Sicherheit und Beratungsstellen im Saarland: Wer bei Sexarbeit wirklich zuständig ist (2026)

Das Saarland ist klein – knapp eine Million Menschen, eingebettet zwischen Frankreich und Luxemburg. Für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter hat diese Überschaubarkeit einen praktischen Vorteil: Wo in Flächenländern jeder Kreis eigene Zuständigkeiten hat, laufen die zentralen Fäden hier an wenigen Stellen zusammen. Wer weiß, welche Tür für welches Anliegen die richtige ist, spart sich Wege, Missverständnisse und im Zweifel eine Menge Ärger.

Genau darum geht es in diesem Überblick: eine nüchterne Landkarte der Anlaufstellen im Saarland – von der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung über die parteiliche Fachberatung bis zur akuten Krise. Kein Ratgeber zur Gesprächsführung, sondern ein Wegweiser, welche Stelle was tut, was sie darf und was nicht.

Zwei Welten, die man nicht verwechseln sollte

Der wichtigste Denkfehler zuerst: Behörde und Beratungsstelle sind nicht dasselbe. Es lohnt sich, das Hilfesystem in zwei Ebenen zu sortieren.

Auf der einen Seite steht die Pflichtebene. Das bundesweite Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verlangt seit 2017 von jeder Person, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, eine behördliche Anmeldung und vorher eine gesundheitliche Beratung. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Auflage – und die dafür zuständige Stelle ist eine Behörde, die Bescheinigungen ausstellt und Daten erfasst.

Auf der anderen Seite steht die Unterstützungsebene: Fachberatungsstellen, die freiwillig, vertraulich und ausdrücklich parteilich im Interesse der Ratsuchenden arbeiten. Sie kontrollieren nichts, sie melden nichts, sie unterstützen. Wer diese beiden Ebenen sauber trennt, weiß immer, mit wem er gerade spricht – und das ist die Grundlage jeder informierten Entscheidung.

Eine saarländische Besonderheit macht die Sache anschaulich: Die Pflichtstelle und die wichtigste Fachberatungsstelle für Frauen sitzen im selben Gebäude in Saarbrücken. Gleiche Adresse, völlig unterschiedliche Rolle – umso wichtiger, den Unterschied zu kennen.

Die Pflichtstelle: Regionalverband Saarbrücken

Für die Umsetzung des ProstSchG hat der saarländische Landtag den Regionalverband Saarbrücken als saarlandweit zentrale Stelle bestimmt. Egal, ob du in Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen oder Saarlouis arbeitest: Für Anmeldung und Gesundheitsberatung führt der Weg zum Gesundheitsamt des Regionalverbands.

Gesundheitliche Beratung

Bevor du dich anmelden kannst, musst du zur gesundheitlichen Beratung. Sie ist kostenlos, findet persönlich statt und wird nur nach vorheriger Terminabsprache angeboten. Inhaltlich geht es um Themen wie Verhütung, sexuell übertragbare Infektionen, Schwangerschaft und Safer-Sex-Praktiken – vertraulich und ohne Zwang zu einer Untersuchung. Über das Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei der Anmeldung vorlegen musst.

Wichtig: Die Beratung ist keine einmalige Angelegenheit. Nach den bundesweiten Vorgaben des ProstSchG ist sie in der Regel mindestens einmal jährlich zu wiederholen, bei unter 21-Jährigen halbjährlich. Die genauen Turnusse und Termine bestätigt dir das Gesundheitsamt.

Die Anmeldung

Auch die Anmeldung erfolgt persönlich und nach Terminvereinbarung. Die Gebühr für die Anmeldebescheinigung – umgangssprachlich „Hurenpass“ – liegt beim Regionalverband nach aktuellem Stand bei 30 Euro. Wer nicht unter Klarnamen auftreten will, kann für fünf Euro zusätzlich eine Alias-Bescheinigung ausstellen lassen, die einen selbstgewählten Aliasnamen statt des bürgerlichen Namens ausweist. Gebühren können sich ändern – frag den aktuellen Stand direkt beim Regionalverband ab.

