Graubünden hat kein Sexarbeitsgesetz. Das ist der Satz, mit dem fast jede Auskunft zum Thema beginnt — und er ist richtig. Der Kanton kennt keine Prostitutionsgesetzgebung, kein kantonales Register, keine Bewilligungspflicht speziell für Sexarbeit. Daraus wird dann gerne der falsche Schluss gezogen: dass auch niemand kontrolliert.
Das Gegenteil ist der Fall. Weil es kein Spezialgesetz gibt, läuft der Vollzug über die allgemeinen Gesetze — Ausländerrecht, Arbeitsmarktrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Baurecht, kommunales Polizeirecht. Jedes dieser Rechtsgebiete hat seine eigene Behörde, seine eigenen Fristen und seine eigenen Sanktionen. Und wer in Graubünden tatsächlich an der Tür steht, ist selten die Stelle, die man erwartet.
Dieser Text zeichnet die Vollzugslandschaft nach: wer die Meldung entgegennimmt, wer kontrollieren darf, was bei einer Kontrolle verlangt werden kann, welche Rechte dabei gelten und wohin man sich wendet, wenn aus einer Kontrolle Druck wird.
Ein Kanton ohne eigenes Gesetz — und trotzdem ein halbes Dutzend Behörden
Die Grundlage ist schnell erzählt: Sexarbeit ist in der Schweiz legal, die Regelung ist kantonal, und Graubünden hat auf eine eigene Regelung verzichtet. Die Regierung hält in ihrer Antwort auf die Anfrage Rutishauser zur Situation der Prostitution im Kanton (eingereicht in der Junisession 2025, Antwort im August 2025, behandelt in der Oktobersession 2025) fest, dass der Kanton keine systematischen und vollständigen Daten zur Zahl der Sexarbeitenden erhebt und dass es keine spezialisierte kantonale Anlaufstelle gibt. Die Fragestellerin erklärte sich mit der Antwort nicht befriedigt.
Was die Regierung in derselben Antwort aufzählt, ist dafür die Liste der Stellen, die mit dem Thema zu tun haben: Kantonspolizei, Migrationsamt, Arbeitsamt und Opferhilfe. Vier Behörden für ein Feld, für das es kein Gesetz gibt. Dazu kommen die Gemeinden — und die entscheiden in Graubünden erfahrungsgemäss mehr als der Kanton, weil die konkreten Regeln über Ort und Uhrzeit auf kommunaler Ebene entstehen.
Der Vollzug ist also nicht abwesend. Er ist nur verteilt.
Die Meldung: 90 Arbeitstage, acht Tage Vorlauf — und ein Amt, das kaum jemand erwartet
Für Sexarbeitende aus dem EU/EFTA-Raum, die nicht in der Schweiz wohnen, ist das Meldeverfahren der zentrale Zugang. Es gilt für kurzfristige Erwerbstätigkeit von bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Wer in diesem Rahmen selbständig eine Dienstleistung erbringt, braucht keine Aufenthaltsbewilligung, muss den Einsatz aber melden. Für selbständige Dienstleistungserbringende ist die Meldung spätestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Tätigkeit einzureichen; erfasst wird sie online über das Meldeverfahren des Bundes.
Und jetzt der Punkt, an dem sich in Graubünden viele vertun: Die Meldung geht nicht automatisch ans Migrationsamt. Die Liste der kantonalen Meldebehörden des Staatssekretariats für Migration führt für Graubünden das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) an der Ringstrasse 10 in 7001 Chur, erreichbar unter 081 257 23 51 und [email protected]. Das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) informiert ebenfalls über das Meldeverfahren und ist die Stelle für Aufenthaltsbewilligungen — also für alles, was über die 90 Arbeitstage hinausgeht oder eine dauerhafte selbständige Tätigkeit im Kanton betrifft, für die ein Nachweis der Selbständigkeit verlangt wird.
Wer unsicher ist, welches der beiden Ämter seinen Fall entgegennimmt, klärt das mit einem Anruf, bevor die Frist läuft. Beide sitzen in Chur, und eine verspätete oder gar fehlende Meldung ist der häufigste vermeidbare Fehler überhaupt.
