Die meisten Texte über Sexarbeit im Kanton Tessin halten bei der Meldung an: Vorsprache bei der Sezione TESEU, Foto, Gebühr, Nummer. Interessanter – und für die Praxis wichtiger – ist, was danach passiert. Das Tessiner Gesetz regelt nämlich nicht nur, wer sich melden muss, sondern auch, wer jederzeit hereinkommen darf und an welche Stellen die erhobenen Daten von Amtes wegen weitergehen. Zwei Bestimmungen prägen diesen Teil: ein Inspektionsrecht ohne Voranmeldung und eine Datenübermittlung an mehrere Behörden, die nicht vom Einverständnis der betroffenen Person abhängt.
Dazu kommt eine politische Lage, die sich 2026 bewegt: Seit 2024 prüft eine interdepartementale Arbeitsgruppe, ob das Gesetz von 2018/2019 noch leistet, was es sollte. Im April 2026 landete das Thema erneut im Grossen Rat. Dieser Artikel ordnet die Kontroll- und Datenkette ein – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass verbindliche Auskunft nur die zuständige kantonale Stelle gibt.
Der Rahmen in drei Sätzen
Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Geregelt wird sie kantonal, und das Tessin gehört zu den Kantonen mit einem eigenen Spezialgesetz: der Legge sull’esercizio della prostituzione (LProst) vom 22. Januar 2018, in Kraft seit 1. Juli 2019, konkretisiert durch das Regolamento (RProst). Das Gesetz gilt nach seinem Zweckartikel für die Ausübung «unabhängig von den Modalitäten und den Orten» – diese Formulierung ist der Grund, weshalb im Tessin so viele Detailfragen überhaupt kantonal beantwortet werden und nicht bloss kommunal. Die Grundzüge – Meldepflicht, zulässige Arbeitsorte, Wohnungsregel – sind im Überblicksartikel zu einer Wohnung, einer Person und einem Kanton mit eigenem Gesetz dargestellt.
Wichtig zur Abgrenzung: Das Tessin ist nicht Italien und nicht Deutschland. Weder das deutsche Prostituiertenschutzgesetz noch italienische Regeln spielen hier eine Rolle, auch wenn ein grosser Teil der gemeldeten Personen aus Italien und Rumänien kommt.
Die Meldung ist der Anfang einer Datenkette
Was am Schalter erfasst wird
Die Meldung erfolgt persönlich bei der Sezione TESEU der Kantonspolizei an der Via Bossi 2B in Lugano. Das Kürzel steht für «Tratta e sfruttamento di esseri umani» – Menschenhandel und Ausbeutung. Die Meldestelle für legale Sexarbeit sitzt also in jener Einheit, die auch Ausbeutungsfälle bearbeitet; das erklärt manches am Zuschnitt des Verfahrens.
Erfasst werden Personalien, Ausweisnummer und Ausweiskopie, der Berufsname, ein Farbfoto und der vorgesehene Arbeitsort im Kanton. Die Gebühr für die Meldung beträgt CHF 100. Im Moment der Meldung besteht ein Anspruch auf eine kostenlose ärztliche Beratung zu Präventionszwecken; die Einzelheiten regelt der Kantonsarzt. Welche Unterlagen konkret verlangt werden und wie der Termin abläuft, ist im Beitrag über die Gebühr am Schalter und das Tagesakonto ausführlich beschrieben.
Amtshilfe und Übermittlung von Amtes wegen
Das Gesetz enthält zwei Bestimmungen, die in Beratungsgesprächen regelmässig überraschen. Die erste verpflichtet die mit dem Vollzug befassten Behörden zur gegenseitigen Unterstützung und zum zeitnahen Austausch jener Informationen, die für eine kohärente und wirksame Anwendung des Gesetzes nützlich und nötig sind. Die zweite – nach der publizierten Fassung der LProst Artikel 23 – verpflichtet die Kantonspolizei, von Amtes wegen Informationen und Daten weiterzugeben, und zwar ausdrücklich auch besonders schützenswerte Daten, soweit diese für die gesetzlichen Aufgaben der Empfängerstellen geeignet und erforderlich sind. Im Verteiler stehen:
- die Steuerbehörden,
- der Kantonsarzt,
- die Sozialversicherungsbehörden,
- die für Arbeit zuständigen Behörden,
- die Migrationsbehörden.
