Am Rossboden in Chur, dem einzigen offen sichtbaren Strassenstrich des Kantons, hielt der Stadtrat in seinem Bericht zur Situationsanalyse fest, dass dort zuletzt «keine bis zwei» Personen ihre Dienste anboten. Gut ein Jahrzehnt zuvor sprachen dieselben Behörden im selben Gebiet von durchschnittlich rund 15 Wartenden. Verschwunden ist die Arbeit deswegen nicht. Die Anfrage, mit der drei Grossrätinnen 2025 von der Regierung Auskunft verlangten, verwies auf Hunderte aktive Inserate aus Graubünden auf einschlägigen Plattformen.
Zwischen diesen beiden Zahlen liegt kein Rückgang, sondern eine Verlagerung: von der Strasse in die Wohnung, ins Hotelzimmer, in den Kalender einer Tour. Und dazwischen liegt eine Verwaltung, die – nach eigener Auskunft – keine systematischen und vollständigen Daten zur Sexarbeit im Kanton erhebt.
Wer hier arbeitet, stellt deshalb früher oder später dieselbe Frage: Wer ist eigentlich zuständig? Die Antwort ist unbequem, aber sie lässt sich lernen. Graubünden hat kein eigenes Sexarbeitsgesetz – und trotzdem eine ganze Reihe von Meldepflichten, Bewilligungen und Zuständigkeiten, die dich betreffen. Sie liegen nur nicht dort, wo man sie sucht.
Kein Kantonsgesetz heisst nicht: keine Regeln
Graubünden kennt keine kantonale Prostitutionsgesetzgebung. Es gibt kein Register, keine Bewilligung, die «Sexarbeit» heisst, keine kantonale Meldestelle, bei der du dich als Sexarbeitende oder Sexarbeitender anmeldest. Das unterscheidet den Kanton deutlich von Nachbarn wie dem Tessin, wo eine eigene Gesetzgebung samt persönlicher Registrierungsnummer existiert – wie das aussieht, wenn ein Kanton den umgekehrten Weg geht, zeigt der Tessiner Ansatz mit Meldepflicht und TESEU-Nummer.
Das Fehlen eines Spezialgesetzes wird oft falsch gelesen. Es bedeutet nicht, dass nichts gilt. Es bedeutet, dass die allgemeinen Regeln greifen – und die sind zahlreich:
- Bundesstrafrecht. Sexarbeit selbst ist legal. Strafbar bleiben Menschenhandel, das Ausnützen einer Zwangslage, jede Form von Nötigung, das Bestimmen über Ort, Zeit, Umfang oder andere Umstände der Tätigkeit gegen den Willen der betroffenen Person sowie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt. Wer gegen kantonale oder kommunale Vorschriften über die Prostitution verstösst, macht sich zudem nach Art. 199 StGB strafbar – dieser Artikel lebt ausschliesslich von dem, was Kanton und Gemeinde vorschreiben.
- Ausländerrecht. Hier liegt die eigentliche Meldepflicht, die im Alltag am meisten Ärger verursacht.
- Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Hier liegt die einzige «Anmeldung», die praktisch jede selbständig tätige Person betrifft.
- Bau-, Zonen- und Gastgewerberecht der Gemeinden. Hier wird entschieden, wo überhaupt gearbeitet werden darf.
Der Kanton ist also nicht untätig. Er reguliert nur nicht die Tätigkeit, sondern ihre Rahmenbedingungen – verteilt über Ämter, die untereinander keine gemeinsame Zuständigkeit für das Thema haben.
Die Meldepflichten, die es trotzdem gibt
Aufenthalt: das Meldeverfahren beim Amt für Migration
Für EU/EFTA-Staatsangehörige gilt im Rahmen der Personenfreizügigkeit das Meldeverfahren: Bis 90 Tage pro Kalenderjahr ist keine Aufenthaltsbewilligung nötig, die Tätigkeit muss aber gemeldet werden. Die Meldung läuft heute online über EasyGov. Bei einer Anstellung meldet die Arbeitgeberin spätestens am Tag vor Stellenantritt; für selbständige Dienstleistungserbringung aus dem EU/EFTA-Raum sieht das Verfahren eine Meldung acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit vor.
