Wer in Genf anfängt, denkt zuerst an die eigene Person: Bin ich gemeldet, stimmt mein Status, habe ich die richtigen Papiere? Das ist korrekt – aber es ist nur die halbe Geschichte. Die andere Hälfte hängt an einer Adresse.
Genf reguliert Sexarbeit nämlich nicht nur über Menschen, sondern sehr konsequent über Räume. Und sobald eine Drittperson dir diese Räume zur Verfügung stellt, wechselt der ganze Vorgang die rechtliche Kategorie: Aus „ich arbeite selbständig" wird „hier wird ein Salon betrieben" – mit einer verantwortlichen Person, einem Geschäftsmietvertrag, einem Vorbescheid der Baubehörde und einem Register, das geführt werden muss. Diese Schwelle ist der Punkt, an dem in Genf die meisten Missverständnisse entstehen. Und sie ist der Grund, warum die Miete hier oft mehr über deine Arbeitsbedingungen entscheidet als jedes Formular.
Zwei Erlasse, eine klare Adresse
Genf gehört zu den Kantonen mit einem eigenen, ausformulierten Gesetz: dem Gesetz über die Prostitution (Loi sur la prostitution, LProst, rsGE I 2 49) vom 17. Dezember 2009, in Kraft seit dem 1. Mai 2010, ergänzt durch das Ausführungsreglement (RProst, I 2 49.01) vom 14. April 2010. Beide zusammen regeln, unter welchen Bedingungen Sexarbeit ausgeübt und ein erotischer Massagesalon oder eine Escort-Agentur betrieben werden darf.
Das ist alles andere als der Schweizer Normalfall. Es gibt Kantone, in denen gar kein Amt sich zuständig fühlt und man sich die Rechtslage selbst zusammensuchen muss, und andere, in denen nicht ein Sexgesetz, sondern der Zonenplan die eigentliche Regulierung darstellt. Genf hat beides: ein Gesetz und eine harte baurechtliche Prüfung. Wer nur das eine erledigt, hat nichts erledigt.
Die zentrale Anlaufstelle heisst BTPI – Brigade de lutte contre la traite d’êtres humains et la prostitution illicite, also die Brigade gegen Menschenhandel und unerlaubte Prostitution der Kantonspolizei. Sie sitzt am Boulevard Carl-Vogt 17–19, 1205 Genf, ist von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr erreichbar (Telefon +41 22 427 71 40) und nimmt Termine online entgegen. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Die Meldepflicht der Person: unaufwendig, aber verbindlich
Wer in Genf mit Sexarbeit beginnt, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der BTPI melden und wird dort registriert – inklusive Fotografie. Vorgelagert ist eine obligatorische Informationsveranstaltung; die Bestätigung darüber (Attestation) bringst du zum Polizeitermin mit, zusammen mit deinem gültigen Aufenthaltstitel, deiner Arbeitsbewilligung oder dem Nachweis über das Meldeverfahren für kurze Einsätze.
Zulässig ist die Tätigkeit für volljährige Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, für Angehörige von EU-/EFTA-Staaten sowie für Personen mit einer gültigen Bewilligung, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlaubt.
Die beiden Termine – Informationsveranstaltung und BTPI – haben wir in einem eigenen Beitrag Schritt für Schritt durchgespielt. Hier interessiert vor allem, was danach passiert.
Was mit deinen Daten geschieht
Die BTPI weist beim Termin ausdrücklich darauf hin, dass die Personendaten an die kantonale Steuerverwaltung und an das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration (OCPM) weitergeleitet werden. An weitere soziale Stellen können sie auf schriftliches und begründetes Gesuch hin übermittelt werden. Es lohnt sich, das von Anfang an mitzudenken: Die Anmeldung ist kein reiner Polizeivorgang, sie erzeugt automatisch eine Spur bei Steuer- und Migrationsbehörde.
Die Schwelle: ab wann deine Adresse rechtlich ein Salon ist
Das LProst definiert Salonprostitution über den Ort: Sie findet an Treffpunkten statt, die dem Blick der Öffentlichkeit entzogen sind – und all diese Orte gelten als Salon. Diese Formulierung ist bewusst weit gefasst, und genau deshalb verunsichert sie.
