Wer in Bremen als Sexarbeiterin ein Zimmer mietet, mietet sich in eine Genehmigung ein. Das ist der stille Unterschied zwischen der Anmeldung, die du für dich selbst machst, und der Erlaubnis, die am Haus hängt: Deine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) berechtigt dich zur Tätigkeit — sie sagt aber nichts darüber aus, ob der Betrieb, in dem du arbeitest, überhaupt betrieben werden darf. Diese zweite Frage entscheidet die Gewerbebehörde, und sie entscheidet sie über den Betreiber, nicht über dich.
Für das Land Bremen ist das ein besonders anschauliches Thema. Zwei Städte, zwei Behördenwege, eine einzige historische Bordellstraße, an der sich seit Jahren eine politische Grundsatzdebatte festmacht — und daneben ein unerlaubter Teil des Marktes, der nach Einschätzung des Senats eher wächst als schrumpft. Dieser Artikel erklärt, was die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG ist, was ein Betriebskonzept leisten muss, welche Pflichten daraus für Betreiber folgen und was du davon konkret hast, wenn du dir einen Arbeitsplatz aussuchst.
Was das Gesetz „Prostitutionsgewerbe" nennt
Das ProstSchG ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es hat die Tätigkeit selbst erlaubnisfrei gelassen — du brauchst keine Genehmigung, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten — und gleichzeitig eine Erlaubnispflicht für das Gewerbe drumherum eingeführt.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt nach der gesetzlichen Definition, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten dafür bereitstellt. Das ist ein weiter Begriff. Er erfasst:
- Prostitutionsstätten — Bordelle, Laufhäuser, Terminwohnungen, Sauna- und FKK-Clubs, Modellwohnungen, sobald dort mehr als die eigene Person arbeitet
- Prostitutionsvermittlung — Escort-Agenturen und vergleichbare Vermittlungsleistungen
- Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutionsveranstaltungen
Bundesweit macht die erste Gruppe den Markt fast allein aus: Von den rund 2.260 gültigen Erlaubnissen, die das Statistische Bundesamt zum Jahresende 2025 gezählt hat, entfielen 93 Prozent auf Prostitutionsstätten, 5 Prozent auf Vermittlungen und 2 Prozent auf Fahrzeuge und Veranstaltungen zusammen. Die Gesamtzahl der Erlaubnisse ist gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben (+0,1 Prozent), während die Zahl der gültig angemeldeten Prostituierten mit rund 32.500 leicht zulegte.
Entscheidend für die Praxis: Sobald du nicht allein und auf eigene Rechnung in eigenen Räumen arbeitest, sondern jemand dir Räume gegen Entgelt bereitstellt, ist diese Person erlaubnispflichtig. Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach den Bußgeldvorschriften des Gesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Zwei Städte, zwei Erlaubnisbehörden
Das Land Bremen besteht aus zwei Stadtgemeinden, und das ProstSchG wird in beiden von unterschiedlichen Stellen vollzogen — genauso, wie es schon bei der Anmeldung als Sexarbeiterin zwei getrennte Behördenwege gibt.
Stadtgemeinde Bremen: Zuständig ist die Gewerbebehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gewerbeangelegenheiten. Das Ressort bittet Antragstellende ausdrücklich, sich vorab telefonisch oder über das Funktionspostfach für Prostituiertenschutz zu melden und einen Termin zu vereinbaren, statt einen Antrag unangekündigt einzureichen. Weil sich Postfach-Adressen und Ressortzuschnitte in Bremen in den vergangenen Jahren mehrfach geändert haben, holst du die aktuelle Kontaktadresse am besten direkt über das Serviceportal Bremen.
Stadtgemeinde Bremerhaven: Zuständig ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt. Dort laufen sowohl die Anmeldungen als auch die Erlaubnisverfahren für Prostitutionsgewerbe im Stadtgebiet.
Das ist keine Formalie. Beide Behörden legen eigene Verwaltungspraxis an, setzen eigene Schwerpunkte bei Kontrollen und arbeiten mit unterschiedlichen kommunalen Rahmenbedingungen — die Sperrgebietsverordnungen der beiden Städte sind ebenfalls völlig getrennt. Eine in Bremen erteilte Erlaubnis gilt nicht in Bremerhaven, und umgekehrt.
