Zwei Städte, zwei Behördenwege: Die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Land Bremen (2026)

Zwei Städte, zwei Behördenwege: Die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Land Bremen (2026)

Das kleinste Bundesland Deutschlands stellt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor eine Besonderheit, die man auf keinem bundesweiten Merkblatt findet: Das Land Bremen besteht aus zwei Städten – der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven –, und beide wickeln die Anmeldung nach dem ProstSchG in Bremen über völlig unterschiedliche Behörden ab. Wer in Bremen bei der Gewerbebehörde anmeldet, ist in Bremerhaven bei der falschen Adresse, und umgekehrt. Wer das nicht weiß, verliert Wochen mit Terminen bei Ämtern, die gar nicht zuständig sind.

Dieser Artikel führt dich durch beide Wege: welche Behörde in welcher Stadt anmeldet, welche Unterlagen du brauchst, in welcher Reihenfolge die Termine laufen, wie lange die Bescheinigung gilt und wo du überhaupt arbeiten darfst. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist Bundesrecht und seit dem 1. Juli 2017 in Kraft – aber die Umsetzung, also die Frage, welches Amt was macht, bestimmen die Länder und Kommunen selbst. Genau dort liegt der Bremer Sonderfall.

Warum überhaupt eine Anmeldung? Die Anmeldepflicht nach § 3 ProstSchG

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gilt: Wer in Deutschland der Prostitution nachgehen will, muss sich vorher persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden (§ 3 ProstSchG). Das betrifft ausdrücklich alle Formen – Wohnungsprostitution, Escort, Arbeit im Laufhaus oder Bordell, Straßenprostitution. Die Anmeldung ist keine Gewerbeanmeldung im klassischen Sinn und ersetzt auch nicht die steuerliche Anmeldung; sie ist ein eigenes, personenbezogenes Verfahren.

Ohne gültige Anmeldebescheinigung zu arbeiten, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Betreiber dürfen niemanden ohne diese Bescheinigung tätig werden lassen. Die Anmeldung ist damit der Schlüssel, der alles andere freischaltet – der Papierweg, an dem in Bremen praktisch jede legale Tätigkeit hängt.

Wichtig als Einstieg: Die Anmeldung ist immer an eine gesundheitliche Beratung und ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt. Du kannst nicht einfach ein Formular einreichen. Es sind mehrere Termine, und ihre Reihenfolge unterscheidet sich – dazu gleich mehr.

Wer ist zuständig? Der entscheidende Unterschied zwischen Bremen und Bremerhaven

Hier liegt der Kern. Verwechsle die beiden Städte nicht.

Stadtgemeinde Bremen: die Gewerbebehörde

Für die Anmeldung in der Stadtgemeinde Bremen ist der Senator für Wirtschaft, Häfen und Transformation – Referat Gewerbeangelegenheiten zuständig, also die Gewerbebehörde. Die Anmeldung erfolgt persönlich vor Ort:

  • Adresse: Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen
  • Telefon: 0421 361-2871
  • E-Mail: [email protected]

Eine Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ohne Termin wirst du nicht bedient. Die Gewerbebehörde führt in Bremen sowohl das gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Beratungsgespräch als auch die eigentliche Registrierung durch.

Bremerhaven: das Bürger- und Ordnungsamt

In Bremerhaven ist eine andere Behörde am Zug: Das Bürger- und Ordnungsamt koordiniert hier die Termine – sowohl für die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt als auch für das Informations- und Beratungsgespräch und die eigentliche Anmeldung.

  • Terminvereinbarung Bremerhaven: 0471 590-3730

Der Ablauf in Bremerhaven ist bewusst zweistufig organisiert: zuerst die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt, anschließend die Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt. Auch hier gilt: alles nur mit Termin.

