Eine Zahl, vier Entscheide: Wie AHV, Steuern und Selbständigkeit für Sexarbeitende im Kanton Waadt 2026 am RDU hängen

Eine Zahl, vier Entscheide: Wie AHV, Steuern und Selbständigkeit für Sexarbeitende im Kanton Waadt 2026 am RDU hängen

295 Personen haben sich 2025 im Kanton Waadt als Sexarbeitende angemeldet – so viele zählt die Statistik, über die anlässlich des 30-Jahr-Jubiläums der Lausanner Anlaufstelle Fleur de Pavé im Herbst 2026 berichtet wurde. Die Meldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2021, dem Inkraftsetzungsdatum der Teilrevision des Waadtländer Prostitutionsgesetzes (Loi sur l’exercice de la prostitution, LPros, BLV 943.05).

Diese 295 Dossiers liegen bei der Police cantonale du commerce in Epalinges. Sie liegen nicht bei der Ausgleichskasse. Sie liegen nicht beim Steueramt. Und sie lösen auch nichts aus: Wer sich bei der Polizei meldet, ist damit weder AHV-angeschlossen noch steuerlich registriert. Die drei Kanäle laufen im Kanton Waadt getrennt – und am Ende hängt alles an einer vierten Zahl, die kaum jemand kennt, obwohl sie über Krankenkassen-Subside, Familienleistungen und Überbrückungsrente entscheidet: dem RDU.

Dieser Artikel erklärt die Finanzseite. Wie die Annonce bei der Police cantonale du commerce und die Zuständigkeiten im Kanton Waadt im Detail funktionieren, ist eine eigene Geschichte.

Der Waadtländer Sonderfall: ein Wert, den andere Kantone nicht kennen

Der revenu déterminant unifié (RDU, einheitlich bestimmendes Einkommen) ist eine Waadtländer Erfindung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Harmonisierung und Koordination kantonaler Sozialleistungen (LHPS, BLV 850.03). Der RDU wird aus dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung berechnet – nach einheitlichen Regeln, damit nicht jede Leistung ihr eigenes Einkommen definiert.

An diesem einen Wert hängen unter anderem:

  • das Subside an die Krankenkassenprämie (Office vaudois de l’assurance-maladie, OVAM) – ein spezifisches Subside kommt dazu, wenn die Prämie mehr als 10 Prozent des RDU ausmacht;
  • die PC Familles, die kantonalen Ergänzungsleistungen für Familien;
  • die Rente-pont, die kantonale Überbrückungsrente;
  • Stipendien und weitere kantonale Hilfen.

Daraus folgt eine Logik, die in der Beratungspraxis regelmässig unterschätzt wird: Ohne Steuererklärung gibt es keine Veranlagung, ohne Veranlagung keinen RDU, ohne RDU keinen Zugang zu diesen vier Leistungen. Wer nichts deklariert, spart kurzfristig – und schliesst sich mittelfristig selbst von Leistungen aus, die bei kleinen und schwankenden Einkommen oft mehr wert sind als die gesparte Steuer.

Und es gibt die Rückseite: Wird das Einkommen nach Ermessen zu hoch geschätzt, ist nicht nur die Steuerrechnung zu hoch, sondern auch der RDU – und damit sinkt das Subside. Eine überhöhte Schätzung kostet im Kanton Waadt zweimal.

Schritt eins: der Status bei der Ausgleichskasse

Sexarbeit gilt in der Schweiz als Erwerbstätigkeit. Ob sie selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, entscheidet nicht der Vertrag, nicht die Selbstbezeichnung und nicht der Salon, sondern die Ausgleichskasse – im Einzelfall und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen: eigenes Inkasso, eigene Preisgestaltung, eigenes Unternehmerrisiko, eigene Arbeitsorganisation.