Für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit existiert dieser Weg nicht. Das Tänzerinnen-Statut, das früher eine eigene Zulassungskategorie geschaffen hatte, ist per 1. Januar 2016 abgeschafft. Seither werden EU/EFTA-Sexarbeitende ausländerrechtlich wie alle anderen Erwerbstätigen behandelt — und für alle anderen gelten die allgemeinen, engen Zulassungsregeln.
Was die Meldung ausdrücklich nicht erledigt
Die Meldung ist eine ausländerrechtliche Formalität, kein Rundum-Paket. Sie ersetzt weder die Anmeldung bei der Ausgleichskasse noch die Steuerpflicht — in Graubünden läuft das über die SVA Graubünden und die kantonale Steuerverwaltung, und wie diese beiden Stellen den Fall sehen, ist eine ganz eigene Geschichte. Sie ersetzt auch nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Räume: Wird eine Wohnung oder ein Lokal für eine gewerbliche Nutzung verwendet, ist das eine Nutzungsänderung — und über die entscheidet das kommunale Baugesuchsverfahren, nicht der Kanton.
Drei Behörden, drei voneinander unabhängige Pflichten. Keine erledigt die andere mit.
Das Kontrollorgan sitzt an derselben Adresse wie die Meldestelle
Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verpflichtet jeden Kanton, ein kantonales Kontrollorgan zu bezeichnen. In Graubünden ist diese Aufgabe in der Abteilung Arbeitsbedingungen des KIGA angesiedelt — organisatorisch also dort, wo auch die Meldungen eingehen. Das kantonale Arbeitsinspektorat, zuständig für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, hat seine Adresse ebenfalls an der Ringstrasse 10 (081 257 23 54). Daneben kontrolliert die Arbeitskontrollstelle Graubünden (AKGR) im Auftrag von paritätischen Berufskommissionen die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen und im Auftrag der tripartiten Kommission die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen — das betrifft Sexarbeit selbst kaum, kann aber einen Club mit angestelltem Service- oder Barpersonal treffen.
Was ein BGSA-Kontrollorgan darf, steht im Gesetz und ist präziser, als die meisten annehmen. Die mit der Kontrolle beauftragten Personen dürfen während der Arbeitszeit Arbeitsstätten betreten, von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die erforderlichen Auskünfte verlangen, die nötigen Unterlagen einsehen und kopieren, die Identität der Arbeitnehmenden überprüfen und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen einsehen. Kontrollierte Personen und Betriebe müssen freien Zutritt gewähren, Unterlagen vorlegen und Auskunft geben.
Ebenso wichtig sind die Grenzen: Die Kontrollpersonen müssen sich ausweisen und dürfen keine Massnahmen treffen, welche die Freiheit der kontrollierten Personen einschränken. Für Identitäts- und Bewilligungskontrollen können sie die Polizei beiziehen — tun sie das, ist die Polizei Unterstützung des Kontrollorgans und nicht Urheberin eines Strafverfahrens.
Ein Blick auf die Grössenordnung hilft gegen Dramatisierung. Der SECO-Bericht zum BGSA-Vollzug 2025, veröffentlicht am 17. Juni 2026, weist für die ganze Schweiz rund 14’450 Betriebskontrollen aus (–0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und rund 44’000 kontrollierte Personen; die Zahl der Verdachtsmeldungen lag bei rund 14’100. Die Kontrollschwerpunkte lagen erneut im Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Detailhandel und im Bauhauptgewerbe. Das Erotikgewerbe gehört gesamtschweizerisch nicht zu diesen Schwerpunktbranchen — in einzelnen Kantonen mit eigenem Prostitutionsgesetz und eigenen Fachstellen ist der Aufwand deutlich höher als in einem Kanton ohne solche Struktur.