Das ist keine theoretische Norm. Die Stadt Lugano bestätigte in ihrer Antwort vom 10. Oktober 2025 auf eine Anfrage aus dem Gemeindeparlament, dass alle bei TESEU gemeldeten Personen automatisch der Divisione contribuzioni gemeldet und über die Berechnung der zulässigen Arbeitstage besteuert werden. Wer sich meldet, meldet sich faktisch also mehrfach – mit einem einzigen Schaltertermin.
Was daraus steuerlich folgt
An die Datenkette hängt sich die Steuerkette. Für Personen, die unter der LProst tätig sind, gilt ein Akonto von CHF 25 pro Arbeitstag. Die Divisione delle contribuzioni hat dazu eine eigene Weisung erlassen (Circolare Nr. 30/2019 zur Besteuerung von Personen, die der Prostitution nachgehen, in Kraft seit 1. Juli 2019). Im bewilligten locale erotico zieht der Betreiber den Betrag ein und leitet ihn weiter; wer in einer gemeldeten, nicht bewilligungspflichtigen Wohnung arbeitet, zahlt selber an die Steuerbehörde, führt über die Arbeitstage Buch und hält einen im Voraus erstellten Arbeitsplan für die Kontrollorgane bereit.
Drei Punkte dazu, die oft vermischt werden: Das Akonto ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer und ersetzt die Steuererklärung nicht. Es ersetzt auch die Abklärung des AHV-Status bei der Ausgleichskasse nicht – Selbständigkeit beurteilt die Kasse eigenständig, und wer die Grenze zur Mehrwertsteuerpflicht überschreitet, muss sich zusätzlich darum kümmern. Und für Personen im Meldeverfahren hängt die Besteuerung an der Zahl der bewilligten Arbeitstage, was im Beitrag zu den 90 Arbeitstagen und dem dreimonatigen Mietvertrag detailliert aufgeschlüsselt ist.
Die Kontrollkette: wer klingeln darf
Inspektion ohne Voranmeldung
Nach der publizierten Fassung der LProst (Artikel 20) können die Kantonspolizei sowie – in deren Delegation – die Gemeindepolizeien und zuständige Funktionäre der kantonalen Behörde jederzeit Inspektionen in jenen Räumen durchführen, in denen Sexarbeit ausgeübt wird oder vermutungsweise ausgeübt wird. Zweck ist die Feststellung der Identität der anwesenden Personen und die Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes. Das Inspektionsrecht erstreckt sich auf alle Räume des bewilligten Betriebs – und auf die gemeldeten Wohnungen.
Zwei Konsequenzen sind praktisch relevant. Erstens: Die Gemeindepolizei kann aufgrund von Delegation handeln, nicht nur die Kantonspolizei. Zweitens: Die Meldung einer Wohnung bedeutet nicht, dass sie wie eine reine Privatwohnung behandelt wird; sie wird zum kontrollierbaren Arbeitsort. Wer das als Preis der Legalität beschreibt, trifft die Sache ziemlich genau.
Die Gemeindeebene
Darüber liegt die kommunale Schicht. Die Gemeinden können per Ordinanza zusätzliche Orte und Distanzen festlegen, an denen die Ausübung – inklusive Kundenakquise – untersagt ist; Lugano, Bellinzona, Mendrisio, Chiasso und weitere haben das getan. Welche Parzellen, Zonen und Abstände gelten, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich und ist in der Übersicht zur Gemeindekarte mit Zonen und Abständen zusammengetragen. Hinzu kommt die Zusammenarbeit von Polizei und Einwohnerkontrolle: Lugano beschrieb 2025 ausdrücklich, dass Eigentümer oder Untervermieter, die wissentlich illegale Tätigkeiten begünstigt haben, dem Ministero pubblico angezeigt werden.
Für Wohnungen und Lokale gilt zusätzlich das Bau- und Nutzungsrecht: Eine Nutzungsänderung braucht eine Baubewilligung der Gemeinde, und diese wird bei hohem Wohnanteil oder in der Nähe sensibler Orte verweigert. Wie sich Kontrollen zwischen bewilligten Lokalen und Wohnungen verteilen, zeigt der Beitrag über neun kontrollierte Lokale ohne Beanstandung und vierzehn Wohnungen mit Anzeige.
Wenn etwas nicht stimmt: Sanktion und Rechtsweg
Hier trennen sich zwei Schienen, und wer sie verwechselt, verpasst Fristen.
