Wer im Tessin erotische Inserate durchblättert, stösst schnell auf eine Formulierung, die im kantonalen Gesetz nirgends vorkommt: «a domicilio e in hotel» — Hausbesuch und Hotelzimmer. Eine Recherche von RSI und tvsvizzera.it zählte auf dem bekanntesten Tessiner Inserateportal 51 solche Angebote, auf einem zweiten weitere 33. Dagegen stehen die offiziellen Zahlen der Kantonspolizei: neun bewilligte locali erotici und rund zwei Dutzend für Sexarbeit gemeldete Wohnungen.
Diese Differenz ist kein Zufall. Die Tessiner Legge sull’esercizio della prostituzione (LProst) vom 22. Januar 2018, in Kraft seit 1. Juli 2019, regelt Arbeitsorte — und zwar sehr detailliert: das bewilligte Lokal und die gemeldete Wohnung. Zum Termin beim Kunden zu Hause, zum Hotelzimmer, zur Begleitung auf einer Geschäftsreise steht im Gesetz kein Wort. Genau diese Leerstelle führte zwischen 2019 und 2021 zu Strafbefehlen, zu einem Freispruch am Strafgericht und zu einer Klarstellung des Regierungsrats. Wer heute im Tessin mobil arbeitet, bewegt sich in einem Bereich, der rechtlich geklärt, aber kaum dokumentiert ist.
Was die LProst regelt — und was sie offenlässt
Zwei Arbeitsorte, die das Gesetz kennt
Die LProst nennt zwei zulässige Orte für die Ausübung: das vom Departement bewilligte locale erotico und die Wohnung, an der die sexarbeitende Person Eigentum oder ein Nutzungsrecht hat. Für die Wohnung gilt ein engmaschiges Regelwerk: eine Person pro Wohnung, nur eine Wohnung pro Gebäude, und der Miet- oder Untermietvertrag muss über mindestens drei Monate laufen. Die Meldung (notifica) macht nicht die Sexarbeitende, sondern wer die Wohnung zur Verfügung stellt; die Kantonspolizei informiert anschliessend Gemeinde und Eigentümerschaft. Wie dieses Prinzip einer Person pro Wohnung im Alltag wirkt, ist der eigentliche Grund, weshalb viele auf mobile Arbeitsformen ausweichen.
Das Lokal braucht eine Bewilligung des Departements, zunächst für zwei Jahre, erneuerbar alle zwei Jahre; Erteilung CHF 350, Erneuerung CHF 250. Vorausgesetzt werden unter anderem eine Baubewilligung für die entsprechende Nutzung, ein Eignungszeugnis des kantonalen Gesundheitsdienstes und ein gestore, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mehrere Lokale durch dieselbe natürliche Person sind ausgeschlossen, und jeder Wechsel der Betriebsleitung verlangt ein neues Gesuch.
Die Ortsverbote bleiben, unabhängig vom Arbeitsmodell
Art. 3 LProst verbietet die Ausübung im Freien und an Orten, die für die Öffentlichkeit einsehbar sind — auch auf Privatgrund —, sowie in der Nähe von Schulen, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, anerkannten Kultstätten, Friedhöfen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Spielplätzen. Zusätzlich ist die Ausübung in Zonen untersagt, die der Nutzungsplan überwiegend dem Wohnen widmet. Und die Gemeinden können per ordinanza weitere Orte und Distanzen festlegen: Chiasso hat die Tätigkeit auf eine einzige Zone mit sieben Parzellen beschränkt, Mendrisio arbeitet mit Radien von 100 und 300 Metern, Lugano kennt eine eigene Verordnung von 2022, Bellinzona, Arbedo-Castione und Balerna haben ebenfalls Regelungen. Diese kommunale Ebene entscheidet in der Praxis mehr als das Kantonsgesetz, wenn es um feste Arbeitsorte geht.
Zwei Sätze, die für mobile Arbeit entscheidend sind
Art. 1 LProst hält fest, dass das Gesetz für die Ausübung der Prostitution gilt — «unabhängig von den Modalitäten und den Orten», an denen sie stattfindet. Art. 2 definiert die Tätigkeit weit (gelegentlich oder berufsmässig, mit oder ohne Beischlaf, gegen Geld oder andere wirtschaftliche Vorteile) und stellt zusätzlich klar: Die Akquise von Kundschaft gilt selbst als Ausübung der Prostitution.