Zuständig für den Anschluss ist die Ausgleichskasse am Betriebssitz. Für den Kanton Waadt ist das die Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS (CCVD), Rue des Moulins 3, 1800 Vevey, Telefon 021 964 12 11; die laufende Korrespondenz läuft über das Portal votreAVSVaud. Der Anschluss erfolgt mit einem Anmeldeformular für Personen selbständiger Erwerbstätigkeit; die Kasse verlangt Belege zur tatsächlichen Tätigkeit und entscheidet anschliessend über den Status.

Dass diese Statusfrage keine Formalität ist, zeigt ein Waadtländer Fall aus der Gerichtspraxis: Ein ehemaliger Salonbetreiber musste der Ausgleichskasse rund CHF 254’312 an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen, weil er für die Jahre 2017 bis 2022 faktisch die Rolle des Arbeitgebers ausgeübt hatte – Tarife setzen, Geld einziehen, Werbung machen, Listen führen. Für Sexarbeitende ist die Lehre daraus doppelt: Wer im Salon arbeitet, sollte wissen, ob sie oder er dort als selbständig oder als angestellt gilt – und wer einen Salon führt, sollte es erst recht wissen.

Im Nachbarkanton Jura laufen dieselben Pflichten über drei getrennte Schalter, im Kanton Freiburg entscheidet vor allem, wo Wohnsitz, Betriebssitz und Gemeindesteuerfuss auseinanderfallen. Die Waadt unterscheidet sich von beiden durch den RDU – und durch eine Beitragszeile, die es anderswo nicht gibt.

Was 2026 konkret vom Einkommen abgeht

Für Selbständige gelten 2026 bundesweit dieselben AHV/IV/EO-Parameter:

  • Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr, auch bei sehr kleinem oder negativem Einkommen;
  • degressive Skala ab einem Einkommen von CHF 10’100: Satz beginnt bei 5.371 Prozent;
  • voller Satz 10.0 Prozent ab einem Einkommen von CHF 60’500;
  • ein Freibetrag von CHF 16’800 greift nur für Personen, die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten.

Dazu kommen die kantonalen Zeilen der CCVD. Der Beitrag für die Familienzulagen liegt 2026 bei 2.95 Prozent, erhoben auf dem Einkommen bis zu einer Grenze von CHF 148’200. Und seit dem 1. Januar 2026 steigt der Beitrag für PC Familles und Rente-pont von 0.06 auf 0.09 Prozent.

Diese 0.09 Prozent sind die interessanteste Zahl des Jahres, weil sie genau die beiden Leistungen finanzieren, die über den RDU wieder zurückfliessen können. Rechnerisch sind es bei CHF 50’000 Einkommen CHF 45 im Jahr – also kein Kostenfaktor, sondern ein Hinweis. Wer einzahlt, ist potenziell berechtigt.

Die zwei Töpfe, in die du einzahlst

Die PC Familles richten sich an Familien mit ungenügendem Einkommen. Vorausgesetzt werden nach den aktuellen kantonalen Angaben mindestens drei Jahre Wohnsitz im Kanton Waadt, mindestens ein Kind unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt und ein Einkommen, das den anerkannten Bedarf nicht deckt. Verlangt werden Belege, die man ohnehin hat oder haben sollte: Bankauszüge per 31. Dezember, Nachweise aller Einkünfte, Mietvertrag mit Zahlungsbelegen, Ausweis – und die letzte Steuerveranlagung samt vollständiger Steuererklärung.

Die Rente-pont ist die Überbrückung zwischen ausgelaufener Arbeitslosenentschädigung und AHV. Nach den geltenden Angaben braucht es ebenfalls drei Jahre Wohnsitz im Kanton, ein Alter ab 62 (Frauen) beziehungsweise 63 (Männern) – mit 60 oder 61 Jahren nur unter den Bedingungen des Eingliederungseinkommens –, erschöpfte oder nicht bestehende ALV-Ansprüche und ein Einkommen unter den EL-Grenzen. Weil die Altersgrenzen mit der AHV-Reform in Bewegung sind, lohnt sich die Nachfrage vor dem Gesuch.