Das Betriebskonzept ist das eigentliche Verfahren
Das Herzstück des Antrags ist das Betriebskonzept. Die Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte wird nicht abstrakt für eine Person erteilt, sondern gleichzeitig für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Anlagen, Einrichtungen und Räume darin. Wer die Räume wechselt oder das Konzept grundlegend ändert, hat damit ein Erlaubnisproblem, nicht bloß eine Anzeigepflicht.
Im Betriebskonzept ist unter anderem darzustellen, wie der Betrieb organisiert ist, welche Leistungen angeboten werden, welche Vereinbarungen mit den dort tätigen Sexarbeiterinnen geschlossen werden sollen, wie die Räume aufgeteilt und ausgestattet sind und wie die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt werden.
Die Behörde prüft dieses Konzept inhaltlich. Das Gesetz erlaubt die Versagung der Erlaubnis ausdrücklich dann, wenn sich aus dem Betriebskonzept, den Dienstleistungsangeboten, den beabsichtigten Vereinbarungen mit Prostituierten oder sonstigen tatsächlichen Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Art des Betriebs mit der Ausübung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar ist oder die Ausbeutung von Prostituierten fördert. Genau hier landen in der Praxis Flatrate-Modelle, „Alles inklusive"-Preisstrukturen und Vertragskonstruktionen, die Sexarbeiterinnen faktisch zur Annahme jeder Kundenanfrage zwingen.
Dazu kommen Auflagen: Die Erlaubnisbehörde darf die Erlaubnis beschränken und mit Auflagen und Anordnungen versehen, soweit das zum Schutz von Personen, zur Gefahrenabwehr, zum Jugendschutz oder zum Schutz öffentlicher Belange erforderlich ist. Auflagen dürfen auch nachträglich ergänzt und geändert werden. Eine Erlaubnis ist damit nichts, was einmal erteilt und dann vergessen wird.
Die Kosten des Verfahrens sind in Bremen aufwandsabhängig. Das Serviceportal nennt für die Erlaubnis einen Gebührenrahmen von 250 bis 25.000 Euro, die genaue Höhe wird im Einzelfall nach Aufwand festgesetzt. Diese Spanne ist realistisch: Zwischen einer kleinen Terminwohnung und einem großen Club mit Gastronomie liegen Welten an Prüfaufwand.
Zuverlässigkeit: eine Prüfung, die nicht endet
Der zweite große Prüfblock ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Sie muss nicht nur beim Antragsteller vorliegen, sondern auch bei Stellvertretern und bei allen Personen, die mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs betraut sind. Fehlt sie, ist die Erlaubnis zu versagen — ebenso, wenn die betreffende Person noch nicht 18 Jahre alt ist. Für einen Stellvertreter sieht das Gesetz eine eigene Stellvertretungserlaubnis vor.
Die Behörde holt dafür Auskünfte ein, darunter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) beziehungsweise ein europäisches Führungszeugnis. Wichtig ist die Wiederholung: Die zuständige Behörde überprüft die Zuverlässigkeit der Betreiber und der eingesetzten Leitungs- und Aufsichtspersonen in regelmäßigen Abständen erneut, spätestens aber nach drei Jahren. Erlaubnisse können außerdem befristet erteilt und bei Wegfall der Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.
Wie scharf dieses Instrument sein kann, hat ein Bremer Fall gezeigt, der weit über die Stadt hinaus diskutiert wurde: Um eine geplante Prostitutionsstätte in der Innenstadt entstand Streit, weil nach Polizeierkenntnissen Personen aus dem Umfeld eines Rockerclubs als tatsächliche Betreiber im Hintergrund standen. Der Senat verständigte sich auf ein Moratorium; die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm forderte damals, das ProstSchG auf den Prüfstand zu stellen, falls es in solchen Konstellationen keinen ausreichenden Schutz vor Ausbeutung biete. Der Fall ist das Lehrstück dafür, warum die Behörde nicht nur fragt, wer den Antrag unterschreibt, sondern wer den Betrieb tatsächlich steuert.