Verwaltungsschiene
Betrifft die Bewilligung eines locale erotico, greift der Entzugsartikel (Artikel 25 LProst): falsche Angaben, schwere oder wiederholte Verstösse, nicht bezahlte Sozialabgaben oder Steuern sowie ein nicht eingezogenes oder nicht weitergeleitetes Akonto führen zum Entzug und damit zur sofortigen Schliessung. Die Bewilligung wird erstmals für zwei Jahre erteilt und ist alle zwei Jahre erneuerbar – was dazu führt, dass jede Beanstandung Jahre später bei der Erneuerung wieder auf dem Tisch liegt. Die Betreiberpflichten im Detail behandelt der Beitrag zu zwei Jahren Bewilligung und fünf Jahren ohne Entzug.
Bussenschiene
Übertretungen des Gesetzes ahndet das Departement mit Bussen; der im Gesetz vorgesehene Rahmen reicht von CHF 200 bis CHF 40’000 (Artikel 27 LProst). Verfahrensrechtlich läuft das über die kantonale Legge di procedura per le contravvenzioni vom 20. April 2010 (in Kraft seit 1. Januar 2011), die im Übrigen auf die schweizerische Strafprozessordnung verweist. Nach dieser Verfahrensordnung kann die betroffene Person gegen den erstinstanzlichen Entscheid der Verwaltungsbehörde schriftlich an die Pretura penale gelangen, innert fünfzehn Tagen ab Mitteilung, und das Rechtsmittel hat aufschiebende Wirkung. Fünfzehn Tage sind kurz. Wer einen solchen Entscheid erhält, sollte das Datum auf dem Dokument als Erstes notieren und die Frist nicht mit der dreissigtägigen Beschwerdefrist verwechseln, die man aus anderen Verwaltungsverfahren kennt.
Strafschiene
Unabhängig davon kann eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gehen – etwa bei unerlaubter Ausübung, bei Verstössen gegen das Ausländerrecht oder bei Verdacht auf Ausbeutung. Diese Verfahren richten sich nicht nur gegen Sexarbeitende, sondern ausdrücklich auch gegen Vermietende und Untervermietende.
Ein eigenes Thema ist der Hausbesuch. Nach einem erstinstanzlichen Freispruch an der Pretura penale im Oktober 2020 und einer anschliessenden Antwort des Regierungsrats gilt die Lesart, dass die LProst Dienstleistungen im Hotel oder beim Kunden nicht verbietet. Eine Gesetzesänderung oder eine publizierte kantonsgerichtliche Leitentscheidung dazu gibt es nicht; Meldepflicht, Ortsverbote und Steuerakonto bleiben in jedem Fall. Die Herleitung dieser Rechtslage steht im Beitrag über Hausbesuche im Inserat und die Lücke im Gesetz.
Das Gesetz selbst steht auf dem Prüfstand
Der Vollzugsapparat ist detailliert – und trotzdem läuft die Entwicklung in die andere Richtung. Die Zahlen, die aus Polizeiangaben und parlamentarischen Antworten hervorgehen:
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Neumeldungen bei TESEU | 219 | 284 | 352 |
| Bewilligte locali erotici | – | 9 | 9 |
| Gemeldete Wohnungen | – | 23 | 24 |
Bei den Verstössen wegen unerlaubter Ausübung weichen die veröffentlichten Werte je nach Quelle und Zählweise voneinander ab: Medienberichte nennen 50 (2022), 59 (2023) und 149 (2024), die Antwort des Regierungsrats von 2026 spricht für 2024 von 128 Anzeigen. Gemeinsam ist beiden Reihen die Richtung – eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren – und beide Quellen bestätigen eine weitere Zunahme 2025. Der Leiter der Sezione TESEU, Gianluca Calà Lesina, führt das auf die Verlagerung von den Lokalen in private, häufig kurzfristig über Online-Plattformen gemietete Wohnungen zurück: Es sei nicht ein Problem, das aus dem Gesetz folge, sondern eine Veränderung des Angebots. Recherchen in Tessiner Inserateportalen kamen auf rund hundert aktive Wohnungen – gegenüber 24 gemeldeten.
Politisch bewegt sich das seit zwei Jahren. 2024 setzte der Regierungsrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die das Phänomen beobachten, die Wirksamkeit der geltenden Regelung beurteilen und bei Bedarf Gesetzesänderungen vorschlagen soll – mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Sexarbeitenden. Am 17. April 2026 brachten die Grünliberalen Sara Beretta Piccoli und Massimo Mobiglia die kurzfristig vermieteten Wohnungen erneut mit einer Anfrage auf die Agenda; die Regierung hielt fest, dass solche Objekte die gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht erfüllen und die Ausübung dort folglich unzulässig ist, und verwies auf bestehende Gesetze, Gesundheits- und Steuermassnahmen sowie auf die Unterstützung von Ausbeutungsopfern. Ein neuer Gesetzesartikel liegt bis heute nicht vor.