Beide Leistungen werden über die Agence d’assurances sociales (AAS) der Wohnregion eingereicht und vom zuständigen Centre régional de décision (CRD) entschieden. Für ein Berufsfeld, in dem viele Frauen Kinder haben und in dem fast niemand eine Pensionskasse besitzt, sind das die beiden konkretesten Sicherungsnetze, die der Kanton überhaupt anbietet – und sie setzen beide eine eingereichte Steuererklärung voraus.

Steuern: Fristen, Formulare, Reihenfolge

Die gesetzliche Einreichefrist für die Waadtländer Steuererklärung ist der 15. März 2026. Die kantonale Steuerverwaltung (ACI) gewährt auf einfaches Gesuch eine gebührenfreie Verlängerung bis 30. Juni 2026 über die Online-Anwendung e-Délai. Eine zweite Verlängerung bis 30. September 2026 ist möglich, muss aber zwischen dem 16. Mai und dem 30. Juni beantragt werden – wer das Fenster verpasst, kann die zweite Frist nicht mehr holen. Für höhere Gewalt bleibt ein begründetes schriftliches Gesuch, spätestens bis Ende September, ausnahmsweise bis 31. Oktober.

Für die Deklaration selbst gibt es im Kanton Waadt ein Formular, das wie gemacht ist für kleine Betriebe ohne Buchhalterin: das Formular 21021-b, den Fragebogen für Steuerpflichtige mit selbständiger Erwerbstätigkeit ohne kaufmännische Buchhaltung. Es verlangt keine Bilanz, sondern eine geordnete Aufstellung von Einnahmen und Aufwand. Der Haken: Dieser Fragebogen ist dann die Buchhaltung. Wer ihn mit geschätzten Zahlen füllt, liefert dem Amt die Grundlage für eine Schätzung – und hat gegen deren Höhe später schlechte Argumente.

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär und wirksam: ein Kalender mit Tagesumsatz, ein Ordner mit Quittungen für Miete, Inserate, Reisekosten, Hygiene- und Arbeitsmaterial, Telefon, Website. Das kostet pro Tag zwei Minuten und entscheidet über vier Behördenentscheide.

Die Zahlung läuft im Kanton Waadt über Akontorechnungen in zwölf Monatsraten von Januar bis Dezember. Unbezahlte Raten lösen nach 30 Tagen Verzugszins aus. Massgebend für den Ausgleich ist der terme général d’échéance, der 31. März: Wer bis dahin zu wenig eingezahlt hat, zahlt einen Ausgleichszins zugunsten des Kantons, wer zu viel eingezahlt hat, bekommt einen Vergütungszins. Die Zinssätze sind derzeit niedrig; relevant ist das Datum, nicht der Satz.

Der Rabatt, der erst 2027 kommt

Am 27. September 2026 hat die Waadtländer Stimmbevölkerung die Initiative «Baisse d’impôts pour tous» mit rund 53 Prozent angenommen: minus 12 Prozent auf der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen. Dem Kanton fehlen damit etwa CHF 272 Millionen pro Jahr.

Für die Finanzplanung 2026 ist vor allem das Timing wichtig: Die 12 Prozent wirken erst ab der Steuerperiode 2027. Für 2026 bleibt es beim bereits zuvor beschlossenen, kleineren Abzug von 5 Prozent. Gleichzeitig berücksichtigen die Ende 2026 verschickten Akontorechnungen schon den Rabatt von 12 Prozent für 2027. Wer daraus ableitet, dass auch die Schlussrechnung für 2026 niedriger wird, plant falsch.

Zwei Dinge ändert die Senkung ausdrücklich nicht: die AHV-Beiträge – sie bemessen sich am Erwerbseinkommen, nicht an der Steuerschuld – und den Mechanismus des RDU.