Wer in Graubünden sonst noch klingeln kann
Kantonspolizei Graubünden. Sie ist die Stelle, die in der Praxis am ehesten vor der Tür steht — bei Lärmklagen, Nachbarschaftsmeldungen, Kontrollen im Rahmen von Ermittlungen oder zur Unterstützung anderer Ämter. In ihrer Kriminalstatistik 2025, publiziert am 23. März 2026, registrierte sie 13’235 Straftaten gegenüber 12’599 im Vorjahr; von den 10’508 Straftaten nach Strafgesetzbuch machten Vermögensdelikte 65,1 Prozent aus, Delikte gegen die Freiheit 20,1 Prozent und solche gegen Leib und Leben 4,9 Prozent. Eine eigene Ausweisung für Milieudelikte enthält die kantonale Kommunikation nicht — was zur Aussage der Regierung passt, dass im Kanton keine systematische Datengrundlage zur Sexarbeit existiert. Wer behauptet, in Graubünden arbeiteten genau X Personen, rechnet mit Zahlen, die niemand erhoben hat.
Die Gemeinde. Chur ist die einzige Bündner Gemeinde mit einer ausdrücklichen Regel zur Strassenprostitution: Nach Art. 26 des städtischen Polizeigesetzes ist sie nur zwischen 22 und 06 Uhr zulässig, und der Stadtrat kann sie örtlich und zeitlich weiter einschränken. Durchgesetzt wird das von der Stadtpolizei, nicht vom Kanton. Ausserhalb von Chur ist die kommunale Baupolizei der relevante Akteur — und zwar meist nicht wegen der Tätigkeit, sondern wegen der Nutzung des Gebäudes.
Grenznähe. Graubünden grenzt an Italien und Österreich, und die Zoll- und Grenzbehörden des Bundes kontrollieren unabhängig vom Kanton. Für die Frage, wie unterschiedlich zwei Rechtswelten auf kurzer Distanz sein können, lohnt der Blick auf die italienischsprachigen Südtäler und das Tessin daneben.
SVA und Steuerverwaltung. Diese beiden kontrollieren nicht an der Tür, sondern per Post — und sie bekommen Informationen weiter. Das BGSA sieht vor, dass die Kontrollorgane ihre Feststellungen den betroffenen Behörden melden. Eine Arbeitsmarktkontrolle kann deshalb Monate später als Beitragsverfügung oder Steueranfrage wieder auftauchen.
Was bei einer Kontrolle gilt — und was nicht
Ein paar Unterscheidungen, die im Moment selbst schwer zu treffen sind und deshalb vorher gehören:
Kontrolle ist nicht Hausdurchsuchung. Eine arbeitsmarktrechtliche Kontrolle stützt sich auf das BGSA und erlaubt Zutritt zu Arbeitsstätten während der Arbeitszeit. Eine Hausdurchsuchung ist eine strafprozessuale Zwangsmassnahme und setzt nach der Strafprozessordnung grundsätzlich einen entsprechenden Befehl voraus. Es ist legitim, höflich zu fragen, auf welcher Grundlage jemand eintreten will.
Ausweise verlangen. Kontrollpersonen müssen sich ausweisen. Wer kontrolliert wird, darf sich Name, Funktion und Amt notieren — das ist später der Unterschied zwischen einer nachvollziehbaren und einer unbelegbaren Beschwerde.
Auskunftspflicht und Aussageverweigerung sind zwei Dinge. Im Verwaltungsverfahren besteht eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht über die kontrollrelevanten Punkte. Sobald ein Strafverfahren im Raum steht, gelten die Verfahrensrechte der beschuldigten Person. Wer merkt, dass sich eine Kontrolle in eine Befragung zur eigenen Person verwandelt, darf das ansprechen und eine Rechtsvertretung verlangen.
Sprache. Die Kantonsverwaltung arbeitet auf Deutsch, Italienisch und Romanisch. Wer eine Erklärung nicht sicher versteht, soll das sagen und nichts unterschreiben, was nicht verstanden wurde. Eine Unterschrift unter ein Protokoll ist ein Beweismittel.
Unterlagen bereithalten. Eine Mappe mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel, Ausweis, AHV-Beitragsnummer beziehungsweise Korrespondenz der SVA, Mietvertrag für die Räume und — falls vorhanden — der baurechtlichen Zustimmung beantwortet die meisten Fragen in drei Minuten statt in drei Wochen Nachkorrespondenz.