Daraus folgt das, was viele überrascht: Die Meldepflicht hängt nicht am Arbeitsort. Sie hängt an der Tätigkeit. Umgekehrt enthält das Gesetz aber keine Bestimmung, die das Aufsuchen von Kundschaft verbietet.
Oktober 2020: der Freispruch, der die Praxis gedreht hat
Die erste Lesart der Behörden
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten lasen Polizei und Staatsanwaltschaft das Gesetz anders. Wer zum Kunden nach Hause fuhr oder sich im Hotel verabredete, arbeitete aus ihrer Sicht ausserhalb der beiden erlaubten Orte und damit unerlaubt. Es wurden Strafbefehle ausgestellt; der Corriere del Ticino titelte damals, Hotels und Kundenwohnungen seien nun tabu. Die sichtbarste Folge: Zahlreiche Inserate verloren den Hinweis auf Haus- und Hotelbesuche.
Das Urteil der Pretura penale
Im Oktober 2020 sprach Richter Marco Kraushaar an der Pretura penale zwei Frauen — 30 und 21 Jahre alt — frei, die den gegen sie erlassenen Strafbefehl angefochten hatten. Verteidigt wurden sie von Rechtsanwalt Ignazio Maria Clemente; die Anklage stammte von Staatsanwalt Nicola Respini. Die Begründung des Richters ist knapp und präzis: Das Gesetz behandle diesen Aspekt nicht. Eine Privatwohnung sei kein Ort, an dem mit Regelmässigkeit Sexarbeit ausgeübt werde; dasselbe gelte für Hotels. Wer eine Sexarbeiterin bei sich zu Hause empfange, verursache weder eine Belästigung der Nachbarschaft noch eine Verwahrlosung des Quartiers. Laut Verteidigung waren zum Urteilszeitpunkt Dutzende gleichartiger Verfahren hängig, die auf diesen Entscheid warteten.
Die Bestätigung durch den Regierungsrat
Matteo Quadranti (PLR) reichte dazu eine Interrogazione ein. Die Antwort des Regierungsrats kam rund drei Monate nach dem Urteil und fiel gleich aus wie der Richterspruch: Die LProst verbietet es nicht, Dienstleistungen in Hotels oder am Wohnsitz der Kundschaft anzubieten. Ausserhalb der vom Gesetz gesetzten Einschränkungen könne die Tätigkeit frei ausgeübt werden; die gelegentlich beim Kunden zu Hause ausgeübte Praxis sei daher legal. Quadranti zeigte sich zufrieden, merkte aber an, man könne nicht jedes Mal vor Gericht ziehen müssen, um die Anwendung eines Gesetzes klären zu lassen. Der zuständige Departementsvorsteher Norman Gobbi hielt nach dem Urteil fest, das Gesetz sei so, wie es ist, in Ordnung.
Was dieser Status rechtlich wert ist — und was nicht
Hier ist Präzision wichtiger als Beruhigung. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil und um eine Auslegung der Regierung, nicht um eine Gesetzesänderung und nicht um einen publizierten Leitentscheid des Kantonsgerichts. Die Linie ist seit 2021 stabil und wird von der Verwaltung mitgetragen — aber sie beruht auf dem Begriff der Gelegentlichkeit. Wer Verbindlichkeit für die eigene Konstellation braucht, klärt sie bei der zuständigen Stelle: der Sezione TESEU der Kantonspolizei.
Was trotzdem gilt, wenn du auswärts arbeitest
Die Meldung bleibt Pflicht
Die Meldung erfolgt persönlich bei der Sezione TESEU der Kantonspolizei an der Via Bossi 2B in 6901 Lugano (Telefon +41 91 815 50 28, [email protected]). Verlangt werden ein gültiges Ausweisdokument samt Kopie und ein Farbfoto; erfasst werden Personalien, Berufsnamen und der Arbeitsort im Kanton. Gültig ist die Meldung erst nach Prüfung der Dokumente und Validierung durch TESEU, die eine persönliche TESEU-Nummer vergibt. Bei der Unterzeichnung werden CHF 100 fällig, und es besteht ein Recht auf eine kostenlose ärztliche Beratung im Moment der Meldung. Was am Schalter konkret anfällt, ist für mobil arbeitende Personen identisch.
Das Formularwesen ist durchgehend italienisch, und auch die Beratung am Schalter findet in der Kantonssprache statt — ein Punkt, an dem die Sprachfrage zur eigentlichen Hürde wird.