Welche Variante auf dich zutrifft, entscheidet nicht die Branche, sondern die konkrete Konstellation – und genau diese Frage wird im Erotikgewerbe regelmässig falsch beantwortet. Zuständig sind in Graubünden das Amt für Migration und Zivilrecht (Aufenthalt) und das KIGA (arbeitsmarktliche Seite des Meldeverfahrens). Kläre den Fall vor der Anreise, nicht nachher.
Drei Punkte, die in Gesprächen immer wieder auftauchen:
- Die 90 Tage sind ein Jahreskontingent, kein Aufenthaltsfenster. Sie verteilen sich über das Kalenderjahr, auch wenn du in mehreren Kantonen arbeitest. Was das für die Saisonlogik eines Tourismuskantons bedeutet, ist in Graubünden besonders spürbar – dazu gibt es eine eigene Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Neunzig-Tage-Regel und Wintersaison.
- Das Tänzerinnen-Statut existiert nicht mehr. Die Kurzaufenthaltsbewilligung für Cabaret-Tänzerinnen wurde per 1. Januar 2016 schweizweit abgeschafft. Wer dir 2026 eine «Tänzerinnenbewilligung» verspricht, verkauft etwas, das es nicht gibt.
- Für Drittstaatsangehörige gelten die allgemeinen ausländerrechtlichen Regeln mit Kontingenten und Arbeitsmarktprüfung – ein kurzfristiger Einsatz im Meldeverfahren ist hier nicht vorgesehen.
Sozialversicherung und Steuern: die einzige Nummer, die du wirklich bekommst
Wer selbständig arbeitet, meldet sich bei der Ausgleichskasse an – in Graubünden bei der SVA Graubünden. Die Anerkennung als selbständigerwerbend ist keine Formsache, sondern eine Prüfung: Trägst du das Geschäftsrisiko, bestimmst du über Preise, Zeiten und Kundschaft, arbeitest du für mehrere Auftraggebende? Daneben stehen Einkommenssteuer, allenfalls Quellensteuer und – ab der Umsatzgrenze – die Mehrwertsteuer.
Das ist das Paradox dieses Kantons: Es gibt keine Bewilligung für die Tätigkeit, aber sehr wohl eine Beitragsnummer für das Einkommen. Wie dieser Teil im Detail abläuft, welche Beitragssätze 2026 gelten und warum die Statusfrage im Salon regelmässig zum Streitpunkt wird, ist ausführlich im Beitrag zu AHV und Steuerverwaltung in Graubünden beschrieben.
Wo in Graubünden tatsächlich bewilligt wird
Das Baugesuch entscheidet über den Ort
Die wichtigste Bewilligung im Bündner Erotikgewerbe heisst nicht «Salonbewilligung», sondern Baubewilligung. Wer eine Wohnung, ein Ladenlokal oder ein Hotelzimmer dauerhaft für ein Gewerbe nutzt, das in der Zone nicht vorgesehen ist, betreibt eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung nach dem kantonalen Raumplanungsgesetz. Zuständig sind die Gemeinden. Das Verfahren ist öffentlich – mit Publikation und Einsprachemöglichkeit. Warum genau dieser Schritt in der Praxis über ein Projekt entscheidet, zeigt die Auseinandersetzung mit der Auflagefrist im Amtsblatt.
Wichtig: Zonenordnung, Baugesetz und Gebühren sind kommunal. Graubünden zählt rund 100 Gemeinden in elf Regionen. Was in Chur zulässig ist, kann in Davos, Domat/Ems oder St. Moritz anders beurteilt werden – nicht weil andere Gesetze gelten, sondern weil jede Gemeinde ihre eigene Nutzungsplanung hat. Verbindlich ist ausschliesslich die Auskunft der Bauverwaltung der betroffenen Gemeinde.