Wohnort, Gemeindesteuerfuss und die Adresse des Betriebs

Die Einkommenssteuer bemisst sich am Wohnsitz, nicht am Arbeitsort. Der Kanton erhebt 2026 einen Koeffizienten von 155 Prozent der einfachen Steuer; die Gemeinden legen ihren eigenen Koeffizienten obendrauf. Nach dem Kantonsblatt der ESTV (Stand 1. Januar 2026) sind das zum Beispiel 79 Prozent in Lausanne, 82 Prozent in Yverdon-les-Bains und 65 Prozent in Montreux. Die Spannweite im Kanton reicht von gut 50 bis über 80 Prozent – ein Umzug über die Gemeindegrenze verändert die Rechnung spürbar, der Wechsel des Arbeitsorts dagegen nicht.

Davon unabhängig ist die Frage, ob die Arbeitsadresse selbst zulässig ist. Eine Bewilligung für einen Salon kostet CHF 500, muss mindestens 30 Tage vor Betriebsbeginn bei der Police cantonale du commerce (Chemin des Boveresses 155, 1066 Epalinges) beantragt werden und setzt baurechtlich und zonenrechtlich konforme Räume voraus. Welche Gemeinden dabei wie streng sind, zeigt der Blick auf die Zonen und kommunalen Regeln im Kanton Waadt. Steuerlich interessant ist die Bewilligung nebenbei auch: Gebühr und Miete sind Geschäftsaufwand – aber nur mit Belegen.

Mehrwertsteuer: die Schwelle und der Zurechnungsfehler

Mehrwertsteuerpflichtig wird man ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000; der Normalsatz liegt bei 8.1 Prozent. Die meisten einzeln arbeitenden Sexarbeitenden erreichen diese Grenze nicht, und der Blick auf die MWST endet damit.

Für Betriebe ist er wichtiger – und zwar aus einem Grund, der auch Sexarbeitende betrifft. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Aufrechnung von CHF 175’915 gegenüber einem Zürcher Erotikclub bestätigt: Der Betrieb musste den gesamten Umsatz aus den sexuellen Dienstleistungen deklarieren, nicht nur die rund 40 Prozent, die er nach der Weitergabe an die Hostessen behielt. Begründung: Der Betrieb trat nach aussen als Anbieter auf, setzte die Tarife, zog das Geld ein, organisierte Sicherheit und Werbung.

Dasselbe Kriterium – wer tritt nach aussen als Anbieterin auf? – entscheidet bei der AHV über den Status. Eine «Selbständigkeit», die nur auf dem Papier existiert, hält weder vor der Ausgleichskasse noch vor der Steuerverwaltung.

Vorsorge, Mutterschaft, Unfall: was bei Selbständigkeit fehlt

Selbständige haben keine obligatorische zweite Säule. Das ist Freiheit und Lücke gleichzeitig, und es gibt dafür einen überdurchschnittlich grossen Ausgleich: Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36’288, in die Säule 3a einzahlen und voll vom steuerbaren Einkommen abziehen (mit Pensionskasse sind es CHF 7’258). Bei einem Einkommen von CHF 60’000 sind das bis zu CHF 12’000 Abzug – der wirksamste legale Steuerhebel, den dieses Berufsfeld überhaupt hat. Er senkt nebenbei das Nettoeinkommen und damit auch den RDU.

Die Mutterschaftsentschädigung steht Selbständigen zu: 14 Wochen, 80 Prozent des vorher erzielten Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag; das Maximum ist ab einem Jahreseinkommen von rund CHF 99’000 erreicht. Selbständige müssen den Anspruch direkt bei der Ausgleichskasse anmelden – es gibt keinen Arbeitgeber, der das übernimmt.

Familienzulagen gibt es auch für Selbständige, ab einem Jahreseinkommen von CHF 7’560. Im Kanton Waadt sind das 2026 CHF 322 pro Kind (CHF 365 ab dem dritten Kind) und CHF 425 für Kinder in Ausbildung (CHF 468 ab dem dritten), dazu eine Geburts- oder Adoptionszulage von CHF 1’617, die bei Mehrlingsgeburten verdoppelt wird.