Merke: Bremen meldet über die Wirtschafts-/Gewerbebehörde an, Bremerhaven über das Bürger- und Ordnungsamt. Das Gesundheitsamt ist in beiden Städten für die gesundheitliche Beratung zuständig – nie für die Anmeldung selbst.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Unabhängig von der Stadt bestehen aus dem Bundesgesetz heraus zwei Pflichttermine, bevor du die Bescheinigung in der Hand hältst: die gesundheitliche Beratung und das Informations- und Beratungsgespräch. Plane realistisch mit mehreren Wochen Vorlauf, weil beide Termine einzeln vergeben werden.

Schritt 1: Die gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG)

Vor der erstmaligen Anmeldung musst du eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt wahrnehmen. Dabei geht es nicht um eine Zwangsuntersuchung, sondern um ein vertrauliches Gespräch: über sexuell übertragbare Infektionen (etwa HIV, Syphilis, Gonorrhö, Chlamydien, Hepatitis B, Mpox), über Safer Sex, Verhütung, Schwangerschaft und über deine Rechte.

In Bremen ist dafür die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamts zuständig. Das Angebot ist anonym und kostenlos – du musst deinen echten Namen dort nicht nennen. Am Ende erhältst du eine Bescheinigung über die Teilnahme. Diese Bescheinigung ist der Nachweis, den du bei der Anmeldung vorlegst, und sie darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.

Schritt 2: Das Informations- und Beratungsgespräch und die Registrierung (§ 8 ProstSchG)

Das zweite Pflichtgespräch ist das Informations- und Beratungsgespräch bei der Anmeldebehörde. Hier informiert dich die Behörde über rechtliche und gesundheitliche Aspekte der Tätigkeit, über Beratungsangebote, über Sozialversicherung und Steuern sowie über Hilfsangebote in Notlagen. Bei Bedarf wird eine Dolmetschung organisiert. Im Anschluss – in Bremen im selben Haus, in Bremerhaven beim Bürger- und Ordnungsamt – erfolgt die eigentliche Anmeldung und die Ausstellung der Bescheinigung.

Die Reihenfolge im Vergleich

In Bremerhaven ist die Reihenfolge klar vorgegeben: erst Gesundheitsamt, dann Ordnungsamt. In der Stadtgemeinde Bremen bringst du die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zum Termin bei der Gewerbebehörde mit. In beiden Fällen gilt: Die gesundheitliche Beratung kommt zuerst, weil ihre Bescheinigung Voraussetzung für die Anmeldung ist. Ruf am besten zuerst bei der jeweiligen Anmeldebehörde an – sie koordiniert die Termine und sagt dir, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Welche Unterlagen du brauchst

Für die Anmeldung in Bremen hältst du folgende Angaben und Dokumente bereit:

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung nach Melderecht) – oder alternativ eine Zustelladresse, wenn du deine Wohnadresse nicht angeben willst oder keinen festen Wohnsitz hast
  • die Bundesländer oder Gemeinden, in denen du tätig sein willst
  • zwei aktuelle Lichtbilder ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit (biometrisches Passbildformat)
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG, die innerhalb der letzten drei Monate stattgefunden hat

Ein Wort zum Aufenthaltsstatus: Staatsangehörige der EU und des EWR dürfen ohne zusätzliche Erlaubnis arbeiten. Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt. Ob dein Titel das abdeckt, klärst du vorab mit der Ausländerbehörde – die Anmeldebehörde prüft das im Zweifel mit.

Die Anmeldebescheinigung – und die Aliasbescheinigung (§ 6 ProstSchG)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du die Anmeldebescheinigung. Sie enthält deinen Namen, ein Lichtbild und Gültigkeitsangaben. Diese Bescheinigung musst du bei der Arbeit stets mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.

Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt in der Stadtgemeinde Bremen 16,00 Euro.