Gastgewerbe: bewilligt wird der Ausschank
Wird in einem Betrieb Alkohol ausgeschenkt oder wird er gastgewerblich geführt, greift das Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (BR 945.100). Die Bewilligung ist betriebsbezogen, wird einer verantwortlichen Person erteilt und kann mit Auflagen zum Jugendschutz und zur öffentlichen Ordnung verbunden werden. Was bewilligt wird, ist der Gastrobetrieb – nicht die Sexarbeit darin. Der Mechanismus ist derselbe wie in anderen Kantonen ohne Spezialgesetz; die Parallele zeigt sich gut daran, dass auch im Kanton Uri der Ausschank bewilligt wird und nicht die Tätigkeit.
Chur: die einzige Gemeinde mit einer ausdrücklichen Regel
Chur ist die einzige Bündner Gemeinde mit einer expliziten Bestimmung zur Strassenprostitution. Art. 26 des städtischen Polizeigesetzes (RB 411) beschränkt sie auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr und erlaubt dem Stadtrat weitere örtliche und zeitliche Einschränkungen. Das Zeitfenster gilt faktisch seit einem Stadtratsbeschluss im Juni 2013; die Totalrevision des Polizeigesetzes wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 2020 mit 82,4 Prozent angenommen. Ein Vollverbot, wie es eine Motion 2014 forderte, scheiterte – es wäre mit der Wirtschaftsfreiheit kaum vereinbar. Die Details dieser kommunalen Logik sind in der Analyse zur Churer Uhrzeitregelung aufgearbeitet.
Für alle anderen Gemeinden gilt: Es existiert in der Regel keine spezifische Vorschrift zur Sexarbeit. Das heisst nicht, dass alles erlaubt ist – es heisst, dass allgemeine Polizei-, Lärm-, Bau- und Ruhezeitvorschriften greifen und die Gemeindeverwaltung im Einzelfall entscheidet.
Die Anlaufstelle, die es nicht gibt
Genau hier setzte die parlamentarische Anfrage an, die das Thema 2025 erstmals seit Jahren wieder auf die kantonale Traktandenliste brachte. Eingereicht wurde sie in der Junisession am 13. Juni 2025; die Regierung beantwortete sie am 12. August 2025, behandelt wurde das Geschäft in der Oktobersession 2025. Die Fragestellerin erklärte sich von der Antwort nicht befriedigt.
Gefragt wurde unter anderem: Erhebt der Kanton Daten zur Zahl der Sexarbeitenden? Führt die Polizei eine Statistik zu Einsätzen im Zusammenhang mit Prostitution? Und plant der Kanton eine spezialisierte Anlaufstelle für Sexarbeitende? Die Bilanz aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen ist ernüchternd: keine systematische und vollständige Datenerhebung, keine spezialisierte zentrale Anlaufstelle für rechtliche, gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Fragen. Unterstützung leisten stattdessen zwei Fachstellen, die nicht für Sexarbeit geschaffen wurden, sie aber mittragen: die Aids-Hilfe Graubünden und adebar.
Dazu kommt eine zweite Lücke. Der Bund empfiehlt den Kantonen seit dem ersten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel sogenannte runde Tische, an denen Migrationsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Opferhilfe die Zusammenarbeit im Verdachtsfall regeln. In der Mehrheit der Kantone existiert ein solcher Kooperationsmechanismus; nationale Übersichten nennen rund 18. Graubünden zählte laut Recherchen von SRF zu jenen Kantonen, die keinen eingerichtet hatten. Ob sich daran seither etwas geändert hat, lässt sich anhand öffentlicher Quellen nicht zweifelsfrei belegen – die Anfrage von 2025 zielte jedenfalls genau auf diese Lücke. Wer Gewissheit braucht, fragt beim zuständigen Departement nach.
Wen du in der Praxis anrufst
Weil es keine Zentrale gibt, lohnt sich eine eigene, kurze Liste. Diese Stellen sind für Graubünden real erreichbar:
- Aids-Hilfe Graubünden, Lürlibadstrasse 15, 7000 Chur: kantonale Fachstelle für Prävention und Beratung zu HIV, Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren Infektionen, mit aufsuchender Arbeit für Sexarbeitende. In Chur sind Mediatorinnen laut Bericht des Stadtrats ein- bis zweimal pro Monat vor Ort – mit Präventionsmaterial und, wenn nötig, Vermittlung bei rechtlichen, beruflichen oder familiären Fragen.