Entscheidend ist in der Praxis nicht die Grösse der Wohnung und nicht die Zahl der Zimmer, sondern die Beteiligung einer Drittperson. Räumlichkeiten von Personen, die allein und ohne Mitwirkung Dritter arbeiten, werden nicht als erotischer Massagesalon behandelt. Melden musst du dich als selbständig arbeitende Person trotzdem – die persönliche Meldepflicht bei der BTPI entfällt dadurch nicht.
Umgekehrt gilt: Wer Sexarbeitenden im Kanton Genf Arbeitsräume vermietet, muss sich bei der BTPI melden. Damit ist die Linie ziemlich präzise gezogen. Sie verläuft dort, wo jemand anderes an deinem Arbeitsplatz verdient.
In der Realität ist genau das oft unklar. Untermiete von einer Kollegin, ein Zimmer in einer bestehenden Wohnung, wechselnde Mitbewohnerinnen, ein „Vermittler", der eigentlich nur den Schlüssel übergibt: All das kann rechtlich in Richtung Salon kippen. Wenn deine Konstellation nicht eindeutig ist, klär sie vorher bei der BTPI ab – am besten schriftlich, damit du die Antwort hast, wenn eine Kontrolle kommt.
Was von der verantwortlichen Person verlangt wird
Wird die Adresse rechtlich zum Salon, braucht sie eine verantwortliche Person, die sich vorgängig meldet und Angaben zu sich selbst und zu den Personen macht, die dort arbeiten werden. Das Gesetz verlangt von ihr:
- Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Bewilligung, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlaubt;
- Gewähr für Ehrbarkeit und Zahlungsfähigkeit aufgrund von Vorgeschichte und Verhalten;
- einen günstigen Vorbescheid des kantonalen Departements, der bestätigt, dass die Räume gewerblich genutzt werden dürfen – oder eine erteilte Ausnahmebewilligung;
- keine Verantwortung in den letzten zehn Jahren für einen Salon oder eine Agentur, die geschlossen und mit einem Betriebsverbot belegt wurde.
Dazu kommt eine laufende Pflicht: Jeder Wechsel bei den Personen, die im Salon arbeiten, und jede Änderung der persönlichen Verhältnisse seit der ersten Meldung sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Vorbescheid für die Räume ist die eigentliche Hürde
Der dritte Punkt in dieser Liste klingt technisch und ist in der Praxis der Punkt, an dem Projekte scheitern. Ein Salon braucht Räume mit einem Geschäftsmietvertrag, und die Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe ist in Genf bewilligungspflichtig.
Hier unterscheidet sich Genf deutlich von den meisten anderen Kantonen: Die Baubewilligung wird kantonal erteilt, durch das Amt für Baubewilligungen (OAC) im Département du territoire. Die Gemeinde gibt dazu lediglich eine Stellungnahme ab, die beratenden Charakter hat und die kantonale Behörde nicht bindet.
Das ist die Umkehrung dessen, was Sexarbeitende aus anderen Kantonen kennen. Im Wallis etwa meldet der Kanton, aber die Gemeinde bewilligt – wer dort auf dem Rathaus nicht vorstellig wird, hat die entscheidende Instanz übersprungen. In Genf ist es genau umgekehrt: Ein freundliches Ja aus dem Gemeindehaus ersetzt den kantonalen Vorbescheid nicht.
Warum die Villenzone praktisch ausfällt
Die Zonenordnung entscheidet mit. Die Zone 5, die Genfer Villenzone, ist eine Wohnzone; eine berufliche Tätigkeit der Eigentümerschaft oder der berechtigten Bewohnerinnen ist nur in engen Grenzen zulässig. Für ein Vorhaben, das eine gewerbliche Nutzung der Räume voraussetzt, ist das in aller Regel das Ende der Geschichte. Realistisch sind Lagen in den gemischt genutzten Zonen der Stadt und der urbanen Vorortsgemeinden – aber auch dort ist die Zone nur die Eintrittskarte, nicht die Bewilligung.