Die Anmeldebescheinigung ist nach ProstSchG grundsätzlich zwei Jahre gültig (bei unter 21-Jährigen ein Jahr) und muss danach erneuert werden. Sowohl die Anmeldebescheinigung als auch der Nachweis der Gesundheitsberatung sind bei der Tätigkeit immer mitzuführen.

Kontakt

  • Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken, Großherzog-Friedrich-Straße 37, 66111 Saarbrücken
  • Gesundheitliche Beratung: 0681 506 5361 oder 0681 506 5321
  • Behördliche Anmeldung: 0681 506 5317 oder 0681 506 5318
  • E-Mail: [email protected]

Ein Hinweis zur Erwartungshaltung: Die Behörde ist der Ort für Pflichten und Papiere. Für Sorgen rund um Finanzen, Konflikte mit Betreibern oder persönliche Fragen ist eine Fachberatungsstelle die bessere Adresse – auch wenn sie im selben Haus sitzt.

ALDONA e.V.: die parteiliche Fachberatung für Frauen

ALDONA e.V. ist die saarländische Fachberatungsstelle für Frauen in der Sexarbeit. Der Verein hat eine lange Geschichte: 1990 als „Hurenselbsthilfe e.V.“ gegründet, seit 2012 unter dem heutigen Namen. Das prägt bis heute die Haltung – ALDONA arbeitet nicht über, sondern für die Frauen, die sich melden.

Das Angebot ist breiter, als viele erwarten:

  • Aufsuchende Arbeit: Streetwork auf dem Straßenstrich, in Bordellen und bordellähnlichen Betrieben – ergänzt um digitales Streetwork, also Ansprache dort, wo heute geworben und gearbeitet wird.
  • Soziale Beratung zu Finanzen und Schulden, Sozialversicherung, rechtlichen Fragen, Wohnsituation sowie Gesundheit und Schwangerschaft.
  • Psychosoziale Unterstützung und Empowerment: Hilfe bei der Alltagsbewältigung, Begleitung zu Ämtern und Terminen, Stärkung der eigenen Ressourcen.

Besonders relevant im grenznahen Saarland: Die Beratung ist mehrsprachig – unter anderem Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Ukrainisch, Spanisch und Russisch; für weitere Sprachen können Dolmetscherinnen hinzugezogen werden. Wer Deutsch nicht sicher beherrscht, ist hier also nicht auf sich allein gestellt.

Ein Wort zum Thema Ausstieg: ALDONA und die Diakonie Saar haben mit DiWA Saar ein Angebot zur Umstiegs- und Ausstiegsbegleitung aufgebaut, das als Bundesmodellprojekt gefördert wurde. Die Bundesförderung dieses Modellprojekts lief bis Mitte 2024 – ob und in welcher Form Ausstiegsbegleitung aktuell fortgeführt wird, erfragst du am besten direkt bei ALDONA. Entscheidend ist die Grundhaltung dahinter: Beratung heißt hier nicht, jemanden aus der Sexarbeit zu drängen, sondern beide Richtungen offen zu halten – drinbleiben unter besseren Bedingungen oder aussteigen, wenn man das will.

Kontakt ALDONA e.V.: Großherzog-Friedrich-Straße 37, 66111 Saarbrücken · Telefon 0681 373631 · mobil 0151 21790756 · [email protected] · aldona-ev.de

Projekt BISS: für Männer, trans*, inter* und non-binäre Sexarbeitende

Sexarbeit ist nicht weiblich – und ein gutes Hilfesystem denkt das mit. Die Aids-Hilfe Saar e.V. betreibt mit dem Projekt BISS (Beratungs- und Interventionsstelle für Sexarbeitende) ein Angebot, das sich gezielt an cis-männliche, trans*, inter* und non-binäre Sexarbeitende richtet – Jugendliche wie Erwachsene, die gelegentlich oder regelmäßig gleichgeschlechtliche Sexarbeit leisten.