Die Mindestanforderungen an die Räume — dein praktischer Prüfmaßstab
Der für Sexarbeiterinnen greifbarste Teil des Gesetzes sind die Mindestanforderungen an die zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlagen. Prostitutionsstätten müssen nach Betriebskonzept, Lage, Ausstattung und Gestaltung die Anforderungen erfüllen, die zum Schutz der dort tätigen Personen, der Beschäftigten und der Kunden erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:
- ein geeignetes Notrufsystem in den Räumen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden
- Türen dieser Räume, die sich jederzeit von innen öffnen lassen
- ausreichende Sanitärräume für Sexarbeiterinnen, Beschäftigte und Kunden
- geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
- abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
- das Verbot, die Arbeitsräume zugleich als Schlaf- oder Wohnräume zu nutzen
Der Betreiber ist verpflichtet, diese Mindestanforderungen nicht nur bei der Antragstellung nachzuweisen, sondern während des laufenden Betriebs aufrechtzuerhalten. Für Prostitutionsstätten in Wohnungen kann die zuständige Behörde im Einzelfall Ausnahmen von einzelnen Anforderungen zulassen, wenn deren Einhaltung unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und die berechtigten Interessen der Beteiligten anderweitig gewahrt sind.
Daneben steht die allgemeine Pflicht zu Sicherheit und Gesundheitsschutz: Die räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der tätigen Personen so weit wie möglich vermieden und verbleibende Gefahren minimiert werden.
Praktisch heißt das: Diese Punkte sind kein Entgegenkommen eines netten Betreibers, sondern Genehmigungsvoraussetzung. Wenn ein Zimmer keinen Notruf hat, die Tür von innen klemmt oder du im selben Raum schlafen sollst, in dem du arbeitest, dann ist das nicht bloß unangenehm — es ist ein Punkt, an dem die Erlaubnis des Betriebs hängt. Wenn du unsicher bist, wie du so etwas ansprichst, ohne den Arbeitsplatz zu riskieren, lohnt der Weg über eine Beratungsstelle, die die Bremer Betriebe und Behörden kennt.
Was der Betreiber dir schuldet — und was er nicht darf
Das ProstSchG regelt nicht nur Räume, sondern auch das Verhältnis zwischen Betrieb und Sexarbeiterin. Drei Punkte sind besonders relevant.
Erstens das Weisungsverbot. Betreiber und Personen, die für sie handeln, dürfen Prostituierten keine Weisungen erteilen, die Art und Umfang der sexuellen Dienstleistungen betreffen. Auch sonstige Vorgaben dazu sind unzulässig. Welche Praktiken du anbietest, zu welchem Preis und mit welchem Kunden, entscheidest du — nicht die Hausleitung, nicht der Empfang, nicht eine Preisliste an der Wand.
Zweitens die Textform. Vereinbarungen über Leistungen des Betreibers an dich und über deine Leistungen an den Betreiber müssen in Textform geschlossen werden, und der Betreiber muss dir eine Kopie aushändigen oder elektronisch übermitteln. Das betrifft in der Praxis vor allem die Zimmermiete, Nebenkosten, Werbe- und Wäschepauschalen. Ein solcher Beleg ist zugleich der beste Ausgangspunkt für deine Buchhaltung — dass du diese Ausgaben sauber dokumentierst, macht bei der Steuerlast in Bremen unmittelbar einen Unterschied.
Drittens die Auswahl der tätigen Personen. Ein Betreiber darf niemanden in seinem Betrieb arbeiten lassen, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Person unter 18 Jahre alt ist, unter 21 Jahre alt ist und von Dritten zur Prostitution gebracht wird oder gehalten werden soll, oder unter Ausnutzung einer Zwangslage, der Hilflosigkeit in einem fremden Land oder persönlicher beziehungsweise wirtschaftlicher Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird. Ein seriöser Betrieb wird deshalb nach deiner Anmeldebescheinigung fragen — nicht aus Misstrauen, sondern weil er sonst selbst seine Erlaubnis riskiert.
Hinzu kommt die Kondompflicht: Sie richtet sich an Kunden und Prostituierte gleichermaßen, und der Betreiber ist verpflichtet, in der Prostitutionsstätte durch einen deutlich sichtbaren Aushang darauf hinzuweisen. Werbung, die — auch nur indirekt oder sprachlich verschleiert — Geschlechtsverkehr ohne Kondom in Aussicht stellt, ist verboten. Fehlt der Aushang, ist das ein sichtbares Signal dafür, wie ernst ein Haus seine Pflichten insgesamt nimmt.
