erste Bilanz zeigt

Nach 18 Monaten Tätigkeit legte die AVIT 2025 eine Zwischenbilanz vor: 28 identifizierte und begleitete Opfer – mehr als im gesamten Zeitraum zwischen 2013 und 2022. Davon entfielen 13 auf das Jahr 2024 und 15 auf die ersten neun Monate 2025. Insgesamt handelte es sich um 20 Frauen und 8 Männer; 64 Prozent der Fälle standen im Zusammenhang mit Delikten sexueller Natur, die Mehrheit der Betroffenen waren afrikanische Staatsangehörige. Rund 50 Personen haben die Stelle konsultiert oder wurden für Dritte vorstellig, und knapp 250 Fachpersonen wurden geschult.

Diese Zahlen bedeuten nicht, dass Ausbeutung im Wallis plötzlich zugenommen hat. Sie bedeuten, dass sie erstmals systematisch gesehen wird. Wo eine spezialisierte Stelle existiert und Fachleute geschult sind, werden mehr Fälle identifiziert – das ist der bekannte Effekt solcher Mechanismen, und er ist der eigentliche Zweck der Übung.

Der Unterschied, der zählt

Ausbeutung ist nicht dasselbe wie Sexarbeit, und Menschenhandel ist nicht dasselbe wie eine fehlende Bewilligung. Die Grenze verläuft dort, wo jemand anderes über deine Papiere, deine Einnahmen, deine Bewegungsfreiheit oder deine Arbeitszeiten bestimmt: einbehaltene Ausweise, aufgebaute «Schulden» für Reise und Unterkunft, ein Zimmerpreis, der nie kleiner wird, ein Telefon, das dir nicht gehört, oder die Ansage, du dürftest nicht allein einkaufen gehen. Wenn dir etwas davon bekannt vorkommt – bei dir oder bei einer Kollegin – ist die AVIT die Stelle, die den Fall einordnen kann, ohne dass automatisch ein Strafverfahren startet.

Häusliche Gewalt und der Rest des Netzes

Der Kanton betreibt eine kantonale Walliser Plattform gegen häusliche Gewalt, getragen vom Kantonalen Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF). Sie koordiniert das Netzwerk, informiert Fachpersonen und verweist auf regionale Gruppen gegen häusliche Gewalt. Zum Netz gehört auch ein Beratungsangebot für gewaltausübende Personen; im Oberwallis führt Caritas Wallis im Auftrag des KAGF eine Gewaltberatung mit Einzelgesprächen, gelegentlichen Paargesprächen und Gruppenangeboten.

Dazu kommen die überkantonalen Klassiker, die im Wallis genauso funktionieren wie anderswo: die Dargebotene Hand unter 143, rund um die Uhr und auch per E-Mail, für alles, was noch keinen Namen hat. Und für die Suche nach der passenden Stelle bietet das Réseau Entraide Valais ein Verzeichnis der Walliser Angebote.

Was keine Beratungsstelle für dich übernimmt

Die Walliser Anlaufstellen decken Gesundheit, Recht, Administration und Ausstieg ab. Was sie strukturell nicht abdecken, ist die Sicherheit während der Arbeit selbst – und das ist keine Walliser Besonderheit, sondern gilt in der ganzen Schweiz.

Drei Punkte, die im Alltag den grössten Unterschied machen:

Ein Mensch, der weiss, wo du bist. Eine Kollegin, eine Freundin, jemand aus dem Salon: Adresse, Zeitfenster, vereinbartes Rückmeldesignal. Wer allein in Wohnungen arbeitet, trägt ein anderes Risiko als jemand in einem Salon mit Anwesenheit von Dritten – das ist der praktische Grund, warum Kleinstbetriebe mit zwei Personen in mehreren Kantonen ein Thema sind.

Vorabklärung statt Bauchgefühl im Türrahmen. Kontaktdaten, die überprüfbar sind, eine kurze Vorabkommunikation, eine dokumentierte Absage-Möglichkeit. Der Aufwand fällt vor dem Termin an, nicht während.

Nummern, die im Ernstfall schon im Telefon stehen. 117, 144, 142, dazu die BellaDonna-Nummer deiner Region. Im Moment, in dem man sie braucht, sucht niemand mehr eine Website.

Der blinde Fleck: wenn du nicht gemeldet bist

Im Februar 2026 berichtete der «Nouvelliste» über illegale Prostitution im Kanton: In einem Jahr wurden gemäss den ausgewerteten Justizentscheiden rund ein Dutzend Frauen wegen illegaler Prostitution verurteilt – ein laut Polizei geringes, aber zunehmendes Phänomen. Im selben Zeitraum wurde in Martigny ein Netzwerk zerschlagen, das von dort aus in der Westschweiz operierte: Eine 26-jährige Kolumbianerin und ihr portugiesischer Partner rekrutierten und dirigierten Landsfrauen ohne Aufenthaltsrecht, im Schnitt rund acht gleichzeitig, mit Inseraten, Telefonisten in Kolumbien und angemieteten Wohnungen in Lausanne, Neuenburg, Freiburg und Montreux.

Daraus folgt ein Satz, der oft nicht gesagt wird: Ein fehlender Eintrag bei der Kantonspolizei ist ein administratives Problem – aber er nimmt dir nicht das Recht, Opfer zu sein. Opferhilfe nach OHG knüpft an die Straftat an, nicht an eine Bewilligung. Die AVIT ist ausdrücklich für Personen da, die ausgebeutet werden, unabhängig von ihrem Status. Und Beratung bei BellaDonna oder in einem SIPE-Zentrum ist keine Behördenmeldung.

Umgekehrt gilt genauso: Diese Stellen können eine fehlende Meldung nicht heilen. Sie können dir erklären, was zu tun ist, und dich dabei begleiten. Ob deine Arbeitsform im Wallis überhaupt an einem bestimmten Ort zulässig ist, entscheidet sich zudem nicht bei der Beratung, sondern über die kommunale Bau- und Zonenordnung – und die unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich, weshalb es dafür keine kantonale Pauschalantwort gibt. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Gemeinde und der Kantonspolizei.

Die Landkarte in einem Absatz

Wer im Wallis eine Frage zu Gesundheit, Papieren oder Berufsalltag hat, ruft BellaDonna an. Wer Opfer einer Straftat wurde, wählt 142 oder wendet sich an die Opferhilfe in Sitten. Wer den Verdacht hat, dass jemand über eine andere Person bestimmt, geht zur AVIT. Wer Gewalt im eigenen Zuhause erlebt, findet über die kantonale Plattform gegen häusliche Gewalt die regionale Struktur. Und wer sofort Hilfe braucht, wählt 117 oder 144.

Das Wallis hat für einen Kanton dieser Grösse ein bemerkenswert dicht besetztes Netz – dichter jedenfalls als der Ruf des Kantons vermuten lässt, und mit einer eigenen Fachstelle für Menschenhandel, die es 2022 noch nicht gab. Wie fragil solche Strukturen bleiben, zeigt der Blick über die Kantonsgrenze: In Neuenburg hängt die Beratung an einer Fachstelle mit knappem Budget, und schon eine gestrichene Position verändert die Erreichbarkeit spürbar. Im Wallis ist mit der Integration der Aidshilfe Oberwallis in die SIPE-Zentren 2025 genau das Gegenteil passiert: nicht weniger Angebot, sondern eine andere Tür. Man muss nur wissen, welche.