Die richtige Reihenfolge
Daraus folgt eine sehr praktische Regel: Erst die Räume klären, dann unterschreiben. Prüfe Zone und zulässige Nutzung, hole den Vorbescheid des Departements ein, und mach den Mietvertrag – wenn irgend möglich – von diesem Vorbescheid abhängig. Wer zuerst einen mehrjährigen Geschäftsmietvertrag unterzeichnet und danach erfährt, dass die Nutzungsänderung nicht bewilligt wird, zahlt für Räume, in denen nicht gearbeitet werden darf.
Warum die Miete in Genf zum eigentlichen Preis wird
Genau an dieser Stelle entsteht die bekannteste Nebenwirkung des Genfer Modells. Weil bewilligungsfähige Räume knapp sind und die formalen Anforderungen hoch, haben sich Zwischenvermieter dazwischengeschoben. Untervermietete Studios erreichten Preise von CHF 3’000 bis 4’000 – ein Aufschlag, der nicht für Qualität bezahlt wird, sondern für Zugang. Die Zahl der klassischen Massagesalons in Genf ist parallel dazu zurückgegangen.
Die Antwort darauf kam aus dem Milieu selbst. Die Vereinigung Aspasie gründete 2022 die Fondation Philénis mit dem Ziel, Autonomie und Unabhängigkeit im Sektor zu fördern. Die Stiftung kaufte das Barillon, ein ehemaliges Stundenhotel im Quartier Pâquis, für rund CHF 9 Millionen, finanziert über private Spenden und Bankkredite, und vergibt dort Direktmietverträge zu Genfer Marktpreisen – ohne Untermietkette und ohne Zwischenhändler.
Für dich heisst das konkret: Frag nach, wer eigentlich Hauptmieterin ist. Lass dir den Vertrag zeigen. Ein Mietzins, der weit über dem liegt, was vergleichbare Gewerberäume in derselben Strasse kosten, ist in Genf kein Marktpreis, sondern ein Symptom.
Escort und Vermittlung: wann aus einem Profil eine Agentur wird
Die zweite bewilligungsrelevante Struktur neben dem Salon ist die Escort-Agentur. Auch hier läuft die Meldung über die BTPI, und auch hier gelten die persönlichen Voraussetzungen sinngemäss.
Wichtig ist die digitale Ausdehnung dieses Begriffs: Wenn ein Online-Profil dazu dient, Sexarbeitende und Kundschaft zusammenzubringen, muss die Person dahinter vorgängig bei der Brigade registriert sein, um im Kanton als Escort-Agentur tätig zu sein. Dein eigenes Inserat für deine eigene Arbeit macht dich nicht zur Agentur. Sobald du aber für andere vermittelst, Termine für Dritte koordinierst oder eine gemeinsame Plattform betreibst, bist du im bewilligungsrelevanten Bereich – auch wenn nichts davon nach klassischem Büro aussieht.
Strassenarbeit: zwei Zonen, viele Ausnahmen
Strassenarbeit ist in Genf auf zwei Perimeter beschränkt: das Quartier Pâquis und den Boulevard Helvétique. Der Staatsrat hat das Ausführungsreglement so angepasst, dass die Anwerbung in Quartieren mit überwiegend wohnlichem Charakter untersagt ist; die traditionellen Zonen sind davon nicht betroffen. Im Bereich der Tranchées, am unteren Ende des Boulevard Helvétique, ist die Ausübung untersagt.
Innerhalb der erlaubten Zonen gelten zusätzlich örtliche Tabus – etwa in der Nähe von Schulen, Kultstätten, Friedhöfen, Spitälern, Parks, Spielplätzen, Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Verkehrs, öffentlichen Toiletten sowie auf Flächen, die dem Parkieren dienen. Die genauen Perimeter ändern sich; wer auf der Strasse arbeitet, sollte sie beim Kanton oder bei Aspasie aktuell abfragen statt sich auf Hörensagen zu verlassen.
Betriebspflichten – und was Verstösse kosten
Wer einen Salon verantwortet, führt ein laufend nachgeführtes Register. Verlangt werden unter anderem Identität und Adresse der dort arbeitenden Personen, Art und Gültigkeit ihrer Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung, Ankunfts- und Abreisedaten sowie die erbrachten Leistungen und die dafür verlangten Beträge. Die Kantonspolizei kann die Betriebe jederzeit kontrollieren.