Erlaubnis ersetzt keine zulässige Adresse
Eine Erlaubnis nach dem ProstSchG ist ein Bundesinstrument. Sie sagt nichts darüber aus, ob am gewünschten Ort überhaupt gearbeitet werden darf. Diese Frage entscheiden zwei völlig andere Rechtskreise: die Sperrgebietsverordnung der jeweiligen Stadt auf Grundlage von Artikel 297 EGStGB und das Bau- und Planungsrecht.
Im Land Bremen ist das besonders eng gefasst, weil beide Städte eigene Verordnungen haben und die Zahl der zulässigen Standorte klein ist — welche Adressen im Land Bremen überhaupt in Frage kommen, ist deshalb die erste Frage, nicht die letzte. Für Betreiber bedeutet die Kombination: Wer eine gewerberechtlich einwandfreie Erlaubnis in der Hand hält, aber im Sperrgebiet liegt oder keine baurechtlich zulässige Nutzung nachweisen kann, kommt trotzdem nicht zum Betrieb.
Helenenstraße: 25 Erlaubnisse, 51 Arbeitsplätze — und eine offene Grundsatzfrage
Nirgends ist das Zusammenspiel dieser Rechtskreise so gut zu beobachten wie in der Bremer Helenenstraße, der einzigen Bordellstraße der Stadt. Behördlich ist die Lage klar umrissen: Berichten zufolge bestehen dort 25 Erlaubnisse für 51 Arbeitsplätze. Die Erlaubnisbehörde kontrolliert gemeinsam mit der Polizei regelmäßig und hat dabei nach eigenen Angaben nichts zu beanstanden gehabt.
Politisch ist die Lage weniger klar. Der Beirat Östliche Vorstadt hat 2023 beschlossen, dass die Zahl der Prostitutionsstätten in der Straße nicht weiter steigen soll. Ein Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und Linken verständigte sich darauf, den Fortbestand des Viertels nicht anzutasten, zugleich aber die Zahl der Prostitutionsstätten nicht auszuweiten und die Kontrollen durch Polizei und Gewerbebehörde zu verstärken.
Der Konflikt entzündet sich an der Frage, mit welchem Instrument sich das durchsetzen ließe. Vorliegende Bauanträge könnten die Zahl der Zimmer deutlich erhöhen. Innensenator Ulrich Mäurer hat wiederholt eine Ausweitung der Sperrgebietsverordnung ins Spiel gebracht; das Baudezernat hält eine Veränderungssperre für schwer haltbar, weil die Straße als Prostitutionsstandort auf knapp 150 Jahre Geschichte zurückblickt und damit Bestandsschutz genießt. Gefordert wird stattdessen ein Bebauungsplan, der eine Ausweitung verhindert. Die Grünen kündigten für Februar 2026 eine parlamentarische Anfrage an, die unter anderem klären soll, wie Baugenehmigungen und Bauleitplanung den Beiratsbeschluss von 2023 umsetzen. Eine abschließende Entscheidung stand zum Zeitpunkt dieses Artikels aus.
Für Sexarbeiterinnen ist das mehr als Lokalpolitik: An diesem Verfahren hängt, ob in der Straße mittelfristig mehr, gleich viele oder weniger legale Arbeitsplätze verfügbar sind.
Bremerhaven: der zweite Weg
In Bremerhaven liegt der Schwerpunkt räumlich in der Lessingstraße, dem historischen Rotlichtbereich der Stadt. Die aktuelle Verordnung über das Verbot der Straßenprostitution vom 20. November 2024 gilt bis Ende November 2029 und verbietet Straßenprostitution stadtweit mit Ausnahme eines definierten Abschnitts der Lessingstraße; die Wirkung wird wissenschaftlich begleitet. Für die Betriebe selbst gilt dieselbe Erlaubnispflicht wie in Bremen, mit dem Bürger- und Ordnungsamt als zuständiger Stelle.