Der Ansatz ist bewusst niedrigschwellig: aufsuchende, gemeinwesenorientierte Sozialarbeit, freiwillig und auf Wunsch anonym. Neben klassischer Beratung und Begleitung liegt ein Schwerpunkt auf Gesundheits- und HIV-Prävention – ein Feld, in dem die Aids-Hilfe Saar seit Jahrzehnten Erfahrung und Vertrauen aufgebaut hat. Für viele, die von den frauenzentrierten Angeboten nicht angesprochen werden, ist BISS die passendere Anlaufstelle.

Kontakt: Aids-Hilfe Saar e.V. / Projekt BISS · Telefon 0681 390 43 61 · aidshilfesaar.de

Wenn es um Ausbeutung geht: Menschenhandel und Zwang

Die bisher genannten Stellen setzen selbstbestimmte Sexarbeit voraus. Davon strikt zu trennen sind Zwangsprostitution und Menschenhandel – Straftaten, keine Berufsform. Wer sich in einer Situation befindet, in der Papiere einbehalten, Schulden konstruiert, Bewegungsfreiheit oder Verdienst kontrolliert werden, braucht spezialisierte Hilfe.

Im Saarland ist die Beratungsstelle für Migrantinnen die saarlandweite Anlaufstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution – auch für Behörden, die einen Verdachtsfall haben. Sie arbeitet auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Landespolizei und der Kriminalpolizei zusammen, organisiert im Bedarfsfall eine verdeckte Unterbringung, kümmert sich um Sicherheitsmaßnahmen und um die materielle Existenzsicherung.

Der Vorteil einer Fachberatungsstelle gegenüber dem direkten Gang zur Polizei: Sie berät zunächst ergebnisoffen und vertraulich, klärt über Rechte und Schutzmöglichkeiten auf und überlässt die Entscheidung über eine Anzeige der betroffenen Person – soweit keine akute Gefahr eine sofortige Reaktion erzwingt. Bei unmittelbarer Bedrohung gilt trotzdem: erst Sicherheit, dann alles andere.

Akute Krise: die Nummern, die immer gehen

Unabhängig von der Sexarbeit gibt es ein bundesweites Sicherheitsnetz, das rund um die Uhr erreichbar ist:

  • Polizei: 110 – bei unmittelbarer Gefahr, Gewalt oder Bedrohung. Kostenlos, sofort, überall.
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016 (auch 08000 116 016) – rund um die Uhr, kostenlos, anonym, mehrsprachig, mit Dolmetschung. Es berät bei häuslicher und sexualisierter Gewalt und vermittelt bei Bedarf an regionale Stellen weiter.

Diese Nummern ersetzen keine Fachberatung, aber sie sind der erste Griff, wenn es schnell gehen muss – gerade nachts oder am Wochenende, wenn die spezialisierten Stellen nicht besetzt sind.

Wo darf ich überhaupt arbeiten? Der Blick auf die Sperrbezirke

Ein Punkt, der im Saarland regelmäßig unterschätzt wird: Das ProstSchG regelt die Anmeldung – wo Sexarbeit erlaubt ist, entscheiden dagegen Sperrbezirks- bzw. Verbotsverordnungen. Das Land hat mit einer Verordnung von 2018 den Rahmen gesetzt, die konkrete Ausgestaltung liegt aber bei den einzelnen Kommunen. Das heißt: Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, und was in Saarbrücken gilt, gilt nicht automatisch in Homburg oder Saarlouis.

Saarbrücken zeigt exemplarisch, wie beweglich diese Materie ist. Die Landeshauptstadt erließ am 10. Januar 2019 eine weitreichende „Verordnung über das Verbot der Prostitution“. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erklärte sie mit Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. 2 C 252/19) jedoch in Teilen für unwirksam: Ein pauschales Verbot, das auch Prostitutionsstätten und Wohnungsprostitution umfasste, hielt das Gericht für zu weitgehend. Wohnungsprostitution sei wegen ihrer typischerweise geringen Außenwirkung kaum geeignet, die geschützten Belange – etwa Jugendschutz und öffentlichen Anstand – zu beeinträchtigen. Das Verbot der Straßenprostitution blieb dagegen für weite Teile des Stadtgebiets bestehen.