- adebar, Fachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Graubünden: Verhütung, Schwangerschaft, sexuelle Gesundheit, Beratung unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Opferhilfe Graubünden, Klostergasse 5, 7000 Chur: kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym – für Personen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben. Seit dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit unter der Nummer 142 rund um die Uhr erreichbar. Für den deutschsprachigen Teil Graubündens besteht dabei eine Verbundlösung mit St. Gallen, beiden Appenzell und Glarus: tagsüber übernimmt die kantonale Beratungsstelle, ausserhalb dieser Zeiten die Stiftung Frauenhaus St. Gallen für alle fünf Kantone.
- Frauenhaus Graubünden: Schutzunterkunft und Beratung bei häuslicher Gewalt, Nottelefon rund um die Uhr.
- Behörden: Amt für Migration und Zivilrecht (Aufenthalt, Meldeverfahren), KIGA (Meldeverfahren, flankierende Massnahmen), SVA Graubünden (AHV), Steuerverwaltung Graubünden, Gemeindeverwaltung am Arbeitsort (Bau, Zonen, Gastgewerbe, kommunale Vorschriften).
Das Muster dahinter lohnt sich zu kennen: Die Gesundheits- und Schutzinfrastruktur wird in Graubünden faktisch von Nichtregierungsorganisationen und der allgemeinen Opferhilfe getragen, nicht von einer branchenspezifischen Stelle. Das hat Vorteile – niemand führt eine Liste über dich – und einen klaren Nachteil: Es gibt keine Instanz, die für dich Zuständigkeiten sortiert.
Was das für deine Planung heisst
Weil keine Behörde deine Tätigkeit bestätigt, musst du sie selbst belegen können. In der Praxis heisst das:
- Dokumentiere deinen Status. AHV-Beitragsnummer und Verfügung der Ausgleichskasse, Steuerunterlagen, Bestätigung der Meldung im Meldeverfahren, Mietvertrag für die genutzten Räume. Das ist das Dossier, das bei einer Kontrolle zählt.
- Kläre den Ort vor der Miete. Die Frage «darf hier gearbeitet werden» beantwortet die Bauverwaltung der Gemeinde, nicht die Vermieterin – und die Antwort kann von Gemeinde zu Gemeinde abweichen.
- Rechne die 90 Tage über das ganze Jahr. Wer zwischen Kantonen rotiert, verbraucht dasselbe Kontingent.
- Kläre die Rollenverteilung im Betrieb. Wer Arbeitszeiten, Preise und Kundschaft vorgibt, riskiert, dass die Ausgleichskasse von unselbständiger Erwerbstätigkeit ausgeht – mit Nachforderungen für den Betrieb.
- Speichere 142 und die Nummer der Fachstelle im Telefon. Nicht erst, wenn etwas passiert ist.
Fazit
Graubünden reguliert Sexarbeit nicht über ein Gesetz mit ihrem Namen, sondern über vier Türen, die alle anderswo hängen: Ausländerrecht, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, kommunales Bau- und Zonenrecht sowie – in Chur – das städtische Polizeigesetz. Was fehlt, ist die fünfte Tür: eine Stelle, die zuständig wäre, wenn es um Schutz, Gesundheit und Rechte geht. Die Debatte darüber ist 2025 im Grossen Rat geführt und ohne Ergebnis abgeschlossen worden; in der neuen Legislatur kann sie wieder aufgenommen werden.
Bis dahin gilt: Die Regeln sind auffindbar, aber du musst sie selbst zusammensuchen. Verbindlich sind ausschliesslich die Auskünfte der zuständigen kantonalen Ämter und der Gemeinde am Arbeitsort – dieser Text ersetzt sie nicht, er zeigt dir, in welcher Reihenfolge du fragen solltest.