Im Hintergrund steht ein Tötungsdelikt vom 26. Januar 2025 in Lodrino, dem eine 21-jährige Sexarbeiterin zum Opfer fiel; der 27-jährige Täter starb an den selbst zugefügten Verletzungen. In der Berichterstattung wurde deutlich, dass der Mann unter Sexarbeitenden als gefährlich bekannt war und auf informellen Warnlisten stand. Die Debatte, die darauf folgte, dreht sich weniger um neue Verbote als um die Frage, wie sich Schutzinformationen und Meldewege organisieren lassen, ohne dass Betroffene mit einer Anzeige rechnen müssen – eine Spannung, die in der aktuellen Konstruktion der Kontroll- und Datenkette tatsächlich angelegt ist.
Beratung, Gesundheit und ein Ort ohne Polizeischalter
Unabhängig von TESEU existieren niederschwellige Angebote. Primis, ein Projekt von Zonaprotetta an der Via Bagutti 2 in Lugano, berät Sexarbeitende im Kanton zu Gesundheit und Rechten, auf Termin, im Büro oder am Arbeitsort; Tests und Checks sind am Mittwochnachmittag ohne Voranmeldung möglich. Rund um den internationalen Tag der Sexarbeitenden 2026 lancierte Primis die Kampagne «Sex work, oltre gli stereotipi», für die zwanzig Personen anonym befragt wurden – ein Hinweis darauf, dass die Debatte im Kanton nicht nur über Kontrollzahlen läuft. Für medizinische Fragen stehen zusätzlich die Consultori di salute sessuale des EOC in Bellinzona, Locarno, Lugano und Mendrisio zur Verfügung, und beim Meldetermin selbst besteht Anspruch auf die kostenlose ärztliche Beratung.
Welche Sprachen am Schalter faktisch gesprochen werden und wie sich die Vorsprache vorbereiten lässt, ist im Beitrag neben dem Polizeischalter behandelt.
Was man aus der Kontroll- und Datenkette mitnehmen sollte
- Die Meldung ist mehr als eine Registrierung. Sie löst eine Datenübermittlung an Steuer-, Gesundheits-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Migrationsbehörden aus, die nicht von einer Zustimmung abhängt.
- Der gemeldete Arbeitsort ist kontrollierbar. Das Inspektionsrecht gilt jederzeit, für Lokale wie für gemeldete Wohnungen, und auch die Gemeindepolizei kann es in Delegation ausüben.
- Dokumentation schützt. Arbeitstagebuch, Vorauswochenplan und die Belege über die Akonto-Zahlungen sind genau jene Unterlagen, die bei einer Kontrolle verlangt werden.
- Fristen unterscheiden sich je Schiene. Gegen eine Übertretungsbusse führt der Weg nach der Übertretungsverfahrensordnung innert fünfzehn Tagen an die Pretura penale; Verwaltungsentscheide zur Bewilligung folgen anderen Regeln.
- Kurzfristig gemietete Wohnungen sind der Problemfall 2026. Die Behörden halten sie für ungeeignet, die Anzeigen konzentrieren sich dort, und auch Vermietende geraten ins Verfahren.
- Kommunale Unterschiede sind real. Zonen, Abstände und die Haltung der Bauabteilung variieren je Gemeinde; eine kantonale Faustregel ersetzt die Abklärung vor Ort nicht.
Die hier genannten Artikelnummern, Beträge und Fristen beruhen auf der publizierten Fassung der LProst und des RProst, auf der Weisung der Divisione delle contribuzioni sowie auf parlamentarischen Antworten und Medienberichten bis Oktober 2026. Sie sind eine Einordnung, keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist, was die zuständigen Stellen sagen: die Sezione TESEU der Kantonspolizei für Meldung und Arbeitsort, das Dipartimento delle istituzioni für Bewilligungen von locali erotici, die Gemeinde für Bau-, Zonen- und Ordinanza-Fragen, die Divisione delle contribuzioni für Steuern und die Ausgleichskasse für den AHV-Status. Wer vor einer Entscheidung steht, fragt besser dort – und lässt sich bei Primis begleiten, wenn es um die Seite geht, die kein Amt abdeckt.