Entscheidend für viele ist die zweite Variante: die Aliasbescheinigung. Wer nicht möchte, dass Betreiber oder Kolleginnen den bürgerlichen Namen erfahren, kann sich zusätzlich eine Bescheinigung auf ein selbst gewähltes Pseudonym ausstellen lassen (§ 6 ProstSchG). Mit der Aliasbescheinigung – es gibt sie sowohl für die Anmeldung als auch für die gesundheitliche Beratung – weist du gegenüber einem Betreiber nach, dass du ordnungsgemäß angemeldet bist, ohne deinen echten Namen preiszugeben. Für die Behörde bleibt deine Identität bekannt; nach außen schützt das Alias deine Anonymität. Wer mit einem Künstlernamen arbeitet, sollte die Aliasbescheinigung von Anfang an mit beantragen.

Fristen, Gültigkeit und Verlängerung

Die Gültigkeitsdauer ist altersabhängig:

  • Ab 21 Jahren: Die Anmeldebescheinigung gilt in der Regel zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung ist jährlich zu wiederholen.
  • Unter 21 Jahren: Die Anmeldebescheinigung gilt nur ein Jahr, und die gesundheitliche Beratung muss alle sechs Monate erfolgen.

Vor Ablauf lässt sich die Bescheinigung verlängern. Kümmere dich rechtzeitig darum, denn ohne gültige Bescheinigung darfst du nicht weiterarbeiten, und die Termine sind nicht immer sofort zu bekommen. Zieht sich deine geplante Tätigkeit auf weitere Bundesländer, gib das bei der Anmeldung an – die Bescheinigung nennt die Länder, in denen du gemeldet bist.

Ein praktischer Hinweis zur Frist der gesundheitlichen Beratung: Der Nachweis für die erstmalige Anmeldung darf höchstens drei Monate alt sein. Nach der Anmeldung läuft die Uhr dann im Jahres- bzw. Halbjahresrhythmus weiter. Verpasst du eine Folgeberatung, verliert die Anmeldung ihre Grundlage.

Wo du im Land Bremen arbeiten darfst: die Sperrgebiete

Anmeldung ist das eine, der erlaubte Ort das andere. Straßenprostitution ist in beiden Städten stark reglementiert – hier weicht das Kommunalrecht deutlich voneinander ab, und die Regeln haben sich zuletzt geändert.

Stadtgemeinde Bremen

Straßenprostitution ist in Bremen nur in einem eng begrenzten Bereich der Cuxhavener Straße bis zur Rigaer Straße erlaubt, und das nur zu bestimmten Zeiten am Abend und in der Nacht. Für die übrigen Formen – etwa die klassische Wohnungs- und Bordellprostitution – gilt ein Sperrbereich rund um die Helenenstraße, wobei die Helenenstraße selbst als traditionelles Bordellviertel ausgenommen und damit erlaubt ist. Die genauen Straßenzüge und Zeiten regelt die Sperrgebietsverordnung; maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut, den du bei der Ordnungsbehörde erfragen solltest.

Bremerhaven

Bremerhaven hat die Straßenprostitution mit einer Verordnung vom 20. November 2024 neu geregelt. Sie verbietet Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet – ausgenommen ist allein die Lessingstraße zwischen Hafenstraße und Potsdamer Straße. Die Verordnung gilt vom 11. Dezember 2024 bis zum 30. November 2029. Außerhalb dieses ausgenommenen Abschnitts ist Straßenprostitution in Bremerhaven damit nicht zulässig.

Weil solche Verordnungen befristet sind und angepasst werden, gilt für Verbindliches: Verlasse dich nicht auf ältere Angaben, sondern auf die zuständige Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt.