Dieser letzte Punkt – die Erfassung von Preisen und Leistungen – gehört zu den Aspekten, die Aspasie in ihrer Stellungnahme zu einem Entwurf für eine Änderung des LProst kritisch aufgreift, ebenso wie die Frage, wie die Polizei ihre Dateien über Sexarbeitende, Salonverantwortliche und Agenturverantwortliche führt. Ob und in welcher Form daraus geltendes Recht wird, ist offen; den aktuellen Stand solltest du beim Grossen Rat oder direkt bei Aspasie erfragen und nicht aus Vorabmeldungen ableiten.
Die Sanktionen sind gestaffelt. Vorgesehen sind Verwaltungsbussen von CHF 100 bis CHF 60’000. Je nach Schwere oder Wiederholung des Verstosses kommen dazu: eine Verwarnung, die befristete Schliessung des Salons für ein bis sechs Monate verbunden mit dem Verbot, während derselben Dauer einen anderen Salon zu betreiben, oder die definitive Schliessung mit entsprechendem Betriebsverbot. Letzteres wirkt weit über den Einzelfall hinaus – wer in den vergangenen zehn Jahren für einen geschlossenen Betrieb verantwortlich war, erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für einen neuen nicht mehr.
Steuern, AHV und Aufenthalt laufen parallel
Die polizeiliche Meldung ersetzt keines der übrigen Verfahren. Drei Stränge laufen unabhängig davon weiter:
AHV und Selbständigkeit. Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, meldet sich bei einer Ausgleichskasse an; im Kanton Genf ist dafür die kantonale Sozialversicherungsanstalt OCAS mit der kantonalen Ausgleichskasse die Anlaufstelle. Die Kasse prüft und entscheidet, ob der Status als selbständigerwerbende Person anerkannt wird – diese Prüfung erfolgt einzelfallbezogen und ist von der polizeilichen Registrierung völlig getrennt.
Steuern. Die kantonale Steuerverwaltung erhält die Meldung über die BTPI. Einkommen aus Sexarbeit ist steuerbares Einkommen; ab der massgeblichen Umsatzgrenze kommt die Mehrwertsteuerpflicht dazu, und je nach Aufenthalts- und Anstellungskonstellation kann eine Quellenbesteuerung greifen. Buchhaltung und Belege sind hier kein Nice-to-have, sondern die Grundlage jeder späteren Einschätzung.
Aufenthalt. Zuständig ist das OCPM. Angehörige von EU-/EFTA-Staaten, die in Genf wohnen und selbständig arbeiten wollen, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit; für kurze Einsätze steht das Meldeverfahren bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr offen. Drittstaatsangehörige können nur tätig werden, wenn ihre bestehende Bewilligung eine Erwerbstätigkeit erlaubt – ein Aufenthaltstitel für Sexarbeit wird ihnen nicht erteilt. Auf diesem Feld kursieren besonders viele falsche Auskünfte; im Zweifel gilt die Auskunft des OCPM und nicht die einer Kollegin.
Dass diese Prüfungen auf mehrere Stellen verteilt sind, ist übrigens kein Genfer Sonderfall – es gibt Kantone, in denen niemand eine Bewilligung erteilt, aber gleich vier Stellen mitprüfen. Der Genfer Unterschied liegt darin, dass eine dieser Stellen namentlich benannt ist und dich aktiv erfasst.
Wenn du aufhörst: die Löschung aus dem Register
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Eintrag verschwindet nicht von selbst. Wer die Tätigkeit im Kanton Genf beendet, kann die Löschung der Personendaten beantragen. Das Gesuch geht schriftlich, unterschrieben und datiert per Einschreiben an die BTPI der Genfer Polizei, zwingend mit einer Kopie eines Identitätsdokuments – ohne diese Kopie ist eine Löschung nicht möglich und der Eintrag bleibt bestehen. Wer die Tätigkeit vollständig aufgibt, kann auf Gesuch hin aus sämtlichen Polizeiakten gestrichen werden, in denen die Tätigkeit erwähnt ist. Rechne mit einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Monat.