Sanktionsrisiko realistisch einschätzen. Wer gegen Melde- und Bewilligungsvorschriften verstösst oder die Auskunft verweigert, riskiert Verwaltungssanktionen bis hin zu Bussen und — bei Dienstleistungserbringenden — einer Dienstleistungssperre, die das Anbieten von Dienstleistungen in der Schweiz für ein bis fünf Jahre verbietet. Erwerbstätigkeit ohne die nötige Bewilligung ist zudem ausländerstrafrechtlich relevant. Das sind keine Bagatellen, aber auch keine unausweichlichen Folgen: Die meisten Fälle entstehen aus einer versäumten Frist, nicht aus Absicht.
Wenn aus Kontrolle Druck wird
Es gibt den Fall, in dem eine Kontrolle nicht das Problem ist, sondern das Umfeld, in dem man arbeitet. Für diesen Fall ist die Behördenlandschaft in Graubünden unübersichtlich, aber nicht leer.
- Opferhilfe Graubünden, Klostergasse 5, 7000 Chur, 081 257 31 50. Beratung für Personen, die von einer Straftat betroffen sind — kostenlos, und auch ohne Anzeige.
- Nationale Opferhilfe-Nummer 142, seit 1. Mai 2026 schweizweit in Betrieb: kostenlose telefonische Erstberatung rund um die Uhr, vertraulich.
- Frauenhaus Graubünden, Postfach, 7001 Chur, 081 252 38 02: Schutz, Beratung und Unterkunft, mit 24-Stunden-Telefon.
- Aids-Hilfe Graubünden, Lürlibadstrasse 15, 7000 Chur: kantonale Fachstelle mit aufsuchender Präventionsarbeit für Sexarbeitende und einem Testangebot.
- Regionale Sozialdienste für existenzsichernde Fragen in den elf Regionen.
Dass auf dieser Liste keine spezialisierte kantonale Anlaufstelle für Sexarbeit steht, ist kein Versehen dieses Textes — es ist der Befund, der in der Antwort der Regierung von 2025 steht. Eine formelle Kooperationsvereinbarung mit den auf Menschenhandel spezialisierten Bundesstellen und Fachorganisationen besteht für Graubünden nicht; ausserkantonale Fachstellen werden gelegentlich von einzelnen Bündner Stellen kontaktiert. Für Betroffene bedeutet das praktisch: Der Weg führt über die Opferhilfe oder über eine Fachstelle in einem Nachbarkanton, nicht über eine eigene Bündner Adresse.
Die kurze Fassung
In Graubünden gibt es keine Bewilligung für Sexarbeit — aber es gibt eine Meldepflicht, ein Kontrollorgan, eine Polizei mit kommunalen Regeln im Rücken und mehrere Ämter, die voneinander erfahren. Die drei Schritte, die fast jeden Fall sauber halten:
- Melden, bevor man anfängt. 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr, Meldung für selbständige Dienstleistungserbringende spätestens acht Tage vor Beginn, in Graubünden über das KIGA an der Ringstrasse 10; für längere oder dauerhafte Tätigkeit zum AFM.
- Die drei Parallelpflichten erledigen. Ausgleichskasse, Steuern, Nutzung der Räume. Jede eigenständig, jede mit eigener Frist. Eine Übersicht über die Bündner Zuständigkeiten hilft, keine zu vergessen.
- Die Mappe bereithalten. Wer bei einer Kontrolle die Papiere zeigen kann, ist in wenigen Minuten fertig.
Und eine letzte Bemerkung zur Genauigkeit: Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich, kommunale Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, und in einem Kanton mit rund 100 Gemeinden gibt es keine einheitliche Antwort auf die Frage, was vor Ort gilt. Verbindliche Auskünfte geben nur das zuständige Amt und die Wohn- beziehungsweise Standortgemeinde — ein Anruf dorthin ist in diesem Kanton die günstigste Rechtsberatung, die es gibt.