Die Lehre daraus ist keine konkrete Adressliste, sondern eine Methode: Verlass dich nie auf Hörensagen oder auf eine ältere Fassung einer Verordnung. Kläre die aktuell geltenden Regeln für deinen konkreten Arbeitsort beim Ordnungsamt der jeweiligen Kommune – und lass dir im Zweifel die maßgebliche Verordnung nennen. Wer in einem Sperrbezirk arbeitet, riskiert ein Bußgeld, unabhängig von einer gültigen Anmeldung.

Für Betreiberinnen und Betreiber kommt eine zweite Ebene hinzu: Wer eine Prostitutionsstätte führt, braucht nach ProstSchG eine Erlaubnis. Bundesweit ging die Zahl solcher Genehmigungen zuletzt sogar leicht zurück. Auch hier ist die zuständige kommunale Behörde der richtige Ansprechpartner.

Ein Wort zu den Zahlen

Wer eine belastbare Statistik für das Saarland sucht, stößt auf eine Lücke: Für die bundesweite Erhebung des Statistischen Bundesamts zum Stichtag 31. Dezember 2024 konnte das Saarland seine Daten nicht rechtzeitig liefern. Bundesweit waren Ende 2024 rund 32.300 Personen gültig nach ProstSchG angemeldet – gut fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Für das Saarland lässt sich daraus keine verlässliche Regionalzahl ableiten. Und selbst wenn: Amtliche Zahlen erfassen nur die angemeldete Tätigkeit; nicht angemeldete Arbeit bleibt außen vor. Wer über „die“ Größe des Milieus im Saarland reden will, sollte diese Unsicherheit ehrlich mitnennen.

Deine Anlaufstellen auf einen Blick

Anliegen Stelle Kontakt
Anmeldung & Gesundheitsberatung (Pflicht) Regionalverband Saarbrücken, Gesundheitsamt 0681 506 5361 / 506 5317 · [email protected]
Fachberatung für Frauen (freiwillig) ALDONA e.V. 0681 373631 · [email protected]
Beratung für Männer, trans*, inter*, non-binär Projekt BISS / Aids-Hilfe Saar 0681 390 43 61
Menschenhandel, Zwangsprostitution Beratungsstelle für Migrantinnen (saarlandweit) über saarland.de / MASFG erreichbar
Sperrbezirk & Betriebserlaubnis Ordnungsamt der jeweiligen Kommune örtlich
Akute Gewalt / Bedrohung Polizei · Hilfetelefon 110 · 116 016

Fazit: Nähe als Sicherheitsfaktor

Die Kleinräumigkeit des Saarlands ist für Sexarbeitende weniger Nachteil als Chance. Die Wege sind kurz, die Stellen kennen einander, und mit dem Regionalverband, ALDONA und dem Projekt BISS existiert ein Netz, das sowohl die gesetzlichen Pflichten als auch die freiwillige Unterstützung abdeckt. Entscheidend ist, die Rollen nicht zu vermischen: Die Behörde stellt Papiere aus, die Fachberatung steht auf deiner Seite, und bei Zwang oder Gewalt gibt es spezialisierte Hilfe, die zuerst an deine Sicherheit denkt.

Wer diese Landkarte einmal im Kopf hat, trifft im Ernstfall schneller die richtige Entscheidung. Für alles Verbindliche – Gebühren, Fristen, geltende Sperrbezirke – gilt: hol dir die aktuelle Auskunft bei der zuständigen Stelle, nicht aus zweiter Hand. Die Nummern dafür stehen oben.

Dieser Beitrag bietet eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Regelungen und Gebühren können sich ändern und unterscheiden sich je nach Kommune.