Die ausländerrechtliche Grundlage
Gemeldet werden kann nur, wer Schweizerin oder Schweizer ist, über eine gültige ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder das Meldeverfahren für selbständige Dienstleistungserbringende aus dem EU/EFTA-Raum nutzt — im Sexgewerbe besteht Meldepflicht ab dem ersten Arbeitstag, nicht erst nach acht Tagen. Für die zahlreichen Personen, die aus der Lombardei pendeln, kollidiert dieses Nebeneinander von 90 Arbeitstagen und Dreimonatsvertrag regelmässig — und ist mit ein Grund, weshalb die mobile Arbeitsform attraktiv erscheint.
Steuern: Akonto, eigene Buchführung, Arbeitsplan
Wer bei TESEU gemeldet ist, wird automatisch der kantonalen Steuerverwaltung (Divisione delle contribuzioni) gemeldet — das hat der Stadtrat von Lugano in seiner Antwort vom 10. Oktober 2025 auf eine Interrogazione ausdrücklich bestätigt. Besteuert wird über ein Akonto von CHF 25 pro Arbeitstag; Medienberichten zufolge beruht die Pauschale auf einem angenommenen Jahreseinkommen von CHF 50’000 und deckt auch Kontrollkosten.
Entscheidend ist der Unterschied in der Abwicklung: Im bewilligten Lokal zieht der gestore das Akonto ein und leitet es bis zum Ersten des Monats weiter. Wer ohne bewilligungspflichtigen Betrieb arbeitet, führt selbst Buch über die Arbeitstage, zahlt selbst bis zum Ersten des Monats an die zuständige Steuerbehörde und muss zudem im Voraus einen Arbeitsplan erstellen, der mindestens die Folgewoche abdeckt und den Kontrollorganen zur Verfügung steht. Für mobile Arbeit heisst das ganz praktisch: Kalender und Arbeitstagejournal sind keine Buchhaltungsfolklore, sondern Teil der Pflichten.
Werbung und Akquise
Zwei Regeln verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: Weil die Akquise von Kundschaft rechtlich als Ausübung gilt, greifen die Ortsverbote von Art. 3 bereits beim Ansprechen — Akquise im öffentlichen Raum ist damit ausgeschlossen, unabhängig davon, wo der Termin später stattfindet. Zweitens: Die Werbebestimmung der LProst (Art. 24) verlangt, dass jede öffentliche Kommunikation für ein locale erotico den Hinweis trägt, dass das Lokal nach LProst bewilligt ist — und verbietet, diese Formulierung ausserhalb davon zu verwenden. Wer als Einzelperson mobil arbeitet, darf sich also nicht mit einer Bewilligungsformel schmücken, die es für diese Arbeitsform nicht gibt.
Die Schwelle zur Regelmässigkeit
Die Argumentation von 2020 trägt, solange es bei der Gelegentlichkeit bleibt. Wer dagegen dauerhaft dieselbe Wohnung oder dasselbe Zimmer nutzt, schafft faktisch einen Arbeitsort — und damit greifen wieder Meldung der Wohnung, Dreimonatsvertrag, Zonen- und Baurecht. Genau an dieser Grenze liegt der aktuelle Konfliktpunkt: Kurzzeitmieten über Onlineplattformen erfüllen die Dreimonatsvoraussetzung nicht und sind deshalb als Arbeitsort nicht meldefähig.
Warum der Druck 2026 steigt
Die Zahlen der Kantonspolizei zeigen zwei Bewegungen gleichzeitig. Die Neumeldungen stiegen von 219 (2022) auf 284 (2023) und 352 (2024), 2025 weiter. Parallel nahmen die festgestellten Verstösse wegen unerlaubter Ausübung von 50 (2022) über 59 (2023) auf 149 (2024) zu, mit bestätigtem Trend 2025. Neun bewilligten Lokalen und rund zwei Dutzend gemeldeten Wohnungen stehen laut Inserate-Recherchen etwa hundert aktive Rotlichtwohnungen gegenüber; legal tätig sind nach Polizeiangaben gut 200 Personen, 2008 waren es über 600 bei rund 35 Lokalen. Gianluca Calà Lesina, Chef der Sezione TESEU, führt die Entwicklung nicht aufs Gesetz zurück, sondern spricht von einer Veränderung des Angebots: weg von den Lokalen, hin zu Privatwohnungen, oft kurzzeitig über Plattformen gemietet.