Eine Unfallversicherung nach UVG ist für Selbständige nicht obligatorisch. Das heisst in der Praxis: Unfalldeckung muss über die Krankenversicherung eingeschlossen sein – sonst zahlt im Ernstfall niemand. Eine freiwillige Taggeldversicherung für Krankheit ist der zweite Punkt, den fast alle zu lange aufschieben.

Wo du Hilfe bekommst, die nichts oder fast nichts kostet

  • Agence d’assurances sociales (AAS) der Wohnregion: hilft gratis beim Ausfüllen der Gesuche für Subside, PC Familles und Rente-pont. Wichtig: Beim Krankenkassen-Subside beginnt der Anspruch am ersten Tag des zweiten Monats nach Einreichung – jeder Monat Wartezeit ist verloren.
  • Fleur de Pavé, Avenue de Sévelin 32, 1004 Lausanne, 021 661 31 21: Administrativ-Permanenz, Rechts- und Sozialberatung, Salonbesuche, der Bus im Stadtraum. 2026 feiert die Organisation 30 Jahre; in der Vergangenheit hat sie auch direkte finanzielle Beiträge für Krankenkassenprämien und AHV-Rechnungen geleistet. Die Anlaufstelle ist seit 2021 Teil des Informationsangebots bei der Annonce.
  • AVIVO Lausanne: Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung für CHF 15 (Mitglieder) beziehungsweise CHF 35.
  • Bureau d’information fiscale (BIF) der Stadt Lausanne: Steuerinformation für Personen mit kleinem Einkommen.
  • Caritas Vaud: Steuerkurse in Lausanne, Yverdon, Vevey und Nyon.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Status klären. Anmeldung bei der CCVD in Vevey, Entscheid der Kasse abwarten – nicht selbst festlegen.
  2. Aufenthaltsrechtliche Lage prüfen. Für selbständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA ist das Meldeverfahren bis 90 Tage pro Kalenderjahr vorgesehen; verlangt werden auf Nachfrage unter anderem Ausweis, Belege zur selbständigen Tätigkeit und der AHV-Anschluss beziehungsweise ein A1-Formular. Für längere Tätigkeit braucht es eine Bewilligung – zuständig sind die kantonalen Stellen.
  3. Einnahmen und Belege ab Tag eins festhalten. Das Formular 21021-b lebt davon.
  4. Steuererklärung einreichen, Frist 15. März, Verlängerung via e-Délai; dadurch entsteht die Veranlagung – und damit der RDU.
  5. Subside beantragen, sobald die Veranlagung da ist. Nicht warten.
  6. Säule 3a aufsetzen, wenn das Einkommen es trägt.
  7. Akontorechnungen ernst nehmen, Stichtag 31. März.

Wie unterschiedlich dieselbe Berufstätigkeit je nach Kanton geregelt ist, zeigt der Vergleich Kanton für Kanton. Die Waadt gehört zu den Kantonen mit eigenem Prostitutionsgesetz, Meldepflicht und Salonbewilligung – und sie ist der Kanton, in dem die Steuererklärung am direktesten darüber entscheidet, was man zurückbekommt.

Verbindlich sind in jedem Fall die Auskünfte der zuständigen Stellen: der CCVD für AHV, Beiträge und Zulagen, der kantonalen Steuerverwaltung (ACI) für Steuern und Fristen, der AAS der Wohnregion für Subside, PC Familles und Rente-pont, der Police cantonale du commerce für Annonce und Salonbewilligung und der Gemeinde für alles, was mit Räumen und Zonen zu tun hat. Sätze, Grenzwerte und Altersgrenzen werden jährlich angepasst – die Zahlen in diesem Text beziehen sich auf den Stand 2026.