Das ist ein Vorgang von fünfzehn Minuten mit spürbarer Langzeitwirkung. Wer Genf verlässt oder umsteigt, sollte ihn nicht liegen lassen.
Beratung: wo du ohne Termin hingehen kannst
Aspasie ist seit 1982 die zentrale Anlaufstelle für Sexarbeitende in Genf – gegründet von Menschen aus der Sexarbeit und ihren Verbündeten. Die Beratungsstelle befindet sich an der Rue de Monthoux 36, 1201 Genf (Telefon 022 732 68 28); die Sprechstunde ohne Voranmeldung ist montags, donnerstags und freitags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Aspasie führt auch die obligatorische Informationsveranstaltung durch, deren Bestätigung du für die Anmeldung bei der BTPI brauchst, und begleitet Menschen beim Ausstieg oder bei der beruflichen Neuorientierung.
Zahlen – und warum du sie mit Vorsicht lesen solltest
Genf zählt zu den wenigen Kantonen mit einer echten Datengrundlage, weil registriert wird. Trotzdem sind die kursierenden Zahlen älter, als sie oft wirken: 2004 waren rund 385 Personen registriert, 2014 etwa 1’200. Auswertungen aus dem Umfeld der Informationsveranstaltungen zeigten eine Verteilung von rund 67 Prozent in einem der 121 gemeldeten Salons, etwa 11 Prozent im Escort-Bereich und rund 9 Prozent auf der Strasse in den beiden zulässigen Zonen; etwa 4 Prozent der Erfassten waren Männer, die häufigsten Herkunftsländer Spanien, Rumänien, Ungarn und Frankreich.
Die Behörden selbst weisen darauf hin, dass der Markt zu beweglich ist, um daraus exakte Bestände abzuleiten. Ein belastbarer Jahreswert für 2026 ist öffentlich nicht verfügbar. Wer aktuelle Zahlen braucht – etwa für ein Gesuch, eine Medienanfrage oder eine Finanzierungsplanung –, fragt sie direkt beim Kanton beziehungsweise bei der BTPI an, statt gerundete Werte aus älteren Artikeln fortzuschreiben.
In Kürze
- Person: Informationsveranstaltung besuchen, Attestation mitnehmen, vor Arbeitsbeginn persönlich bei der BTPI melden. Kostenlos, mit Foto, Daten gehen an Steuerverwaltung und OCPM.
- Adresse: Solange du allein und ohne Beteiligung Dritter arbeitest, gilt dein Arbeitsort nicht als Salon. Sobald jemand dir Arbeitsräume vermietet oder mitverdient, entsteht ein Salon mit verantwortlicher Person.
- Räume: Geschäftsmietvertrag, Nutzungsänderung, günstiger Vorbescheid des Départements. In Genf entscheidet der Kanton (OAC), die Gemeinde gibt nur eine unverbindliche Stellungnahme ab.
- Vermittlung: Wer für Dritte vermittelt – auch rein online –, braucht die Registrierung als Escort-Agentur.
- Strasse: Nur Pâquis und Boulevard Helvétique, mit örtlichen Ausnahmen; Perimeter aktuell abfragen.
- Verstösse: Bussen von CHF 100 bis 60’000, Verwarnung, befristete Schliessung von einem bis sechs Monaten oder definitive Schliessung samt Betriebsverbot.
- Aufhören: Löschung schriftlich per Einschreiben mit Ausweiskopie bei der BTPI beantragen.
Regelungen ändern sich, kommunale Perimeter und Zonenpläne ohnehin. Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Auskunft im Einzelfall: Verbindlich sind die BTPI der Kantonspolizei für Meldung und Registrierung, das Département du territoire beziehungsweise das OAC für alles, was mit Räumen zu tun hat, das OCPM für den Aufenthalt, die Ausgleichskasse für den Selbständigenstatus und die kantonale Steuerverwaltung für die Steuern. Wer unsicher ist, wo er anfangen soll, geht zuerst zu Aspasie – dort weiss man, in welcher Reihenfolge die Türen in Genf aufgehen.