Die Anfangsjahre nach 2017 verliefen dort zäh: In der Umsetzungsphase kontrollierte das Bürger- und Ordnungsamt zwar 22 Betriebe — Bordelle und sogenannte Modellwohnungen —, förmlich genehmigt war zu diesem Zeitpunkt aber noch keiner. Das war kein Bremerhavener Sonderproblem. Auch in der Stadt Bremen begann die Bearbeitung der Erlaubnisanträge erst, nachdem die dafür geschaffenen Stellen im Juli 2018 besetzt waren; Mitte 2021 lagen in der Stadtgemeinde Bremen 56 Anträge von Prostitutionsgewerben vor, von denen zehn Erlaubnisse erteilt worden waren. Wer heute einen Antrag stellt, sollte diese Erfahrungswerte einpreisen und mit einem langen Verfahren rechnen.
Kontrolle — und der Teil des Marktes, der keine Erlaubnis hat
Die Gewerbebehörde kontrolliert unangemeldet. Der Senat hat auf parlamentarische Anfragen Größenordnungen genannt: gut hundert unangemeldete Kontrollen in einem Jahr, im Folgejahr bis zum Stichtag rund siebzig. In einem Fünfjahreszeitraum wurden dabei rund 40 Prostitutionsstätten aufgedeckt, die ohne Erlaubnis betrieben wurden. Gegen wiederholt auffällige Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt, die etwa zur Hälfte eingestellt wurden und zur Hälfte mit Geldbußen endeten. Neben klassischen Kontrollen recherchiert die Behörde in einschlägigen Online-Portalen und geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Die Kehrseite beschreibt der Senat selbst: Durch die Verbreitung öffentlich zugänglicher Portale und anonym buchbarer Räume sei damit zu rechnen, dass das Dunkelfeld der unerlaubten Prostitution eher zunimmt. Angetroffene nicht angemeldete Personen konnten oft nicht weiterverfolgt werden, weil Reisedokumente oder feste Anschriften fehlten. Der Weser-Kurier berichtete im Juni 2026 über einen Bremer Bordellbetreiber, der seinen Betrieb am Neustadtswall aufgab und dies mit wirtschaftlichem Druck und der Konkurrenz unerlaubter Angebote begründete.
Daraus folgt eine unbequeme, aber wichtige Einordnung: Die Erlaubnispflicht schafft Standards genau dort, wo sie ohnehin am ehesten eingehalten werden — im sichtbaren, registrierten Teil des Marktes. Das ist kein Argument gegen die Regeln. Es ist ein Argument dafür, den Unterschied zu kennen, bevor du dich für einen Arbeitsplatz entscheidest.
Woran du einen genehmigten Betrieb erkennst
Bevor du in einem neuen Haus anfängst, lassen sich einige Punkte in wenigen Minuten klären:
- Nach der Erlaubnis fragen. Ein genehmigter Betrieb kann seine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG vorzeigen. Ausweichende Antworten sind ein Signal.
- Notruf und Tür prüfen. Gibt es ein funktionierendes Notrufsystem im Arbeitsraum? Lässt sich die Tür von innen jederzeit öffnen?
- Pausen- und Sanitärräume ansehen. Sind sie vorhanden und nutzbar — oder gibt es nur Arbeitszimmer?
- Auf die Wohnfrage achten. Arbeitsräume dürfen nicht zugleich Schlafräume sein. Wird dir „Wohnen inklusive" im selben Zimmer angeboten, stimmt etwas nicht.
- Vereinbarung schriftlich verlangen. Miete und Nebenkosten gehören in Textform, mit Kopie für dich.
- Auf Vorgaben achten. Preislisten, Servicevorgaben oder Druck, bestimmte Praktiken anzubieten, sind unzulässig.
- Kondom-Aushang suchen. Er ist Pflicht und ein schneller Indikator für die Sorgfalt des Hauses.
Wo verbindliche Auskunft herkommt
Dieser Text ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Verbindlich sind:
- für die Stadtgemeinde Bremen die Gewerbebehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gewerbeangelegenheiten, erreichbar über das Serviceportal Bremen
- für Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt
- für Sperrgebiete und Baurecht die jeweilige Stadt; die Verordnungstexte finden sich im Transparenzportal Bremen
Für die Betreiberseite gilt: Die Behörde bittet um Terminvereinbarung vor Antragstellung — und das ist auch inhaltlich sinnvoll, weil sich am Betriebskonzept die meisten Verfahren entscheiden. Für Sexarbeiterinnen gilt: Die Erlaubnis eines Hauses ist ein Qualitätsmerkmal, das du erfragen darfst. Sie hängt an der Tür, nicht an dir — aber du arbeitest hinter dieser Tür.