Dass die Kontrollen dort ansetzen, zeigte sich 2025: Im Tessiner Teil einer internationalen Aktion wurden alle neun bewilligten Lokale kontrolliert, ohne Beanstandung bei den anwesenden Personen, während bei einem öffentlichen Betrieb und 14 Wohnungen 15 Anzeigen resultierten. Diese Zweiteilung der Kontrollbilanz wiederholte sich 2026: Im Juni beteiligte sich TESEU an einer international koordinierten Aktion gegen Menschenhandel (8. bis 12. Juni, 13 kantonale Polizeikorps, Leitung bei den Behörden Rumäniens und Österreichs, Schwerpunkt Grenzübergänge, Flughäfen und Verkehrsknoten). Im Tessin wurden nach Medienberichten rund zwanzig Personen wegen unerlaubter Ausübung der Prostitution und/oder Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz angezeigt.
Auch auf Gemeindeebene hat sich die Aufmerksamkeit verschoben. Lugano beantwortete im Oktober 2025 eine Interrogazione zum Thema und hielt fest, dass Polizei und Einwohnerkontrolle innerhalb der Kriminalpolizei koordiniert vorgehen und dass Eigentümer oder Untervermieter, die illegale Tätigkeiten wissentlich begünstigt haben, dem Ministero pubblico angezeigt werden. Die Risiken verlagern sich damit auch auf die Vermieterseite — ein Umstand, der kurzfristig angemietete Unterkünfte zusätzlich unattraktiv macht.
Praxis: woran du vor dem Termin denkst
- Meldung und Nummer: TESEU-Meldung erledigt, Nummer und Ausweis dabei. Die Meldepflicht gilt für die Tätigkeit, nicht für den Ort.
- Aufenthaltsrechtliche Basis: Bewilligung oder gültige Meldung vorhanden, Arbeitstage im Blick.
- Buchführung: Arbeitstage protokollieren, Akonto bis zum Ersten des Monats überweisen, Arbeitsplan für die Folgewoche bereithalten.
- Keine stille Verfestigung: Dieselbe Adresse nicht zum faktischen Arbeitsort werden lassen, ohne die Meldung der Wohnung zu klären.
- Inserat prüfen: keine Bewilligungsformel verwenden, keine Akquise im öffentlichen Raum.
- Sicherheit auf fremdem Terrain: Hausbesuche finden dort statt, wo du kein Hausrecht hast. Eine feste Routine — Terminadresse und Rückmeldezeit bei einer Vertrauensperson, Telefonkontakt vor Ort, klare Abbruchkriterien — ersetzt kein Recht, senkt aber das Risiko.
Beratung und Anlaufstellen
Für gesundheitliche und soziale Fragen ist Primis, ein Projekt des Vereins Zonaprotetta, die etablierte Adresse: Via Bagutti 2, 6900 Lugano, Telefon +41 91 923 80 40. Das Büro ist montags bis freitags vormittags und nachmittags erreichbar, Tests und Checks finden am Mittwochnachmittag in der Beratungsstelle statt, weitere Termine auch am Arbeitsort. Dazu kommen die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit des Ente Ospedaliero Cantonale in Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio. Für alles Rechtsverbindliche — Meldung, zulässige Orte, Einzelfallfragen zum Hausbesuch — ist die Sezione TESEU der Kantonspolizei zuständig, für kommunale Vorschriften die jeweilige Gemeinde.
Fazit
Der Hausbesuch ist im Tessin nicht geregelt — und gerade deshalb erlaubt. Ein Strafrichter hat das 2020 festgestellt, der Regierungsrat hat es bestätigt: Ausserhalb der Einschränkungen der LProst ist die Tätigkeit frei, die gelegentliche Ausübung beim Kunden daheim legal. Was bleibt, sind die Pflichten, die nicht am Ort hängen: die persönliche Meldung bei TESEU, die aufenthaltsrechtliche Grundlage, das tägliche Steuerakonto mit eigener Buchführung, das Verbot öffentlicher Akquise. Und was fehlt, ist die Verbindlichkeit eines Gesetzestexts: Die Linie beruht auf einem erstinstanzlichen Urteil und einer Verwaltungsauslegung. Wer sein Modell dauerhaft darauf aufbaut, sollte die eigene Konstellation einmal bei der zuständigen kantonalen Stelle schriftlich klären lassen — das kostet eine Vorsprache und erspart im Zweifelsfall ein Verfahren mit einem Bussenrahmen, der bis CHF 40’000 reicht.