Was du außerdem einplanen solltest

Die Anmeldung ist eingebettet in weitere Pflichten des ProstSchG, die für die Praxis wichtig sind:

  • Kondompflicht: Beim Geschlechtsverkehr sind Kondome vorgeschrieben. Für Kunden gilt ein entsprechendes Gebot, für Betreiber ein Werbeverbot für Angebote ohne Kondom.
  • Erlaubnispflicht für Betriebe (§ 12 ProstSchG): Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt – also Räume oder eine Organisation für andere bereitstellt –, braucht eine eigene behördliche Erlaubnis. Für dich als angemeldete Person ist das relevant, wenn du selbst eine Wohnung mit anderen teilst oder Räume vermietest.
  • Steuern: Deine Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig, unabhängig von der ProstSchG-Anmeldung. Viele Kommunen nutzen für die laufende Besteuerung das sogenannte Düsseldorfer Verfahren; ob du zusätzlich umsatzsteuerpflichtig bist, hängt von deinem Umsatz ab. Kläre deine steuerliche Anmeldung separat mit dem Finanzamt – die ProstSchG-Anmeldung ersetzt sie nicht.

Zahlen: Bremen entwickelt sich gegen den Bundestrend

Ein interessanter Befund für den Standort: Während die Zahl der angemeldeten Sexarbeitenden bundesweit nach der Corona-Pandemie eingebrochen ist, steigt sie im Land Bremen. Ende 2023 waren im Land Bremen 711 Personen gültig angemeldet – rund 100 mehr als ein Jahr zuvor und mehr als 2019, als es 643 waren. Bundesweit waren es Ende 2024 rund 32.300 gültig angemeldete Personen (2023: 30.600), gegenüber 40.400 Ende 2019 – der Bund liegt also weiter deutlich unter dem Vor-Pandemie-Niveau, während Bremen zulegt.

Diese Zahlen erfassen nur die angemeldeten Tätigkeiten; nicht angemeldete Arbeit taucht in der Statistik nicht auf. Bundesweit hatte 2023 knapp ein Fünftel der angemeldeten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit; häufigste Nationalität war die rumänische (rund 36 Prozent), gefolgt von der bulgarischen und der spanischen. Das erklärt auch, warum Behörden und Beratungsstellen im Land Bremen konsequent auf Mehrsprachigkeit und Dolmetschung setzen.

Wo du Unterstützung findest

Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Zwei Anlaufstellen sind für den Bremer Raum zentral:

  • Gesundheitsamt Bremen – Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit: zuständig für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG, anonym und kostenlos, mit medizinischer und pädagogischer Fachberatung.
  • Nitribitt e. V.: Treffpunkt und Beratungsstelle für Sexarbeitende in Bremen. Nitribitt berät unabhängig zum ProstSchG, hilft bei Behördengängen, bei Safer Sex und Rechten, beim Ausstieg und vermittelt weiter. Sprechzeiten sind an mehreren Wochentagen sowie nach Vereinbarung.

Gerade beim ersten Behördengang lohnt es sich, vorher bei einer Beratungsstelle anzurufen. Sie kennen die aktuellen Abläufe, begleiten dich auf Wunsch und helfen, wenn Sprache oder Formulare zur Hürde werden.

Fazit

Die Anmeldung nach dem ProstSchG in Bremen ist gut machbar, wenn du den zentralen Punkt verinnerlichst: Das Land Bremen ist zwei Städte mit zwei Behördenwegen. In der Stadtgemeinde Bremen läuft alles über die Gewerbebehörde am Katharinenklosterhof, in Bremerhaven über das Bürger- und Ordnungsamt. In beiden Fällen gilt dieselbe Grundlogik – erst die gesundheitliche Beratung, dann das Informations- und Beratungsgespräch, dann die Bescheinigung –, und in beiden Fällen brauchst du einen Termin, Ausweis, zwei Passbilder und den Beratungsnachweis.

Zahlen, Fristen und Sperrgebiete ändern sich; die Verordnung für Bremerhaven etwa stammt erst von November 2024. Nutze diesen Artikel als Landkarte, aber hole dir für alles Verbindliche den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde oder einer Beratungsstelle. So wird aus der Anmeldung kein Hindernislauf, sondern der erste geordnete Schritt in eine legale, geschützte Tätigkeit.